Berichtsheft als Verfahrenstechnologe Metall: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Verfahrenstechnologe Metall gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule ausgeführt haben: Einsatzstoffe aufbereiten, Schmelzen und Gießen, Walzen und Umformen, Anlagen steuern und überwachen, Wärmebehandlung, Werkstoffe prüfen und Anlagen instand halten. Je nach Fachrichtung stehen Stahl- oder Nichteisenmetalle im Mittelpunkt. Halten Sie pro Woche fest, was Sie getan haben, an welcher Anlage und mit welchem Ergebnis.
Stand: 21.10.2026
Was als Verfahrenstechnologe Metall ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall (MVTAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Es gibt vier Fachrichtungen: Eisen- und Stahlmetallurgie, Stahlumformung, Nichteisenmetallurgie und Nichteisenmetallumformung. Welche davon Sie lernen, richtet sich nach Ihrem Ausbildungsbetrieb.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
- Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
- Aufbauen und Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik
- Steuern von Produktionsprozessen
- Beeinflussen von chemischen Vorgängen und Anwenden von Wärmebehandlungsverfahren
- Prüfen von Werkstoffen
- Instandhalten von Produktionssystemen und Anlagen
- Fachrichtungsspezifisch: Aufbereiten von Einsatzstoffen, metallurgische Prozesse, Urformen oder Umformen von Stahl bzw. Nichteisenmetallen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Sicherheitsunterweisung am Ofen, Schutzausrüstung geprüft, Einsatzstoffe nach Chargenzettel sortiert und im Lager zugeordnet | 8 |
| Dienstag | Metallische Werkstücke in der Lehrwerkstatt angerissen, gesägt und gefeilt, Maße mit Messschieber kontrolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde, Eigenschaften von Stahl und Aluminium, technisches Zeichnen | 8 |
| Donnerstag | Probe aus der Schmelze mit dem Schmelzer entnommen, Probenummer notiert, Kokille für das Gießen vorbereitet | 8 |
| Freitag | Schmierstellen an der Fördertechnik abgeschmiert, Wartungsliste abgehakt, Arbeitsplatz gereinigt | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Walzplan für die Woche gelesen, Walzgerüst eingestellt, Stichplan geprüft und erste Bleche überwacht | 8 |
| Dienstag | Prozessdaten an der Leitwarte beobachtet, Temperatur im Stoßofen nachgeregelt, Abweichung dokumentiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Auftrags- und Fertigungsplanung, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Zugprobe und Härteprüfung an Walzproben durchgeführt, Messwerte mit der Vorgabe verglichen und im Prüfprotokoll festgehalten | 8 |
| Freitag | Störung am Hydraulikaggregat mit der Instandhaltung eingegrenzt, Ventil getauscht, Anlage wieder angefahren | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Verfahrenstechnologen Metall
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffprüfung, Steuerungstechnik oder Auftragsplanung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Verfahrenstechnologe Metall
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Anlage gearbeitet | Walzgerüst 2 für Stichfolge eingestellt und erste drei Bleche auf Dicke geprüft |
| Gegossen | Aluminiumschmelze bei 720 Grad Celsius in Kokillen vergossen, Gießtemperatur kontrolliert |
| Material geprüft | Zugversuch an drei Proben durchgeführt und Streckgrenze im Prüfprotokoll eingetragen |
| Ofen betreut | Temperaturverlauf im Glühofen überwacht und Abweichung dem Schichtführer gemeldet |
| Bei der Wartung geholfen | Filter an der Kühlwasseranlage gewechselt und Druck nach dem Einbau kontrolliert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Hütten- und Stahlwerken, Gießereien, Walzwerken und Betrieben der Nichteisenmetallindustrie. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und prüft Metalltechnik, mit einem Prüfungsprodukt samt Dokumentation und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Arbeitsauftrag mit Fachgespräch, Auftrags- und Fertigungsplanung, der Prozessbereich Ihrer Fachrichtung und Wirtschafts- und Sozialkunde. Beim Arbeitsauftrag wählt der Betrieb zwischen einer Arbeitsaufgabe von 4 Stunden und einem betrieblichen Auftrag von 10 Stunden.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall (MVTAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen
1 Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen9 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkstoffeigenschaften von Metallen und Nichtmetallen und die Veränderungen der Werkstoffeigenschaften beurteilen
- b)Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
- c)Hilfs- und Betriebsstoffe nach ihrer Verwendung zuordnen, einsetzen und fachgerecht entsorgen
- d)Erzeugungsverfahren für Metalle und deren Legierungen unterscheiden
- e)Werkstoffnormung für Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle und deren Legierungen zuordnen
- f)Guss- und Knetwerkstoffe als unlegierte und legierte Sorten unterscheiden
- g)Verfahren zur Prüfung von Werk- und Hilfsstoffen unterscheiden
2 Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln einhalten
- b)Arbeits- und Betriebsmittel auftragsbezogen auswählen und einsetzen
- c)Arbeits- und Betriebsmittel inspizieren, pflegen und warten und die Durchführung der Maßnahmen dokumentieren
- d)Arbeits- und Betriebsmittel auf mechanische Beschädigungen prüfen und die Instandsetzung veranlassen
3 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen30 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
- b)Werkzeuge und Spannzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren auswählen und Werkstücke ausrichten und spannen
- c)Werkstücke durch manuelle Fertigungsverfahren, insbesondere durch Feilen und Gewindeschneiden, herstellen
- d)Schnittdaten an Werkzeugmaschinen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
- e)Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen durch maschinelle Fertigungsverfahren, insbesondere durch Bohren, Drehen und Fräsen, herstellen
- f)Passungen normgerecht herstellen
- g)Werkstücke insbesondere durch Sägen und Biegen trennen und umformen
- h)Bleche durch Scheren unter Berücksichtigung des Werkstoffes, der Blechdicke und des Kraftbedarfs trennen
- i)Stahlbleche und -profile mit Schneidbrennern durch Geradschnitte trennen
- j)Rohre unter Beachtung des Wanddicken-Durchmesser-Verhältnisses umformen
- k)Bauteile aus gleichen und unterschiedlichen Werkstoffen zu Baugruppen fügen
- l)Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen demontieren und montieren sowie auf Funktion, Form- und Maßhaltigkeit prüfen
- m)Rohr- und Schlauchverbindungen durch Klemmen und Verschrauben herstellen
- n)Bauteile aus Metallen oder Kunststoffen durch Kleben verbinden
- o)Schweißbarkeit von metallischen Werkstoffen beurteilen und Werkstücke zum Schweißen vorbereiten und thermisch verbinden
4 Aufbauen und Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik15 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten mit elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmitteln anwenden
- b)steuerungstechnische Unterlagen und Prozessdaten auswerten
- c)Einsatzbereiche für Regelungs- und Steuerungssysteme unterscheiden
- d)Messwerte unter Beachtung der Messbereiche und Fehlermöglichkeiten ablesen und bewerten
- e)Signaleinrichtungen für Grenzwertüberwachungen beobachten und bei Abweichungen reagieren
- f)Regelungs- und Steuerungskomponenten überwachen und einstellen und bei Störungen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten
- g)im Bereich Pneumatik, Elektropneumatik und Hydraulik:
- aa)Bauteile und Baugruppen entsprechend ihren Funktionen auswählen und einsetzen
- bb)Schaltungen entwickeln und Schalt- und Funktionspläne erstellen
- cc)Schaltungen aufbauen, anschließen und prüfen, Druck messen und Volumenstrom einstellen
- dd)Bauteile und Baugruppen montieren, einstellen und demontieren
- h)im Bereich Elektrotechnik:
- aa)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten mit elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmitteln einhalten
- bb)Leitungen und Anschlussstellen kennzeichnen und Anschlusszuordnungen skizzieren
- cc)Leitungen für Steuerspannungen nach Vorgabe verbinden
- dd)Bauteile mechanisch montieren und demontieren
- ee)Stromkreise mit Signal- und Steuerungsbauteilen aufbauen, prüfen und in Betrieb nehmen
5 Anwenden von Logistik2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Transport- und Anschlagmittel sowie Hebezeuge auswählen, ihre Betriebssicherheit beurteilen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften einsetzen
- b)Transportgut vorbereiten, sichern, transportieren und lagern
- c)Transportwege absichern
- d)Stoff- und Warenströme erfassen und sicherstellen
6 Steuern von Produktionsprozessen17 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Ablaufpläne anwenden
- b)Einsatzstoffe, Vormaterialien und Hilfsstoffe auswählen und dabei Kundenanforderungen und weitere Verarbeitung berücksichtigen
- c)Produktionsanlagen beschicken
- d)Produktionsprozesse überwachen und optimieren und Materialfluss sicherstellen
- e)Stofffluss bei der Erzeugung von Produkten verfolgen und Prozessdaten erfassen
- f)Überwachungs-, Mess- und Kommunikationseinrichtungen bedienen
- g)Prozessdaten auswerten und Maßnahmen zur Prozessoptimierung einleiten und dokumentieren
- h)energierelevante Anlagenteile überwachen und Verbrauch und Energieeffizienz einschätzen
- i)Energieverluste vermeiden
- j)Störungen im Stofffluss feststellen und dokumentieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
7 Beeinflussen von chemischen Vorgängen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)chemische Prozesse in den Produktionsverfahren, insbesondere Oxidations- und Reduktionsvorgänge, unterscheiden und beurteilen
- b)Wirkungen der chemischen Prozesse auf das Produkt, auf den Ablauf des Verfahrens und auf die Umwelt beurteilen und beeinflussen
- c)Säuren, Laugen, Emulsionen, Salze und deren Lösungen unter Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes handhaben
- d)gas-, dampf- und staubförmige Emissionen erkennen, ihre Bedeutung beurteilen und Maßnahmen zur Emissionsreduzierung einleiten
- e)Funktionsfähigkeit von Abluft- und Abwasserreinigungsanlagen prüfen und bei Störungen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten
8 Anwenden von Wärmebehandlungsverfahren2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Einfluss des Kohlenstoffs auf die Eigenschaften der Eisenwerkstoffe im Hinblick auf die weitere Verwendung beurteilen und berücksichtigen
- b)Wärmebehandlungsverfahren unterscheiden
- c)Einfluss von Begleit- und Legierungselementen auf Gefüge und Werkstoffeigenschaften bei der Wärmebehandlung berücksichtigen
- d)Zustandsschaubilder für Zweistoffsysteme auswerten
- e)Werkstücke wärmebehandeln
- f)Wärmebehandlungsdiagramme auswerten
9 Prüfen von Werkstoffen2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Verfahren zur Prüfung der chemischen Zusammensetzung von Werkstoffen unterscheiden
- b)Verfahren zu metallographischen Untersuchungen unterscheiden
- c)Verfahren der zerstörenden und der zerstörungsfreien Prüfung unterscheiden
- d)betriebsübliche Prüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung durchführen, Ergebnisse beurteilen und dokumentieren
10 Instandhalten von Produktionssystemen und Anlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Instandhaltungsanleitungen und Betriebsanweisungen anwenden
- b)Wartungs- und Inspektionslisten anwenden
- c)Verschleißteile im Rahmen der Instandhaltung austauschen
- d)Störungen und ihre Ursachen feststellen
- e)Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und durchführen und Maßnahmen zur Instandsetzung veranlassen
- f)Störungen, Störungsursachen und Instandhaltung dokumentieren und kommunizieren
- g)betriebsspezifische Einrichtungen zum Schutz der Umwelt einsetzen und instand halten
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie3 Positionen
1 Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Proben nehmen und zur Analyse bereitstellen
- b)Einsatzstoffe nach Eigenschaften beurteilen, nach Sorten trennen und aufbereiten
- c)Einsatzstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einlagern
- d)Einsatzstoffe nach Verwendungszweck zusammenstellen
- e)Verfahren zur Vor- und Aufbereitung von Erzen anwenden und Anlagen bedienen
- f)Herkunft, Arten und Aufbereitung der Rücklaufstoffe unterscheiden und zur Weiterverwendung bereitstellen
2 Durchführen von metallurgischen Prozessen40 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Verfahren und Anlagen der Roheisen- und Stahlerzeugung unterscheiden und dabei chemische und metallurgische Vorgänge berücksichtigen
- b)Anlagen vorbereiten, überwachen, bedienen und auf Funktion prüfen und Ergebnisse der Funktionsprüfung beurteilen
- c)Legierungen, Zuschläge, Zusätze, Brennstoffe und Reduktionsmittel berechnen und zugeben
- d)Kühlsysteme überwachen, bedienen und auf Funktion prüfen und Ergebnisse der Funktionsprüfung beurteilen
- e)Beschickungseinrichtungen überwachen, bedienen und auf Funktion prüfen und Ergebnisse der Funktionsprüfung beurteilen
- f)Energieversorgung überwachen und prüfen und Ergebnisse der Prüfung beurteilen
- g)Temperatur im Prozessablauf überwachen und Temperaturmessungen durchführen
- h)Proben im Prozess entnehmen und zur Analyse weiterleiten sowie Ergebnisse der Analyse beurteilen
- i)Abstiche vorbereiten und durchführen
- j)Schmelzen abschlacken
- k)Schmelzen in der Pfanne nachbehandeln
- l)feuerfeste Baustoffe lagern, auswählen und für den Einsatz vorbereiten
- m)feuerfeste Baustoffe nach Eigenschaften und Aufgaben unterscheiden, beurteilen und einsetzen
- n)feuerfeste Ausmauerungen pflegen und instand setzen
- o)Nebenprodukte entsprechend der Weiterverwertung klassifizieren
3 Urformen von Stahl12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Einrichtungen zum Vergießen von Schmelzen vorbereiten und bereitstellen
- b)Schmelzen in vorbereitete Formen vergießen
- c)Gießhilfsstoffe auswählen und einsetzen
- d)Temperatur messen
- e)Gießgeschwindigkeit für den Gießvorgang beurteilen und regeln
- f)Erstarrungsvorgänge von Stahl beeinflussen
- g)beruhigtes und unberuhigtes Vergießen von Stahl unterscheiden
- h)Gießfehler erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Stahlumformung2 Positionen
1 Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Vormaterialien unterscheiden und bereitstellen
- b)Fehler am Vormaterial feststellen, beurteilen und beseitigen
- c)Vormaterial anschlagen, transportieren, lagern und sichern
2 Umformen von Stahl48 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Stahl- oder Gusssorten hinsichtlich ihrer physikalischen, chemischen und technologischen Eigenschaften unterscheiden und Unterschiede bei der Umformung berücksichtigen
- b)Werkstoff- und Gütenormen anwenden
- c)Verfahren für das Walzen, Strangpressen, Schmieden und Ziehen unterscheiden
- d)Werkzeuge auswählen, transportieren und montieren
- e)Fehler an Werkzeugen feststellen und beurteilen sowie beseitigen oder ihre Beseitigung veranlassen
- f)Produktionsanlagen und Hilfseinrichtungen vorbereiten, anhand von Berechnungen einstellen und bedienen
- g)Umformprozesse überwachen und steuern
- h)Proben nehmen und mechanisch-technologische Prüfungen durchführen
- i)Maß-, Form- und Oberflächenprüfungen durchführen
- j)Fehlerarten unterscheiden, Fehler erkennen, ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung einleiten
- k)Hilfsstoffe verwenden und entsorgen
- l)Anlagen zur Temperaturführung unter Berücksichtigung von Arten, Funktionen sowie Energiearten überwachen und bedienen
- m)Arten der Oberflächenbehandlung im Hinblick auf den jeweiligen Verwendungszweck unterscheiden
- n)Anlagen zur mechanischen und chemischen Oberflächenbehandlung unterscheiden
- o)Erzeugnisse adjustieren, der weiteren Verwendung zuführen und für den Versand vorbereiten
Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie3 Positionen
1 Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Einsatzstoffe nach Eigenschaften beurteilen, nach Sorten trennen und aufbereiten
- b)Einsatzstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einlagern
- c)Verfahren zur Vor- oder Aufbereitung von Einsatzstoffen anwenden und Anlagen bedienen
- d)Einsatzstoffe, Zuschläge und Zusätze nach Verwendungszweck zusammenstellen, mischen und einsetzen
- e)technische Daten erfassen, den Prozess überwachen und Ergebnisse dokumentieren
- f)Herkunft, Arten und Aufbereitung der Roh- und Rücklaufstoffe unterscheiden und zur Weiterverwendung bereitstellen
- g)Proben nehmen, beurteilen und zur Analyse bereitstellen
2 Durchführen von metallurgischen Prozessen40 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Verfahren und Anlagen der Nichteisenmetallerzeugung unterscheiden und dabei chemische und metallurgische Vorgänge berücksichtigen
- b)Einflüsse von Legierungselementen auf die Metalleigenschaften unterscheiden
- c)Legierungen, Zuschläge, Zusätze, Brennstoffe und Reduktionsmittel berechnen und zugeben
- d)metallurgische Öfen zur Nichteisenmetallerzeugung nach Bauweise und Funktion unterscheiden
- e)Anlagen überprüfen, beurteilen und vorbereiten
- f)Energieträger für die Metallerzeugung einsetzen
- g)Energieversorgung überwachen und prüfen und Ergebnisse beurteilen
- h)Metalle durch Rösten, Reduzieren, Konzentrieren und Raffinieren gewinnen
- i)Metalle mit pyrometallurgischen Verfahren, mit hydrometallurgischen Verfahren oder mit elektrometallurgischen Verfahren raffinieren
- j)feuerfeste Baustoffe nach Eigenschaften und Aufgaben unterscheiden, beurteilen und einsetzen
- k)Abläufe überwachen, steuern und regeln
- l)Bestückungseinrichtungen überwachen, prüfen, beurteilen und bedienen
- m)Temperatur im Prozessablauf überwachen und Temperaturmessungen durchführen
- n)Proben entnehmen und beurteilen, Analyseergebnisse bewerten und dokumentieren und den Prozess anpassen
3 Urformen von Nichteisenmetallen12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Einrichtungen zum Vergießen von Schmelzen vorbereiten und bereitstellen
- b)Gießhilfsstoffe auswählen und einsetzen
- c)Schmelzen in vorbereitete Formen vergießen
- d)Temperatur messen
- e)Gießgeschwindigkeit für den Gießvorgang beurteilen und regeln
- f)Erstarrungsvorgänge von Metallen beeinflussen
- g)Gießfehler erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen
Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung2 Positionen
1 Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Vormaterialien unterscheiden und bereitstellen
- b)Fehler am Vormaterial feststellen, beurteilen und beseitigen
- c)Vormaterial anschlagen, transportieren, lagern und sichern
2 Umformen von Nichteisenmetallen48 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Nichteisenmetalle hinsichtlich ihrer physikalischen, chemischen und technologischen Eigenschaften unterscheiden und Unterschiede bei der Umformung berücksichtigen
- b)Werkstoff- und Gütenormen anwenden
- c)Verfahren für das Ziehen, Walzen, Pressen und Schmieden unterscheiden
- d)Werkzeuge auswählen, transportieren und montieren
- e)Fehler an Werkzeugen feststellen und beurteilen sowie beseitigen oder ihre Beseitigung veranlassen
- f)Eigenschaften der Werkzeugwerkstoffe für Verfahren der Warm- oder Kaltumformung berücksichtigen
- g)Produktionsanlagen und Hilfseinrichtungen vorbereiten, anhand von Berechnungen einstellen, bedienen und nachbereiten
- h)Umformprozesse überwachen und steuern
- i)Proben nehmen und mechanisch-technologische Prüfungen durchführen
- j)Maß-, Form- und Oberflächenprüfungen durchführen
- k)Fehlerarten unterscheiden, Fehler erkennen, ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung einleiten
- l)Anlagen zur Wärmebehandlung bedienen
- m)Arten der Oberflächenbehandlung nach Verwendungszweck unterscheiden
- n)Anlagen zur mechanischen und chemischen Oberflächenbehandlung der Erzeugnisse unterscheiden
- o)Erzeugnisse adjustieren, der weiteren Verwendung zuführen und für den Versand vorbereiten
Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informations- verarbeitung4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Informationsquellen auswählen
- b)technische Zeichnungen, Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise lesen, auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- c)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden und technische Regelwerke beachten
- d)Konflikte feststellen und zu Konfliktlösungen beitragen
- e)Daten erfassen, aufbereiten, analysieren und auswerten
- f)Daten und Dokumente unter Einhaltung des Datenschutzes pflegen und sichern
- g)Gespräche mit Kunden, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- h)Sachverhalte darstellen und Protokolle anfertigen
- i)englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
- j)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden
- k)Besprechungen organisieren und moderieren und Ergebnisse der Besprechungen dokumentieren und präsentieren
- l)informationstechnische Systeme für die Produktion unterscheiden, ihrer Funktion zuordnen und bedienen
- m)Ablauf- und Prozesspläne lesen und anwenden
- n)digitale Medien entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen und Zwecken nutzen
- o)mit digitalisierten Steuerungsmechanismen für Produktion und Logistik interagieren
6 Planen und Organisieren der Arbeit8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben auch im Team planen und dabei technologische, wirtschaftliche, betriebliche und terminliche Vorgaben berücksichtigen
- b)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- c)Werkzeuge, Hilfsmittel und Materialien auftragsbezogen auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- d)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden und Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
- e)unterschiedliche Lerntechniken anwenden
- f)eigene Fähigkeiten einschätzen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
- g)Produktionsaufträge auf Umsetzbarkeit prüfen
- h)Aufgaben im Team planen und durchführen
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Qualitätsabweichungen feststellen
- b)Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen
- c)Prüfverfahren und Prüfmittel nach Normen auswählen und anwenden
- d)Bedeutung der Qualitätssicherung für den Produktionsprozess sowie für die vor- und nachgeschalteten Bereiche beachten
- e)Qualitätssicherungssystem in Verbindung mit Qualitätsvorschriften anwenden
- f)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen und beseitigen
- g)Arbeitsergebnisse und Prozesse prüfen, beurteilen und dokumentieren sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
- h)prozessbegleitende Prüfverfahren auswählen und durchführen und Ergebnisse der Prüfung beurteilen und dokumentieren
- i)Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der Produkte einhalten
- j)Ergebnisse statistisch erfassen
- k)Auswirkungen von Qualitätsabweichungen auf vor- und nachgelagerte Bereiche beurteilen und dokumentieren
Häufige Fragen
Wie führe ich das Berichtsheft als Verfahrenstechnologe Metall?
Sie halten regelmäßig fest, was Sie im Betrieb und in der Berufsschule gemacht haben, möglichst wöchentlich in Stichworten oder kurzen Sätzen. Nennen Sie Anlage, Tätigkeit und Ergebnis. Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihr Ausbilder oder Ihre Ausbilderin sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten ein, zum Beispiel am Freitag nach der Schicht. So bleiben Einträge genau und Fragen lassen sich direkt klären.
Muss ich meine Fachrichtung im Berichtsheft erkennen lassen?
Ja, sinnvoll ist es. Ihre Einträge sollten zeigen, ob Sie in der Stahlmetallurgie, der Stahlumformung, der Nichteisenmetallurgie oder der Nichteisenmetallumformung arbeiten. Das hilft beim Zuordnen zu den Berufsbildpositionen.
Was gehört in die Wochen im Schmelzbetrieb oder Walzwerk?
Schreiben Sie auf, welche Einsatzstoffe, Öfen, Walzgerüste oder Gießanlagen Sie bedient haben, welche Prozessdaten Sie kontrolliert haben und welche Proben Sie geprüft haben. Störungen und deren Behebung gehören ebenfalls hinein. Sicherheitsunterweisungen tragen Sie mit Thema ein.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall (MVTAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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