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Berichtsheft als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, auf der Baustelle, im Lehrgang und in der Berufsschule getan und gelernt haben. Als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer halten Sie fest, welche Anlagen und Bauteile Sie gedämmt haben, mit welchen Dämmstoffen und Ummantelungen Sie gearbeitet haben, welche Maße, Pläne und Skizzen Sie verwendet haben und was Sie zu Brandschutz, Schallschutz und Arbeitssicherheit gelernt haben. Die Beispiele auf dieser Seite zeigen, wie solche Wochen aussehen können.

Stand: 21.10.2026

Was als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV). Die Ausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer dauert 3 Jahre. Es gibt für diesen Beruf keine Fachrichtungen, die Ausbildung ist ein Monoberuf. Die Verordnung regelt mehrere Ausbauberufe gemeinsam, für Ihren Beruf gilt der eigene Abschnitt mit eigenem Ausbildungsrahmenplan.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagBaustelle eingerichtet, Absperrung und Gerüst auf Sicherheit geprüft, Mineralwollschalen für Heizungsrohre gelagert und zugeschnitten8
DienstagRohrleitungen im Heizungskeller gedämmt, Schalen mit Draht befestigt, Stöße mit Klebeband verschlossen8
MittwochBerufsschule: Wärmeübertragung, Dämmstoffarten und ihre Kennwerte, technisches Zeichnen8
DonnerstagBlechummantelung für Rohrbögen nach Abwicklung angerissen, geschnitten und gekantet8
FreitagUmmantelte Bögen montiert, Maße kontrolliert, Verschnitt getrennt entsorgt, Werkzeug gereinigt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAufmaß für die Dämmung einer Kälteleitung genommen, Materialliste erstellt und mit dem Bauleiter abgestimmt8
DienstagKälteleitungen mit Kautschukdämmung und Dampfsperre isoliert, Klebestellen auf Dichtheit kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Brandschutz an Rohrdurchführungen, Schallschutz an haustechnischen Anlagen, Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagRohrdurchführung durch eine Brandwand abgeschottet, Einbau nach Herstellervorgabe dokumentiert8
FreitagBestehende Dämmung am Heizkreis saniert, Schadstellen entfernt, Ummantelung erneuert, Abnahme mit der Bauleitung vorbereitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Wärmedämmung, Berechnung von Dämmschichtdicken oder Brandschutzklassen von Baustoffen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

StattBesser
Rohre isoliertHeizungsrohre DN 50 mit Mineralwollschalen gedämmt und mit Draht gesichert
Blech gemachtUmmantelung für einen Rohrbogen nach Abwicklung angerissen, geschnitten und gekantet
Beim Aufmaß geholfenRohrlängen und Durchmesser gemessen, Maße in die Skizze übertragen
Brandschutz gelerntRohrabschottung nach Herstellervorgabe eingebaut und den Einbau dokumentiert
Baustelle aufgeräumtVerschnitt nach Stoffarten getrennt, Dämmstaub abgesaugt, Arbeitsplatz gesichert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Isolierfachbetrieben und in Betrieben, die Dämmarbeiten im Bau und in der Industrie ausführen. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer, im Bereich der Industrie kann auch die IHK zuständig sein; Ihr Ausbildungsvertrag nennt die Stelle. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet etwa zur Mitte der Ausbildung statt und umfasst eine praktische Arbeitsaufgabe sowie schriftliche Aufgaben zu den Inhalten der ersten 24 Monate. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung und bezieht sich auf die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans für Ihren Beruf sowie auf den Berufsschulstoff, soweit er dazu passt.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutz im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (§ 9 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile sowie an haustechnischen Installationen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
  • d)Dämmstoffe an Rohrleitungen, Behältern, Luftleitungen, Armaturen sowie deren Formstücke nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen und vorbereiten
  • e)Brandschutzabschottungen herstellen
  • f)Ummantelungen für Dämmungen vorbereiten und anbringen
12 Herstellen von Putzen¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Estrichmörtel herstellen
  • e)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • f)Aussparungen herstellen und einbauen
  • g)Höhenlehren ausrichten
  • h)Fugen ausbilden
  • i)Estrichmörtel herstellen
  • j)Estrichmörtel einbauen und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • h)Brandschutzkonstruktionen unterscheiden
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Boden-, Wand- und Deckenkonstruktionen mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (§ 9 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen, insbesondere für die Blechvorfertigung, auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte, insbesondere Scheren- und Hubarbeitsbühnen, bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)dreidimensionale Darstellungen verwenden und erstellen
  • i)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • j)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • k)isometrisches Aufmaß erstellen
  • l)Aufrisse anfertigen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, beurteilen
  • b)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • c)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • d)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • e)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen
  • i)Brandschutzbeschichtungen für tragende Holzbauteile herstellen
  • j)Schalungen für Brandschutzverfüllungen herstellen
10 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)brandschutztechnische Auskragungen von Wänden und Decken, insbesondere Brandschutzklappen, herstellen
11 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³
  • g)Bauteilöffnungen mit und ohne Brandschutzanforderungen schließen
  • h)brandschutztechnische Ertüchtigung von Baukörpern, insbesondere mit Steinen, herstellen
12 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²16 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Vorschriften des Wärme-, Kälte-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes einhalten
  • h)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • i)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • j)Kunststoffe unterscheiden und auswählen
  • k)Dämmschläuche bearbeiten und verbinden
  • l)Stahl und Nichteisenmetalle unterscheiden und auswählen, Korrosionsverhalten beurteilen
  • m)Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen anreißen und bearbeiten, insbesondere schneiden, stanzen, bohren, kanten, sicken, runden, bördeln, falzen, schweifen und durchsetzen
  • n)Metallteile, insbesondere mit Schrauben, Stiften, Nieten sowie mit Klebern, verbinden
  • o)Stütz- und Tragkonstruktionen, insbesondere Stege, Schienen und Ringe, herstellen und montieren
  • p)Aufrisse und Abwicklungen für Schablonen herstellen
  • q)Maße für Formstücke an betriebstechnischen Anlagen und in der Haustechnik ermitteln
  • r)Modelle für Formstücke aufreißen und abwickeln
  • s)vorgefertigte Teile und Formstücke montieren
  • t)Voraussetzungen zum Dämmen, insbesondere Vorleistungen anderer Gewerke, nach einschlägigen Regelwerken prüfen und entsprechende Maßnahmen veranlassen
  • u)Dämmstoffe nach Eigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, unterscheiden und auswählen
  • v)Dämmstoffe, insbesondere an Rohrleitungen, Behältern, Lüftungsanlagen, Decken und Wänden sowie an Formstücken, insbesondere an Krümmern, Abzweigen und Übergängen, befestigen
  • w)Dämmstoffe entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises montieren
  • x)Werkstoffe für Ummantelungen unterscheiden und auswählen, verarbeiten und lagern
  • y)Befestigungsmittel zur Ummantelung auswählen
  • z)vorgefertigte Bleche montieren
    • aa)Folien und Bahnen zuschneiden und anbringen
    • bb)vorgefertigte Teile einpassen, ausrichten und befestigen
    • cc)Klebebänder und Beschichtungen zur Verhinderung von Kontaktkorrosion anbringen
    • dd)Dämmungen für Kühlräume herstellen und montieren
    • ee)Untergrund zum Aufbringen der Dampfbremse vorbereiten, Dampfbremsen herstellen und montieren
    • ff)Kühlräume mit Sandwichelementen herstellen
    • gg)Bauteile nach unterschiedlichen Abdichtverfahren gegen Feuchtigkeit und nichtdrückendes Wasser abdichten
13 Herstellen von Putzen³
  • h)Putzprofile auswählen, anbringen und ausrichten
  • i)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
  • j)Oberputze auftragen und strukturieren
14 Herstellen von Estrichen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • k)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • l)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
  • m)Fertigteilestriche, insbesondere hinsichtlich der Dämmeigenschaften, auswählen
  • n)Fertigteilestriche verlegen
  • o)Rand- und Bewegungsfugen herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • i)Vorschriften des Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes einhalten
  • j)Montagepläne erstellen und anwenden
  • k)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
  • l)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • m)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • n)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • o)vorgefertigte Bauteile sowie Einbauteile montieren
  • p)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden und abdichten
  • q)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
  • r)Vorsatzschalen aus Trockenbauplatten herstellen
  • s)Ummantelungen aus Trockenbauplatten, insbesondere Brandschutzplatten, herstellen
  • t)Brandschutzkonstruktionen an betriebs- und haustechnischen Anlagen und Bauteilen herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Schäden feststellen
  • g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • h)Dämm- und Trockenbaukonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
  • i)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken herstellen sowie Öffnungen sichern
  • j)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • k)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr10 Positionen

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (§ 9 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
  • h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
  • i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
  • j)Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen,
  • p)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
  • q)branchenübliche Software anwenden
  • r)kontinuierlich Baudokumentation erstellen
  • s)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
  • t)Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
  • u)bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
  • dd)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
  • ee)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
  • ff)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • i)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
  • j)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
  • k)Maschinen nach Betriebsanleitung einrichten und bedienen
5 Vorbereiten von Materialien des Oberflächenschutzes4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Formteile aus Blech herstellen
  • b)Kunststoffformteile bearbeiten und verbinden
  • c)Platten aus Kunststoff bearbeiten und verbinden
6 Aufmessen, Aufreißen, Abwickeln, Zurichten und Montieren von Formstücken14 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Anlagenteile aufmessen, Isometrien aufnehmen, lesen und anfertigen
  • b)Formstücke, insbesondere Übergänge, Behälterköpfe, Hosenstücke, Formkappen, Konusse und Abflachungen, vorfertigen
7 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen⁴14 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • hh)Maßnahmen zum Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz unterscheiden
  • ii)Matratzen aus Dämmstoffen mit Gewebeabdeckung herstellen und anbringen
  • jj)Dämmsysteme aus Ortschaum, insbesondere hinsichtlich der Anwendungsgebiete und Herstellungsverfahren, unterscheiden
  • kk)Brandschutzabschlüsse herstellen
  • ll)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmsystemen prüfen
  • mm)Dämmsysteme montieren
  • nn)Nähte mit Dichtungsmassen und Bändern abdichten
  • oo)Maßnahmen zum Kälteschutz an ebenen Flächen, Rohrleitungen, Behältern und Sonderformen durchführen
  • pp)Kühlraumtüren und -luken einbauen
  • qq)Maßnahmen zum Schallschutz an ebenen Flächen, Rohrleitungen, Behältern und Sonderformen durchführen
  • rr)Schallschutzeinhausungen herstellen und montieren
  • ss)Maßnahmen zum Brandschutz an technischen und baulichen Anlagen durchführen, insbesondere an lufttechnischen Anlagen, elektrotechnischen Anlagen und an Rohrleitungssystemen
8 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • u)Platten und Paneele zurichten und montieren
  • v)Montagewände und Bekleidungen sowie Unterdecken und Deckenbekleidungen, insbesondere aus Brandschutzplatten, herstellen, Rauchgasdichtigkeit beachten
  • w)Brandschutzelemente zu Brandschutzkonstruktionen für Decken und Wände, einschließlich der Anschlüsse, montieren
  • x)Bewegungsfugen ausbilden und schließen
9 Sanieren und Instandsetzen von Dämmungen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Schäden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren
  • b)Art und Umfang der Sanierungen und Instandsetzungen festlegen
  • c)Sanierungen und Instandsetzungen, insbesondere an Dämmsystemen, Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzkonstruktionen, durchführen
  • d)Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
10 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • h)Methoden der Qualitätssicherung anwenden
  • i)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
  • j)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren
  • k)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
  • l)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
  • m)Abrechnungsaufmaße erstellen
  • n)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
  • o)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Wer führt das Berichtsheft, und wer sieht es durch?

Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten ein, zum Beispiel Freitagnachmittag auf der Baustelle oder im Betrieb.

Wie ausführlich muss ein Eintrag zur Dämmung sein?

Nennen Sie Anlage oder Bauteil, Dämmstoff, Ummantelung und Ihre eigene Tätigkeit, zum Beispiel Rohrleitung gedämmt, Blech zugeschnitten oder Abschottung eingebaut. Zwei bis vier Sätze pro Tag reichen meist. Fragen Sie Ihren Ausbilder, welche Tiefe er erwartet.

Gehören Hitze, Staub und Absturzgefahr ins Berichtsheft?

Ja, wenn Sie dazu etwas gelernt oder angewendet haben, etwa Staubschutz beim Schneiden von Mineralwolle oder die Sicherung am Gerüst. Das gehört zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, einer festen Berufsbildposition der Ausbildung.

Was gilt, wenn ich in der Industrie und auf dem Bau arbeite?

Tragen Sie die Arbeiten wie üblich ein und nennen Sie den Einsatzort, etwa Heizungskeller, Kühlraum oder Anlagenbau. Die Inhalte richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan. Welche Kammer zuständig ist, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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