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Berichtsheft als Weintechnologe: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Weintechnologe gehört alles, was Sie im Betrieb und in der Berufsschule fachlich getan und gelernt haben: die Annahme von Trauben, Maische und Most, die Steuerung der Gärung, der Ausbau von Jungwein und Wein, Analysen und Verkostungen, das Abfüllen und Lagern sowie Hygiene, Kellerbuchführung und Vermarktung. Halten Sie pro Woche fest, welche Arbeiten Sie ausgeführt haben, mit welchen Geräten, Verfahren und Messwerten, und wie lange. So zeigen Ihre Einträge Schritt für Schritt, wie Sie vom Mithelfen zum selbstständigen Arbeiten im Keller gekommen sind.

Stand: 21.10.2026

Was als Weintechnologe ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin (WeinTechAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte, die Verordnung gliedert sie in berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagTraubenannahme an der Presse: Lesegut gewogen, Mostgewicht mit dem Refraktometer gemessen, Proben für die Kellerbuchführung gezogen, Annahmehalle gereinigt8
DienstagMaische abgepresst, Most in den Sedimentationstank gepumpt, Schläuche und Pumpe nach der Arbeit gespült und desinfiziert8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Gärung, Arbeitssicherheit im Keller, Hefen und Nährstoffe8
DonnerstagGärverlauf in drei Tanks kontrolliert: Temperatur und Mostgewicht gemessen, Werte in die Gärliste eingetragen, Kühlung nachgestellt8
FreitagKellerreinigung nach Plan, Fässer geprüft und aufgefüllt, Gärspund kontrolliert, Wochenübersicht mit dem Kellermeister besprochen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAbfüllung vorbereitet: Analysewerte des Weins geprüft, Schwefelwert eingestellt, Filtration mit Kieselgur eingerichtet, Flaschen und Verschlüsse bereitgestellt8
DienstagWeißwein auf Flaschen abgefüllt, Füllhöhe und Sauerstoffaufnahme stichprobenartig kontrolliert, Chargen im Kellerbuch erfasst8
MittwochBerufsschule: Kellerwirtschaft, Weinrecht und Kennzeichnung, Kalkulation8
DonnerstagVerkostung von sechs Jahrgangsproben nach Prüfschema, Ergebnisse protokolliert, Verschnittvorschlag für den Rotwein erarbeitet und besprochen8
FreitagWeinprobe für eine Besuchergruppe vorbereitet und geleitet, Fragen zu Rebsorte und Ausbau beantwortet, Verkaufsunterlagen aktualisiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Weintechnologen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Mikrobiologie der Gärung“ oder „Weinrecht und Etikettierung“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Weintechnologe

StattBesser
Im Keller geholfenWeißwein mit der Schlauchpumpe vom Tank 4 in Tank 7 umgepumpt und Restsauerstoff vermieden
Wein untersuchtGesamtsäure, pH-Wert und freie schweflige Säure gemessen und Ergebnisse in das Kellerbuch eingetragen
Gärung angeschautGärtemperatur und Mostgewicht an drei Tanks erfasst und die Kühlung angepasst
Abfüllung gemachtAbfüllanlage eingerichtet, Füllhöhe geprüft und Flaschen etikettiert
Wein probiertFünf Weine nach Aussehen, Geruch und Geschmack bewertet und Notizen im Prüfbogen festgehalten

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Weingütern, Winzergenossenschaften, Wein- und Sektkellereien sowie in Lehr- und Versuchsanstalten. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung mit einer Arbeitsprobe samt Fachgespräch und einem schriftlichen Teil zu rechtlichen Grundlagen und Verfahren. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Bereichen: Herstellen eines Weinerzeugnisses als Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch, Verkostung und Vermarktung als Arbeitsprobe mit Gesprächssimulation, Kellerwirtschaft und Wirtschafts- und Sozialkunde als schriftliche Aufgaben.

Zur Abschlussprüfung beziehungsweise Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG, im Handwerk § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin (WeinTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Annehmen von Trauben, Maische, Most und Wein8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Behälter und Geräte zur Annahme vorbereiten
  • b)Beschaffenheit prüfen
  • c)Mengen ermitteln
  • d)Qualitätsparameter bestimmen und Qualitätsstufen zuordnen
  • e)Annahmegut zur Weiterverarbeitung bereitstellen
  • f)Parameter dokumentieren
2 Verarbeiten von Trauben, Maische und Most10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Trauben entrappen und einmaischen
  • b)Trauben und Maischen, insbesondere für die Herstellung von Rosé-, Rot- und Weißwein, zur Weiterverarbeitung vorbereiten
  • c)Maische und Most für die Herstellung von Rosé-, Rot- und Weißwein behandeln
  • d)Maische pressen
  • e)Most vorklären
  • f)Most anreichern und Säure korrigieren
  • g)Trester für die Verwertung vorbereiten, Trub aufbereiten
  • h)Süßreserve für Qualitätsstufen bereiten, lagern und überwachen
3 Steuern der alkoholischen Gärung4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 11 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gärgebinde vorbereiten und füllen
  • b)Hefemanagement betreiben
  • c)Gärprozesse überwachen, steuern und dokumentieren
  • d)Jungwein von der Hefe trennen und Gebinde auffüllen
4 Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein unter Anwendung önologischer Verfahren26 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Jungwein sensorisch prüfen
  • b)Säuregehalt korrigieren
  • c)Jungwein schwefeln
  • d)Sektgrundwein bereiten
  • e)Trubstoffe durch Klärverfahren abtrennen und verwerten
  • f)Jungwein und Wein produktspezifisch lagern
  • g)Weinfehler korrigieren, Maßnahmen dokumentieren
  • h)Stabilisierungsmaßnahmen durchführen und dokumentieren
  • i)Wein zu Schaum- und Perlwein oder zu einem sonstigen Weinerzeugnis verarbeiten
5 Durchführen von Analysen und sensorischen Bewertungen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Proben nehmen
  • b)Untersuchungen zur Bestimmung von Gesamtsäure, Restsüße und schwefeliger Säure durchführen, Ergebnisse entsprechend der Ausbaustufe bewerten und dokumentieren
  • c)sensorische Bewertungen anhand von Prüfsystemen durchführen
  • d)Ergebnisse von Laboranalysen bewerten
  • e)Weinfehler und Weinkrankheiten feststellen
  • f)bei Abweichungen von Standards und Vorgaben Maßnahmen einleiten
6 Abfüllen von Erzeugnissen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 11 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Süßreserve dosieren
  • b)Sterilfiltration und keimfreie Abfüllung durchführen
  • c)Füllgebinde, Verschlusssysteme und Etiketten produktbezogen nach Vorgaben bereitstellen und prüfen
  • d)Verschnitte herstellen und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Produktstabilität sicherstellen und dokumentieren
  • f)Abfüllanlagen einrichten, umrüsten, bedienen und überwachen
7 Lagern von Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien sowie Behandlungs- und Betriebsstoffen5 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Verpackungsmaterialen, Behandlungs- und Betriebsstoffe annehmen, überprüfen, lagern und bereitstellen
  • b)Erzeugnisse lagern, auftragsbezogen kommissionieren und versandfertig machen
  • c)Flurförderzeuge bedienen
8 Vorstellen und Vermarkten von Erzeugnissen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)produktbezogene Kundenberatungsgespräche führen
  • b)Verkostungen vorbereiten und durchführen
  • c)Kellerbesichtigungen vorbereiten und durchführen
  • d)Erzeugnisse sensorisch beschreiben
9 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Kellerbuchführung4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)an der Kellerbuchführung mitwirken
  • b)Informations- und Kommunikationssysteme anwenden; Daten erfassen, sichern und pflegen, Datenschutz beachten
  • c)Informationen beschaffen, bewerten und dokumentieren, fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden
10 Durchführen von Hygienemaßnahmen7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Reinigungs- und Desinfektionslösungen ansetzen und anwenden
  • b)Produktionsanlagen, Leitungssysteme und Lagerbehältnisse reinigen, desinfizieren und sterilisieren
  • c)Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen
  • d)Hygienemaßnahmen dokumentieren

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Arbeiten im Team12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren, Arbeitsschritte festlegen
  • b)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen
  • c)Bedarf an Behandlungs- und Betriebsstoffen, Arbeitsmitteln und -geräten ermitteln und auswählen
6 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • b)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
  • c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • d)technische Einrichtungen warten
  • e)Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Fehlern, Qualitätsmängeln und -abweichungen durchführen
  • f)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, Fehlerberichte erstellen

Häufige Fragen

Muss ich als Weintechnologe in der Lese jeden Tag einen Eintrag schreiben?

Der Nachweis wird in der Regel wöchentlich geführt. Fassen Sie die Arbeiten der Woche zusammen, zum Beispiel Traubenannahme, Pressen und Mostbehandlung, und nennen Sie die Stunden. Wie genau Ihr Betrieb es haben möchte, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.

Gehören Messwerte wie Mostgewicht und Säure ins Berichtsheft?

Ja, einzelne Werte zeigen, was Sie selbst gemessen und eingeordnet haben. Schreiben Sie das Verfahren dazu, etwa Refraktometer oder Titration. Betriebsinterne Rezepturen und Kundendaten müssen Sie nicht aufführen.

Wie trage ich Verkostungen und Weinproben ein?

Nennen Sie, welche Weine Sie nach welchem Schema bewertet haben und was Sie daraus abgeleitet haben, zum Beispiel einen Verschnittvorschlag. Bei Weinproben für Gäste halten Sie fest, welche Aufgaben Sie übernommen haben.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), Sie führen ihn selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Die Kammer verlangt ihn zur Zulassung zur Prüfung, bewertet wird er dort nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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