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Berichtsheft als Zweiradmechatroniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche tatsächlich in Werkstatt und Berufsschule gemacht haben: Inspektionen und Wartungsarbeiten, Fehlersuche an Fahrrädern oder Motorrädern, Demontage, Reparatur und Montage von Baugruppen, Messen und Prüfen, Kundenaufträge, Beratung und Verkauf sowie die Themen aus der Berufsschule. Schreiben Sie knapp und konkret, mit Fahrzeugart, Baugruppe und Ihrem eigenen Anteil an der Arbeit. Auf dieser Seite finden Sie Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zu Lehrgängen und zur Gesellenprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Zweiradmechatroniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin (ZweiradAusbV). Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Sie wählen eine von zwei Fachrichtungen: Fahrradtechnik oder Motorradtechnik. Ein Teil der Inhalte ist für beide Fachrichtungen gleich, der andere gehört nur zu Ihrer Fachrichtung.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstattrundgang mit Sicherheitsunterweisung, Werkzeug und Messmittel kennengelernt, Kundenräder angenommen und Auftragsblätter ausgefüllt8
DienstagKleine Inspektion an einem Trekkingrad: Reifendruck, Bremsbeläge und Schaltung geprüft, Kette gereinigt und geschmiert, Schrauben mit Drehmomentschlüssel nachgezogen8
MittwochBerufsschule: Werkstoffe und ihre Eigenschaften, Grundlagen der Fertigungstechnik, technische Zeichnungen lesen8
DonnerstagHinterradlager an einem Stadtrad zerlegt, gereinigt, neu gefettet und eingestellt, Laufradzentrierung unter Anleitung geprüft8
FreitagSchlauch und Mantel an drei Rädern gewechselt, Beleuchtungsanlage auf Funktion geprüft, Werkstatt aufgeräumt und Altteile getrennt entsorgt8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagMotorrad mit unregelmäßigem Leerlauf angenommen, Fehlerspeicher ausgelesen, Zündung und Einspritzung per Oszilloskop und Multimeter geprüft, Ursache im Kabelbaum eingegrenzt8
DienstagDefekten Steckkontakt instandgesetzt, Fehlerspeicher gelöscht, Probefahrt durchgeführt, Kundenauftrag dokumentiert und Kostenvoranschlag für zusätzliche Arbeiten erstellt8
MittwochBerufsschule: Diagnosetechnik an Fahrzeugsystemen, Wirtschafts- und Sozialkunde, Vorbereitung auf die Gesellenprüfung8
DonnerstagGabelservice an einem Tourenmotorrad: Gabelöl gewechselt, Simmerringe erneuert, Federvorspannung nach Herstellerangabe eingestellt, Bremsanlage entlüftet8
FreitagFahrzeug für die Hauptuntersuchung vorbereitet, Reifenprofil, Beleuchtung und Bremsen geprüft, Kunden zu Inspektionsintervallen beraten8

Berufsschule im Berichtsheft des Zweiradmechatronikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Aufbau und Funktion von Bremssystemen“ oder „Elektrische Messungen mit dem Multimeter“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Zweiradmechatroniker

StattBesser
Am Fahrrad gearbeitetHinterradnabe eines Trekkingrads zerlegt, Lager gereinigt, neu gefettet und das Lagerspiel eingestellt
Bremse repariertHydraulische Scheibenbremse entlüftet, Beläge erneuert und Bremsscheibe auf Verzug geprüft
Motorrad gewartetÖlwechsel mit Filter und Dichtring durchgeführt, Ventilspiel geprüft, Kette gespannt und geschmiert
Fehler gesuchtFehlerspeicher ausgelesen, Sensorsignal mit dem Multimeter gemessen und defekten Drehzahlgeber getauscht
KundengesprächKunden zu Wartungsintervall und Reifenwahl beraten und Auftrag mit Kostenrahmen aufgenommen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Zweiradmechatroniker werden in Fahrradwerkstätten, Fahrradgeschäften, Motorradbetrieben und Vertragshändlern ausgebildet. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit zwei Arbeitsaufgaben, Fachgesprächen und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 am Ende der Ausbildung hängt von Ihrer Fachrichtung ab. In der Fahrradtechnik gehören Kundenauftrag, Beratung und Verkauf, Diagnose und Instandsetzungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde dazu. In der Motorradtechnik sind es Kundenauftrag, Fahrzeug- und Instandsetzungstechnik, Diagnosetechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin (ZweiradAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Bedienen von Fahrzeugen und Systemen5 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und anwenden
  • b)Bedienungsanleitungen anwenden und erklären
  • c)Bedienelemente von Fahrzeugen, Betriebseinrichtungen und Systemen sowie deren Schutzeinrichtungen handhaben
  • d)Menüfunktionen anwenden und Informations-, Kommunikations-, Komfort- und Sicherheitssysteme bedienen
2 Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)herstellerspezifische Vorgaben, Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen anwenden, insbesondere Normen und Vorschriften für das elektrotechnische Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen sowie Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Technik
  • b)erhöhtes Gefährdungspotenzial an Fahrzeugen erkennen
  • c)Sicherheitsvorgaben für Hochvoltsysteme beachten und Arbeitsbereich sichern
  • d)Systeme nach Arbeitsanweisung spannungsfrei schalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen
  • e)Funktionen überprüfen und Ergebnisse dokumentieren
  • f)elektrotechnische Gefahren beurteilen und analysieren
  • g)Sicherheitsvorschriften bei Transport und Lagerung von Batterien und Elektrofahrzeugen beachten
  • h)fahrzeugtechnische Systeme in arbeitssicheren Wartungs- und Reparaturzustand versetzen, insbesondere deren explosionsgefährliche Stoffe, Treibstoffe, Gase, Flüssigkeiten sowie elektrische Spannungen beachten
3 Messen und Prüfen an Systemen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Solldaten ermitteln, Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbogen anwenden
  • c)Messwerte erfassen und mit Solldaten vergleichen, insbesondere elektrische sowie elektronische Größen und Signale an Bauteilen, Baugruppen und Systemen messen, prüfen und beurteilen
  • d)elektrische Verbindungen, Leitungen und Leitungsanschlüsse auf mechanische Schäden sichtprüfen
  • e)Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfen
  • f)Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und anwenden
  • g)Längen, insbesondere mit Messschiebern, Messschrauben und Messuhren, messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfen
  • h)Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
  • i)physikalische Größen, insbesondere Drücke und Temperaturen, messen und prüfen
  • j)Prüfergebnisse dokumentieren
  • k)Funktion von Schutz- und Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
  • l)Isolationswiderstände messen und beurteilen
4 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten14 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerrichtlinien beim Transport und beim Heben anwenden
  • b)Fahrzeuge, Baugruppen und Systeme bewegen, abstellen, anheben, abstützen und sichern
  • c)Wartungsarbeiten nach Vorgabe durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und zu deren Entsorgung beitragen
  • d)Prüf- und Reinigungsarbeiten am Fahrwerk durchführen
  • e)mechanische und elektrische Bauteile, Baugruppen und Systeme auf Verschleiß, Beschädigungen, Dichtheit, Lageabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen
  • f)Schalt- und Funktionspläne anwenden, hydraulische, pneumatische und elektrische Leitungen, Anschlüsse und mechanische Verbindungen prüfen
  • g)Drücke an pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen
  • h)Prüfanweisungen anwenden
  • i)Funktionskontrollen durchführen und Fehlerspeicher auslesen
  • j)Arbeitsschritte sowie Prüf- und Messergebnisse dokumentieren
  • k)Werterhaltung beim Umgang mit Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen berücksichtigen
5 Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kundenbeanstandungen nachvollziehen, eingrenzende Kundenbefragung durchführen, Funktionen überprüfen und Diagnosewege festlegen
  • b)Schäden und Funktionsstörungen an mechanischen, elektrischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen sowie an deren Vernetzung feststellen
  • c)Fehlerursachen bestimmen
  • d)Prüfprotokolle erstellen und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Steuerungs-, Komfort- und Beleuchtungssysteme prüfen, beurteilen und nach Kundenwünschen parametrieren, Ergebnisse dokumentieren
  • f)Rahmen, Radaufhängung, Räder und Bremsen auf Verschleiß und Schäden, insbesondere Unfallschäden, prüfen
  • g)Antriebs- und Kraftübertragungssysteme auf Verschleiß und Schäden prüfen
  • h)Fahrwerksgeometrie unter Berücksichtigung von Herstellerangaben prüfen
  • i)Rahmen mit Mess- und Prüfzeugen vermessen
6 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 16 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bauteile, Baugruppen und Systeme außer Betrieb nehmen, demontieren, zerlegen, sicherheits- und gesundheitsgefährdende Stoffe identifizieren, auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • b)demontierte Bauteile und Baugruppen Systemen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
  • c)Bauteile und Baugruppen reinigen, konservieren und lagern
  • d)Bauteile, Baugruppen und Systeme fügen, insbesondere Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen
  • e)Bauteile, Baugruppen und Systeme montieren, in Betrieb nehmen sowie auf Funktion und Formgenauigkeit prüfen
  • f)Oberflächen für den Korrosionsschutz vorbereiten, Korrosionsschutz ergänzen und erneuern
  • g)Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichungen messen
  • h)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften anreißen und körnen, Bauteile und Halbzeuge trennen und umformen
  • i)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen; Werkstücke und Bauteile bohren und senken
  • j)Innen- und Außengewinde herstellen und instand setzen
  • k)elektrische Verbindungen und Anschlüsse herstellen, überprüfen, instand setzen und dokumentieren
  • l)verschleißbehaftete Baugruppen und Systeme, insbesondere Bremsen, instand setzen
  • m)Reifen und Laufräder demontieren und montieren
  • n)Werkstücke unter Berücksichtigung von Werkstoff- und Maschineneigenschaften bearbeiten und der Weiterverarbeitung zuführen
  • o)Räder und ihre Bauteile nach Herstellervorgaben instand halten
  • p)Rahmen, Radaufhängung und deren Lagerung demontieren, montieren und einstellen
  • q)Reparaturmaßnahmen nach Diagnose ableiten, Reparaturverfahren umsetzen
  • r)elektrische Systeme montieren und anschließen, auf Funktion prüfen und Sicherheit gewährleisten
  • s)elektronische, mechanische, mechatronische, pneumatische und hydraulische Systeme, Baugruppen und Bauteile instand setzen
  • t)elektromotorische Antriebe prüfen, Fehler erkennen und auswerten, Systeme instand setzen
  • u)Ladestromsysteme und Energiespeichersysteme sowie deren Steuerung und Regelung prüfen und anschließen, schadhafte Komponenten ersetzen
  • v)Fahrwerk einstellen
  • w)Dämpfer- und Bremssysteme mit Betriebsflüssigkeit befüllen und entlüften
  • x)Korrosionsschutz und Oberflächenbeschichtung wiederherstellen
7 Betriebliche und technische Kommunikation11 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden und zur Beschaffung von technischen Unterlagen und Informationen nutzen
  • b)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen sowie englische Fachausdrücke verwenden
  • c)Kommunikation mit Kunden sowie mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
  • d)Datenträger handhaben und Datenschutz beachten; digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
  • e)Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und Baugruppen identifizieren
  • f)Zeichnungen lesen und anwenden, Skizzen anfertigen
  • g)Instandsetzungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen sowie Diagramme lesen und anwenden
  • h)Schaltpläne, Stromlaufpläne, Anschlusspläne, Anordnungspläne und Funktionspläne lesen und anwenden, technische Informationen interpretieren, aufbereiten, vermitteln und präsentieren
  • i)Kundenwünsche und Informationen entgegennehmen, bewerten und nach Vorgaben berücksichtigen
  • j)Kunden über Herstellervorgaben zur Instandhaltung informieren
  • k)Kunden in die Bedienung von Zubehör und Zusatzeinrichtungen nach Herstellervorgaben einweisen, auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
  • l)Bedienelemente erläutern
  • m)Updates durchführen
  • n)Vorschriften und Richtlinien zur Betriebs- und Verkehrssicherheit anwenden
  • o)Kunden auf Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie auf weitere Serviceleistungen hinweisen
  • p)externe Informationssysteme und Wissensdatenbanken nutzen
  • q)Service-Informationen auch aus englischsprachigen Unterlagen entnehmen und anwenden
  • r)Richtlinien für Garantie, Kulanz und Sachmängelhaftung beachten
  • s)betriebliche Informationssysteme und technische Geräte aktualisieren

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fahrradtechnik7 Positionen

1 Herstellen und Anpassen von Fahrrädern24 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der Ergonomie und des Verwendungszwecks durchführen
  • b)Kunden über Angebot und Möglichkeiten beraten; Rahmen und Komponenten auswählen, Kostenvoranschlag erstellen
  • c)Bauteile durch unlösbare Fügetechniken herstellen und instand setzen
  • d)Bohrungen, insbesondere Lagersitze und Führungen, durch Rundreiben und Fräsen auf Passungsdurchmesser bearbeiten
  • e)Speichenräder herstellen, insbesondere aufbauen, einspeichen und zentrieren
  • f)Fahrzeugbauteile durch Schrauben, Kleben, Nieten, Pressen, Klemm- und Steckverbindungen montieren
  • g)Kraftübertragungssysteme herstellen
  • h)Beleuchtungssysteme installieren und einstellen
  • i)Systeme, insbesondere mechanische und elektronische Schaltanlagen, Antriebe, Bremssysteme und Fahrwerkskomponenten, nach Kundenbedarf und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben anpassen
  • j)Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen kontrollieren
  • k)Montagearbeit und Herstellung kontrollieren, Nachbesserung durchführen und dokumentieren
  • l)Fahrzeug zur Kundenübergabe vorbereiten
  • m)Kunden in die Bedienung einweisen, auf Vorschriften hinweisen und Übergabe protokollieren
2 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Wartungspläne zuordnen
  • b)Einstellarbeiten an Systemen der Fahrradtechnik durchführen
  • c)Messergebnisse auswerten
3 Durchführen von Um- und Nachrüstarbeiten2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bauteile, insbesondere Schalt-, Brems- und Beleuchtungsanlagen, nachrüsten unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften und Herstellervorgaben
  • b)Zubehör, insbesondere Kindersitze, Anhänger und Komfortsysteme, nachrüsten unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften und Herstellervorgaben
4 Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bremssysteme prüfen und beurteilen
  • b)Kapazitätsmessung an Energiespeichersystemen durchführen, beurteilen und dokumentieren
  • c)elektronische Antriebssysteme prüfen, beurteilen und dokumentieren
  • d)elektronische Schaltsysteme prüfen, beurteilen und dokumentieren
  • e)elektronische Verbindungen und Leitungen überprüfen, insbesondere an Aktoren, Sensoren und Steuergeräten
5 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Instandsetzungsverfahren unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften auswählen
  • b)Zusatzantriebssysteme instand setzen
  • c)Schaltsysteme, insbesondere Ketten- und Nabenschaltungen, instand setzen
  • d)Energieversorgungssysteme und Beleuchtungssysteme instand setzen
  • e)Rahmen, Gabeln und Ausfallenden unter Berücksichtigung von Herstellerangaben richten
  • f)Speichenräder instand setzen
  • g)Federungs- und Dämpfersysteme warten und einstellen
  • h)Mehrgelenk- und Lagersysteme instand setzen
  • i)Funktionsprüfung durchführen
6 Durchführen von logistischen Maßnahmen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bestellungen von Waren veranlassen
  • b)Warenannahme durchführen
  • c)Waren einlagern und auftragsbezogen bereitstellen
  • d)Waren und Warenlandschaften im Verkaufsraum arrangieren, präsentieren und pflegen
  • e)Produkte aus den Bereichen Service und Dienstleistung präsentieren
  • f)Waren aus- und kennzeichnen
7 Verkauf von Waren und Dienstleistungen14 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Verkaufsgespräche führen; Kunden über den Nutzen der angebotenen Waren und Dienstleistungen beraten
  • b)Reparaturaufträge, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen
  • c)verkaufte Waren registrieren, Angebote, Aufträge, Lieferscheine, Kaufbelege und Rechnungen erstellen
  • d)Kunden zu Gewährleistung und Garantie informieren, Kulanzmöglichkeiten prüfen
  • e)Gewährleistungs-, Garantie- und Kulanzabwicklungen vorbereiten
  • f)Kunden die durchgeführten Arbeiten erläutern, Leistungen abrechnen
  • g)Zahlungsverkehr mit Kunden abwickeln
  • h)Transportfähigkeit herstellen, Produkte übergeben

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Motorradtechnik7 Positionen

1 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Wartungspläne zuordnen
  • b)Prüf-, Reinigungs- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen und Systemen, insbesondere am Motor, Vergaser, Einspritzsystem und Abgassystem, durchführen
  • c)Messergebnisse auswerten
  • d)Fahrzeug zur Kundenübergabe vorbereiten
2 Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen12 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Sichtprüfung an Rahmen, Antriebsstrang, Fahrwerkselementen, Bremsen, Bereifung, Verbrennungsmotoren, Gemischaufbereitungssystem, Abgassystem und Kraftübertragung durchführen
  • b)Diagnosetester, Fehlersuchprogramme, Herstellerinformation und Datenbanken anwenden sowie Hotline und Onlinediagnose nutzen und durchführen
  • c)elektronische Verbindungen und Leitungen überprüfen, insbesondere an Aktoren, Sensoren und Steuergeräten
  • d)elektrische und elektronische Bauteile, Baugruppen und Systeme prüfen und beurteilen, insbesondere Managementsysteme
  • e)Fehler an Signalübertragungssystemen ermitteln
  • f)Vergaser, Einspritzsysteme, Antriebsaggregate einschließlich Motormanagementsystemen, Abgassystemen und Nebenaggregaten prüfen und beurteilen
  • g)Schaltgetriebe und Automatikgetriebe prüfen und beurteilen
  • h)Brems-, Fahrwerks-, Federungs-, Dämpfungs- und Niveauregulierungssysteme prüfen und beurteilen
  • i)Rahmen und Fahrwerk vermessen
3 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen19 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Motor aus- und einbauen
  • b)Motor zerlegen, reinigen und Bauteile vermessen sowie Bauteile für die weitere Bearbeitung vorbereiten
  • c)beschädigte Bauteile ersetzen und Motor komplettieren sowie auf Funktion prüfen
  • d)Vergaser, Einspritzsysteme, Motormanagementsysteme, Abgassysteme und Nebenaggregate von Motoren instand setzen und auf Funktion prüfen
  • e)Kraftübertragung, Sekundärantriebe, Schaltgetriebe, Automatikgetriebe und Endantriebe instand setzen und auf Funktion prüfen
  • f)Brems-, Fahrwerks-, Federungs-, Dämpfungs- und Niveauregulierungssysteme instand setzen und auf Funktion prüfen
  • g)Karosserie- und Fahrzeugteile instand setzen
  • h)Komfort- und Sicherheitssysteme sowie Regel- und Steuerkreise instand setzen
  • i)Hochvoltkomponenten ersetzen
  • j)elektrische Leitungsverbindungen, optoelektronische Datenkommunikationsleitungen sowie Datenkommunikations- und Managementsysteme instand setzen
4 Durchführen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Umbaumaßnahmen nach Kundenwünschen durchführen und dabei Rechtsvorschriften einhalten
  • b)leistungsreduzierende und -steigernde Maßnahmen durchführen
  • c)Zubehör und Zusatzeinrichtungen unter Beachtung von Fahrzeugtyp und Kundenbedarf auswählen, anpassen, ändern, anschließen und einstellen
  • d)Fahrwerk und Fahrwerkkomponenten abstimmen
5 Untersuchen von Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben und Richtlinien3 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Fahrzeuge für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vorbereiten
  • b)Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen überprüfen, Mängel dokumentieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
  • c)Soll- und Istwerte unter Anwendung der Diagnosesysteme ermitteln, Einstellwerte erfassen, Einstellungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
  • d)Fahrzeuge untersuchen sowie herstellerspezifische Vorgaben, Normen und zweiradspezifische Besonderheiten beachten
6 Herstellen von Fahrzeugen und Bauteilen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bedienungseinrichtungen unter Berücksichtigung von speziellen Kundenanforderungen anfertigen, ändern, anpassen und montieren
  • b)Baugruppen und Bauteile unter Beachtung von besonderen Einsatzbedingungen herstellen, anpassen, ändern, montieren
  • c)Fahrzeugteile herstellen
  • d)hergestellte Bedienungseinrichtungen, Baugruppen und Bauteile auf Funktion prüfen
7 Verkauf von Waren und Dienstleistungen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kundenbedarf und Kundenwünsche erkennen, beraten und umsetzen
  • b)Kunden bezüglich der technischen Machbarkeit unter besonderer Berücksichtigung von technischen Regeln, Normen und Gesetzen informieren und beraten
  • c)Teilebeschaffungen nach Kundenauftrag vorbereiten und durchführen sowie Warenannahme, -lagerung und -bereitstellung durchführen
  • d)technischen Zustand von Fahrzeugen ermitteln und dokumentieren
  • e)Reparaturaufträge, Angebote, Kostenvoranschläge und Rechnungen erstellen
  • f)Kunden die durchgeführten Arbeiten und erbrachten Leistungen erläutern sowie Zahlungsverkehr mit Kunden abwickeln
  • g)Fahrzeug dem Kunden übergeben

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
  • a)Aufbau und Aufgabe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsschritte und -abläufe planen und festlegen
  • b)Werkstoffe, Betriebsmittel und Hilfsstoffe ermitteln
  • c)Teilebedarf, Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern, bereitstellen und dokumentieren
  • d)Zeitbedarf ermitteln
  • e)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
  • f)Arbeitsergebnisse durch Soll-Ist-Wertvergleiche kontrollieren, dokumentieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse vorschlagen
  • g)Sicherheitshinweise der Hersteller, insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben, beachten
  • h)Fahrzeugübergabe vorbereiten
  • i)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages, der Instandhaltungsvorgaben, der Einbauanleitungen, der personellen und technischen Gegebenheiten planen, kontrollieren und bewerten
  • j)Prüfmittel ermitteln sowie deren Einsatz abstimmen
  • k)Schäden an angrenzenden Bauteilen und Baugruppen erkennen, protokollieren und Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden einleiten
  • l)Arbeit im Team planen, Aufgaben aufteilen und Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
6 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
  • b)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zu ihrer Beseitigung beitragen, Arbeiten dokumentieren
  • c)Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden
  • d)Prüf- und Wartungsfristen von Betriebs- und Prüfmitteln beachten sowie Maßnahmen einleiten
  • e)Verfahrensabläufe für Rückrufmaßnahmen oder Nachbesserungen beachten und anwenden
  • f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • g)Ursachen von Fehlern und Mängeln im Arbeitsprozess systematisch suchen, bewerten, beseitigen und dokumentieren sowie Folgen von Fehlern und Mängeln abschätzen
  • h)eigene und von anderen erbrachte Arbeitsergebnisse überprüfen, bewerten und protokollieren

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Zweiradmechatroniker das Berichtsheft führen?

Der Ausbildungsnachweis ist regelmäßig zu führen, in den meisten Betrieben wöchentlich. Auszubildende führen ihn (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie mit Ihrem Betrieb, ob Sie es in der Arbeitszeit schreiben dürfen.

Muss ich Fahrrad und Motorrad getrennt eintragen?

Sie tragen ein, was Sie in Ihrer Fachrichtung tatsächlich gemacht haben. Gemeinsame Inhalte wie Messen, Prüfen und Fehlerdiagnose erscheinen in beiden Fachrichtungen, Fahrradbauer schreiben zusätzlich über Anpassen und Aufbau von Rädern, Motorradmechaniker über Umbauten und Fahrzeuguntersuchungen.

Was schreibe ich, wenn eine Woche nur aus Aufräumen und Teilesortieren bestand?

Auch das gehört hinein, etwa Wareneingang kontrolliert, Ersatzteile einsortiert oder Altteile getrennt entsorgt. Ergänzen Sie, was Sie dabei gelernt haben, zum Beispiel Teilenummern lesen oder Lagerverwaltung kennenlernen.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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