Berichtsheft als Asphaltbauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Asphaltbauer gehört, was Sie in der Woche tatsächlich gearbeitet und gelernt haben: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und Sickerwasser, Brückenabdichtungen, das Aufbereiten und Einbauen von Gussasphalt, Estrich- und Fugenarbeiten, Materialproben sowie Arbeitsschutz auf der Baustelle. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Abschlussprüfung.
Stand: 21.10.2026
Was als Asphaltbauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer (Asphaltbauer-Ausbildungsverordnung, AsphAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen denselben Beruf mit einer breiten Grundbildung im ersten Jahr und der Fachbildung im zweiten und dritten Jahr.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Arbeitsschutz, Arbeitsstätte und Arbeitsrecht
- Skizzen und Zeichnungen lesen und anfertigen
- Baustelle einrichten und Vermessungsarbeiten
- Tief- und Straßenbau, Steinbau, Putz, Estrich und Fliesen
- Holzbau, Gerüste und Kunststoffe sowie Metallbearbeitung
- Werkzeuge und Maschinen warten und instand halten
- Abdichtungen gegen Bodenfeuchte, Sicker- und Oberflächenwasser sowie Brückenabdichtungen
- Gussasphalt aufbereiten und einbauen
- Materialproben, Wärme- und Schalldämmung, Fugen und Kunststoffbeschichtungen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zum Arbeitsschutz auf der Baustelle, persönliche Schutzausrüstung geprüft, Baustelle mit abgesperrt und Material bereitgestellt | 8 |
| Dienstag | Höhen mit dem Nivelliergerät abgenommen, Schnurgerüst gesetzt und Messwerte in die Skizze eingetragen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Zeichnungen lesen, Baustoffkunde, Berechnung von Flächen und Massen | 8 |
| Donnerstag | Untergrund für einen Estrich gereinigt, Randstreifen verlegt und Estrichmörtel gemischt | 8 |
| Freitag | Werkzeuge und Geräte gereinigt und kontrolliert, Schalung für eine Betonfläche gebaut, Wochenrückblick mit dem Ausbilder | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Abdichtung einer Brückenkappe vorbereitet, Untergrund geprüft, Voranstrich aufgebracht und Bahnen zugeschnitten | 8 |
| Dienstag | Gussasphalt im Kocher aufbereitet, Temperatur überwacht und auf der Brücke in zwei Lagen eingebaut | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technologie der Abdichtungen, Fachrechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Estrich mit Gefälle im Nassraum aus Gussasphalt hergestellt, Fugen ausgebildet und Anschlüsse abgedichtet | 8 |
| Freitag | Materialproben entnommen und beschriftet, Aufmaß der Woche erstellt, Arbeitsprobe für die Abschlussprüfung mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Asphaltbauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Abdichtungsarten und ihre Anwendung“ oder „Berechnung von Flächen und Massen“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Asphaltbauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Auf der Baustelle geholfen | Untergrund gereinigt und Randstreifen für den Gussasphaltbelag verlegt |
| Asphalt eingebaut | Gussasphalt bei vorgegebener Temperatur in zwei Lagen auf der Brückenabdichtung eingebaut und abgezogen |
| Messungen gemacht | Höhen mit dem Nivelliergerät aufgenommen und Gefälle in der Skizze eingetragen |
| Maschinen gewartet | Gussasphaltkocher gereinigt, Rührwerk geprüft und Wartung im Gerätebuch eingetragen |
| Material geprüft | Proben vom Mischgut entnommen, beschriftet und zur Untersuchung übergeben |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Asphaltbauer werden in Bauunternehmen und Asphaltbaubetrieben ausgebildet, häufig im Straßen-, Brücken- und Hochbau. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Im praktischen Teil fertigen Sie eine Arbeitsprobe von höchstens 8 Stunden an, etwa einen mehrlagigen Gussasphaltbelag mit Gefälle oder einen schwimmenden Estrich. Schriftlich werden Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer (AsphAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Berufliche Grundbildung10 Positionen
1 Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- a)allgemeine Arbeitsschutzvorschriften nennen
- b)berufsbezogene Vorschriften und Merkblätter der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nennen
- c)persönliche Schutzausrüstung zur Vermeidung von Verletzungen und Berufskrankheiten anwenden
- d)unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und -situationen beschreiben
- e)bei Entstehungsbränden Schutzmaßnahmen ergreifen
- f)Maßnahmen der Ersten Hilfe, insbesondere bei Verbrennungen, einleiten
- g)Vorschriften der Umweltschutzgesetze, soweit sie den Tätigkeitsbereich betreffen, nennen
- h)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
2 Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht
- a)Organisation der Arbeitsstätte beschreiben
- b)Arbeitsabläufe im Betrieb und auf der Baustelle beschreiben
- c)Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag nennen
- d)die für die Berufsausbildung geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nennen
- e)Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes nennen
- f)Grundzüge des Sozialversicherungsrechts nennen
3 Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
- a)Zeichengeräte handhaben
- b)Skizzen und einfache Zeichnungen unter Beachtung der Normen herstellen
- c)Zeichnungen, Materialbedarfslisten und Verlegepläne lesen
- d)Normen anwenden sowie Tabellen, Handbücher und Merkblätter verwenden
- e)Aufmaß erstellen
4 Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)zweckmäßige Planung und Durchführung von Bauvorhaben beschreiben
- b)Baustellen einrichten und sichern
- c)einfache Längen- und Höhenmessungen einschließlich der Übertragung von Höhen durchführen
- d)Gebäude und Bauteile abstecken
5 Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Gräben einmessen und das Gefälle der Sohle festlegen
- b)Gräben ausheben, verbauen und aussteifen
- c)Drainage- und Entwässerungsleitungen verlegen
- d)Mutterboden abheben und andecken sowie Bodenmassen einbringen und verdichten
- e)Planum herstellen
- f)Beläge, Einfassungen und Pflasterungen aus künstlichen und natürlichen Steinen sowie Platten herstellen
6 Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werkzeuge für den Stein- und Plattenbau benennen und den entsprechenden Tätigkeiten zuordnen
- b)einfache Bauteile mit künstlichen und natürlichen Steinen sowie aus Bauplatten herstellen, insbesondere Anlegen der Verbände, Herstellen von Mauerenden, Maueranschlüssen und Pfeilern
- c)waagerechte und senkrechte Abdichtungen durchführen
- d)Boden-, Sockel- und Wandfliesen bearbeiten und verlegen
- e)Grundregeln der Putzhaftung erläutern
- f)die wichtigsten Putzarten unterscheiden
- g)Mauer- und Putzmörtel herstellen
- h)Wandputz mit und ohne Lehre herstellen
- i)Estrich herstellen
7 Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Material und Werkzeuge für den Schalungsbau benennen und den entsprechenden Aufgaben zuordnen
- b)einfache Formen für Betonfertigteile herstellen
- c)Schalung für einfache Betonbauteile herstellen
- d)Beton nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen von Hand und mit Maschine herstellen
- e)Beton in Schalungen und Formen einbringen, verdichten und nachbehandeln
- f)Ausbreitversuch durchführen
- g)Stabstähle und Betonstahlmatten unterscheiden und bezeichnen
- h)Betonstahl schneiden und nach Zeichnung biegen
- i)einfache Bewehrungskörbe flechten
- k)Stähle verlegen und Bewehrungskörbe in die Schalung einbringen
8 Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Holzarten entsprechend ihrer Verwendung auswählen
- b)die wichtigsten Werkzeuge zur Holzbearbeitung unterscheiden und deren Wirkungsweise erläutern
- c)Werkzeuge instand halten
- d)einfache Meß-, Schneid-, Hobel-, Stemm- und Bohrarbeiten durchführen
- e)Holzverbindungen aus Vollholz nach Zeichnung herstellen
- f)Profil für ein einfaches Dach herstellen
- g)Schmiegen ermitteln und Schablonen anfertigen
- h)Teile einer Fachwerkwand nach Zeichnung herstellen
- i)Leichtwände und abgehängte Decken erstellen
- k)Dämmstoffe gegen Wärme, Kälte und Schall unterscheiden und verarbeiten
- l)einfache Werkstücke aus dem Bereich der Zimmerei, insbesondere Lattentür und Bock, anfertigen
- m)die wichtigsten transportablen und stationären Holzbearbeitungsmaschinen sowie ihre Eigenschaften und Verwendung nennen
- n)wichtige Vorschriften des Gerüstbaus erläutern
- o)einfache Gerüste unfallsicher erstellen
9 Arbeiten mit Kunststoffen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften der Kunststoffgruppen im Bauwesen nennen und die sich daraus ergebende Eignung für bestimmte Verwendungsbereiche ableiten
- b)Kunststoffrohre, -platten, -profile und -folien kleben, schweißen und verarbeiten
- c)Kunstharze verarbeiten
10 Bearbeiten von Metallen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)wichtige Stähle und NE-Metalle nennen und ihre charakteristischen Eigenschaften beschreiben
- b)Meß-, Schneid-, Feil- und Bohrarbeiten ausführen
- c)Metallteile verbinden, insbesondere mit Schrauben, Stiften und Nieten
- d)Korrosionsverhalten von Metallen beschreiben
- e)oberflächenveredelte und korrosionsgeschützte Metalle auswählen und verarbeiten
Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: während des ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung11 Positionen
1 die in § 5 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildswährend des zweiten und dritten Ausbildungsjahres zu vermitteln
die in Abschnitt I Nr. 1 bis 3, Spalte 3 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse
2 Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Werkzeuge und Geräte instand halten
- b)Maschinen zum Aufbereiten, Transportieren, Verlegen und Behandeln von Asphalt warten, einrichten und bedienen
- c)Schutzeinrichtungen an elektrischen Maschinen beschreiben und verwenden
- d)Störungen an Maschinen und Geräten feststellen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
3 Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Abdichtungsstoffe nach Eigenschaften und Verwendung beschreiben
- b)Dichtungsbahnen verlegen
- c)Dichtungsaufstriche und Spachtelungen aufbringen
- d)Anschlüsse für Abdichtungen bei Durchdringungen von Bauteilen herstellen
4 Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Untergrund auf Eignung, Höhenlage und Gefälle prüfen und für die Abdichtung vorbereiten
- b)Abdichtungsstoffe den Beanspruchungen entsprechend auswählen und einbauen
- c)Abdichtungen an aufgehende oder abgehende Wände anschließen
- d)Übergangskonstruktionen bei unterschiedlichen Abdichtungssystemen herstellen
5 Abdichten von Brückenbauwerken5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Abdichtungsstoffe und Abdichtungsbauweisen für Brückenbauwerke nennen
- b)Brückenüberbau auf Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle und Höhenlage prüfen
- c)Dichtungsschichten im Bereich von Fahrbahnen und Gehwegkappen verlegen
- d)Schutzschichten für Abdichtungen einbauen
6 Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften, Lieferformen, Lagerung und Verarbeitung von Bitumen beschreiben
- b)Kornzusammensetzung und Verwendung von Mineralstoffen beschreiben
- c)Eigenschaften der Gußasphalt- und Asphaltmastixmischungen beschreiben
- d)Gußasphalt und Asphaltmastix in verschiedenen Mischgutarten aufbereiten
- e)Verwendung verschiedener Heizstoffe unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen beschreiben
- f)Temperatur des Mischguts beim Transport und Einbau prüfen und überwachen
7 Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Unterlage auf Ebenflächigkeit und Feuchtigkeit prüfen
- b)Gußasphalt einlagig auf bitumengebundener Unterlage einbauen
- c)schwimmende Estriche auf Trennschicht und Verbundestriche aus Gußasphalt verlegen
- d)wasserdichte Asphaltbeläge aus Asphaltmastix und Gußasphalt einbauen
- e)Gußasphaltoberflächen mit Sand abreiben
- f)Gußasphaltoberflächen mit Splitt abstreuen und durch Walzen andrücken
- g)Trennschienen einsetzen
- h)Längs- und Quernähte ausbilden
- i)Hohlkehlen und Dreikantleisten als Abschluß herstellen
- k)gebräuchliche Bodenbeläge auf Gußasphaltestrich nennen
- l)Eigenschaften der Bodenbeläge, die bereits beim Verlegen des Gußasphaltestrichs zu berücksichtigen sind, beschreiben
8 Entnehmen von Materialproben4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Zweck von Materialprüfungen nennen
- b)Materialproben entnehmen und zum Versand vorbereiten
- c)Entnahmeprotokolle anfertigen
9 Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Zweck von Wärme- und Schalldämmaßnahmen erläutern
- b)Baustoffe für Wärme- und Schalldämmaßnahmen nennen
- c)Wärme- und Schalldämmstoffe für schwimmende Gußasphaltestriche verlegen
10 Herstellen und Schließen von Fugen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Arten und Zweck konstruktionsbedingter Fugen beschreiben
- b)Baustoffe für Fugendichtungen nennen
- c)Fugen mit dauerplastischen und dauerelastischen Massen schließen
- d)Fugenbänder und Fugenprofile verlegen
11 Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Arten und Zweck von Kunststoffbeschichtungen beschreiben
- b)Kunststoffe für Beschichtungen vorbereiten und verarbeiten
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Asphaltbauer das Berichtsheft führen?
Das legt Ihr Betrieb gemeinsam mit der Kammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Schreiben Sie möglichst zeitnah, solange Sie sich an Temperaturen, Lagen und Arbeitsschritte erinnern. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Bei Fragen zu Form und Umfang hilft Ihr Ausbilder oder die Industrie- und Handelskammer.
Was trage ich bei Schlechtwetter oder Baustellenpausen ein?
Tragen Sie ein, was Sie in dieser Zeit tatsächlich gemacht haben, etwa Geräte warten, Werkstattarbeiten, Unterweisungen oder Lehrgänge. Fällt ein Tag aus, vermerken Sie den Grund kurz, zum Beispiel Frost oder Nässe.
Kann ich Fotos von der Baustelle ins Berichtsheft aufnehmen?
Ob Fotos oder Skizzen verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Wenn sie erlaubt sind, eignen sie sich gut für Abdichtungsaufbauten oder Fugen. Klären Sie vorher mit Ihrem Ausbilder, ob auf der Baustelle fotografiert werden darf.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer (Asphaltbauer-Ausbildungsverordnung, AsphAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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