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Berichtsheft als Aufbereitungsmechaniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gelernt und gearbeitet haben. Als Aufbereitungsmechaniker sind das zum Beispiel das Gewinnen, Fördern und Zerkleinern von Rohstoffen, das Klassieren und Sortieren, die Arbeit an Förderbändern, Brechern und Sieben, das Entnehmen von Proben, das Warten und Instandsetzen von Anlagen sowie das Verladen und Wiegen. Wichtig ist, dass jede Woche nachvollziehbar dokumentiert ist, auch bei Störungen und Stillstandszeiten.

Stand: 21.10.2026

Was als Aufbereitungsmechaniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker und zur Aufbereitungsmechanikerin (AMAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Im dritten Jahr wird eine Fachrichtung gewählt: Naturstein, feuerfeste und keramische Rohstoffe, Sand und Kies, Steinkohle oder Braunkohle.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung in Arbeitssicherheit auf dem Betriebsgelände, persönliche Schutzausrüstung geprüft, Fluchtwege und Sammelplatz begangen8
DienstagWerkstück nach Zeichnung gefeilt, gebohrt und auf Maß geprüft, Messschieber und Winkel verwendet8
MittwochBerufsschule: Technische Zeichnungen lesen, Toleranzen, Arbeitssicherheit8
DonnerstagAm Siebwerk Verschleißteile kontrolliert, Siebbeläge mit dem Ausbilder gewechselt, Schmierstellen abgeschmiert8
FreitagZusammen mit dem Anlagenfahrer Rohmaterial am Aufgabebunker beobachtet, Förderband auf Fremdkörper kontrolliert, Wochenbericht geschrieben8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAufbereitungsanlage im Leitstand überwacht, Durchsatz und Motorströme protokolliert, Abweichung am Brecher gemeldet8
DienstagStörung an der Förderbandsteuerung eingegrenzt, Endschalter geprüft und defekten Sensor getauscht8
MittwochBerufsschule: Steuerungstechnik, Aufbereitungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagProben entnommen, Kornverteilung per Siebanalyse bestimmt und Ergebnisse mit den Vorgaben verglichen8
FreitagFertiggut gewogen und verladen, Lieferpapiere vorbereitet, Wartung der Hydraulikaggregate nach Plan durchgeführt8

Berufsschule im Berichtsheft des Aufbereitungsmechanikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde, Technische Mathematik, Hydraulik oder Steuerungstechnik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Aufbereitungsmechaniker

StattBesser
An der Anlage gearbeitetBrecher auf Verschleiß kontrolliert, Brechbacken vermessen und Wechsel vorbereitet
Proben genommenProben am Bandabwurf nach Probenahmeplan entnommen, Siebanalyse durchgeführt, Kornklassen dokumentiert
Wartung gemachtSchmierstellen am Siebantrieb nach Wartungsplan abgeschmiert, Ölstand geprüft, Ergebnis eingetragen
Störung behobenBandstillstand durch verklemmten Fremdkörper eingegrenzt, Anlage gesichert, Fremdkörper entfernt, Wiederanlauf geprüft
Beim Verladen geholfenLkw auf der Waage erfasst, Ladung nach Auftrag verladen, Gewicht und Lieferschein abgeglichen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben der Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen, zum Beispiel in Steinbrüchen, Kies- und Sandwerken, Keramikrohstoffbetrieben und im Kohlebereich. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildung enthält eine Zwischenprüfung, die vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil mit einem Prüfungsstück und mehreren Arbeitsproben sowie einem schriftlichen Teil mit den Fächern Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde. Auf Antrag oder bei Bedarf kann eine mündliche Ergänzung hinzukommen.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin (AMAusbV 2004), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I. Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 116 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Mineralgewinnung, -förderung, -aufbereitung und -absatz sowie Materialwirtschaft und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Bergaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
  • b)berufsbezogene Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der ersten Hilfe einleiten
  • d)wesentliche Vorschriften der Brandverhütung nennen, Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
  • e)Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeitshygiene erläutern
  • f)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, leicht entzündbaren Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, beachten
  • g)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennen
  • h)arbeitsplatzbedingte Umweltbelastungen nennen und zu ihrer Verringerung beitragen
  • i)im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5 Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)technische Zeichnungen und Symbole sowie technische Unterlagen, insbesondere Tabellen und Skizzen aus Bedienungshinweisen sowie Richtlinien, lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen
  • c)Verfahrensfließbilder anfertigen und lesen
  • d)Produktionsvorgänge anhand von Darstellungen, insbesondere von Arbeitsablauf-, Funktionsablauf- und Verlaufsplänen sowie Verfahrensfließbildern, aufzeigen
  • e)Betriebsdaten und Arbeitsergebnisse von Arbeitsabläufen dokumentieren
6 Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung26 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)manuelle Werkstoffbearbeitung
    • aa)Einzelteilzeichnungen in Ansichten und Schnitten unter Beachtung der Linienarten, Maßstäbe, Maßeintragungen mit Toleranzangaben und der Symbole für Oberflächenbeschaffenheit lesen sowie Skizzen anfertigen
    • bb)Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten lesen
    • cc)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel bereitstellen und pflegen
    • dd)Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen
    • ee)Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen nach geforderter Messgenauigkeit auswählen und handhaben
    • ff)Längen mit Maßstab und Messschieber messen
    • gg)Winkel mit Winkelmesser messen und mit Winkellehren prüfen
    • hh)Flächen nach dem Lichtspaltverfahren auf Ebenheit und Formgenauigkeit prüfen
    • ii)Werkstücke unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften anreißen, körnen und kennzeichnen
    • kk)Werkstücke und Halbzeuge unter Berücksichtigung des Oberflächenschutzes zur Bearbeitung ein- und aufspannen
    • ll)Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunststoff sägen
    • mm)Werkstücke aus Metall und Kunststoff bis zur Maßgenauigkeit von +- 0,5 mm und bis zur Oberflächenbeschaffenheit R(tief)z 25 eben und winklig feilen sowie entgraten
    • nn)Rundungen und Durchbrüche an Werkstücken aus Metall und Kunststoff formgerecht feilen sowie entgraten
    • oo)Innengewinde in Werkstücke aus Metall und Kunststoff mit Gewindebohrer schneiden
    • pp)Außengewinde auf Rohre und Stangen aus Metall mit Schneideisen schneiden
    • qq)Bleche und Kunststoffplatten mit Hand- und Handhebelschere scherschneiden sowie mit Lochwerkzeugen lochen
    • rr)Bleche und Profilteile aus Metall kaltbiegen
    • ss)Werkstücke, die durch den Schneid- oder Biegevorgang verformt sind, richten
  • b)maschinelle Werkstoffbearbeitung
    • aa)Werkzeuge und Kühlschmiermittel unter Berücksichtigung des zu bearbeitenden Werkstoffes sowie Maschinen und Hilfsmittel auswählen
    • bb)Drehzahl, Vorschub und Schnitttiefe an Bohrmaschinen unter Berücksichtigung des Werkstoffes mit Hilfe von Tabellen ermitteln und einstellen
    • cc)Bohrer und Senker mit Bohrfutter und Spannkegel spannen
    • dd)Bohrungen und Kegelsenkungen in Blechen, Platten und Profilteilen mit handgeführten und ortsfesten Bohrmaschinen herstellen
    • ee)Flachsenkungen mit ortsfesten Bohrmaschinen herstellen
    • ff)Werkzeuge an Schleifböcken scharfschleifen
  • c)Trennen von Werkstoffen
    • aa)Profile aus Metall und Kunststoff unter Berücksichtigung des Werkstoffes mit Maschinensägen trennen
    • bb)Profile aus Metall mit Winkelschleifer trennen
    • cc)Profile und Platten aus Stahl durch Brennschneiden trennen
  • d)Herstellen von mechanischen Verbindungen
    • aa)Verbindungen mittels Schrauben, Muttern und Scheiben herstellen sowie mittels Sicherungselementen, insbesondere mit Federringen und Zahnscheiben, sichern
    • bb)Kleber nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen sowie Klebeverbindungen zwischen gleichen und verschiedenen Werkstoffen nach Anweisungen und Unterlagen herstellen
    • cc)Schweißeinrichtungen, insbesondere Handschweißtransformatoren und Schweißhilfsmaterialien, für das Schmelzschweißen auswählen sowie Einstellwerte festlegen
    • dd)Bleche, Profile und Rohre aus Stahl im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten durch Schmelzschweißen verbinden
    • ee)lösbare Rohr- und Schlauchverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellen
    • ff)Transportbänder im Rahmen von Reparaturarbeiten durch Kaltvulkanisieren oder Klammern instand setzen
7 Instandhalten von Werkzeugen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge für die Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung zu Endprodukten nennen
  • b)Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen reinigen und pflegen
  • c)Verschleißteile von Werkzeugen auswechseln
  • d)Wartungsarbeiten nach Plan durchführen und dokumentieren
8 Erschließungs-, Gewinnungs- und Fördertechniken von Rohstoffen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)betriebliche Rohstoffvorkommen erläutern
  • b)Gewinnungstechniken von Rohstoffen anhand von Beispielen erläutern
  • c)Rekultivierung anhand von Beispielen erläutern
  • d)bei der Erschließung, Gewinnung und Förderung von Rohstoffen mitarbeiten
  • e)betriebsbedingte Reinigungsarbeiten durchführen
9 Verarbeiten von Rohstoffen zu Endprodukten14 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Verfahrenstechniken der Trocken- und Nassaufbereitung gegenüberstellen
  • b)in Aufbereitungs- oder Produktionsanlagen beim Zerkleinern, Waschen, Klassieren, Trennen sowie bei thermischen Bearbeitungsverfahren mitarbeiten
  • c)Funktion und Einsatz von Maschinen und Anlagen für die Aufbereitung von Rohstoffen und Weiterverarbeitung zu Endprodukten nennen sowie entsprechende Maschinen und Anlagen unter Aufsicht bedienen
  • d)Verwendung der Endprodukte erläutern
10 Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Pneumatik und Hydraulik
    • aa)Schalt- und Funktionspläne pneumatischer und hydraulischer Systeme lesen und skizzieren
    • bb)Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren in hydraulischen und pneumatischen Anlagen beachten und anwenden
    • cc)Druck in pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen
    • dd)Pneumatik- und Hydraulikschaltungen nach Angaben, Zeichnungsvorlagen, Schaltplänen und Vorschriften aufbauen, anschließen und prüfen
  • b)Elektropneumatik und Elektrohydraulik
    • aa)Schalt- und Funktionspläne von elektropneumatischen und elektrohydraulischen Systemen lesen und skizzieren
    • bb)Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwenden
    • cc)elektrische Bauteile und Baugruppen anhand von Typen- und Leistungsschildern identifizieren, Bauteile und Baugruppen mechanisch montieren und demontieren
    • dd)Funktionsfähigkeit von elektropneumatischen und elektrohydraulischen Systemen prüfen
11 Grundlagen der Elektrotechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Elektrotechnik
    • aa)einfache elektrische Schaltungsunterlagen lesen und skizzieren
    • bb)elektrische Größen, insbesondere Strom und Spannung, mit einfachen Messgeräten messen, Messergebnisse bewerten
    • cc)Vorschriften über das Arbeiten und Bedienen elektrischer Anlagen beachten
    • dd)Funktionsfähigkeit elektrischer Baugruppen und elektrischer Sicherheitseinrichtungen feststellen
  • b)Steuerungstechnik
    • aa)Symbole zur Beschreibung von Steuerungs- und Verfahrensabläufen erklären und einfache Steuerungsaufgaben mit Funktionsplänen darstellen
    • bb)Steuerungen auf Funktionsfähigkeit prüfen und nach Anweisung in Betrieb nehmen
  • c)Mess- und Regelungstechnik
    • aa)Unterscheidungsmerkmale einer Steuerung und einer Regelung erläutern sowie wesentliche Baugruppen einer Steuerung und einer Regelung zuordnen
    • bb)Reglerarten unterscheiden
    • cc)prinzipielle Arbeitsweise von Messwertaufnehmern erläutern
    • dd)Messwertaufnehmer Hauptanwendungsgebieten zuordnen
    • ee)Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren bei radiometrischen Messeinrichtungen anwenden
    • ff)Einrichtungen zur Regelung von Prozessabläufen unter Anleitung bedienen
12 Gewinnen, Fördern und Transportieren von Rohstoffen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Gewinnung Gewinnungsmaschinen und -einrichtungen nach Anweisung bedienen
  • b)Förderung und Transport
    • aa)Transportsysteme innerhalb der Rohstoffförderung unterscheiden
    • bb)Förderanlagen und Transportsysteme nach Anweisung bedienen
    • cc)Zusammenwirken von Gewinnung und Förderung innerhalb eines Produktionsablaufes erläutern
13 Zerkleinern und Klassieren von Rohstoffen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Betriebsbereitschaft von Zerkleinerungs- und Klassiereinrichtungen überprüfen
  • b)Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und deren Funktion sicherstellen
  • c)Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
  • d)Zerkleinerungs- und Klassiervorgänge erläutern, überwachen und bewerten
14 Sortieren, Mischen und Dosieren von Rohstoffen und Teilprodukten12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Betriebsbereitschaft von Sortier-, Entwässerungs-, Misch- und Dosiereinrichtungen überprüfen
  • b)Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
  • c)Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und deren Funktion sicherstellen
  • d)Sortier-, Entwässerungs-, Misch- und Dosiereinrichtungen überwachen
  • e)Sortier-, Entwässerungs-, Misch- und Dosiervorgänge bewerten
15 Instandhalten von Maschinen und Anlagen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Produktionseinrichtungen nach Inspektions-, Wartungs- und Betriebsanleitung unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften inspizieren und warten
  • b)Funktionsfähigkeit von Maschinenelementen beurteilen und schadhafte Teile auswechseln
  • c)Auswirkungen von Verschleiß und anderen Einwirkungen auf den Betriebszustand feststellen, Folgen beurteilen
  • d)Instandsetzungsmaßnahmen durchführen
16 Lagern und Entsorgen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Lagerung Einrichtungen zur Lagerung von Rohstoffen, Teil- und Fertigprodukten bedienen und überwachen
  • b)Entsorgung
    • aa)Betriebsstoffe, Hilfsstoffe und Chemikalien unterscheiden und der Entsorgung zuführen
    • bb)betriebsübliche Gefahrstoffe unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen Zwischenlagern und deren Entsorgung veranlassen

II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen gemäß § 3 Abs. 2

A. Fachrichtung Naturstein5 Positionen

1 Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe in Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen nach Sicherheitstechnischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und Umweltgesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen sowie Arbeitsschritte absichern, Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
  • b)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
  • c)technische Störungen erkennen, ihre Auswirkung einschätzen und melden
  • d)Ursachen von technischen Störungen in Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
2 Instandsetzen von Maschinen und Anlagen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
  • c)Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzung beheben
3 Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Probenahme
    • aa)Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes hinsichtlich Konsistenz und Körnung sowie örtlicher Gegebenheiten auswählen
    • bb)Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften nehmen
    • cc)Funktion automatischer Probenahmeeinrichtungen überwachen
    • dd)automatische Probenahmeeinrichtungen warten und instand halten
  • b)Aufbereitungsanalytik
    • aa)Proben unter Berücksichtigung des Analyseverfahrens vorbereiten
    • bb)Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
      • Dichte
      • Schüttgewicht
      • Feuchte
      • Kornverteilung
      • Kornform
    • cc)Massenströme ermitteln und mit Vorgabewerten vergleichen
    • dd)Dosier- und Wägeeinrichtungen überprüfen und kalibrieren
    • ee)Sieblinien nach Vorgabe erstellen
  • c)Dokumentieren Prüfergebnisse dokumentieren, mit Vorgabewerten vergleichen und weiterleiten
4 Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen9 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Trocken- und Nassaufbereitungsanlagen und Zusammenwirken der einzelnen Teilanlagen für den Gesamtprozess erläutern
  • b)Sollwerte anhand von Vorgaben einstellen, Fehlfunktionen erkennen, beurteilen und melden
  • c)Anlage unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an- und abfahren
  • d)Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Aufbereitungsablaufs durchführen und veranlassen
  • e)Messdaten und Störungen protokollieren
  • f)Prozessablauf der gesamten Anlage überwachen
5 Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Natursteinen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Natursteine unter Berücksichtigung der Wägeeinrichtungen nach Verladeprogramm verladen
  • b)Maßnahmen zur Verminderung von Staubabwehungen durchführen oder veranlassen
  • c)Versandpapiere und Lieferscheine erstellen
  • d)Bestand von Natursteinprodukten erfassen und fortschreiben
  • e)Einsatzbereiche von Natursteinen im
    • allgemeinen Verkehrswegebau
    • schienengebundenen Verkehrswegebau
    • Wasserbau
    • Hochbau und konstruktiven Ingenieurbau

erläutern

B. Fachrichtung feuerfeste und keramische Rohstoffe5 Positionen

1 Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe in Aufbereitungsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und Umweltgesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen sowie Arbeitsschritte absichern, Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
  • b)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
  • c)technische Störungen erkennen, ihre Auswirkung einschätzen und melden
  • d)Ursachen von technischen Störungen in Aufbereitungsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
2 Instandsetzen von Maschinen und Anlagen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
  • c)Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzung beheben
3 Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Probenahme
    • aa)geeignete Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes hinsichtlich Konsistenz und Körnung sowie örtlicher Gegebenheiten auswählen
    • bb)Probenahmen unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften durchführen
    • cc)Funktion von automatischen Probenahmeeinrichtungen überwachen
    • dd)automatische Probenahmeeinrichtungen warten und instand halten
  • b)Aufbereitungsanalytik
    • aa)Proben unter Berücksichtigung des Analyseverfahrens vorbereiten
    • bb)Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
      • Kornverteilung
      • Mineralstoffanteilen
      • Feststoffgehalten
      • Dichte
      • Brennverhalten
      • Fließverhalten
  • c)Dokumentieren Analyseergebnisse dokumentieren, auf Anomalien prüfen und weiterleiten
4 Überwachen, Steuern und Regeln verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe der Nass- oder Trockenaufbereitung keramischer Rohstoffe12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an unterschiedlichen Sortieranlagen erklären
  • b)Sollwerte anhand von Vorgaben einstellen
  • c)Fehlfunktionen erkennen, beurteilen und melden
  • d)Folgen von unsachgemäßer Wärmebehandlung erkennen
  • e)Mischen
    • aa)Einflüsse der mineralogischen Zusammensetzung, des Wassergehaltes, der chemischen Zusätze und der Korngröße auf die Plastizität der feuerfesten Masse sowie deren zentrale Bedeutung für die nachfolgende Formgebung erläutern
    • bb)Mischungen nach vorgegebener mineralogischer und chemischer Zusammensetzung unter Berücksichtigung von Korngröße und Wassergehalten zur Erreichung der für die Formgebung notwendigen Plastizitäten zusammenstellen
  • f)Trocknen und Brennen
    • aa)Trocknungs- und Brennvorgänge unter Erhaltung der vorgegebenen Wasserabgabe sowie Schwindungstoleranzen durchführen
    • bb)Trocknungsanlagen bedienen und die unterschiedlichen anlagenspezifischen Wirkungsweisen nutzen
    • cc)Vorgänge während des Trocknens und Brennens steuern
    • dd)mit Brennstoffen unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften umgehen
5 Füllen, Wiegen und Versandvorbereiten keramischer Rohstoffe2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Eignung des Leergutes feststellen
  • b)Verladung nach Verladeprogramm durchführen
  • c)die ermittelten Gewichte aufzeichnen
  • d)Verladedaten zu den Versandabteilungen übermitteln
  • e)Produkte bei allen Transportmöglichkeiten verladen und absichern
  • f)Lieferscheine erstellen und Wägeeinrichtungen bedienen
  • g)Einsatzbereiche von feuerfesten und keramischen Rohstoffen erläutern

C. Fachrichtung Sand und Kies5 Positionen

1 Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe in Aufbereitungsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und Umweltgesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen
  • b)Arbeitsschritte absichern, Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
  • c)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
  • d)technische Störungen erkennen, ihre Auswirkung einschätzen und melden
  • e)Ursachen von technischen Störungen in Aufbereitungsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
2 Instandsetzen von Maschinen und Anlagen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
  • c)Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzung beheben
3 Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Probenahme
    • aa)geeignete Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes hinsichtlich Konsistenz und Körnung sowie örtlicher Gegebenheiten auswählen
    • bb)Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften nehmen
    • cc)Funktion von automatischen Probenahmeeinrichtungen überwachen
    • dd)automatische Probenahmeeinrichtungen warten und instand halten
  • b)Aufbereitungsanalytik
    • aa)Proben unter Berücksichtigung des Analyseverfahrens vorbereiten
    • bb)Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
  • 1.Stofflichen Eigenschaften
    • Kornzusammensetzung
    • Kornform
    • Widerstand gegen Frost
    • Kornrohdichte
    • Schüttgewicht
  • 2.Schädlichen Bestandteilen
    • abschlämmbare Bestandteile
    • Stoffe organischen Ursprungs
    • Sulfatgehalt
    • Chloridgehalt
  • cc)Massenströme ermitteln und mit Vorgabewerten vergleichen
  • dd)Dosier- und Wägeeinrichtungen überprüfen und kalibrieren
  • ee)Sieblinien nach Vorgabe erstellen
  • c)Dokumentieren Prüfergebnisse dokumentieren, mit Vorgabewerten vergleichen und weiterleiten
4 Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen9 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Nass- und Trockenaufbereitungsanlagen und Zusammenwirken der einzelnen Teilanlagen für den Gesamtprozess erläutern
  • b)Sollwerte anhand von Vorgaben einstellen
  • c)Fehlfunktionen erkennen, beurteilen und melden
  • d)Anlage unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an- und abfahren
  • e)Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Aufbereitungsablaufs durchführen und veranlassen
  • f)Messdaten und Störungen protokollieren
  • g)Prozessablauf der gesamten Anlage überwachen
5 Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Sand und Kies8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Verladeeinrichtungen bedienen
  • b)Gewichtsermittlung über Wägeeinrichtungen durchführen
  • c)Lieferscheine erstellen
  • d)Materialbewegungen statistisch erfassen
  • e)Einsatzbereiche von Sand und Kies als Bau- und Zuschlagstoffe im Bauwesen erläutern

D. Fachrichtung Steinkohle5 Positionen

1 Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe in Aufbereitungsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und Umweltgesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen sowie Arbeitsschritte absichern, Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
  • b)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
  • c)technische Störungen erkennen, ihre Auswirkung einschätzen und melden
  • d)Ursachen von technischen Störungen systematisch ermitteln und Störungen beheben
2 Instandsetzen von Maschinen und Anlagen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
  • c)Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzung beheben
3 Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Probenahme
    • aa)geeignete Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes hinsichtlich Konsistenz und Körnung sowie örtlicher Gegebenheiten auswählen
    • bb)Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften nehmen
    • cc)Funktion automatischer Probenahmeeinrichtungen überwachen
    • dd)automatische Probenahmeeinrichtungen warten und instand halten
  • b)Aufbereitungsanalytik
    • aa)Proben unter Berücksichtigung des Analyseverfahrens vorbereiten
    • bb)Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
      • Feuchte
      • Mineralstoffanteilen (Asche)
      • Schwefel
      • flüchtigen Bestandteilen
      • Kokungsverhalten (Dilatation/Backvermögen)
      • Feststoffkonzentration
      • Dichte
      • Kornverteilung (Siebanalyse)
      • Dichteverteilung (SuS-Analyse)
    • cc)Prozesswasseranalysen zur Bestimmung von
      • Chloriden und Sulfaten
      • pH-Werten
      • Wasserhärten

durchführen

  • dd)Hilfsstoffe, insbesondere Gefahrstoffe, bei der Durchführung von Analysen unter Berücksichtigung der arbeitssicherheitlichen Vorschriften handhaben
  • c)Dokumentieren Analyseergebnisse dokumentieren, auf Anomalien prüfen und weiterleiten
4 Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen18 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an unterschiedlichen Sortieranlagen erklären
  • b)Sollwerte anhand von Vorgaben einstellen bzw. ändern
  • c)Fehlfunktionen erkennen, beurteilen und melden
  • d)Einrichtungen des Waschwasserkreislaufes erläutern und bedienen
  • e)Funktion von Kläreinrichtungen mittels vorgegebener Analyseverfahren überwachen
  • f)Masse- und Volumenströme von Feststoffen und Fluiden quantifizieren
  • g)Sollwerteinstellung aufgrund von Analysedaten durchführen
  • h)Fehlfunktionen erkennen, beurteilen und melden
  • i)Wirkungsweise von Entwässerungseinrichtungen mit Hilfe vorgegebener Analyseverfahren überwachen
  • k)Prozessablauf der gesamten Anlage überwachen
  • l)Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Aufbereitungsablaufs durchführen oder veranlassen
  • m)Messdaten und Störungen protokollieren
5 Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Steinkohle8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Leergut mit automatisierten und teilautomatisierten Anlagen vorschriftsmäßig positionieren
  • b)Eignung des Leergutes feststellen
  • c)Produkte unter Berücksichtigung der Wägeeinrichtung nach Verladeprogramm verladen
  • d)ermittelte Gewichte aufzeichnen
  • e)Verladedaten zu den Versandabteilungen übermitteln
  • f)Maßnahmen zur Verminderung von Staubabwehungen durchführen oder veranlassen

E. Fachrichtung Braunkohle5 Positionen

1 Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe in Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und Umweltgesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen
  • b)Arbeitsschritte absichern, Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
  • c)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
  • d)technische Störungen erkennen, ihre Auswirkungen einschätzen und melden
  • e)Ursachen von technischen Störungen in Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
2 Instandsetzen von Maschinen und Anlagen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
  • c)Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzung beheben
3 Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Probenahme
    • aa)Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes und örtlicher Gegebenheiten auswählen
    • bb)Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften entnehmen
    • cc)Funktion automatischer Probeentnahmeeinrichtungen überwachen
    • dd)automatische Probeentnahmeeinrichtungen warten und instand halten
  • b)Aufbereitungsanalytik und Dokumentation
    • aa)Proben unter Berücksichtigung des Analyseverfahrens aufbereiten
    • bb)Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von
      • Feuchte
      • Kornverteilung
      • Dichteverteilung
    • cc)Massenströme ermitteln und mit Vorgabewerten vergleichen
    • dd)Dosier- und Wägeeinrichtungen überprüfen und kalibrieren
  • c)Prüfergebnisse dokumentieren, mit Vorgabewerten vergleichen und weiterleiten
4 Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Gewinnungs- und Aufbereitungsabläufen30 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Gewinnungsund Aufbereitungsanlagen überprüfen
  • b)Zusammenwirken einzelner Teilanlagen für den Gesamtprozess beachten
  • c)Sollwerte anhand von Vorgaben einstellen
  • d)Fehlfunktionen erkennen und beurteilen, Maßnahmen einleiten
  • e)Anlagen unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften an- und abfahren
  • f)Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Ablaufes durchführen und veranlassen
  • g)Messdaten und Störungen protokollieren
  • h)Prozessablauf von Anlagen überwachen
5 Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Braunkohle6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Verladeeinrichtungen bedienen
  • b)Gewichtsermittlung durch Wägeeinrichtungen durchführen
  • c)Materialbewegungen statistisch erfassen
  • d)Dokumentationen erstellen
  • e)Maßnahmen zur Verminderung von Staubabwehungen durchführen

Häufige Fragen

Muss ich als Aufbereitungsmechaniker ein Berichtsheft führen?

Ja. Auszubildende führen den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Er gehört zur Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Zeichnen lassen Sie ihn regelmäßig, damit nichts liegen bleibt.

Was trage ich bei Stillstand oder Störungen der Anlage ein?

Tragen Sie ein, was Sie in dieser Zeit getan haben, etwa Wartung, Reinigung, Fehlersuche oder Unterweisung. Auch die Ursache einer Störung und die getroffene Maßnahme gehören in Stichworten dazu.

Wie gehe ich mit der Fachrichtung im dritten Jahr um?

Ab dem dritten Jahr tragen Sie die Tätigkeiten Ihrer Fachrichtung ein, etwa Probenahme, Steuern der Aufbereitungsabläufe oder Verladen. Welche Fachrichtung Sie lernen, hängt vom Ausbildungsbetrieb ab.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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