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Berichtsheft als Ausbaufacharbeiter: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Ausbaufacharbeiter gehört, was Sie in der Woche tatsächlich gearbeitet und gelernt haben: Baustelle einrichten, Pläne lesen, Untergründe prüfen, Baustoffe auswählen, Messen, und je nach Schwerpunkt Zimmererarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesen, Estrich, Dämmarbeiten oder Trockenbau. Dazu kommen die Unterrichtsthemen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, die Berufsbildpositionen und Formulierungshilfen.

Stand: 21.10.2026

Was als Ausbaufacharbeiter ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), die am 1. August 2026 in Kraft getreten ist. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie wählen mit Ihrem Betrieb einen von sechs Schwerpunkten: Zimmererarbeiten, Stuckateurarbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten, Estricharbeiten, Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten oder Trockenbauarbeiten. Haben Sie Ihre Ausbildung vor diesem Datum begonnen, fragen Sie Ihren Ausbilder, welche Verordnung für Sie gilt.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagBaustelle mit eingerichtet, Material für den Innenausbau aus dem Lager geholt und nach Liste sortiert, Werkzeuge und Laser-Nivelliergerät geprüft8
DienstagAnhand des Grundrisses Wandachsen angezeichnet, Schwellen für Trockenbauwände ausgerichtet und Ständerprofile zugeschnitten8
MittwochBerufsschule: Bauzeichnungen lesen, Maßstäbe umrechnen, Arbeitssicherheit auf der Baustelle8
DonnerstagEine Seite einer Einfachständerwand beplankt, Platten zugeschnitten und mit Schnellbauschrauben befestigt, Stöße versetzt angeordnet8
FreitagDämmung in die Wand eingelegt, Plattenfugen gespachtelt, Arbeitsplatz gereinigt, Reststoffe getrennt entsorgt8

Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsauftrag mit dem Vorarbeiter besprochen, Bauzeitenplan und Details der Unterdecke geprüft, Materialbedarf berechnet und bestellt8
DienstagUntergrund einer Decke auf Ebenheit und Tragfähigkeit geprüft, Abhänger gesetzt und Grundlattung für eine Unterdecke ausgerichtet8
MittwochBerufsschule: Brandschutz im Trockenbau, Schallschutznachweise, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagDeckenbekleidung montiert, Revisionsöffnung eingebaut, Anschlüsse an die Wand mit Trennstreifen hergestellt8
FreitagOberfläche in Qualitätsstufe geprüft, Mängel nachgearbeitet, Aufmaß erstellt und Leistung mit dem Bauleiter übergeben8

Berufsschule im Berichtsheft des Ausbaufacharbeiters

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Bauzeichnungen, Baustoffkunde, Flächenberechnung oder Schallschutz. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Ausbaufacharbeiter

StattBesser
Wand gebautEinfachständerwand mit Metallprofilen aufgestellt, doppelt beplankt, Fugen gespachtelt
Auf der Baustelle geholfenEstrichrandstreifen verlegt und Dämmplatten nach Plan zugeschnitten
Pläne angeschautGrundriss gelesen, Wandlängen und Türmaße entnommen und auf den Boden übertragen
Material vorbereitetPutzmörtel nach Herstellerangabe angemischt und Wasserzugabe protokolliert
AufgeräumtBaustelle besenrein geräumt, Reststoffe nach Sorten getrennt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird auf Baustellen von Betrieben des Ausbaugewerbes. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in der überbetrieblichen Ausbildung, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung im dritten Ausbildungshalbjahr vor, mit einer Arbeitsaufgabe samt Dokumentation und schriftlichen Aufgaben. Die Gesellen- oder Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung hat drei Prüfungsbereiche: Herstellen von Baukörpern (Arbeitsaufgabe mit Dokumentation, 8 Stunden, 60 Prozent), Durchführen von Ausbauarbeiten (schriftlich, 120 Minuten, 30 Prozent) und Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten, 10 Prozent). Die praktische Aufgabe richtet sich nach Ihrem Schwerpunkt.

Zur Gesellen- oder Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG, bei Ausbildung im Handwerk § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Schwerpunkt Zimmererarbeiten

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Zimmerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Zimmerer und Zimmerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
  • c)Handwerkzeuge schärfen und einsetzen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹18 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Verbindungen durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Holzverbindungen, insbesondere mit Blatt, Versatz und Zapfen, herstellen
  • i)Dachformen und Dachkonstruktionen unterscheiden
  • j)Treppengrundformen und Treppenkonstruktionen unterscheiden
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹20 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • e)Aussparungen herstellen und einbringen
  • f)Höhenlehren ausrichten
  • g)Fugen anlegen
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbauen und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr16 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Zimmererarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Zimmerer und Zimmerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Lade-, Hebe- und Transportmittel auswählen und einsetzen
  • y)Förder-, Hebe- und Transportgeräte auswählen und bedienen
  • z)Anschlagpunkte und Anschlagmittel auswählen und auf Sicht prüfen
    • aa)Be- und Entladungen auf Grundlage von Ladeplänen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes durchführen
    • bb)Hilfsmittel zur Ladungssicherung auswählen und einsetzen
    • cc)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
    • dd)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
    • ee)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • ff)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • gg)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • hh)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
  • d)mobile und stationäre Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen auswählen, einsetzen, instand halten und warten
  • e)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • f)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • g)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • h)Maschinen und Anlagen, insbesondere auf Dichtheit, prüfen und Verunreinigung der Umwelt vermeiden
  • i)Förder- und Transportgeräte bedienen
  • j)Handwerkzeuge schärfen und einsetzen
  • k)Einsatz und Funktionsweise von programmierbaren Maschinen und Anlagen für die Holzbearbeitung unterscheiden
  • l)Teile von Holzkonstruktionen nach Vorgaben digital erstellen, Materiallisten, Werkpläne und Maschinendaten generieren
  • m)Holz und Holzwerkstoffe mit programmierbaren Maschinen und Anlagen bearbeiten
  • n)Holz und Holzwerkstoffe für die Weiterverarbeitung vorbereiten
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen³
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³5 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • g)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • h)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • i)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen, Baugruppen und -teilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³21 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • k)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes einhalten
  • l)Dachflächen über quadratischen und rechteckigen Grundrissen ausmitteln
  • m)Konstruktionsarten von Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, insbesondere unter statischen Anforderungen, unterscheiden und auswählen
  • n)Schichtaufbauten unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen unterscheiden
  • o)Holz und Holzwerkstoffe auf Eignung prüfen, auswählen und lagern
  • p)konstruktiven Holzschutz anwenden
  • q)Verbindungs- und Befestigungsmittel auswählen und einsetzen
  • r)Holz und Holzwerkstoffe anreißen, abbinden und zusammenbauen sowie Knotenpunkte und Details herstellen
  • s)Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen, herstellen
  • t)Austragungen und Schiftungen für Dachkonstruktionen mit gleicher Neigung herstellen
  • u)vorgefertigte Bauteile und Bauelemente für Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen konstruieren, herstellen, verladen, transportieren und montieren
  • v)Innen- und Außenbauteilschichten, insbesondere aussteifende Scheiben, einschließlich der Unterkonstruktionen herstellen
  • w)Bodenaufbauten im Innen- und Außenbereich, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen, herstellen
  • x)Dachgesimse an Traufen und Ortgängen, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen, herstellen
  • y)Fassaden, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen sowie Plattenwerkstoffen einschließlich Detailausführungen, herstellen
  • z)Holzoberflächen mit handgeführten Maschinen bearbeiten und behandeln
    • aa)Holzoberflächen imprägnieren, lasieren und versiegeln
    • bb)Türen, Tore und Verschläge herstellen und einbauen
    • cc)vorgefertigte Einbauteile und Bauelemente unter Berücksichtigung der Anschluss- und Detailausführung einbauen
    • dd)Konstruktionen im Treppenbau unterscheiden
    • ee)einläufige gerade Treppen konstruieren
    • ff)einläufige gerade Treppen herstellen und einbauen
    • gg)regensichernde Zusatzmaßnahmen, insbesondere durch Herstellung von Unterdächern, Unterdeckungen und Unterspannungen, durchführen
    • hh)Dachziegel, Dachsteine, Faserzementwellplatten, Schindeln und Faserzementdachplatten unterscheiden und bearbeiten
    • ii)Teilbereiche von Dach- und Wandflächen in waagerechter Ausführung mit Dachziegeln, Dachsteinen, Faserzementwellplatten, Schindeln und Faserzementdachplatten einteilen und decken sowie An- und Abschlüsse herstellen
    • jj)Befestigungsmittel unter Berücksichtigung der Deckarten auswählen
10 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³
  • f)Schalungen für Fertigteile und Ortbetonbauteile, insbesondere gerade Treppen, herstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes einhalten
  • e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • f)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • g)Dämmstoffe nach Herstellervorgaben an- und einbringen
12 Herstellen von Putzen³
  • h)Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
  • i)natürliche Putze, insbesondere Kalk- und Lehmputze, unterscheiden, auswählen und herstellen
  • j)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
13 Herstellen von Estrichen³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • j)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • k)Untergrund auf Feuchtigkeit, Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit und Höhenlage, prüfen und vorbereiten, Untergründe säubern
  • l)Fertigteilestriche, insbesondere hinsichtlich der Dämmeigenschaften, auswählen
  • m)Fertigteilestriche verlegen
  • n)Rand- und Bewegungsfugen herstellen
14 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes anwenden
  • i)Montagepläne erstellen und anwenden
  • j)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
  • k)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • l)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • m)Öffnungen und Aussparungen herstellen und schließen
  • n)vorgefertigte Bauteile sowie Einbauteile montieren
  • o)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
  • p)Konstruktionen, insbesondere geregelte und nicht geregelte Bauarten, im Trockenbau unterscheiden,
  • q)Unterkonstruktionen zur Befestigung von System- und Fertigelementen erstellen
  • r)Montagewände herstellen
  • s)Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen
  • t)Vorsatzschalen herstellen
  • u)Fugen, insbesondere Dehnfugen, Schattenfugen und Bauteilanschlussfugen, ausbilden
15 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Regeln des Denkmalschutzes beachten
  • g)Schäden feststellen
  • h)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • i)Holzkonstruktionen und Holzhybridkonstruktionen, Bauteile, Ein- und Anbauteile sowie Baustoffe und Bauhilfsstoffe unter Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes rückbauen
  • j)Sicherungsmaßnahmen bei Rückbauarbeiten durchführen
  • k)statische Gesichtspunkte bei Rückbaumaßnahmen beachten
  • l)Bauteile, insbesondere Holzbauteile, auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • m)Öffnungen in Dächern, Decken, Wänden und Böden herstellen sowie Öffnungen sichern
  • n)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • o)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
16 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Schwerpunkt Stuckateurarbeiten

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Stuckateur und Stuckateurin (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel nach Vorgaben auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen und Stuck¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • e)Aussparungen herstellen und einbringen
  • f)Höhenlehren ausrichten
  • g)Fugen anlegen
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen, glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr16 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Stuckateur und Stuckateurin (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • i)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • j)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen, Baugruppen und -teilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³
  • i)Holzunterkonstruktionen herstellen
  • j)Holzoberflächen imprägnieren, lasieren und versiegeln
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Vorschriften des Brand-, Schall- und Feuchteschutz anwenden
  • h)nicht tragende Wände aus Wandbauplatten setzen
  • i)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • j)Öffnungen, Schlitze und Aussparungen herstellen und schließen
  • k)Fertigteile einbauen
  • l)Fugen schließen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • f)Befestigungsmittel unter Berücksichtigung des Untergrundes auswählen und anwenden
  • g)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • h)Wärmedämm-Verbundsysteme unterscheiden und erstellen sowie dabei insbesondere Dämmstoffplatten anbringen und Putzprofile einbauen
  • i)Wärmedämmputze unterscheiden und aufbringen sowie dabei insbesondere Putzprofile einsetzen und Haftbrücken aufbringen
  • j)Armierungsputze mit Gewebeeinlagen aufbringen
  • k)Schlussbeschichtungen aufbringen
12 Herstellen von Putzen und Stuck²10 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Putzprofile auswählen, anbringen und ausrichten
  • i)Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
  • j)natürliche Putze, insbesondere Kalk- und Lehmputze, unterscheiden, auswählen und herstellen
  • k)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
  • l)Oberputze im Innen- und Außenbereich auftragen und strukturieren
  • m)Putze nachbehandeln
  • n)mehrlagige Putze herstellen
  • o)Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
  • p)Beschichtungsstoffe unterscheiden, auswählen, für Be- und Verarbeitung vorbereiten, Beschichtungen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, ausführen
  • q)Profilformen auswählen, Schablonen herstellen
  • r)Stuckmörtel auswählen und herstellen
  • s)Stuckprofile am Tisch ziehen
  • t)Stuckprofile zuschneiden, versetzen und einputzen
13 Herstellen von Estrichen³
  • j)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • k)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
  • l)Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
  • m)Fertigteilestriche, insbesondere hinsichtlich der Dämmeigenschaften, auswählen
  • n)Ausgleichsschüttungen herstellen
  • o)Fertigteilestriche verlegen
  • p)fließfähige Estriche nivellieren und entlüften
  • q)Aussparungen herstellen
  • r)Rand- und Bewegungsfugen herstellen
  • s)Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Ergebnisse dokumentieren
14 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes anwenden
  • h)Montagepläne erstellen und anwenden
  • i)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
  • j)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • k)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • l)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • m)vorgefertigte Bauteile sowie Einbauteile montieren
  • n)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden und abdichten
  • o)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
  • p)Konstruktionen im Trockenbau, insbesondere hinsichtlich Ständertypen, Abständen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln, unterscheiden
  • q)Unterkonstruktionen zur Befestigung von System- und Fertigelementen erstellen
  • r)Montagewände herstellen
  • s)Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen
  • t)Vorsatzschalen herstellen
  • u)Außenwandbekleidungen, insbesondere vorgehängte Fassadenbekleidungen, herstellen und montieren
  • v)Verkofferungen und Schürzen herstellen
  • w)Brandschutzkonstruktionen für Wände und Decken einschließlich der Anschlüsse erstellen
  • x)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen, und deren Anschlüsse herstellen
  • y)Zargen montieren
  • z)Fugen, insbesondere Dehnfugen, Schattenfugen und Bauteilanschlussfugen, ausbilden
    • aa)Fugen schließen
15 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Regeln des Denkmalschutzes beachten
  • g)Schäden feststellen
  • h)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • i)schadhafte Stellen an Putz- und Stuckoberflächen sichern und entfernen
  • j)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken durch Stemmen und Schneiden herstellen sowie Öffnungen sichern
  • k)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • l)Holzbauteile und Stahlträger unter statischen Gesichtspunkten montieren und demontieren
  • m)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
16 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, nach Herstellerangaben lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergründe zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Fugen anlegen und ausbilden
  • e)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • f)Aussparungen herstellen und einbauen
  • g)Höhenlehren ausrichten
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten
  • j)Estrich nachbehandeln
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken¹
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr15 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen ermitteln und diese anfordern
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • i)Verlegepläne, auch in digitaler Form, anwenden
  • j)Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
  • h)Belegreife der Untergründe durch Messverfahren ermitteln und Ergebnisse dokumentieren
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen und Bauteilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • f)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, und Isolierstoffe auswählen
  • g)Dämmstoffe, insbesondere für den Trittschallschutz und für Wärmedämmungen an Böden und Wänden, zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken einbauen
  • h)Sperrungen und Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit einbauen
10 Herstellen von Putzen³
  • h)Putzprofile auswählen, anbringen und ausrichten
  • i)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
  • j)Oberputze auftragen und strukturieren
  • k)mehrlagige Putze herstellen
  • l)Wandschlitze schließen und Abkofferungen herstellen
11 Herstellen von Estrichen³24 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • k)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • l)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
  • m)Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
  • n)Gefälle-, Ausgleichs- und Leichtestriche herstellen
  • o)Heizestriche unterscheiden und herstellen
  • p)Estriche zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken sowie von Natur- und Werksteinen von Hand und maschinell einbringen, verdichten und abziehen
  • q)Bewehrungen, Profile und Drainageschichten einbauen
  • r)Fertigteilestriche verlegen
  • s)Aussparungen für unterschiedliche geometrische Formen herstellen
  • t)Schienen und Rahmen zuschneiden und einbauen
  • u)Schein-, Rand- und Bewegungsfugen mit und ohne Profil anlegen und schließen
12 Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken²
  • g)Eignung der Fliesen, Platten, Mosaike und Werksteine, insbesondere in Bezug auf Rutschhemmung, Frostbeständigkeit und Abriebfestigkeit, prüfen
  • h)Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Belegreife beurteilen
  • i)Fliesen, Platten, Mosaike, Werksteine, Formstücke und Profile von Hand und maschinell be- und verarbeiten
  • j)Bindemittel, Zuschlag und Zusatzmittel für Mörtel unter Berücksichtigung des zu verlegenden Materials und der Untergründe auswählen
  • k)Hilfsmittel zum Ansetzen und Verlegen, insbesondere Justierhilfen und Schablonen, auswählen und verwenden
  • l)Platten und Werksteine im Außenbereich in gebundener und ungebundener Konstruktion verlegen
  • m)Mörtel ressourcenschonend herstellen
  • n)Bekleidungen und Beläge für gegliederte, vertikale, horizontale und geneigte Flächen herstellen
  • o)Fliesen, Platten, Mosaike und Werksteine mit hydraulischen Mörteln und Harzen verfugen
  • p)Bewegungsfugen anlegen, Fugen mit elastischen Füllstoffen schließen
  • q)Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen, Platten, Mosaiken und Werksteinen unter Berücksichtigung der Wassereinwirkungsklassen herstellen
  • r)hergestellte Flächen reinigen, pflegen und schützen
13 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
  • i)Montagepläne erstellen und anwenden
  • j)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
  • k)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • l)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • m)Montagewände und Vorsatzschalen zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken herstellen
  • n)vorgefertigte Bauteile, insbesondere Sanitärsystembauteile, Tragkonstruktionen und Installationsteile, montieren
  • o)Ummantelungen und Bekleidungen herstellen und montieren
  • p)Öffnungen für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen herstellen und Anschlüsse anarbeiten
  • q)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • r)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden
  • s)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Schäden feststellen
  • g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen, angrenzende Bauteile schützen und Transportwege einrichten und schützen
  • h)Bauteile ab- und ausbauen
  • i)Konstruktionen und Beläge rückbauen
  • j)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken durch Stemmen und Schneiden herstellen sowie Öffnungen sichern
  • k)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • l)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Schwerpunkt Estricharbeiten

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Estricharbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team planen
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen, bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
  • g)konstruktiven Holzschutz anwenden
  • h)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • i)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹28 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • e)Aussparungen herstellen und einbauen
  • f)Schienen einbauen
  • g)Höhenlehren ausrichten
  • h)Fugen ausbilden
  • i)Estrichmörtel herstellen
  • j)Estrichmörtel einbauen, verdichten, abziehen und abreiben
  • k)Estrich nachbehandeln
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten¹
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr14 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Estricharbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)bei schadstoffbelasteten Arbeiten Maschinen für die Be- und Entlüftung einsetzen
  • y)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit entzündlichen Stoffen und Materialien ergreifen
  • z)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
    • aa)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
    • bb)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • cc)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • dd)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • ee)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte bedienen
  • i)Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Estrichmörtel bedienen und Förderleitungen auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit prüfen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • i)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • j)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen, Baugruppen und -teilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • e)Dämmstoffe für Estrichkonstruktionen, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • f)Dämmstoffe, insbesondere auf Böden, nach Herstellervorgaben an- und einbringen
  • g)Anschlüsse herstellen
  • h)Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit einbauen
10 Herstellen von Estrichen²24 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • l)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • m)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
  • n)Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
  • o)Gefälle-, Ausgleichs- und Leichtestriche herstellen
  • p)Verbundestriche, Estriche auf Trennschichten und schwimmende Estriche unter Beachtung der Mindestdicke einbauen
  • q)Estriche in plastischer Konsistenz verdichten, abziehen, reiben sowie händisch und maschinell glätten
  • r)fließfähige Estriche nivellieren und entlüften
  • s)Rand- und Bewegungsfugen herstellen, Profile einsetzen
  • t)Art der Haftbrücke auswählen und Haftbrücke aufbringen
  • u)Zusatzmittel auswählen und dosieren
  • v)Aussparungen für unterschiedliche geometrische Formen herstellen
  • w)Schienen und Rahmen zuschneiden und einbauen
  • x)Scheinfugen von Hand und maschinell einschneiden und schließen
  • y)Unebenheiten durch gebundene Schüttungen ausgleichen
  • z)textile und elastische Beläge sowie mehrschichtige Elemente unterscheiden
    • aa)Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Ergebnisse dokumentieren
    • bb)Beläge akklimatisieren, zuschneiden, verkleben und verschweißen
    • cc)Sockel anbringen
    • dd)Beläge einpflegen
11 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten³
  • g)Platten und Werksteine in gebundener und ungebundener Konstruktion zur Anarbeitung von Estrichen verlegen
  • h)Anschlüsse an Estriche herstellen
  • i)Platten und Werksteine von Hand und maschinell be- und verarbeiten
  • j)Laminatböden schwimmend verlegen
12 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
  • i)Montagepläne erstellen und anwenden
  • j)Fertigteilestriche mit Unterkonstruktionen verlegen
  • k)Fugen ausbilden und schließen
13 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Schäden feststellen
  • g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • h)Fußbodenkonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
  • i)Öffnungen in Böden herstellen sowie Öffnungen sichern
  • j)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • k)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutz im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (§ 9 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile sowie an haustechnischen Installationen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
  • d)Dämmstoffe an Rohrleitungen, Behältern, Luftleitungen, Armaturen sowie deren Formstücke nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen und vorbereiten
  • e)Brandschutzabschottungen herstellen
  • f)Ummantelungen für Dämmungen vorbereiten und anbringen
12 Herstellen von Putzen¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Estrichmörtel herstellen
  • e)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • f)Aussparungen herstellen und einbauen
  • g)Höhenlehren ausrichten
  • h)Fugen ausbilden
  • i)Estrichmörtel herstellen
  • j)Estrichmörtel einbauen und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • h)Brandschutzkonstruktionen unterscheiden
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Boden-, Wand- und Deckenkonstruktionen mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (§ 9 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen, insbesondere für die Blechvorfertigung, auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte, insbesondere Scheren- und Hubarbeitsbühnen, bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)dreidimensionale Darstellungen verwenden und erstellen
  • i)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • j)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • k)isometrisches Aufmaß erstellen
  • l)Aufrisse anfertigen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, beurteilen
  • b)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • c)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • d)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • e)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen
  • i)Brandschutzbeschichtungen für tragende Holzbauteile herstellen
  • j)Schalungen für Brandschutzverfüllungen herstellen
10 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)brandschutztechnische Auskragungen von Wänden und Decken, insbesondere Brandschutzklappen, herstellen
11 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³
  • g)Bauteilöffnungen mit und ohne Brandschutzanforderungen schließen
  • h)brandschutztechnische Ertüchtigung von Baukörpern, insbesondere mit Steinen, herstellen
12 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²16 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Vorschriften des Wärme-, Kälte-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes einhalten
  • h)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • i)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • j)Kunststoffe unterscheiden und auswählen
  • k)Dämmschläuche bearbeiten und verbinden
  • l)Stahl und Nichteisenmetalle unterscheiden und auswählen, Korrosionsverhalten beurteilen
  • m)Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen anreißen und bearbeiten, insbesondere schneiden, stanzen, bohren, kanten, sicken, runden, bördeln, falzen, schweifen und durchsetzen
  • n)Metallteile, insbesondere mit Schrauben, Stiften, Nieten sowie mit Klebern, verbinden
  • o)Stütz- und Tragkonstruktionen, insbesondere Stege, Schienen und Ringe, herstellen und montieren
  • p)Aufrisse und Abwicklungen für Schablonen herstellen
  • q)Maße für Formstücke an betriebstechnischen Anlagen und in der Haustechnik ermitteln
  • r)Modelle für Formstücke aufreißen und abwickeln
  • s)vorgefertigte Teile und Formstücke montieren
  • t)Voraussetzungen zum Dämmen, insbesondere Vorleistungen anderer Gewerke, nach einschlägigen Regelwerken prüfen und entsprechende Maßnahmen veranlassen
  • u)Dämmstoffe nach Eigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, unterscheiden und auswählen
  • v)Dämmstoffe, insbesondere an Rohrleitungen, Behältern, Lüftungsanlagen, Decken und Wänden sowie an Formstücken, insbesondere an Krümmern, Abzweigen und Übergängen, befestigen
  • w)Dämmstoffe entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises montieren
  • x)Werkstoffe für Ummantelungen unterscheiden und auswählen, verarbeiten und lagern
  • y)Befestigungsmittel zur Ummantelung auswählen
  • z)vorgefertigte Bleche montieren
    • aa)Folien und Bahnen zuschneiden und anbringen
    • bb)vorgefertigte Teile einpassen, ausrichten und befestigen
    • cc)Klebebänder und Beschichtungen zur Verhinderung von Kontaktkorrosion anbringen
    • dd)Dämmungen für Kühlräume herstellen und montieren
    • ee)Untergrund zum Aufbringen der Dampfbremse vorbereiten, Dampfbremsen herstellen und montieren
    • ff)Kühlräume mit Sandwichelementen herstellen
    • gg)Bauteile nach unterschiedlichen Abdichtverfahren gegen Feuchtigkeit und nichtdrückendes Wasser abdichten
13 Herstellen von Putzen³
  • h)Putzprofile auswählen, anbringen und ausrichten
  • i)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
  • j)Oberputze auftragen und strukturieren
14 Herstellen von Estrichen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • k)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • l)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
  • m)Fertigteilestriche, insbesondere hinsichtlich der Dämmeigenschaften, auswählen
  • n)Fertigteilestriche verlegen
  • o)Rand- und Bewegungsfugen herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • i)Vorschriften des Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes einhalten
  • j)Montagepläne erstellen und anwenden
  • k)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
  • l)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • m)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • n)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • o)vorgefertigte Bauteile sowie Einbauteile montieren
  • p)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden und abdichten
  • q)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
  • r)Vorsatzschalen aus Trockenbauplatten herstellen
  • s)Ummantelungen aus Trockenbauplatten, insbesondere Brandschutzplatten, herstellen
  • t)Brandschutzkonstruktionen an betriebs- und haustechnischen Anlagen und Bauteilen herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Schäden feststellen
  • g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • h)Dämm- und Trockenbaukonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
  • i)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken herstellen sowie Öffnungen sichern
  • j)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • k)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Schwerpunkt Trockenbauarbeiten

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen, insbesondere durch Nageln und Schrauben, herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • e)Aussparungen herstellen und einbringen
  • f)Höhenlehren ausrichten
  • g)Fugen ausbilden
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten
  • j)Estrich nachbehandeln
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Untergründe auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen und Untergründe säubern
  • d)Wand-Trockenputz ansetzen
  • e)Befestigungsmittel einsetzen
  • f)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände, insbesondere mit Profilen aus Stahlblech, herstellen
  • g)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • h)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr15 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • i)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • j)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen und Bauteilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen
  • i)Holzbautraversen für Anbauteile in Trockenbaukonstruktionen einbauen
  • j)Decken- und Wandbekleidungen aus Holzwerkstoffen herstellen
  • k)Holzunterkonstruktionen für Trockenbaubekleidungen herstellen
  • l)plattenförmige Holzwerkstoffe bearbeiten und verlegen
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³
  • g)Vorschriften des Brand-, Schall- und Feuchteschutzes anwenden
  • h)nicht tragende Wände aus Wandbauplatten setzen
  • i)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • j)Öffnungen, Schlitze und Aussparungen herstellen und schließen
  • k)vorgefertigte Bauteile einbauen
  • l)Fugen schließen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • f)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • g)Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Stützen und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
  • h)Innendämmung unterscheiden und Voraussetzung für Innendämmung prüfen
  • i)Dampfbremse und Luftdichtheitsschicht einbauen
12 Herstellen von Putzen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • i)Wandtrockenputz aus Wärmedämmverbundplatten ansetzen
  • j)Beschichtungsstoffe unterscheiden, auswählen, für Be- und Verarbeitung vorbereiten, Beschichtungen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, ausführen
  • k)Klebearbeiten ausführen
13 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³20 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • i)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
  • j)Montagepläne erstellen und anwenden
  • k)Unterkonstruktionen, insbesondere für Ständerwände und Riegelwände, herstellen
  • l)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • m)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • n)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • o)vorgefertigte Bauteile, insbesondere Türelemente und Verglasungselemente, sowie Einbauteile montieren
  • p)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden und abdichten
  • q)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
  • r)Konstruktionen im Trockenbau, insbesondere hinsichtlich Ständertypen, Abständen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln, unterscheiden und auswählen
  • s)geregelte und nicht geregelte Bauarten bei Trockenbaukonstruktionen berücksichtigen
  • t)Unterkonstruktionen zur Befestigung von System- und Fertigelementen erstellen
  • u)Montagewände herstellen
  • v)Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen
  • w)Vorsatzschalen herstellen
  • x)Verkofferungen und Schürzen herstellen und montieren
  • y)Brandschutzkonstruktionen mit Wänden und Decken einschließlich der Anschlüsse erstellen
  • z)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen, und deren Anschlüsse herstellen
    • aa)Fertigteile, insbesondere Trockenstuckprofilleisten und Bauteile in Falttechnik, herstellen und montieren
    • bb)Fertigteilestriche einbauen
    • cc)Fugen, insbesondere Dehnfugen, Schattenfugen und Bauteilanschlussfugen, ausbilden
    • dd)Fugen maschinell schließen
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Schäden feststellen
  • g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • h)Dämm- und Trockenbaukonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
  • i)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken herstellen sowie Öffnungen sichern
  • j)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • k)Gefahrstoffe erkennen und zur Sicherung und Entsorgung melden
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Ausbaufacharbeiter das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Sie führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie Rhythmus und Form zu Beginn der Ausbildung.

Was trage ich ein, wenn ich nur Material getragen habe?

Schreiben Sie, wofür das Material gebraucht wurde und was Sie dabei gelernt haben, etwa Lagerung von Gipsplatten, Zuordnung nach Lieferschein oder Sicherung der Ladung. So wird aus Hilfsarbeit ein Eintrag, der zu einer Berufsbildposition passt.

Muss ich meinen Schwerpunkt im Berichtsheft erkennen lassen?

Ja, sinnvoll ist es. Die Prüfung richtet sich nach dem Schwerpunkt, in dem Sie ausgebildet werden, etwa Trockenbau oder Estrich. Ihre Einträge sollten deshalb zeigen, dass Sie die dazu passenden Arbeiten geübt haben.

Zählt die Berufsschule im Ausbildungsnachweis mit?

Ja. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Nachweis. Tragen Sie sie als kurze Stichworte ein, zum Beispiel Flächenberechnung, Baustoffkunde oder Brandschutz.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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