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Berichtsheft als Baugeräteführer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Baugeräteführer gehört, was Sie in der Woche an Baustelle, Gerät und Werkstatt getan haben: Baustellen einrichten und sichern, Gräben und Baugruben ausheben, Lasten mit dem Kran bewegen, Vermessungsarbeiten, Wartung und Instandsetzung von Baugeräten sowie die Themen des Berufsschulunterrichts. Schreiben Sie Gerät, Arbeitsschritt und Ergebnis jeweils in kurzen Sätzen auf, dann lässt sich jeder Eintrag einer Ausbildungsstation zuordnen.

Stand: 21.10.2026

Was als Baugeräteführer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin (BaugeräteFAusbV 1997). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen und keine Schwerpunkte, der Betrieb kann aber betriebliche Ausbildungsschwerpunkte setzen, zum Beispiel im Erdbau, im Straßenbau oder im Kranbetrieb.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit auf der Baustelle, Bauzaun gestellt, Baustellenschilder und Absperrungen aufgebaut8
DienstagMit dem Polier Höhen mit dem Nivelliergerät übertragen, Schnurgerüst für einen Leitungsgraben gesetzt8
MittwochBerufsschule: Baustellenorganisation, Bodenarten, technische Mathematik8
DonnerstagEntwässerungsrohre im Graben verlegt, Sandbettung eingebracht und von Hand verdichtet8
FreitagTägliche Kontrolle am Minibagger durchgeführt, Ölstand und Hydraulikschläuche geprüft, Schmierstellen abgeschmiert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBaugrube mit dem Kettenbagger nach Höhenvorgabe ausgehoben, Böschung geneigt, Aushub auf Lkw verladen8
DienstagFertigteile mit dem Mobilkran nach Anschlagplan versetzt, Lastaufnahmemittel vorher geprüft, Einweisung mit Handzeichen abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Hydraulikschaltpläne lesen, Arbeitsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagFehlersuche am Radlader: Druckabfall im Hubkreis gemessen, undichte Zylinderdichtung ermittelt und getauscht8
FreitagPlanum mit der Walze verdichtet, Ebenheit mit Richtscheit geprüft, Einsatzstunden und Wartungsarbeiten dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Baugeräteführers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Bodenklassen, Kräfte und Lasten, Hydraulik oder Arbeitsschutz. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Baugeräteführer

StattBesser
Bagger gefahrenLeitungsgraben mit dem Mobilbagger nach Höhenvorgabe ausgehoben, Sohle mit dem Nivelliergerät kontrolliert
Kran geholfenLasten angeschlagen, Anschlagmittel auf Zustand geprüft und Kranführer mit Handzeichen eingewiesen
Maschine gewartetMotoröl und Hydrauliköl kontrolliert, Luftfilter gereinigt, Schmierstellen nach Wartungsplan abgeschmiert
Fehler gesuchtAusfall der Fahrhydraulik eingegrenzt, Druck an der Messstelle geprüft, defektes Ventil ausgetauscht
Baustelle aufgebautBaustelle gesichert: Zaun gestellt, Verkehrszeichen nach Plan aufgestellt, Zufahrt markiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird im Baubetrieb, im Tiefbau, im Erdbau oder bei Vermietern von Baumaschinen. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung an, mit einem praktischen Teil aus Arbeitsproben und einem schriftlichen Teil. Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Im praktischen Teil führen Sie innerhalb von höchstens sieben Stunden drei Arbeitsaufgaben aus, zum Beispiel Lasten mit dem Kran bewegen, einen Graben ausheben oder einen Fehler an einer Baugruppe suchen und beheben. Schriftlich geprüft werden Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin (BaugeräteFAusbV 1997), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans16 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
  • d)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehung des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
4 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
  • c)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, anwenden
  • d)Betriebsanweisungen und Arbeitssicherheitsvorschriften bei Arbeitsabläufen anwenden
  • e)unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
  • f)Gefahren, die beim Umgang mit elektrischem Strom entstehen, beachten
  • g)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und Arbeitsstoffen ausgehen, beschreiben
  • h)Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz und Explosionsschutz ergreifen
  • i)Brandschutzeinrichtungen und Brandbekämpfungsgeräte bedienen
  • k)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • l)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
  • m)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und die Möglichkeit rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5 Arbeitsplanungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Skizzen, Zeichnungen, Verlegepläne sowie Ver- und Entsorgungspläne anwenden
  • b)Betriebsanleitungen und Wartungsanweisungen anwenden
  • c)Ersatzteillisten anwenden
  • d)Ver- und Entsorgungsanweisungen für Betriebs- und Hilfsstoffe lesen und anwenden
  • e)technische Sachverhalte, insbesondere in Form von Protokollen und Berichten, dokumentieren
  • f)Bestimmungen der Material- und Geräteverwaltung anwenden
6 Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Baustelle einschließlich Materiallager, Versorgungsanschlüsse, Unterkünfte und Reparaturwerkstatt einrichten
  • b)Sicherung der Baustelle, insbesondere durch Absperrung, Beleuchtung, Beschilderung und Verkehrsführung, nach Vorschriften durchführen
  • c)Arbeits- und Schutzgerüste auf- und abbauen sowie auf Arbeitssicherheit prüfen
7 Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bau- und Bauhilfsstoffe nach Verwendungszweck und Arbeitsauftrag verarbeiten
  • b)Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden und die Einbaufähigkeit der Böden beurteilen
7.1 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr

Die vorstehenden Ausbildungsinhalte unter laufender Nummer 7 Buchstabe a und b sollen unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte sowie des individuellen Lernfortschritts vertieft vermittelt werden

8 Arbeiten in der Bautechnik9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Steinbauverfahren anwenden
  • b)Schalungen und Traggerüste aufstellen, sichern und abbauen
  • c)Stahlbetonteile herstellen
  • d)Sickerungen, Abflußrinnen und Drainagen anlegen sowie Rohre verlegen und einbauen
  • e)Gräben und Gruben ausheben, verbauen und verfüllen
  • f)Gründungen herstellen
  • g)Verfahren zur Wasserhaltung anwenden
  • h)Oberboden abtragen, lagern, pflegen und andecken
  • i)Böden lösen, laden, fördern, einbauen und verdichten
  • k)Böden mit Bindemitteln verbessern und verfestigen
  • l)Fertigteile transportieren und einbauen
  • m)Planum herstellen
  • n)profilgerechte Böschungen und Oberflächenentwässerungen herstellen
  • o)Frostschutzschichten sowie gebundene und ungebundene Tragschichten herstellen
9 Handhaben von Vermessungsgeräten5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Vermessungsgeräte, insbesondere Winkelprisma, Nivellierinstrument und Laser, handhaben
  • b)Geraden ausfluchten, Längenmessungen ausführen sowie Höhen übertragen und einmessen
  • c)Schnur- und Visiergerüste aufstellen sowie rechte Winkel anlegen und überprüfen
  • d)Bauteile nach Richtung, Lage und Höhe einmessen
  • e)Längs- und Querprofile abstecken
10 Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
  • b)Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen
  • c)Form- und Maßgenauigkeit von Werkstücken prüfen
  • d)Werkstücke manuell bearbeiten
  • e)Werkstücke maschinell bearbeiten
  • f)Metalle, insbesondere durch Brennschneiden und Richten, thermisch behandeln
  • g)lösbare und nichtlösbare Verbindungen herstellen, insbesondere Metalle löten und schweißen
11 Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Bauteile, Baugruppen und Systeme von Baugeräten unterscheiden, zuordnen und handhaben, insbesondere
    • aa)hydraulische und pneumatische Systeme
    • bb)Maschinenelemente, insbesondere lösbare und nichtlösbare Verbindungselemente, Triebwerkselemente und Strömungselemente
    • cc)Hauptbaugruppen, insbesondere unterschiedliche Fahrwerke von Baugeräten, Unter- und Oberwagen, Drehverbindungen und Drehdurchführungen sowie Tragkonstruktionen
    • dd)Antriebsarten, insbesondere Elektromotoren und Verbrennungsmotoren
    • ee)Kraftübertragungselemente, insbesondere Kupplungen und Getriebe
    • ff)Bremssysteme, insbesondere selbsttätige und nichtselbsttätige Bremsen
  • b)elektrische Bauelemente im Niederspannungsbereich unterscheiden, auf ihre Funktion prüfen und handhaben, insbesondere Leitungssicherungen, Fehlerstrom-Schutzschalter und Notendhalteeinrichtungen
  • c)elektrotechnische Aggregate im Kleinspannungsbereich unterscheiden, auf ihre Funktion prüfen und handhaben, insbesondere Starterbatterien, Anlasser, Lichtmaschinen und Signalelemente
12 Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten13 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Baugeräte in Betrieb nehmen, insbesondere
    • aa)Umfeld für den Maschineneinsatz feststellen
    • bb)äußere Kontrolle des Gerätes, insbesondere unter Beachtung des Umweltschutzes, durchführen und Kontrollbucheintragungen berücksichtigen
    • cc)Sicherheitseinrichtungen nach Betriebsanleitung überprüfen
  • b)Baugeräte nach Betriebsanleitung unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des Umweltschutzes außer Betrieb nehmen
  • c)Baugeräte umrüsten, insbesondere
    • aa)Anbaugeräte und Zusatzausrüstungen aufgabengerecht auswählen und montieren
    • bb)Arbeitsausrüstungen, insbesondere Tragmittel, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Förder-, Verteiler-, Verdichtungs-, Glätt- und Grabeinrichtungen, auswählen und montieren
  • d)Baugeräte im öffentlichen Straßenverkehr bis zu den Grenzen der Führerscheinklasse III unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung führen
  • e)mindestens zwei Baugeräte, insbesondere Hydraulikbagger, Rad- und Kettenlader, Verdichtungsgeräte, Turmkräne und Spezialtiefbaugeräte, bedienen und führen
  • f)Baugeräte verladen und umsetzen
13 Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle, Schmier-, Kühl- und Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit sowie Batteriesäure nach Wartungsvorschrift und Wirtschaftlichkeit einsetzen, kontrollieren, nachfüllen und wechseln
  • b)Filter, Abscheider und Siebe kontrollieren, reinigen und austauschen
  • c)Betriebs- und Hilfsstoffe sowie ölhaltige Stoffe lagern und entsorgen
  • d)Bauteile, Baugruppen und Bauelemente, insbesondere Sicherheitseinrichtungen, nach Wartungsvorschrift abschmieren, ölen, reinigen und konservieren sowie auf Dichtheit, Risse und Verschleiß prüfen
  • e)mechanische Verbindungen, insbesondere deren Sicherungselemente, kontrollieren
  • f)Trag-, Anschlag- und Lastaufnahmemittel kontrollieren, reinigen und nach Wartungsvorschrift schmieren und ölen
  • g)Einstellwerte, insbesondere Winkel, Spiel und Druck, nach Wartungsangaben kontrollieren, ein- und nachstellen
14 Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Störungen und Fehler an Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten feststellen, eingrenzen und bewerten
  • b)Funktionspläne, insbesondere hydraulische, pneumatische und elektrische Schaltpläne sowie Fehlersuchanleitungen, anwenden
  • c)Prüf- und Meßgeräte nach Betriebsvorschriften anwenden und Ergebnisse bewerten
15 Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge und Montagehilfsmittel bei Montage und Demontage von Baugeräteteilen einsetzen
  • b)Bauteile und Baugruppen sowie Baugeräte unter Beachtung von Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften instandsetzen, insbesondere
    • aa)Bauteile und Baugruppen unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktion ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen, reinigen, kennzeichnen und lagern
    • bb)Bauteile für den funktionsgerechten Einbau hinsichtlich Fügeflächen und Dichtigkeitsanforderungen prüfen
    • cc)Bauelemente austauschen
    • dd)Bauteile und Baugruppen funktionsgerecht ausrichten, abdichten und verbinden
  • c)Bauteile und Baugruppen sowie Sicherheitseinrichtungen auf ihre Funktion prüfen und Einstellungen vornehmen
  • d)Montagehilfen herstellen und anwenden

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Baugeräteführer das Berichtsheft führen?

Das legt der Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie mit Ihrem Ausbilder, ob wöchentlich oder täglich eingetragen wird.

Wie trage ich Wetter- und Witterungsausfälle ein?

Vermerken Sie den Ausfall mit Datum und Ursache, etwa Frost oder Starkregen, und die Ersatztätigkeit, zum Beispiel Wartung in der Werkstatt. Wurden Sie von der Baustelle abgezogen, gehört auch diese Tätigkeit mit Stunden in die Woche.

Was schreibe ich bei Arbeiten an Maschinen, die ich noch nicht allein bedienen darf?

Tragen Sie ein, was Sie selbst getan haben, etwa Einweisen, Kontrollieren, Warten oder Bedienen unter Aufsicht. Der Eintrag zeigt dann, welche Gerätearten Sie kennengelernt haben und welche Arbeitsschritte Sie ausgeführt haben.

Gehört die Arbeit im Betriebshof in den Nachweis?

Ja. Wartung, Reinigung, Fehlersuche und Instandsetzung von Baugeräten sind Ausbildungsinhalte und gehören mit Gerät, Arbeitsschritt und Dauer in die Woche, in der Sie sie erledigt haben.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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