Berichtsheft als Bauwerksabdichter: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Bauwerksabdichters gehören die Arbeiten der Woche auf der Baustelle, etwa Untergründe vorbereiten, Bitumen- und Kunststoffbahnen verlegen, Dächer, Bauwerke im Erdreich und Brückentafeln abdichten, Gerüste prüfen und Aufmaße nehmen, dazu die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Bauwerksabdichter ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter und zur Bauwerksabdichterin (BauwAbdAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planung von Arbeitsabläufen, Baustelleneinrichtung und Qualitätskontrolle
- Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Prüfen von Baugruben und Gräben
- Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen sowie Messungen
- Prüfung, Lagerung und Transport von Bau- und Bauhilfsstoffen
- Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung von Materialien, Werkzeugen und Baugeräten
- Holzarbeiten sowie Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten
- Verarbeitung von Abdichtungs- und Dämmstoffen und Vorbereitung der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle
- Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit, nichtdrückendes und drückendes Wasser
- Dachabdichtung sowie Abdichtung von Verkehrsflächen, insbesondere Brückentafeln
- Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz, Bauberichte, Aufmaßskizzen und Qualitätskontrolle
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit, Baustelleneinrichtung unterstützt, Bitumenbahnen und Voranstrich im Lager geprüft und gekennzeichnet | 8 |
| Dienstag | Betonuntergrund auf Ebenheit und Feuchte geprüft, Fläche abgekehrt und grundiert, Haftfestigkeit mit dem Abreißgerät stichprobenartig getestet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Baustoffkunde, Zeichnungslesen, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Bitumenschweißbahn auf einer Übungsfläche zugeschnitten, mit dem Brenner verschweißt, Nähte und Überlappungen kontrolliert | 8 |
| Freitag | Dämmplatten auf einem Flachdach verlegt, Randanschluss an der Attika vorbereitet, Werkzeuge gereinigt und Gasflaschen gesichert | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsablauf für die Abdichtung einer Kellerwand gegen drückendes Wasser geplant, Material berechnet und bestellt, Bautagebuch geführt | 8 |
| Dienstag | Kellerwand abgedichtet: Untergrund geglättet, Kehle ausgebildet, dreilagige Bitumenabdichtung aufgebracht, Anschluss an die Bodenplatte ausgeführt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Abdichtungstechnik, technische Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Kunststoffdachbahn mechanisch befestigt, Dampfsperre und Wärmedämmung eingebaut, Dachdurchdringungen und Lichtkuppel angeschlossen | 8 |
| Freitag | Aufmaß der fertigen Flächen genommen, Aufmaßskizze gezeichnet, Nähte per Sichtprüfung kontrolliert, Prüfprotokoll ausgefüllt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Bauwerksabdichters
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit: Stoffe und Anschlüsse“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Bauwerksabdichter
| Statt | Besser |
|---|---|
| Dach abgedichtet | Kunststoffdachbahn mechanisch befestigt, Nähte heißluftverschweißt, Attikaanschluss ausgeführt |
| Keller gemacht | Kellerwand grundiert, Kehle ausgebildet, dreilagige Bitumenabdichtung gegen drückendes Wasser aufgebracht |
| Untergrund angeschaut | Betonuntergrund auf Ebenheit und Feuchte geprüft, Haftfestigkeit mit dem Abreißgerät getestet |
| Beim Aufmaß geholfen | Abgedichtete Flächen gemessen, Aufmaßskizze mit Maßen und Details gezeichnet |
| Gerüst kontrolliert | Arbeitsgerüst auf Standsicherheit, Seitenschutz und Belag geprüft, Mängel gemeldet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben, die Bauwerke und Dächer abdichten, auf Baustellen und in der Werkstatt. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung mit einer Arbeitsprobe und einem schriftlichen Teil an. Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch führen Sie in höchstens 7 Stunden drei Arbeitsproben aus, darunter eine mindestens dreilagige Bitumenabdichtung gegen drückendes Wasser und eine einlagige, mechanisch befestigte Kunststoffabdichtung. Schriftlich werden Technologie, Technische Mathematik, Arbeitsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin (BauwAbdAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
I. Berufliche Grundbildung12 Positionen
1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Angebotsbearbeitung und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
4 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)einschlägige Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften beachten und anwenden
- b)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht erläutern
- c)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
- d)persönliche Schutzausrüstungen zur Vermeidung von Verletzungen und Berufskrankheiten benutzen
- e)Gefahren, die beim Umgang mit elektrischem Strom entstehen, beachten
- f)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und leichtentzündlichen Stoffen sowie von Arbeitsstoffen ausgehen, beachten und Schutzmaßnahmen ergreifen
- g)Maßnahmen für den vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz ergreifen sowie Brandschutzeinrichtungen und Brandbekämpfungsgeräte bedienen
- h)sich bei berufstypischen Unfallsituationen sachgerecht verhalten
- i)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
- k)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- aa)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes beachten
- bb)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- cc)Reststoffe getrennt der Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnissewährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Arbeitsauftrag, insbesondere auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, erfassen
- b)Arbeitsschritte und Arbeitsmittel festlegen
- c)Baustoffbedarf ermitteln
- d)Werkzeuge und Baugeräte festlegen
- e)Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen
- f)Maßnahmen für die getrennte Entsorgung von Bau- und Bauhilfsstoffen vorbereiten und ergreifen
- g)Arbeitsplatz zur Abwehr von Unfällen und Gefahren sichern
- h)Arbeitsergebnisse der Arbeitsschritte und des Arbeitsauftrages kontrollieren
6 Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten prüfen, Herstellen der Betriebssicherheit veranlassen
- b)Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen, unterhalten und abbauen
- c)Baugruben und Gräben auf die Notwendigkeit eines Verbaus beurteilen
- d)Baugruben und Gräben hinsichtlich der Arbeitsraumbreite prüfen
- e)Verbau von Baugruben und Gräben auf Sicherheit prüfen
7 Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Pläne, Zeichnungen, Verlegepläne und Stücklisten lesen und anwenden
- b)technische Tabellen, Handbücher, Normen, Richtlinien und Merkblätter anwenden
- c)Skizzen und Stücklisten anfertigen
- d)Längenmessungen durchführen
- e)Geraden ausfluchten
- f)Meßpunkte anlegen und sichern
- g)rechte Winkel anlegen und prüfen
- h)Höhen mit Wasserwaage und Schlauchwaage übertragen
- i)Messungen mit Nivellierinstrumenten durchführen
8 Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Bau- und Bauhilfsstoffe den unterschiedlichen Verwendungszwecken zuordnen
- b)Klebemassen und Anstriche, insbesondere Bitumen, Voranstriche, gefüllte Massen und Vergußmassen, prüfen und lagern
- c)Flüssigkunststoffe prüfen und lagern
- d)heiß und kalt verarbeitbare Spachtelmassen, insbesondere Mastix, Asphalt und Kunststoffspachtelmassen, prüfen und lagern
- e)Bitumen- und Polymerbitumenbahnen prüfen und lagern
- f)Kunststoffbahnen prüfen und lagern
- g)Metallbänder prüfen und lagern
- h)Bauhilfsstoffe, insbesondere Propangas, Heizöl und Quellschweißmittel, transportieren und lagern
9 Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Bau- und Bauhilfsstoffe, Werkzeuge und Baugeräte bereitstellen
- b)Kleingeräte und Werkzeuge instandhalten
- c)Baugeräte inbetriebnehmen und warten
- d)Gasbrenner, Schlauchbruchsicherungen, Regler und Thermostate in Betrieb nehmen und warten
- e)Störungen an Baugeräten erkennen und Störungsbeseitigung veranlassen
10 Ausführen von Holzarbeiten6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Schalungen herstellen
- b)Holzschutzmittel auftragen
- c)Holz bearbeiten
- d)Werkstücke aus Holz verbinden und einbauen
11 Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Mörtel- und Betonmischungen herstellen und einbauen
- b)Mauerwerk und Putz ausbessern
- c)Wand- und Deckendurchbrüche herstellen und schließen
12 Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen14 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Abdichtungs- und Dämmstoffe messen und zuschneiden
- b)Anstrichmittel auftragen
- c)Schmelzgut unter Beachtung der Kessel- und Schmelztemperatur aufbereiten
- d)Verarbeitungstemperaturen beachten
II. Berufliche Fachbildung8 Positionen
1 Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Befestigungsmittel prüfen und dem Verwendungszweck zuordnen
- b)Dämmstoffe prüfen und lagern
2 Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Betonoberflächen im Hinblick auf Abdichtungsarbeiten prüfen
- b)Betonoberflächen ausbessern
3 Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Bitumen-, Polymerbitumen- und Kunststoffbahnen sowie Metallbänder verkleben, insbesondere im
Bürstenstreichverfahren,
Gießverfahren,
Gieß- und Einwalzverfahren,
Schweißverfahren sowie durch
Auftragen von Kunststoffklebern
- b)Art der Nahtverbindungen entsprechend dem Baustoff festlegen und Nahtverbindungen herstellen, bei Kunststoffbahnen insbesondere durch
Quellschweißen,
Warmgasschweißen,
Heizkeilschweißen und
Kleben mit Kontaktklebern
- c)Dämmstoffe einbauen
- d)Bitumen-, Polymerbitumen- und Kunststoffbahnen durch loses Verlegen und mechanisches Befestigen einbauen
- e)Dichtungsbänder einlegen und Abdeckbänder aufsetzen
- f)Spachtelmassen heiß und kalt auftragen
- g)Flüssigkunststoffe auftragen
4 Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Zweckmäßigkeit der Abdichtungsmaßnahme, insbesondere hinsichtlich des Wärme- und Brandschutzes, vor Ort prüfen
- b)Witterungsverhältnisse im Hinblick auf die Art der Abdichtung einschätzen und entsprechende Maßnahmen veranlassen
- c)Abdichtungsuntergründe auf Beschaffenheit und Eignung prüfen
- d)Temperatur und Feuchte der Abdichtungsunterlage und der Luft prüfen
5 Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser24 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)waagerechte, lotrechte, geneigte und geformte Flächen abdichten
- b)Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprünge abdichten
- c)Abdichtungsan- und -abschlüsse herstellen
- d)Kehranschlüsse herstellen
- e)rückläufige und umgelegte Stöße herstellen
- f)Hilfskonstruktionen für bewegliche Wandanschlüsse herstellen
- g)Durchdringungen abdichten
- h)Telleranker abdichten
- i)Schutz- und Trennschichten aus unterschiedlichen Materialien verlegen
- k)Schutzmaßnahmen für die Abdichtung bei Arbeitsunterbrechungen ergreifen
- l)Bewegungsfugen unter Beachtung lotrechter, waagerechter und kombinierter Bewegungen durch Verstärkungen und Fugenflanschenkonstruktionen herstellen
- m)bestehende Abdichtungen prüfen, Verbindungen zwischen bestehenden und neuen Abdichtungen herstellen
- n)Abdichtungen ausbessern
6 Abdichten von Dächern6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 18 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)waagerechte, lotrechte, geneigte und geformte Dachflächen sowie Ecken, Kanten und Rundungen an Dachkonstruktionen abdichten
- b)Abdichtungsan- und -abschlüsse, insbesondere Wandanschlüsse, Attikaanschlüsse und Dachrandabschlüsse, herstellen
- c)Kehlen ausbilden
- d)Anschlüsse an Lichtkuppeln und Lichtbändern herstellen
- e)Dachdurchdringungen und Dachabläufe einbauen und abdichten
- f)Bewegungsfugen in der Dachfläche und im Anschlußbereich herstellen
- g)Verbindungen zwischen alten und neuen Dachabdichtungen herstellen
- h)Dämmschichten, insbesondere Gefälledämmschichten, und Dampfsperren einbauen
- i)Schutzschichten herstellen
- k)Dachabdichtungen warten und ausbessern
- l)Abdichtungsstoffe für Dachbegrünungen prüfen
- m)Abdichtungen unter Dachbegrünungen ausführen
7 Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Oberfläche des Bauwerkes im Hinblick auf Abdichtungsarbeiten prüfen und Maßnahmen veranlassen
- b)Abreißfestigkeit von Betonoberflächen messen
- c)systemgebundene Abdichtungsstoffe auswählen
- d)höhen- und profilgerechte Lage der Oberfläche prüfen und protokollieren
- e)vorbereitete Flächen grundieren, versiegeln, kratzspachteln und beschichten
- f)Abdichtungsstoffe systemgerecht einbauen
- g)Anschlüsse an Abschlußprofile, Tropftüllen und Abläufe herstellen
8 Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen, Qualitätskontrolle8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Tages- und Wochenberichte, Stundenlohn- und Baustoffnachweise führen
- b)Bestands- und Aufmaßskizzen von ausgeführten Abdichtungsarbeiten anfertigen, Baustoffverbrauchsberechnungen durchführen
- c)Abdichtungsarbeiten auf Qualität prüfen
Häufige Fragen
Wie führe ich das Berichtsheft als Bauwerksabdichter?
Tragen Sie je Tag die Arbeit auf der Baustelle oder in der Werkstatt als Stichworte mit Stunden ein, zum Beispiel Untergrund geprüft, Bahnen verschweißt, Anschluss ausgeführt. Berufsschultage tragen Sie mit den Unterrichtsthemen ein. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch und zeichnet ihn ab (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür einen festen Termin ein, zum Beispiel wöchentlich oder monatlich, je nach Absprache im Betrieb.
Muss ich bei Regen oder Frost Ausfallzeiten eintragen?
Tragen Sie ein, was Sie in der Zeit tatsächlich gemacht haben, etwa Materiallager aufgeräumt, Werkzeuge gewartet oder in der Werkstatt Zuschnitte geübt. Stehen Sie aus Witterungsgründen still, vermerken Sie das mit der Ursache. Klären Sie mit Ihrem Ausbilder, wie der Betrieb solche Tage führt.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er gehört aber zu den Unterlagen für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter und zur Bauwerksabdichterin (BauwAbdAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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