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Berichtsheft als Bodenleger: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Bodenleger gehören die Arbeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich erledigt haben: Untergründe prüfen und vorbereiten, Teppich-, PVC-, Linoleum- und Designbeläge verlegen, Fertigparkett und Laminat einbauen, Oberflächen behandeln, Profile anbringen sowie Instandsetzungen und Kundenarbeiten. Dazu kommen Maschinen und Werkzeuge, Messungen wie die Feuchtemessung am Estrich, Materialien und Themen aus dem Unterricht. Pro Woche genügen kurze, konkrete Stichworte mit Ort, Material und Arbeitsschritt.

Stand: 21.10.2026

Was als Bodenleger ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin (BodenlAusbV) vom 17. Juni 2002. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen textile und elastische Beläge ebenso wie Parkett und Schichtwerkstoffe.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagAltbelag in einer Wohnung entfernt, Kleberreste abgeschliffen, Estrich auf Risse und Unebenheiten geprüft, Boden abgesaugt8
DienstagUntergrund grundiert, Ausgleichsmasse angemischt und auf 30 m² verlaufen lassen, Raumtemperatur und Trocknungszeit notiert8
MittwochBerufsschule: Estricharten, Feuchtemessung, Werkstoffkunde Bodenbeläge8
DonnerstagBahnen PVC-Belag zugeschnitten, Belag im Flur mit Kleber verlegt und angerollt, Nähte mit Fugenschneider vorbereitet8
FreitagSockelleisten zugeschnitten und montiert, Werkzeug gereinigt, Restmaterial aufgeräumt, Aufmaß mit dem Gesellen erstellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAufmaß in einem Büro genommen, Verlegeplan für Designbelag mit Fliesenmuster erstellt, Materialbedarf mit Verschnitt berechnet8
DienstagCM-Messung am Zementestrich durchgeführt, Ergebnis protokolliert, Untergrund geschliffen und mit Spachtelmasse geglättet8
MittwochBerufsschule: Verlegesysteme für Parkett, Kalkulation von Bodenarbeiten, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagFertigparkett schwimmend in 2 Räumen verlegt, Dehnungsfugen und Türdurchgänge ausgeführt, Übergangsprofile angepasst8
FreitagTreppe mit Vinylbelag bekleidet, Stufenkanten mit Profilen versehen, Abnahme mit dem Kunden begleitet, Mängelpunkte notiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Bodenlegers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Untergründe und Estriche, Bodenbeläge und ihre Eigenschaften, Berechnungen von Flächen und Material, Arbeitssicherheit. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Bodenleger

StattBesser
Boden gemachtEstrich in 3 Räumen angeschliffen, grundiert und mit Ausgleichsmasse 3 mm stark gespachtelt
Belag verlegtLinoleum im Flur nach Verlegeplan zugeschnitten, verklebt und angewalzt
Parkett eingebautFertigparkett auf Trittschalldämmung schwimmend verlegt, Randfugen von 10 mm eingehalten
Messungen gemachtRestfeuchte am Zementestrich mit dem CM-Gerät gemessen und im Protokoll festgehalten
Beim Kunden geholfenMit dem Gesellen die Abnahme begleitet, Beschädigungen an der Sockelleiste notiert und beseitigt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Bodenleger werden in Handwerksbetrieben, im Fachhandel mit eigener Verlegeabteilung und in Raumausstattungsbetrieben ausgebildet. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb meist die Handwerkskammer, im Handel die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres vor. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch bearbeiten Sie zwei Arbeitsaufgaben, eine mit textilem oder elastischem Bodenbelag, eine mit Fertigparkett, Schichtwerkstoff oder Kork, dazu kommt ein Fachgespräch. Schriftlich werden die Bereiche Untergründe, Bodenbeläge sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin (BodenlAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans17 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen* im 1. bis 18. Monat
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
  • c)Vorschriften zum Datenschutz beachten
  • d)Daten pflegen und sichern
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team4 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter, Fachzeitschriften, Fachbücher und Kataloge
  • c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • d)Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellen
  • e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
  • f)technische Veränderungen feststellen und umsetzen
  • g)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
  • h)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • i)Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffen
  • k)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
7 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen5 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen* im 19. bis 36. Monat
  • a)Skizzen anfertigen und anwenden
  • b)Bau- und Werkzeichnungen zur Einteilung von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffen lesen und anwenden
  • c)Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen lesen und anwenden
  • d)Materiallisten erstellen
  • e)Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
  • f)Messungen des Raumklimas sowie der Zustände von Estrichen, Holz und Holzwerkstoffen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigen
  • g)Leistungsverzeichnisse anwenden
  • h)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Herstellerangaben
  • i)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzen
  • k)Aufmaße anfertigen, Leistungen abrechnen
8 Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen4 Wochen* im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
  • c)Leitern und Arbeitsgerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauen
  • d)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • e)Werkstoffe, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
  • f)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
  • g)bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
9 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
  • b)Handwerkzeuge handhaben und instand halten
  • c)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
  • d)Maschinenwerkzeuge instand halten
  • e)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
  • f)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
10 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werk- und Hilfsstoffe auswählen, kennzeichnen, transportieren und lagern
  • b)Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, Maße übertragen
  • c)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle von Hand bearbeiten
  • d)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle mit Maschinen be- und verarbeiten
  • e)Werkstoffverbindungen herstellen
  • f)Holzschutzmaßnahmen durchführen
11 Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen21 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Untergründe auf Belegreife prüfen
  • b)Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählen
  • c)Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugen
  • d)Fugen und Risse bearbeiten
  • e)Untergründe säubern, sperren und vorstreichen
  • f)Fehlstellen in Estrichen ergänzen
  • g)Altbeläge entfernen und Entsorgung veranlassen
  • h)Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellen
  • i)Höhenausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstellen
  • k)Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen zuschneiden und einbauen, Schüttungen einbringen
  • l)Fertigteilestrichelemente verlegen
12 Gestalten und verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen19 Wochen im 1. bis 18. Monat, 22 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)textile und elastische Bodenbeläge nach Anforderungen auswählen
  • b)Klebstoffe auswählen und verarbeiten
  • c)Gefahren von lösemittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachten
  • d)Haft- und Klebevliesmaterialien aufbringen
  • e)textile und elastische Bodenbeläge zuschneiden, einpassen und verkleben
  • f)textile Bodenbeläge verspannen und verkletten
  • g)Gestaltungsmerkmale bestimmen, Verlegemuster umsetzen
  • h)Verlegerichtung bestimmen, Platten und Bahnen einteilen
  • i)Sportboden aus Elastikschichten mit Oberbelag herstellen
  • k)Markierungen und Muster in Bodenbelägen einlegen und aufbringen
  • l)Kunstharzbeschichtungen auftragen
  • m)Bodenbeläge ableitfähig verlegen und Ergebnisse dokumentieren
  • n)Fugen von elastischen Bodenbelägen fräsen und verschließen
  • o)elastische Fugen herstellen
  • p)Treppen und senkrechte Flächen mit textilen und elastischen Belägen bekleben
  • q)Schablonen herstellen und Formen übertragen
13 Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fertigparkett und Schichtwerkstoffe nach Anforderungen und Gestaltungsmerkmalen auswählen
  • b)Verlegerichtung und -muster bestimmen, Flächen einteilen, Fugen festlegen
  • c)Klebstoffe und Trennlagen auswählen und verarbeiten
  • d)Fertigparkett und Schichtwerkstoffe zuschneiden, einpassen und verkleben
  • e)Fertigparkett und Schichtwerkstoffe schwimmend verlegen, Elemente verbinden
  • f)Markierungen aufbringen
  • g)elastische Fugen herstellen
  • h)Treppen und senkrechte Flächen mit Fertigparkett und Schichtwerkstoffen belegen
14 Behandeln von Oberflächen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Erstpflege bei elastischen Bodenbelägen durchführen
  • b)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
  • c)Oberflächenbehandlungsarten festlegen und Oberflächenbehandlungsmittel auswählen
  • d)Schleifmittel auswählen, Kork schleifen
  • e)Korkoberflächen versiegeln, ölen und wachsen
  • f)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
15 Be- und Verarbeiten von Profilen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Profile nach ihrer Funktion auswählen
  • b)Profile für Übergänge einpassen und anbringen
  • c)System-Sockelleisten anfertigen und anbringen
  • d)Profile für Treppen anbringen
16 Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verschmutzungszustand und Schäden hinsichtlich ihrer Ursachen beurteilen und dokumentieren
  • b)Pflegeverfahren auswählen, Zwischen- und Grundreinigung durchführen
  • c)Instandsetzungsverfahren auswählen, Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und ausführen
  • d)Treppenreparaturwinkel anbringen
17 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung2 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • d)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • e)Kunden hinsichtlich der Gestaltung beraten
  • f)Kunden Gebrauchs- und Pflegeanleitungen erläutern
  • *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Bodenleger das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist eine Seite pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wer regelmäßig am Freitag einträgt, hat die Arbeitsschritte noch im Kopf.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Planen Sie dafür feste Termine ein, zum Beispiel einmal pro Woche oder Monat.

Wie genau muss ich Verlegearbeiten beschreiben?

Nennen Sie Raum, Belagsart, Untergrund und die Arbeitsschritte, zum Beispiel Grundieren, Spachteln, Kleben, Anwalzen. Ein Satz mit Maßen oder Messwerten ist besser als nur das Wort Verlegen.

Was gehört bei Montage auf fremden Baustellen hinein?

Tragen Sie die Tätigkeit ein, nicht den Kunden. Ort und Auftragsnummer lassen Sie weg, Material und Arbeitsweise beschreiben Sie. Stunden auf Fahrten und Wartezeiten tragen Sie nach Absprache mit dem Betrieb ein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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