Berichtsheft als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik (Handwerk)
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche tatsächlich getan und gelernt haben: Arbeiten an Motoren, Generatoren und Transformatoren, das Herstellen von Wicklungen, Messungen und Prüfungen nach den Schutzmaßnahmen, der Anschluss und die Inbetriebnahme von Antrieben und Steuerungen sowie Instandsetzung beim Kunden. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Jeder Eintrag nennt kurz, was Sie gemacht haben, womit und mit welchem Ergebnis.
Stand: 21.10.2026
Was als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung (ElekMaschBHwOAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Betriebliche und technische Kommunikation, Informationsverarbeitung
- Planen und Organisieren der Arbeit, qualitätssichernde Maßnahmen, Beraten und Betreuen von Kunden
- Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte
- Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten
- Analyse maschinen- und antriebstechnischer Systeme
- Messen und Auswerten physikalischer Kennwerte
- Montieren und Instandsetzen mechanischer Bauteile
- Herstellen von Wicklungen
- Installieren und Anschließen von Antriebs-, Erzeugungs- und Speichersystemen sowie Installieren und Inbetriebnehmen von Steuerungen
- Instandhalten und Instandsetzen von Antriebs- und Energiesystemen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit in der Wickelei, Lagerbereich und Prüfplatz kennengelernt, Drehstrommotor mit Typenschild zerlegt und Bauteile benannt | 8 |
| Dienstag | Lager eines Motors mit dem Abzieher gewechselt, Welle auf Rundlauf geprüft, Passungen mit der Messschraube gemessen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Elektrotechnik, Ohmsches Gesetz, Reihen- und Parallelschaltung | 8 |
| Donnerstag | Wicklungswiderstand und Isolationswiderstand an einer Motorwicklung gemessen, Werte in das Prüfprotokoll eingetragen | 8 |
| Freitag | Spulen für einen Kleinmotor nach Schablone gewickelt, Windungszahl und Drahtdurchmesser nach Wickeldatenblatt kontrolliert | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenauftrag aufgenommen: Pumpenantrieb mit Überstromauslösung, Fehlerbild beim Kunden geprüft, Arbeitsschritte und Materialbedarf geplant | 8 |
| Dienstag | Motor ausgebaut, Wicklung auf Windungsschluss geprüft, Ständer neu bewickelt und mit Tränkharz imprägniert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Systementwurf für einen drehzahlgeregelten Antrieb, Auswahl des Frequenzumrichters, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Motor wieder eingebaut, Frequenzumrichter parametriert, Drehrichtung und Stromaufnahme im Betrieb gemessen | 8 |
| Freitag | Prüfung nach den Schutzmaßnahmen durchgeführt, Dokumentation des Auftrags erstellt, Kunden in die Bedienung eingewiesen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Elektronikers für Maschinen und Antriebstechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Drehstromasynchronmaschine, Schützsteuerung oder Auslegung eines Antriebs. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Motor gearbeitet | Lager an einem 5,5-kW-Drehstrommotor gewechselt und Rundlauf der Welle geprüft |
| Gewickelt | Ständerwicklung nach Wickeldatenblatt gewickelt, Windungszahl und Isolation kontrolliert |
| Messungen gemacht | Isolations- und Wicklungswiderstand gemessen und die Werte im Prüfprotokoll festgehalten |
| Antrieb in Betrieb genommen | Frequenzumrichter parametriert, Drehrichtung und Stromaufnahme im Lastbetrieb geprüft |
| Beim Kunden mitgeholfen | Fehlersuche an einer Steuerung mit dem Ausbilder, Schütz mit defekter Spule getauscht |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird im Handwerk, in Elektromaschinenbau-Betrieben und Werkstätten für Antriebstechnik. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Gesellenprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und prüft Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel mit einer Arbeitsaufgabe, einem situativen Fachgespräch von höchstens 10 Minuten und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und umfasst vier Bereiche: Kundenauftrag mit Arbeitsaufgabe, Dokumentation und Fachgespräch von höchstens 20 Minuten, Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung (ElekMaschBHwOAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten14 Positionen
1 Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)jeweils Fachliteratur, Herstellerunterlagen, Betriebsanleitungen oder Gebrauchsanleitungen in deutscher oder englischer Sprache anwenden
- b)Einzelteilzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten anwenden
- c)Übersichtsschaltpläne, Stromlaufpläne, Verdrahtungs- und Anschlusspläne lesen, zeichnen und anwenden
- d)Anordnungs- und Installationspläne anwenden und anfertigen
- e)berufsbezogene nationale und internationale Vorschriften einhalten und technische Regelwerke und Normen sowie sonstige technische Informationen anwenden
- f)Informationen beschaffen, aufgabengerecht bewerten, auswählen und wiedergeben und bei der Wiedergabe deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- g)Gespräche situationsgerecht führen und verschiedene kulturelle Identitäten bei der Kommunikation beachten
- h)Sachverhalte schriftlich und mündlich darstellen, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren und Protokolle anfertigen
- i)Standardsoftware, insbesondere Kommunikations-, Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationssoftware sowie Zeichenprogramme und Planungssoftware, anwenden
- j)Daten sichern, pflegen und archivieren
- k)Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes einhalten
- l)Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Daten und Sprache einsetzen
2 Planen und Organisieren der Arbeit4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Sachverhalte und Informationen zur Abwicklung von Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Montage- und Bauteile, Materialien und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, transportieren, lagern und montagegerecht bereitstellen
- c)persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge, Messgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen auswählen, disponieren, beschaffen und bereitstellen
- d)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
- e)Aufgaben im Team planen
- f)Einhaltung von Terminen verfolgen, bei Störungen der Leistungserbringung Kunden und Kundinnen informieren und Lösungsvarianten aufzeigen
- g)verarbeitetes Material und Ersatzteile sowie Arbeitszeit und Projektablauf dokumentieren und Nachkalkulationen durchführen
- h)Planung und Auftragsabwicklung mit Beteiligten abstimmen
- i)an der Projektplanung mitwirken, insbesondere für Teilaufgaben eine Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen
- j)Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und bewerten und Kosten von erbrachten Leistungen errechnen
3 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
- b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
- c)im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
- d)Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsabläufen machen
4 Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Kunden und Kundinnen hinsichtlich Dienstleistungen, Produkten und Materialien beraten
- b)Kunden und Kundinnen auf Wartungsarbeiten und auf Instandhaltungsvereinbarungen hinweisen
- c)Kunden und Kundinnen auf Gefahren an elektrischen Anlagen hinweisen und über notwendige Änderungen zur Gefahrenbeseitigung beraten
- d)Kunden und Kundinnen auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- e)Kunden und Kundinnen über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten
- f)Erwartungen und Bedarf von Kunden und Kundinnen ermitteln
- g)Kunden und Kundinnen hinsichtlich organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung beraten
- h)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer Neuerungen, rationeller Energieverwendung, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz beraten
- i)Kunden und Kundinnen die Produkte und Dienstleistungen des Betriebes erläutern, Produkte demonstrieren sowie Kunden und Kundinnen bei der Produktauswahl beraten
- j)Kundenwünsche mit den betrieblichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten abstimmen und Aufträge entgegennehmen
- k)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen mitwirken
- l)Lösungsvarianten präsentieren und begründen
- m)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten
- n)Anlage an Kunden und Kundinnen übergeben, ihnen die Leistungsmerkmale erläutern, sie in die Nutzung einweisen und Abnahmeprotokoll erstellen
- o)Kunden und Kundinnen auf Gewährleistungsansprüche hinweisen
- p)Reklamationen prüfen und bearbeiten
- q)Schulungsmaßnahmen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und organisatorisch vorbereiten
- r)bei der Durchführung von Schulungen und bei der Erfolgskontrolle dieser Schulungen mitwirken
5 Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Kunden und Kundinnen über Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte beraten, auf Sicherheitsrisiken, rechtliche Regelungen und Vorgaben hinweisen und Beratungsergebnis dokumentieren
- b)Urheberrechte berücksichtigen und einhalten
- c)technische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Systeme integrieren
- d)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfen
- e)Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten
6 Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln beachten, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.
- b)Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art nach bauordnungsrechtlichen Bestimmungen beurteilen
- c)Schutz gegen direktes Berühren durch Sichtkontrolle beurteilen (Basisschutz)
- d)Isolationswiderstände messen und Schleifenwiderstände ermitteln und Ergebnisse beurteilen
- e)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) prüfen und beurteilen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen und mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (zusätzlicher Schutz)
- f)Prüfungen und Ergebnisse dokumentieren
- g)Funktion mechanischer Schutzeinrichtungen von bewegten Teilen durch Sichtkontrolle prüfen und erproben
- h)Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz einhalten
- i)Schutz- und Potentialausgleich prüfen und beurteilen
7 Analysieren maschinen- und antriebstechnischer Systeme4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 13 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Systeme mit ihren Systemgrenzen und Systemkomponenten sowie die Wechselwirkungen zwischen den Systemkomponenten erfassen
- b)elektrische Maschinen nach Art und Anwendung unterscheiden
- c)Haupt- und Teilfunktionen von Systemen und deren Systemkomponenten erfassen
- d)Prozesse, in denen die Systeme eingesetzt werden, identifizieren und Ein- und Ausgangsgrößen sowie Prozessschritte und ausführende Instanzen ermitteln
- e)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten abstimmen
- f)vorhandene Stromversorgung beurteilen, Änderungen planen und Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
- g)Anordnungs- und Installationspläne lesen und anwenden sowie skizzieren und anfertigen
- h)Komponenten der Antriebstechnik, insbesondere unter Berücksichtigung der Energieeffizienz, auswählen
8 Messen und Auswerten physikalischer Kennwerte an elektrischen Maschinen und Antriebssystemen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)elektrische Größen berechnen, messen und bewerten
- c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- e)Schaltungen der Steuerungs- und Regelungstechnik analysieren
- f)systematische Fehlersuche durchführen
- g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- h)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich Funktion prüfen und bewerten
- i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren und ihre Funktion prüfen und bewerten
9 Montieren und Instandsetzen mechanischer Bauteile und Baugruppen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
- b)Materialien bearbeiten, insbesondere durch Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Reiben, Drehen und Fräsen
- c)Materialien verbinden und fügen
- d)Gefährdungen in Bezug auf Lärm, Staub und Fasern, insbesondere Asbest sowie chemische und biologische Gefahrenstoffe, erkennen
- e)Wellen und Bohrungen messen, Messergebnisse bewerten und Passungen auswählen
- f)mechanische Komponenten, insbesondere Getriebe, Kupplungen und Lager, instand setzen und austauschen und dabei Gesichtspunkte der Energieeffizienz berücksichtigen
- g)Schmierstoffe unterscheiden und nach Herstellervorgaben einsetzen
10 Herstellen von Wicklungen13 Wochen im 1. bis 18. Monat, 18 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Wickeldaten aufnehmen
- b)Wickelpläne lesen und skizzieren
- c)Isolationen anfertigen und dabei die mechanische, elektrische, chemische und thermische Belastung berücksichtigen
- d)Spulen wickeln und überprüfen
- e)Wicklungen herstellen, einbauen, schalten, bandagieren, isolieren und überprüfen
- f)Wicklungen imprägnieren und dabei Sicherheitsvorschriften einhalten und Verarbeitungshinweise und Herstellerhinweise berücksichtigen
- g)Wicklungen von ruhenden elektrischen Maschinen herstellen und einbauen
11 Installieren, Verdrahten und Anschließen von elektrischen Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Leitungen und Kabel auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- b)Leitungen und Kabel installieren
- c)Aus- und Einbauen von elektrischen Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen
- d)Leitungswege und Gerätemontageorte nach gültigen Bestimmungen, Regeln und Vorschriften festlegen
- e)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- f)elektrische Geräte herstellen und elektrische Anlagen errichten und diese Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen
- g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
- h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für das Recycling und die Entsorgung bereitstellen
12 Installieren und Inbetriebnehmen von analogen und digitalen Steuerungen15 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
- b)Erdungen und Potenzialausgleichsleitungen verlegen und anschließen
- c)elektrische Maschinen in Betrieb nehmen und dabei Herstellerangaben, Kundenanforderungen und Umgebungsbedingungen berücksichtigen und Sicherheitsvorschriften beachten
- d)Frequenzumrichter auswählen und parametrieren
- e)analoge und digitale Steuerungen erstellen, programmieren und ändern
- f)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
- g)Leitungen und Kabel auswählen und verlegen und dabei ihre elektromagnetische Verträglichkeit und die Datentechnik berücksichtigen
- h)Baugruppen hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
- i)Steuerungen von Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen in Betrieb nehmen
13 Integrieren von elektrischen Maschinen und Anlagen in informationstechnische Systeme2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Hard- und Softwarekomponenten auswählen
- b)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
- c)elektrische Anlagen und Maschinen in Netzwerke einbinden
- d)Tools und Testprogramme einsetzen
- e)Sensorik einbinden und Daten erfassen und auswerten
14 Instandhalten und Instandsetzen von Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 16 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)technische Zeichnungen und Dokumente prüfen und anpassen
- b)Funktion von Baugruppen prüfen und defekte Teile austauschen
- c)Wartungspläne anwenden
- d)Wartung und zustandsorientierte Instandhaltung durchführen und dokumentieren
- e)Störungen erkennen, Störungsmeldungen aufnehmen und analysieren, Lösungsvorschläge unterbreiten und Störungen beheben
- f)stationäre und mobile Antriebssysteme instand setzen
- g)technische Prüfungen, insbesondere Abnahmeprüfungen, nach Instandsetzung durchführen und protokollieren
- h)rotierende Teile auswuchten, Maschinen ausrichten und Schwingungsanalysen durchführen
- i)Energiespeichersysteme warten, instand setzen und fachgerecht entsorgen
- j)stationäre und mobile Energieerzeuger warten und instand setzen
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
während der gesamten Ausbildung
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)für den eigenen Arbeitsbereich Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen und die beschafften Informationen prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik?
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Sie endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.
Muss ich Wicklungsarbeiten einzeln ins Berichtsheft schreiben?
Tragen Sie die Arbeiten mit Maschine, Verfahren und Ergebnis ein, etwa Ständer gewickelt, Windungszahl kontrolliert, Isolationswiderstand gemessen. Wiederholte Tätigkeiten dürfen Sie kurz zusammenfassen. Wie ausführlich der Betrieb es sehen will, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Sie führen ihn selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Eine Note gibt es dafür in der Gesellenprüfung nicht.
Was passiert, wenn das Berichtsheft zur Prüfung fehlt?
Der Nachweis gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Legen Sie ihn deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss Ihrer Handwerkskammer vor, möglichst vollständig und von Ihrem Ausbilder abgezeichnet.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen