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Berichtsheft als Fachkraft für Metalltechnik: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft der Fachkraft für Metalltechnik gehört, was Sie in der Woche fachlich getan haben: Bauteile anreißen, sägen, feilen, bohren und drehen, Baugruppen montieren und demontieren, Betriebsmittel warten, Steuerungen bedienen, Lasten anschlagen und transportieren sowie Maße prüfen und dokumentieren. Dazu kommen die Themen des Berufsschulunterrichts und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Zulassung zur Abschlussprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Fachkraft für Metalltechnik ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik (MetTechAusbV). Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es gibt vier Fachrichtungen: Montagetechnik, Konstruktionstechnik, Zerspanungstechnik sowie Umform- und Drahttechnik. Welche Fachrichtung Ihr Betrieb vermittelt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Die gemeinsamen Positionen gelten für alle Fachrichtungen, dazu kommen die Positionen Ihrer Fachrichtung, hier am Beispiel der Montagetechnik. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit an Bohr- und Schleifmaschinen; Stahlplatte nach Zeichnung anreißen, körnen und mit der Bügelsäge zuschneiden8
DienstagWerkstück auf Maß feilen, Winkel mit dem Anschlagwinkel und Länge mit dem Messschieber prüfen; Gewinde M8 von Hand schneiden8
MittwochBerufsschule: Technische Zeichnungen lesen, Toleranzen und Passungen, Werkstoffkunde Stahl8
DonnerstagBohrungen an der Ständerbohrmaschine setzen und entgraten; Schraubverbindungen einer einfachen Baugruppe mit Drehmomentschlüssel anziehen8
FreitagSchmierstellen an der Säulenbohrmaschine abschmieren, Arbeitsplatz reinigen; Baugruppe zusammenbauen und Funktion prüfen8

Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsauftrag und Zeichnung für eine Baugruppe durchgehen, Arbeitsschritte und Werkzeuge festlegen, Rohteile bereitstellen8
DienstagWellenzapfen an der konventionellen Drehmaschine längs- und plandrehen, Schnittwerte nach Tabelle einstellen, Maße mit der Bügelmessschraube kontrollieren8
MittwochBerufsschule: Steuerungstechnik, pneumatische Schaltpläne, Berechnung von Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl8
DonnerstagBaugruppe montieren, Lager einpressen, Passfeder einsetzen und Spiel einstellen; pneumatischen Zylinder anschließen und Endlagen prüfen8
FreitagLast mit Anschlagmitteln sichern und mit dem Hallenkran umsetzen; Messprotokoll der Baugruppe ausfüllen und Abweichungen notieren8

Berufsschule im Berichtsheft des Fachkraft für Metalltechnik

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Toleranzen und Passungen, Fertigungsverfahren, Steuerungstechnik oder Werkstoffkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Metalltechnik

StattBesser
Am Werkstück gearbeitetStahlplatte 60 x 40 mm auf Maß gefeilt, Planheit mit dem Haarlineal geprüft
An der Maschine geholfenDrehmaschine für den Wellenzapfen eingerichtet, Drehzahl und Vorschub nach Tabelle eingestellt
Teile zusammengebautLager eingepresst, Welle ausgerichtet und Schraubverbindungen mit 25 Nm angezogen
Messen geübtDurchmesser mit der Bügelmessschraube an drei Stellen gemessen und im Messprotokoll eingetragen
Wartung gemachtSchmierstellen an der Bohrmaschine abgeschmiert, Kühlschmierstoff nachgefüllt und Späne entfernt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Industrie- und Handwerksbetrieben der Metallverarbeitung, häufig mit einer Lehrwerkstatt. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

In der Mitte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung, in der Sie eine funktionsfähige Baugruppe herstellen und dazu schriftliche Aufgaben bearbeiten. Die Abschlussprüfung richtet sich nach Ihrer Fachrichtung. In der Montagetechnik besteht sie aus vier Prüfungsbereichen: Montageauftrag mit einem praktisch gefertigten Prüfungsstück, Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungs- und Montagetechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die letzten drei sind schriftlich.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik (MetTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Herstellen von Bauteilen18 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werk- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach unterscheiden, einsetzen und entsorgen
  • b)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • c)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • d)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • e)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
2 Warten von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten mit elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • b)Betriebsmittel auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen und die Instandsetzung veranlassen
  • c)Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen
  • d)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
3 Steuerungstechnik2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Regelungs- und Steuerungssysteme in ihrer Funktion unterscheiden
  • b)Steuerungstechnik anwenden
  • c)Regelungs- und Steuerungskomponenten überwachen
  • d)bei Störungen erste Maßnahmen einleiten
4 Anschlagen, Sichern und Transportieren3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften auswählen, anwenden oder deren Einsatz veranlassen
  • b)Transportgut absetzen, lagern und sichern
5 Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bauteile und Baugruppen identifizieren und unter Beachtung ihrer Funktion nach technischen Unterlagen zur Montage und Demontage prüfen und vorbereiten
  • b)Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen montieren und demontieren
  • c)lösbare Verbindungen, insbesondere Schraubverbindungen, unter Berücksichtigung der Montagerichtlinien herstellen
  • d)nichtlösbare Verbindungen, insbesondere durch Kleben, Nieten oder Schweißen, herstellen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Montagetechnik4 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Montage- und Demontageprozessen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständigkeit überprüfen
  • b)Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme anwenden
  • c)Material entsprechend dem Montageprozess vorbereiten und bereitstellen
2 Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bauteile und Baugruppen unter Beachtung der Maß-, Form- und Lagetoleranzen funktionsgerecht ausrichten, fixieren und sichern
  • b)Montagewerkzeuge, insbesondere Drehmomentschlüssel, und Montagehilfsmittel einstellen und handhaben
  • c)Bauteile und Baugruppen lage- und funktionsgerecht sowie unter Beachtung der Teilefolge montieren und demontieren
  • d)elektrische und elektronische Bauteile und Baugruppen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften montieren
  • e)Funktionen an Baugruppen einstellen und prüfen
  • f)Baugruppen übergeben und Funktionen erläutern
3 Herstellen von Verbindungen12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)nichtlösbare Verbindungen, insbesondere durch Nieten, Löten und Kleben, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Berücksichtigung der Werkstoffverträglichkeit herstellen
  • b)lösbare Verbindungen sichern, Stift-, Klemm- und Steckverbindungen unter Berücksichtigung der Montagerichtlinien, der Werkstoffverträglichkeit und der Toleranz herstellen
4 Überwachen und Optimieren von Montage- und Demontageprozessen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich sicherstellen, Störungen erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • b)Montage- und Demontageschritte überprüfen und optimieren
  • c)Fehler im Montage- und Demontageprozess erkennen, Ursachen ermitteln, beheben und dokumentieren

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik5 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Montage- und Demontageprozessen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung der Werkstoffe auswählen
  • b)Werkzeuge und Maschinen, insbesondere unter Berücksichtigung des Werkstoffes, auswählen und einrichten
  • c)Fügeteile entsprechend den Fügeverfahren vorbereiten
2 Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bauteile und Baugruppen demontieren und hinsichtlich Lage und Funktionszuordnung kennzeichnen
  • b)Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefahren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen
  • c)Metallkonstruktionen unter Berücksichtigung der Werkstoffkombinationen nach Vorgaben befestigen
  • d)Bauteile und Baugruppen unter Beachtung der Maßtoleranzen passen sowie durch Messen, Lehren und Sichtprüfen funktionsgerecht ausrichten und Lage sichern
  • e)Baugruppen übergeben und Funktionen erläutern
3 Trennen und Umformen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bleche, Rohre oder Profile nach Zeichnungen und Schablonen vorrichten
  • b)Bleche, Rohre oder Profile handgeführt, maschinell und thermisch umformen und trennen
  • c)Hilfswerkzeuge nach Verwendungszweck auswählen und anwenden
  • d)Schnittflächen- und Oberflächengüte beurteilen
  • e)Fehler feststellen, beheben und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einleiten
4 Fügen von Bauteilen26 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Hilfskonstruktionen, Vorrichtungen und Schablonen anwenden
  • b)Schweißnähte thermisch vorbereiten und nachbehandeln
  • c)Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen fügen
  • d)Bauteile, insbesondere durch Schmelzschweißverfahren, entsprechend den Normen und Vorschriften fügen
  • e)Metallkonstruktionen, insbesondere durch Schrauben, Löten und Nieten, verbinden
  • f)Schweiß- und Lötverbindungen sichtprüfen
5 Aufbereiten und Schützen von Oberflächen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Oberflächen für das Auftragen von Konservierungs-, Korrosionsschutz- und Beschichtungsmitteln vorbereiten
  • b)Konservierungs-, Korrosionsschutz-, Beschichtungs- und Dämmmittel unter Beachtung der Verarbeitungsvorschriften auftragen und prüfen

Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Zerspanungstechnik4 Positionen

1 Planen von Fertigungsprozessen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständigkeit prüfen
  • b)Werkzeugmaschine nach Werkstückanforderung auswählen
  • c)Werkzeuge und Schneidstoffe unter Beachtung der Fertigungsverfahren, des zu bearbeitenden Werkstoffes, der Bearbeitungsstabilität und der Werkstückgeometrie festlegen
  • d)Fertigungsparameter in Abhängigkeit von Werkstück, Werkstoff, Werkzeug und Schneidstoff festlegen
  • e)CNC-Programme mit Standardwegbefehlen erstellen und optimieren
2 Einrichten von Werkzeugmaschinen und Fertigungssystemen8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstückspannmittel vorbereiten, montieren und ausrichten
  • b)Werkzeugspannmittel vorbereiten und Werkzeuge spannen
  • c)Werkzeugkorrekturdaten ermitteln und abspeichern
  • d)Fertigungsparameter einstellen und eingeben
  • e)Einrichtungen für Hilfs- und Betriebsstoffe vorbereiten
  • f)Schutzeinrichtungen montieren und Funktionsfähigkeit überprüfen
  • g)Testlauf durchführen und beurteilen
3 Herstellen von Werkstücken20 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstücke unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
  • b)Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren nach technischen Unterlagen unter Beachtung wirtschaftlicher Faktoren fertigen
  • c)Zerspanungsprozess unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften durchführen
  • d)Werkstücke übergeben und Fertigungstechniken erläutern
4 Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Fertigungsschritte überprüfen und optimieren
  • b)Fehler im Fertigungsablauf erkennen, Ursachen ermitteln, beheben und dokumentieren
  • c)maschinenbedingte Störungen beheben und Beseitigung veranlassen
  • d)Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren
  • e)Optimieren von auftragsbezogenen Unterlagen veranlassen

Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik4 Positionen

1 Einrichten und Rüsten von Trenn- oder Umformmaschinen12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Trenn- oder Umformverfahren produktbezogen auswählen
  • b)Werkzeuge und Hilfsmittel unter Berücksichtigung der Verfahren und Werkstoffe auswählen
  • c)Produktionsmaschinen und -anlagen rüsten und umrüsten
  • d)Vormaterial prüfen und beurteilen
  • e)Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
  • f)spezifische Anforderungen an die zu fertigenden Produkte berücksichtigen, Testläufe fahren, Korrekturen durchführen
2 Herstellen von Produkten14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Maß-, Form- oder Lagetoleranzen sowie Oberflächenbeschaffenheit prüfen
  • b)Produkte durch Trennen oder Umformen herstellen
  • c)Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern, insbesondere Ziehgeschwindigkeit, Maßhaltigkeit und Oberflächenqualität, überwachen
  • d)Störungen und Abweichungen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
  • e)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
  • f)Prozessdaten ermitteln und einstellen
  • g)Produkte übergeben und Funktionen erläutern
3 Überwachen und Optimieren von Produktionsprozessen12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich sicherstellen, Störungen erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • b)Werkstoffkennwerte, insbesondere durch Zugversuch, ermitteln
  • c)Fehler im Produktionsablauf erkennen, Ursachen ermitteln und beheben
  • d)Verschleißteile austauschen und deren Austausch veranlassen
  • e)Zustand von Ziehwerkzeugen beurteilen, Ziehwerkzeuge aufbereiten und umarbeiten
4 Oberflächen- und Wärmebehandlung3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)produktspezifische Oberflächenbehandlungsanlagen und -methoden unterscheiden und Oberflächengüte beurteilen
  • b)produktspezifische Wärmebehandlungsanlagen und -methoden unterscheiden und Auswirkungen berücksichtigen

Abschnitt F: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • b)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • d)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen
  • f)Korrekturmaßnahmen einleiten
6 Betriebliche und technische Kommunikation3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und auswerten
  • b)Daten und Dokumente auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
  • c)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden
  • d)Skizzen anfertigen
  • e)auftragsspezifische Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften auswerten und anwenden
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen
  • g)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • h)Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen
7 Planen und Ausführen der Arbeit4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • b)Werkzeuge, Materialien und Hilfsmittel auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • c)Aufgaben unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben planen und durchführen
  • d)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
  • e)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
  • f)unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • g)Lösungsvarianten prüfen und darstellen
  • h)im Arbeitsbereich eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • i)Aufgaben im Team absprechen und durchführen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Fachkraft für Metalltechnik das Berichtsheft führen?

Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ob wöchentlich oder täglich, legt Ihr Betrieb fest. In der Praxis ist ein Eintrag je Woche üblich. Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus.

Was trage ich in der Lehrwerkstatt ein?

Tragen Sie das Werkstück, das Verfahren und die Arbeitsschritte ein, zum Beispiel Sägen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden oder Drehen. Nennen Sie wichtige Maße und die verwendeten Prüfmittel wie Messschieber oder Bügelmessschraube.

Muss ich meine Fachrichtung im Berichtsheft kennzeichnen?

Das richtet sich nach den Vorgaben von Kammer und Betrieb. Sinnvoll ist es, die Einträge den Berufsbildpositionen Ihrer Fachrichtung zuzuordnen, etwa Montage, Konstruktion, Zerspanung oder Umform- und Drahttechnik. So sehen Ausbilder schnell, welche Inhalte abgedeckt sind.

Wer sieht das Berichtsheft durch?

Ausbildende sehen den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Das geschieht in der Regel regelmäßig, zum Beispiel am Ende jeder Woche oder jedes Monats. Zur Abschlussprüfung legen Sie den Nachweis der Kammer vor.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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