Berichtsheft als Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik gehören Ihre Tätigkeiten im Betrieb und die Themen der Berufsschule, jeweils pro Woche mit Stunden. Typische Bereiche sind Lage- und Höhenvermessungen, bautechnisches Zeichnen und Berechnen, Baustoffprüfungen, die Planung von Verkehrswegen, Unterlagen für Genehmigungsverfahren, die Betreuung von Baumaßnahmen sowie Kontrolle und Erhaltung des Straßennetzes.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft (StV/WasAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es in der Straßen- und Verkehrstechnik nicht; die Ausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft ist ein eigener Beruf in derselben Verordnung.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren
- Bautechnisches Berechnen
- Lage- und Höhenvermessungen
- Baustoffe und Böden
- Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen
- Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken
- Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen
- Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen
- Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes
- Qualitätssichernde Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einweisung in den Umgang mit dem Nivelliergerät, Höhenunterschiede entlang eines Gehwegs gemessen und im Feldbuch notiert | 8 |
| Dienstag | Lagemessung mit Tachymeter und Prismenstab an einer Kreuzung, Messpunkte aufgenommen und Skizze angefertigt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen des bautechnischen Zeichnens, Maßstäbe und Planbeschriftung | 8 |
| Donnerstag | Proben von Schotter und Sand entnommen, Siebanalyse im Labor vorbereitet und Korngrößen ausgewertet | 8 |
| Freitag | Messdaten am Rechner in ein Höhenprofil übertragen, Längsneigung der Strecke berechnet | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Baubesprechung auf der Baustelle zur Fahrbahnerneuerung, Bauablauf mit der Bauleitung abgestimmt und Protokoll geschrieben | 8 |
| Dienstag | Leistungen der Baufirma aufgemessen, Massen für die Abschlagsrechnung ermittelt und geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Straßenbau und Entwässerung, Aufbau von Fahrbahnbefestigungen | 8 |
| Donnerstag | Straßenzustandskontrolle auf einer Kreisstraße, Risse und Verformungen erfasst, Schadensstellen fotografiert und in die Erhaltungsliste eingetragen | 8 |
| Freitag | Verkehrszeichenplan für eine Baustellenumleitung entworfen, Beschilderung mit dem Vorgesetzten abgestimmt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Vermessungsrechnen, Baustoffkunde oder Entwässerung von Straßen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Vermessung gemacht | Höhen eines 120 Meter langen Straßenabschnitts mit dem Nivelliergerät aufgenommen und im Feldbuch festgehalten |
| Im Labor mitgeholfen | Proben des Tragschichtmaterials gesiebt, Kornverteilung ausgewertet und in der Sieblinie eingetragen |
| Plan gezeichnet | Regelquerschnitt einer Anliegerstraße im Maßstab 1:50 gezeichnet und bemaßt |
| Auf der Baustelle gewesen | Fortschritt der Asphaltarbeiten kontrolliert, Einbaudicke gemessen und im Bautagebuch dokumentiert |
| Straße kontrolliert | Zustand der Fahrbahn auf einer Kreisstraße begutachtet, Schäden erfasst und nach Dringlichkeit geordnet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird vor allem bei Straßenbauverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie in Ingenieurbüros und Bauunternehmen. Für Betriebe des öffentlichen Dienstes bestimmen die Verwaltungen die zuständige Stelle, in der Privatwirtschaft ist es in der Regel die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben die zuständige Stelle und der Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Auftragsnummern und Namen von Anliegern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Im Teil A bearbeiten Sie eine projektorientierte praktische Aufgabe mit schriftlicher Dokumentation und führen dazu ein Gespräch von höchstens 30 Minuten. Im Teil B folgen drei Prüfungsbereiche: vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen, Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Vorher findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft (StV/WasAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans17 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Wirtschaftlichkeit2 Wochen*
- a)Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erklären
- b)Methoden zum kostenbewussten und wirtschaftlichen Arbeiten und Handeln anwenden
- c)Ressourcen effizient einsetzen
- d)Kalkulationsgrundlagen und -verfahren anwenden
- e)betriebswirtschaftliches Rechnungswesen erläutern
6 Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen2 Wochen*
- a)ziel- und kundenorientiert arbeiten und handeln
- b)im Team arbeiten, Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren und abstimmen
- c)Grundsätze des partnerschaftlichen Umgangs und der Konfliktbewältigung anwenden
- d)Informationen beschaffen
- e)Präsentationsmöglichkeiten von Arbeitsergebnissen und Produkten nutzen
- f)bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit mitwirken
- g)betrieblichen Schriftverkehr durchführen und Ablagesysteme anwenden
- h)soziale Beziehungen im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
7 Informationstechnik und -verarbeitung4 Wochen*
- a)Auswirkungen von Informationstechniken auf Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
- b)Hilfsmittel, insbesondere Handbücher und Dokumentationen, nutzen
- c)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
- d)Vorschriften zur Datensicherheit anwenden, Daten pflegen
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informationssystemen lösen
- f)Datennetze nutzen
8 Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Zeichengeräte und Zeichenmittel für manuelle und computerunterstützte Zeichnungserstellung unterscheiden und handhaben
- b)Vervielfältigungstechniken anwenden
- c)Zeichnungsvorschriften und -richtlinien für das Straßen- und Verkehrswesen anwenden
- d)Werte in Tabellen, Diagrammen und Schaubildern darstellen
- e)Koordinatensysteme anwenden
- f)Linien mit Hilfe von Entwurfselementen konstruieren
- g)Planungsunterlagen von Verkehrswegen und Bauwerken zeichnen
- h)örtliche Aufnahmen skizzieren und zeichnerisch darstellen
9 Bautechnisches Berechnen9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Längen-, Flächen- und Volumenberechnungen durchführen
- b)Koordinatenberechnungen, insbesondere Haupt- und Kleinpunkte sowie Absteckwerte einer Projektachse, durchführen
- c)Gradientenberechnung für Haupt- und Kleinpunkte durchführen
- d)Mengen für Bauleistungen berechnen
- e)hydraulische Berechnungen durchführen
- f)schalltechnische Berechnungen durchführen
10 Lage- und Höhenvermessungen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Vermessungsgeräte unterscheiden und handhaben
- b)amtliches und topographisches Karten- und Zahlenwerk nutzen
- c)Methoden der Lagemessungen auswählen und Lagemessungen durchführen
- d)Höhenmessungen, insbesondere mit Nivelliergerät und Laser, durchführen
- e)Messfehler erkennen und Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
- f)topographische Aufnahmen durchführen
- g)Absteckungen von Achspunkten nach verschiedenen Methoden durchführen
- h)Aufnahmen von Längen- und Querprofilen durchführen
- i)Baukontrollmessungen durchführen und auswerten
11 Baustoffe und Böden3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Böden und Gesteine nach ihren Eigenschaften unterscheiden
- b)hydraulische und bituminöse Bindemittel nach ihren Eigenschaften und ihrer Verwendung unterscheiden
- c)Arten und Eigenschaften von Asphalt unterscheiden
- d)Arten und Eigenschaften von Beton und Mörtel unterscheiden
- e)Arten und Eigenschaften des Oberbaus von Verkehrsflächen unterscheiden
- f)im Straßenbau verwendete Bau- und Bauhilfsstoffe unterscheiden und im Hinblick auf ihre Verwendung beurteilen
- g)Verfahren zur Prüfung von Straßenbaustoffen und Böden unterscheiden
- h)Möglichkeiten der Wiederverwertung von Baustoffen unterscheiden
12 Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Verwaltung und Organisation des Straßen- und Verkehrswesens darstellen
- b)Aufgabenbereiche einer Gesamtverkehrsplanung darstellen
- c)Gesetze des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts anwenden
- d)Grundlagen zur Finanzierung und Förderung im Straßen- und Verkehrswesen darstellen
- e)bei Vereinbarungen und Anträgen für behördliche Genehmigungen, Bewilligungen und Erlaubnisse mitwirken
13 Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)technische Vorschriften und Richtlinien für die Entwurfsbearbeitung anwenden
- b)Planung, insbesondere nach Planungssystematik und Umweltgesichtspunkten sowie unter Beachtung der Folgekosten, durchführen
- c)Grundlagen der Straßenverkehrstechnik anwenden
- d)Verkehrsdaten erheben und auswerten
- e)Querschnitte von Straßen und Radwegen konstruieren
- f)Entwurfselemente bei der Achskonstruktion im Grundriss und Aufriss anwenden
- g)Entwurfsunterlagen für Straßen und Radwege in Grundriss, Aufriss und Querschnitt ausarbeiten
- h)Knotenpunkte konstruieren
- i)Gestaltungselemente des ortsgerechten Straßenbaues anwenden
- k)Anlagen der Straßenentwässerung planen
- l)bauliche Verkehrsanlagen für den öffentlichen Personennahverkehr im Straßenraum planen und konstruieren
- m)Straßen- und Radwegeentwurfsunterlagen ausarbeiten und zusammenstellen
- n)Arten und Konstruktionsmerkmale von Ingenieurbauwerken, insbesondere Brücken, unterscheiden
- o)Bauwerkpläne bearbeiten und Bauwerkdetails konstruieren
- p)Kostenberechnungen durchführen
14 Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Unterlagen für Abstimmungsverfahren von Verkehrsplanungen in Bezug auf Raumplanung, Bauleitplanung, Fachplanungen Dritter und Träger öffentlicher Belange bearbeiten
- b)Unterlagen für das Linienbestimmungsverfahren und für die Planfeststellung ausarbeiten
- c)Fachbeiträge, insbesondere der Landespflege, des Städtebaues und des Immissionsschutzes, bei der Verkehrsplanung berücksichtigen
- d)Unterlagen für den Grunderwerb erstellen
15 Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)vertragsgestaltende und technische Richtlinien, Vorschriften und Merkblätter anwenden
- b)Regeln der Straßenbautechnik anwenden
- c)Baumaßnahmen vorbereiten, insbesondere
- bei Abstimmung mit Dritten mitwirken
- örtliche Erhebungen durchführen
- bei der Festlegung von Bauweisen mitwirken sowie
- Unterlagen zum Bauablauf und zur Verkehrsführung bearbeiten
- d)Einrichtung und Verkehrssicherung von Baustellen vorbereiten und kontrollieren
- e)Unterlagen für die Ausschreibung ausarbeiten und zusammenstellen sowie bei Vergabeverfahren mitwirken
- f)Einsatz von Maschinen und Geräten planen
- g)bei Aufgaben der Bauleitung und der Bauüberwachung mitwirken
- h)Kontrollprüfungen auf der Baustelle durchführen und auswerten
- i)örtliche Aufmaße herstellen
- k)bei der Abnahme von Baumaßnahmen mitwirken und Gewährleistungsfristen überwachen
- l)Abrechnung von Baumaßnahmen durchführen
16 Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Aufgaben, Organisation, Einrichtungen, Geräte und Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes unterscheiden
- b)Einsatzpläne und Ausschreibungsunterlagen für Aufgaben des Betriebsdienstes erstellen, insbesondere für Winterdienst, Grünpflege, Reinigung und betriebliche Instandhaltung
- c)Planunterlagen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen bearbeiten
- d)Ausstattung von Verkehrswegen planen und Unterlagen ausarbeiten, insbesondere für
- Markierungen, Wegweisungen, Beschilderungen,
- Leiteinrichtungen, Schutzeinrichtungen,
- Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen
- e)Stationierungs- und Netzknotensystem darstellen und bei dessen Fortführung mitwirken
- f)Aufgaben und Ziele der Erhaltungsplanung für Verkehrsanlagen und Bauwerke darstellen und bei Aufgaben der Zustandserfassung mitwirken
- g)Verfahren zur Verwaltung des Straßennetzes unterscheiden und Vorgänge bearbeiten, insbesondere bei Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen, bei der Festsetzung von Ortsdurchfahrten und bei Schadensregulierungen mitwirken
17 Qualitätssichernde Maßnahmen2 Wochen*
- a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere
- Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand von Vorgaben prüfen,
- Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln erkennen, Ursachen und Fehler beseitigen, Vorgänge dokumentieren
- zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik das Berichtsheft führen?
Üblich ist ein Eintrag pro Woche, den Rhythmus legt Ihr Betrieb fest. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie die Details im Ausbildungsplan.
Zähle ich Messungen im Gelände und Büroarbeit getrennt auf?
Tragen Sie beides mit der jeweiligen Tätigkeit ein, zum Beispiel die Aufnahme von Höhen im Gelände und die Auswertung am Rechner. So lässt sich jeder Eintrag einer Berufsbildposition wie Lage- und Höhenvermessungen zuordnen.
Muss ich Pläne oder Fotos von Baustellen anhängen?
Das bestimmen die zuständige Stelle und der Betrieb. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen oder Fotos erwünscht sind. Bei Baustellenfotos achten Sie darauf, dass keine Personen und keine vertraulichen Angaben erkennbar sind.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), ohne ihn können Sie nicht zur Prüfung antreten.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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