heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Fachkraft für Lagerlogistik: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft einer Fachkraft für Lagerlogistik gehören die Arbeiten der Woche in Annahme, Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und Versand von Gütern sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 15.10.2026

Was als Fachkraft für Lagerlogistik ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist und Fachkraft für Lagerlogistik. Die Ausbildung zur Fachkraft dauert drei Jahre, die zum Fachlageristen zwei Jahre. Wer als Fachlagerist beginnt, kann im dritten Jahr zur Fachkraft fortsetzen.

Das Berufsbild umfasst unter anderem:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und Ihrer Schicht.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung Arbeitssicherheit im Lager, Rundgang, Wareneingang beobachtet, Lieferschein mit der Bestellung verglichen8
DienstagLieferung entladen, Packstücke gezählt, Verpackung auf Schäden geprüft, Abweichungen auf dem Lieferschein vermerkt8
MittwochBerufsschule: Lagerarten, Lagerorganisation, Kennzeichnung von Gütern8
DonnerstagWare nach Lagerplan eingelagert, Fachbezeichnung geprüft, Lagerplatz im System gebucht8
FreitagKommissionierung nach Pickliste: Artikel entnommen, Mengen geprüft, Ware an der Packstation bereitgestellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagWarenannahme eigenständig durchgeführt: Lieferung geprüft, Schaden am Packstück fotografiert und dem Lieferanten gemeldet8
DienstagKommissionierung für Sammelaufträge, Versandpapiere erstellt, Sendung verpackt, Ladungssicherung kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Beschaffungslogistik, Transport, Kennzahlen im Lager8
DonnerstagInventur im Bereich Kleinteile: Bestände gezählt, Differenzen untersucht, Bestand im System korrigiert8
FreitagLagerplatzoptimierung: schnell drehende Artikel näher an die Packstation verlegt, Lagerplatzplan aktualisiert8

Berufsschule im Berichtsheft

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Lagerkennzahlen berechnen“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder. Ihre Berufsschule legt fest, welche Lernfelder wann behandelt werden.

Formulierungen für die Lagerlogistik

StattBesser
Im Lager gearbeitetWareneingang geprüft, Ware eingelagert, Lagerplatz im System gebucht
Pakete gepacktAufträge nach Pickliste kommissioniert, Ware verpackt, Versandetikett angebracht
Stapler gefahrenPaletten mit dem Flurförderzeug unter Aufsicht transportiert und eingelagert
InventurBestand im Regalbereich gezählt, Zählliste abgeglichen, Abweichungen gemeldet
Ware kontrolliertPackstücke auf Beschädigungen geprüft, Menge und Artikelnummer mit dem Lieferschein verglichen

Schichten, Sicherheit und zuständige Stelle

Im Lager wechseln die Arbeitszeiten oft. Tragen Sie die Stunden ein, die Sie tatsächlich gearbeitet haben. Das Führen von Flurförderzeugen nennen Sie nur, wenn Sie dafür ausgebildet und beauftragt sind. Zuständige Stelle ist die IHK.

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor (§ 48 Absatz 1 Satz 1 BBiG). Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung am Ende hat vier Bereiche: praktische Arbeitsaufgaben, Prozesse der Lagerlogistik, rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik (LWLogAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans11 Positionen

Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik
- Zeitliche Gliederung -
A.
B.
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
1 Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation
  • a)den Lager- und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten
  • b)Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen
  • c)betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen
  • d)Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden
  • e)fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren
  • f)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
  • g)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • h)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen
  • a)Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben
  • b)Normen, Maße, Mengen- und Gewichtseinheiten beachten
  • c)gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden
  • d)Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben
  • e)gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden
  • f)Informations- und Materialfluss als Teil des logistischen Prozesses sicherstellen
  • g)bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mitwirken
  • h)Vernetzung logistischer Funktionen berücksichtigen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen beitragen
  • i)Umschlagaufgaben im Rahmen des logistischen Konzepts in ihrem zeitlichen und technischen Ablauf abstimmen und durchführen
  • k)Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen
  • l)bei Verbesserungen von logistischen und datenunterstützten Prozessen mitwirken
  • m)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • n)bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken
7 Einsatz von Arbeitsmitteln
  • a)Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen
  • b)Arbeits- und Fördermittel einsetzen
  • c)den Einsatz von Arbeits- und Fördermitteln unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten planen
  • d)Arbeits- und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen
8 Annahme von Gütern
  • a)Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
  • b)Güter entladen
  • c)quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen
  • d)Mängelbeseitigung veranlassen
  • e)Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren
  • f)Güter dem Bestimmungsort zuleiten
9 Lagerung von Gütern
  • a)Güter auszeichnen, sortieren, Lager- und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten
  • b)Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern
  • c)Maßnahmen zur Qualitäts- und Werterhaltung durchführen
  • d)Lagerbestände kontrollieren und Korrekturen durchführen
  • e)Lagerkennzahlen berechnen, auswerten und dokumentieren
10 Kommissionierung und Verpackung von Gütern
  • a)Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten
  • b)Güter unter Berücksichtigung der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen, Bestandsveränderungen dokumentieren
  • c)Lade- und Transporthilfsmittel disponieren
  • d)Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen
  • e)Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken
  • f)zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern
11 Versand von Gütern
  • a)Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen
  • b)Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln
  • c)Ladelisten und Beladepläne unter Beachtung der Ladevorschriften erstellen
  • d)Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen
  • e)Ladungen sichern und Verschluss- Vorschriften anwenden
  • f)Versand- und Begleitpapiere bearbeiten; außenwirtschaftliche Vorschriften beachten
  • g)bei der Erstellung des Tourenplans mitwirken

Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1 bis 4 sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Dabei sollen die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
  • 4.Umweltschutz

insbesondere mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen 7 bis 11 vertieft werden.

(1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d,
  • 2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 9.Lagerung von Gütern, Lernziele a und b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  • 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d,
  • 6.Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c,
  • 7.Einsatz von Arbeitsmitteln, Lernziele a, b und d,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 8.Annahme von Gütern

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d,
  • 6.Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c,
  • 7.Einsatz von Arbeitsmitteln, Lernziele a, b und d,

zu vertiefen.

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 9.Lagerung von Gütern, Lernziele c und d,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

  • 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziel g,
  • 6.Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele e und m,
  • 7.Einsatz von Arbeitsmitteln, Lernziel c,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 10.Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele a und b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziel g,
  • 6.Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele e und m,
  • 7.Einsatz von Arbeitsmitteln, Lernziel c,

zu vertiefen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 6.Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel d,
  • 10.Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele d bis f,
  • 11.Versand von Gütern, Lernziele a, b, d und e,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

  • 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele e, f und h,
  • 6.Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele k und n,

zu vermitteln.

(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 11.Versand von Gütern, Lernziele c, f und g,
  • 10.Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziel c,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 6.Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele f bis i und l,
  • 9.Lagerung von Gütern, Lernziel e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele c und f,

zu vertiefen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 8.Annahme von Gütern,
  • 9.Lagerung von Gütern,
  • 10.Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
  • 11.Versand von Gütern

zu vertiefen.

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Fachkraft für Lagerlogistik ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Annahme, Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und Versand, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Beschreiben Sie Handlungen statt „im Lager gearbeitet“.

Wie trage ich Schichtarbeit im Berichtsheft ein?

Tragen Sie die Stunden ein, die Sie tatsächlich gearbeitet haben, und nennen Sie die Schicht in einem Stichwort. Die Arbeitszeit regeln Ihr Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls ein Tarifvertrag.

Darf ich ins Berichtsheft schreiben, dass ich einen Stapler gefahren habe?

Ja, wenn Sie dafür ausgebildet sind und vom Betrieb beauftragt wurden. Nennen Sie die Tätigkeit konkret, zum Beispiel „Paletten mit dem Flurförderzeug eingelagert“. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder.

Muss das Berichtsheft zur Zwischenprüfung vorgelegt werden?

Nein, das Gesetz verlangt den Ausbildungsnachweis für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Ob Ihre Kammer ihn früher prüft, erfahren Sie bei der IHK.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen