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Berichtsheft als Fachkraft für Hafenlogistik: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft der Fachkraft für Hafenlogistik gehören Ihre Tätigkeiten rund um Güterkontrolle, Lagerung, Ladungsplanung und Güterumschlag, die Arbeit mit Containern, Umschlags- und Versandpapieren sowie der Umgang mit Gefahrgut. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Tragen Sie pro Woche ein, was Sie konkret gemacht haben, an welchem Gerät oder Terminalbereich und mit welchem Ergebnis. Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, die Durchsicht durch den Ausbilder aus § 14 Absatz 2 BBiG.

Stand: 21.10.2026

Was als Fachkraft für Hafenlogistik ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik (HafenlogAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSicherheitsunterweisung auf dem Terminal, Schutzausrüstung und Verkehrswege kennengelernt, danach Wareneingang im Lager begleitet und Lieferscheine mit der Ladung abgeglichen8
DienstagStückgut auf Beschädigungen geprüft, Mängel auf dem Schadensbericht festgehalten, Paletten nach Lagerplan eingelagert8
MittwochBerufsschule: Aufbau und Aufgaben eines Seehafens, Grundlagen der Arbeitssicherheit, Rechnen mit Gewichten und Maßeinheiten8
DonnerstagContainer nach Containernummer und Typ im Lagersystem erfasst, Siegel kontrolliert, Stellplätze auf dem Containerlagerplatz zugeordnet8
FreitagBeim Auslagern von Waren für eine Verladung mitgearbeitet, Ladeeinheiten gesichert, Wochenrückblick mit dem Ausbilder besprochen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagLadungsplanung für ein Containerschiff unterstützt, Gewichtsverteilung und Stauplätze mit dem Stauplan abgeglichen8
DienstagGefahrgutcontainer nach Gefahrgutklasse und Trennvorschriften eingeplant, Beförderungspapiere auf Vollständigkeit geprüft8
MittwochBerufsschule: Zoll- und Versandpapiere, Umschlagsverfahren, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung8
DonnerstagUmschlag am Kai begleitet, Kranspiele und Containerbewegungen im Terminalsystem überwacht, Abweichungen gemeldet8
FreitagSchadensfall an einem Container dokumentiert, Fotos und Meldung an die Schiffsagentur vorbereitet, Wochenrückblick mit dem Ausbilder8

Berufsschule im Berichtsheft des Fachkraft für Hafenlogistik

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Güterumschlag, Lagerhaltung, Gefahrgutrecht oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Hafenlogistik

StattBesser
Im Hafen mitgeholfenContainer am Terminal anhand der Containernummer erfasst und dem Stellplatz zugeordnet
Ware kontrolliertAnlieferung mit dem Lieferschein abgeglichen, 3 beschädigte Kartons im Schadensbericht vermerkt
Papiere bearbeitetUmschlagspapiere auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Angaben beim Spediteur angefordert
Gefahrgut gesehenGefahrgutklasse und Kennzeichnung eines Containers anhand der Beförderungspapiere geprüft
Beim Verladen geholfenLadeeinheiten nach Ladeplan bereitgestellt und die Ladungssicherung kontrolliert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Hafenbetrieben, Umschlagunternehmen und Terminals, zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch bearbeiten Sie Arbeitsaufgaben, zum Beispiel zu Ladungsplanung, Umschlag oder Lagerung, in höchstens 4 Stunden, danach folgt ein Fachgespräch von höchstens 15 Minuten. Schriftlich werden die Bereiche Güterumschlag, Lagerung und Güterkontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik (HafenlogAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans12 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassung- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einrichtung von Häfen erläutern; Organisation, Funktion und Bedeutung des Hafens als Faktoren im gesamtwirtschaftlichen Prozess unterscheiden
  • b)Funktionen des Ausbildungsbetriebes im logistischen Prozess mit vor- und nachgeschalteten Dienstleistungen unterscheiden
  • c)bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mitwirken
  • d)Vernetzung logistischer Funktionen berücksichtigen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen beitragen
  • e)Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und Maßnahmen durchführen und veranlassen
  • f)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Bereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
6 Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher, rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und terminlicher Vorgaben planen
  • c)Einsatz von Arbeits- und Fördermitteln unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten planen, Arbeitsmittel handhaben, Fördermittel einsetzen
  • d)Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen
  • e)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Ergebnisse abstimmen und auswerten
  • f)Arbeitsabläufe mit vorausgehenden und nachfolgenden Bereichen abstimmen, Fachausdrücke, auch fremdsprachige, anwenden
  • g)betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung anwendungsbezogener Vernetzung nutzen; Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
  • h)Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
  • i)fremdsprachige Formulare bearbeiten, fremdsprachlich kommunizieren
  • j)Auswirkungen von Informationen, Kommunikation, Kooperation sowie des eigenen Verhaltens auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
7 Güterkontrolle und werterhaltende Maßnahmen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)handels- und betriebsspezifische Vorschriften bei Probenahme, Verwiegung und Vermessung güterspezifisch anwenden
  • b)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen zur Probenahme, Verwiegung, Markierung, Vermessung und Behandlung auswählen und anwenden
  • c)Güter auf Quantität, Qualität, Identität und Beschaffenheit kontrollieren, Ergebnisse dokumentieren
  • d)Maßnahmen zur Mängel- und Schadensbeseitigung veranlassen und durchführen
  • e)Maßnahmen zur Qualitäts- und Werterhaltung durchführen
8 Lagerung und Bearbeitung von Gütern12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Güter sortieren, Lagereinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten
  • b)Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern
  • c)warenspezifische Eigenschaften bei der Lagerung von Gütern beachten, Mängel erkennen, dokumentieren, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung veranlassen und durchführen
  • d)Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren
  • e)rechtliche Bedeutung von Lagerdokumenten, insbesondere bei der Ein- und Auslagerung, beachten
  • f)Kundenaufträge zur Güterbearbeitung durchführen
9 Ladungsplanung, Umschlag von Gütern12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gewichte und Raumbedarf von Gütern ermitteln
  • b)Güter für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen
  • c)bereitgestellte Güter auf Vollständigkeit und Beschaffenheit prüfen, Ergebnisse dokumentieren
  • d)Stau- und Beladepläne erstellen, insbesondere unter Berücksichtigung von Gütereigenschaften, Gewichtsverteilung und Tragfähigkeit sowie von Ladevorschriften
  • e)Güter entsprechend den Plänen und den rechtlichen Bestimmungen umschlagen
  • f)Ladungssicherungsmittel auswählen, Ladung sichern, Verschlussvorschriften anwenden
10 Container16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Containerarten, -beschriftungen und -kennzeichnungen unterscheiden
  • b)Containerinspektionen durchführen, Mängel erkennen, bewerten und Ergebnisse dokumentieren
  • c)Container für die Verladung auswählen und für die Aufnahme von Gütern vorbereiten
  • d)Ladungen in Containern stauen
  • e)Ladungssicherungs- und Arbeitsmittel für die Containerbeladung festlegen, bereitstellen und einsetzen
  • f)Container siegeln
  • g)Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten auf Containerterminals berücksichtigen
  • h)Containerstaupläne anwenden
11 Umschlags- und Versandpapiere12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anlieferungs-, Auslieferungs- und Begleitpapiere unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
  • b)Dokumente unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten der am Fachgeschäft Beteiligten bearbeiten und weiterleiten
  • c)Anträge für die Handhabung und Behandlung von Gütern bearbeiten
  • d)Aufgaben der Zollverwaltung darstellen, Verfahren der Zollverwaltung unterscheiden, insbesondere Versand- und Zolllagerverfahren
  • e)Anlieferungs-, Auslieferungs- und Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
  • f)Listen, insbesondere Lade- und Containerlisten sowie Listen über spezielle Güter, erstellen
  • g)Versand- und Begleitpapiere bearbeiten; außenwirtschaftliche Vorschriften beachten
12 Umgang mit Gefahrgut12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gefahren durch Gefahrgut und Gefahrstoff entsprechend den Kennzeichnungen bewerten und beachten
  • b)Bestimmungen des Gefahrgutrechts anwenden
  • c)Gefahrgut kontrollieren, Ergebnisse dokumentieren
  • d)Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung veranlassen und durchführen
  • e)Gefahrgut verladen und sichern; Packstücke kennzeichnen, Beförderungsmittel plakatieren
  • f)rechtliche Bestimmungen für den Transport von Gefahrgut anwenden

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Fachkraft für Hafenlogistik das Berichtsheft führen?

Das legen Ausbildungsbetrieb und zuständige Kammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Rechtsgrundlage für den Nachweis ist § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG. Klären Sie den Rhythmus zu Beginn mit Ihrem Ausbilder.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch und zeichnet ihn ab (§ 14 Absatz 2 BBiG). Wie oft das geschieht, regelt der Betrieb. Legen Sie ihm die Einträge regelmäßig vor, nicht erst kurz vor der Prüfung.

Gehören Schichtdienst und Wartezeiten am Terminal ins Berichtsheft?

Tragen Sie ein, was Sie in der Schicht gelernt und getan haben, zum Beispiel Umschlag, Kontrolle oder Dokumentation. Reine Wartezeiten brauchen keinen eigenen Eintrag, Anlass und Ergebnis eines Stillstands können Sie aber kurz festhalten. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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