Berichtsheft als Berufskraftfahrer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Berufskraftfahrers gehören die Arbeiten der Woche rund um Fahrzeug und Beförderung, etwa Abfahrtkontrolle, Pflege und Wartung, Tourenplanung, Be- und Entladen, Ladungssicherung, Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr und Kundenkontakt, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Berufskraftfahrer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung, BKV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wahlqualifikationen oder Fachrichtungen regelt die Verordnung nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte. Bei den Aufgaben der Abschlussprüfung wird der Ausbildungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes berücksichtigt.
Das Ausbildungsberufsbild nennt Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
- Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
- Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
- Kundenorientiertes Verhalten
- Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
- Betriebliche Planung und Logistik
- Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
- Qualitätssichernde Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung auf dem Betriebshof, Abfahrtkontrolle am Lkw mit dem Ausbilder: Reifen, Beleuchtung, Flüssigkeitsstände, Bremsen, Kontrollliste ausgefüllt | 8 |
| Dienstag | Fahrzeugpflege: Fahrerhaus und Aufbau gereinigt, Ölstand und Kühlmittel geprüft, Scheibenwaschwasser aufgefüllt, Beifahrt auf einer Verteilertour, Be- und Entladen beobachtet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fahrzeugtechnik, Straßenverkehrsrecht, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Ladungssicherung kennengelernt: Zurrgurte, Antirutschmatten und Kantenschutz, Ladung auf Paletten gesichert, Lieferpapiere kontrolliert | 8 |
| Freitag | Beifahrt auf einer Fernstrecke, Lenk- und Ruhezeiten am Fahrtenschreiber erklärt bekommen, Pausen eingetragen, Fahrzeug nach Rückkehr betankt und gereinigt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Tour geplant: Route für drei Entladestellen festgelegt, Lenk- und Ruhezeiten eingerechnet, Lieferfenster abgestimmt, Abfahrtkontrolle am Sattelzug durchgeführt, Mängelliste geführt | 9 |
| Dienstag | Fernfahrt mit dem Sattelzug unter Aufsicht des Fahrlehrers im Betrieb: Fahrzeug beladen, Ladung gesichert, Achslasten geprüft, Entladung beim Empfänger, Lieferschein abzeichnen lassen | 9 |
| Mittwoch | Berufsschule: Beförderung, betriebliche Planung und Logistik, Kostenrechnung | 8 |
| Donnerstag | Kostenrechnung zu einer Tour erstellt: Kraftstoff, Maut und Fahrzeit angesetzt, Abrechnung vorbereitet, Reklamation wegen verspäteter Lieferung mit dem Disponenten besprochen | 8 |
| Freitag | Schadensbericht zu einem leichten Anstoß auf dem Hof geschrieben, Fotos gesichtet, Meldung an die Fuhrparkleitung, Fahrzeug zur Reparatur vorbereitet, Wochenkontrolle am Fahrzeug | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Berufskraftfahrers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Lenk- und Ruhezeiten: Regeln und Nachweise“ oder „Ladungssicherung: Kräfte und Hilfsmittel“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; die Reihenfolge legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Berufskraftfahrer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Lkw kontrolliert | Abfahrtkontrolle am Sattelzug durchgeführt: Reifen, Beleuchtung, Bremsen und Flüssigkeitsstände geprüft |
| Gefahren | Tour mit drei Entladestellen gefahren, Pausen nach Lenk- und Ruhezeiten eingehalten |
| Ladung festgemacht | Ladung mit Zurrgurten und Antirutschmatten gesichert, Sicherung vor der Abfahrt geprüft |
| Papierkram erledigt | Lieferschein und Frachtpapiere kontrolliert, Empfang quittieren lassen, Unterlagen abgelegt |
| Kunden Ware gebracht | Ware beim Empfänger entladen, Stückzahl mit dem Lieferschein abgeglichen, Abweichung dem Disponenten gemeldet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Berufskraftfahrer werden in Speditionen, Transportunternehmen und Betrieben mit eigenem Fuhrpark ausgebildet. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa Fahrsicherheitstrainings oder Kurse zur Ladungssicherung, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Kennzeichen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Interne Preise und Konditionen des Betriebs gehören ebenfalls nicht hinein (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).
Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres vor. Sie besteht aus praktischen Aufgaben, zum Beispiel zu Kontrolle und Pflege der Fahrzeuge oder zur Fahrtenroute. Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch gehören das verkehrssichere Führen einer Fahrzeugkombination der Klasse CE und weitere Aufgaben wie Abfahrtkontrolle oder Kundengespräch dazu. Schriftlich werden Beförderung, betriebliche Planung und Logistik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (KraftfAusbV 2001), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin13 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge17 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Funktionsweise der Fahrzeuge, insbesondere Motor, Kraftübertragung, Fahrwerk, Aufbau, mechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Systeme, erklären
- b)Betriebsanleitungen anwenden
- c)Verkehrssicherheit beurteilen, insbesondere durch Sichtkontrolle bei Aufbau und Rädern, Motor und Kraftübertragungselementen, Beschilderung, Zubehör, Sicherungs- und Sicherheitsmitteln
- d)Fahrzeuge und Zubehör warten und pflegen
- e)Betriebsstoffe kontrollieren, wechseln, auffüllen und der Entsorgung zuführen
- f)Dichtheit der Systeme sowie Funktionsfähigkeit von elektrischen Anlagen, Kontrolleinrichtungen und Bremsanlagen prüfen
- g)Übernahme- und Abfahrtkontrolle durchführen
- h)Arbeitsplatz ergonomisch einrichten
- i)Fehler und Mängel feststellen, beschreiben und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
6 Vorbereiten und Durchführen der Beförderung6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 20 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Fahrzeuge und Hilfsmittel dem Verwendungszweck zuordnen
- b)An- und Aufbauteile anbringen und abnehmen
- c)transportspezifische Skizzen anfertigen
- d)Transportgut oder Gepäck annehmen, nach Art und Menge sowie hinsichtlich offener Mängel prüfen; bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
- e)Fahrgastsicherheit feststellen oder Fahrzeugbeladung und Ladesicherung unter Berücksichtigung der Gewichtsverteilung und Höchstladung planen und durchführen
- f)ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- g)Fahrzeug- und Beförderungspapiere auf Gültigkeit und Vollständigkeit prüfen
- h)Beförderung sicher und wirtschaftlich durchführen und Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen ergreifen
7 Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen22 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Einfluss physikalischer und fahrtechnischer Parameter auf die Verkehrssicherheit beurteilen
- b)Fahrverhalten entsprechend den Gefahrenquellen im Straßenverkehr ausrichten
- c)Kontrollinstrumente ablesen und bedienen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen
- d)Faktoren, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, beachten
- e)Fahrzeugkombination und Sattelkraftfahrzeug der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 m oder Fahrzeuge der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 m auf öffentlichen Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher und wirtschaftlich führen
8 Rechtsvorschriften im Straßenverkehr6 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 11 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Sozialvorschriften einhalten
- b)Verkehrsspezifische Rechtsvorschriften im Inland und in den Ziel- und Durchfahrtsländern einhalten
- c)beförderungsspezifische Vorschriften einhalten
9 Kundenorientiertes Verhalten6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Gespräche situationsbezogen führen
- b)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- c)Kommunikationsformen situationsbezogen anwenden
- d)Möglichkeiten der Konfliktregelung anwenden
- e)betriebliche Erfordernisse und Kundenwünsche in Einklang bringen, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen
10 Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichern
- b)Maßnahmen der ersten Hilfe leisten
- c)frei werdende Stoffe hinsichtlich der Umweltgefährdung und Sicherheit beurteilen sowie Maßnahmen ergreifen
- d)Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren machen
- e)Spuren sichern, Unfallskizze und Unfallbericht anfertigen
11 Betriebliche Planung und Logistik25 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Funktion des Betriebes in der logistischen Kette beachten
- b)Arbeitsaufträge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben in Arbeitsschritte umsetzen
- c)Straßenkarten, Straßenpläne sowie digitale Systeme anwenden
- d)Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
- e)Informationen für die Fahrtenplanung beschaffen und auswerten
- f)Termine planen und abstimmen
- g)Einsatz von Personal und Sachmitteln planen
- h)Fahrten unter wirtschaftlichen Aspekten planen und organisieren
12 Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung12 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Einflussfaktoren von Betriebskosten der Fahrzeuge berücksichtigen
- b)formalisierte Beförderungsverträge abschließen
- c)Abrechnungen durchführen
- d)Erbrachte Leistungen dokumentieren
13 Qualitätssichernde Maßnahmen4 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, insbesondere zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Berufskraftfahrer ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche rund um Fahrzeug und Beförderung, etwa Abfahrtkontrolle, Wartung, Tourenplanung, Beladen, Ladungssicherung, Fahrten und Kundenkontakt, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Abfahrtkontrolle am Sattelzug durchgeführt“. Kundennamen und Kennzeichen sind nicht nötig.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Berufskraftfahrer?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Verordnung regelt keine Fachrichtungen und keine Wahlqualifikationen. Es gibt eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres und eine Abschlussprüfung am Ende.
Gehören Fahrtzeiten und Lenkzeiten ins Berichtsheft?
Ja, als Tätigkeit mit Stunden. Schreiben Sie, was Sie getan haben, zum Beispiel „Tour mit drei Entladestellen gefahren“ und die Arbeitsstunden des Tages. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG); den Umfang der Einträge bestimmen Kammer und Betrieb.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (BKV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
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Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
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