Berichtsheft als Fachlagerist: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Fachlageristen gehören die Arbeiten der Woche in Wareneingang, Lager, Kommissionierung und Versand sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachlagerist ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik (LWLogAusbV). Die Ausbildung zum Fachlageristen dauert zwei Jahre. Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation
- Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen
- Einsatz von Arbeitsmitteln
- Annahme von Gütern
- Lagerung von Gütern
- Kommissionierung und Verpackung von Gütern
- Versand von Gütern
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Brandschutz, Rundgang durch das Lager, Lieferung entladen und Packstücke anhand des Lieferscheins auf Anzahl und Beschädigungen geprüft | 8 |
| Dienstag | Wareneingang: Paletten gesichtet, Ware mit der Bestellung abgeglichen, Abweichung dem Vorarbeiter gemeldet, Waren im Lagerverwaltungssystem gebucht | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Lagerprozesse, Güterarten, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Einlagern nach Güterarten: Paletten mit dem Hubwagen zum Lagerplatz gefahren, Lagerplätze im System bestätigt, Ladungssicherung kontrolliert | 8 |
| Freitag | Kommissionieren nach Pickliste: Artikel entnommen, Mengen mit dem Scanner bestätigt, Ware verpackt und Versandpapiere zugeordnet, Arbeitsbereich aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Gabelstapler nach Funktionskontrolle eingesetzt, Paletten ins Hochregal eingelagert, Lagerort im System bestätigt | 8 |
| Dienstag | Inventur eines Lagerbereichs: Bestände gezählt, Zählliste mit dem Systembestand verglichen, Differenzen zur Klärung weitergegeben | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Güterbewegung, Transportmittel, Lagerkennzahlen | 8 |
| Donnerstag | Kommissionierung mehrerer Aufträge: Ware zusammengestellt, Packstücke verpackt und gekennzeichnet, Gewicht geprüft, Verpackungsmaterial nach Vorgabe getrennt | 8 |
| Freitag | Versandabwicklung: Sendungen nach Spediteur sortiert, Frachtpapiere vervollständigt, Fahrzeug verladen und Ladung gesichert, Versand im System gemeldet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Fachlageristen
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Aufbau eines Lieferscheins“ oder „Lagerarten und Lagereinrichtungen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; die Reihenfolge legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachlagerist
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Lager gearbeitet | Paletten nach Güterarten eingelagert, Lagerplätze im System bestätigt |
| Ware angenommen | Lieferung anhand des Lieferscheins auf Anzahl und Beschädigungen geprüft, Abweichung gemeldet |
| Aufträge gepackt | Artikel nach Pickliste kommissioniert, Mengen gescannt, Ware verpackt und gekennzeichnet |
| Stapler gefahren | Gabelstapler nach Funktionskontrolle eingesetzt, Paletten eingelagert, Ladung gesichert |
| Inventur gemacht | Bestände eines Lagerbereichs gezählt und mit dem Systembestand verglichen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Fachlageristen werden in Industrie, Handel und Logistikbetrieben ausgebildet. Fachlagerist ist kein Handwerksberuf; zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und Sendungsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Sie Stillschweigen bewahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).
Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung
Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie besteht aus einer Arbeitsaufgabe von höchstens 90 Minuten, zum Beispiel dem Entladen und Kontrollieren einer Lieferung oder dem Einlagern von Gütern nach Güterarten.
Die Abschlussprüfung hat vier Bereiche: Praktische Arbeitsaufgaben sowie die schriftlichen Bereiche Lagerprozesse, Güterbewegung und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik (LWLogAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans11 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation
- a)den Lager- und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in den betrieblichen Ablauf einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten
- b)Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen
- c)betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen
- d)arbeitsplatzbezogene Software anwenden
- e)fremdsprachige Fachausdrücke anwenden
- f)mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen kommunizieren
- g)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten
- h)Aufgaben im Team bearbeiten
6 Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen
- a)Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben
- b)Normen, Maße, Mengen- und Gewichtseinheiten beachten
- c)gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden
- d)Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben
- e)gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden
- f)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen g) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken
7 Einsatz von Arbeitsmitteln
- a)Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen
- b)Arbeits- und Fördermittel einsetzen
- c)Arbeits- und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen
8 Annahme von Gütern
- a)Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
- b)Güter entladen
- c)quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen
- d)Mängelbeseitigung veranlassen
- e)Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren
- f)Güter dem Bestimmungsort zuleiten
9 Lagerung von Gütern
- a)Güter auszeichnen, sortieren, Lager- und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten
- b)Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern
- c)Maßnahmen zur Qualitäts- und Werterhaltung durchführen
- d)Lagerbestände kontrollieren und Abweichungen melden
- e)Lagerkennzahlen unterscheiden
10 Kommissionierung und Verpackung von Gütern
- a)Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten
- b)Güter unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung und der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen
- c)Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen
- d)Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken
- e)zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern
11 Versand von Gütern
- a)Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen
- b)Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln
- c)Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen
- d)Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden
- e)Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen melden
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachlagerist/zur Fachlageristin - Zeitliche Gliederung -
A.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1 bis 4 sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Dabei sollen die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 4.Umweltschutz
insbesondere mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen 7 bis 11 vertieft werden.
| B. |
| 1. Ausbildungsjahr |
| 2. Ausbildungsjahr |
(1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- 2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 9.Lagerung von Gütern, Lernziele a und b,
- 6.Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c,
- 7.Einsatz von Arbeitsmitteln
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 8.Annahme von Gütern
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele f bis h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d,
- 6.Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c,
zu vertiefen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 9.Lagerung von Gütern, Lernziele c bis e,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 6.Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele d bis g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.Einsatz von Arbeitsmitteln
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 10.Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele d bis g,
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele,
- 10.Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele c bis e,
- 11.Versand von Gütern
zu vermitteln und in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 6.Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele d bis g,
- 8.Annahme von Gütern, Lernziel a,
zu vertiefen.
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Fachlagerist ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche in Annahme, Lagerung, Kommissionierung und Versand mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Lieferung anhand des Lieferscheins geprüft“. Kundennamen und Sendungsnummern sind nicht nötig.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fachlageristen?
Zwei Jahre. Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen sieht die Verordnung nicht vor. Die Verordnung regelt auch die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen