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Berichtsheft als Fachkraft im Fahrbetrieb: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Woche für Ihren Ausbildungsberuf getan oder gelernt haben: Fahrzeugkontrolle und Pflege, Fahrdienst mit Bus oder Bahn, Kundengespräche und Fahrscheinverkauf, Fahr- und Einsatzplanung in der Leitstelle, Umgang mit Störungen sowie die Themen aus der Berufsschule. Jeder Eintrag nennt, was Sie gemacht haben und wie lange.

Stand: 21.10.2026

Was als Fachkraft im Fahrbetrieb ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FKrFBAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; welches Verkehrsmittel Sie im Fahrdienst nutzen, hängt vom Ausbildungsbetrieb ab, zum Beispiel Bus, Straßenbahn oder U-Bahn.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung in den Betriebshof, Sicherheitsunterweisung, Rundgang durch Werkstatt und Abstellanlage8
DienstagAbfahrtskontrolle an einem Linienbus gemeinsam mit dem Ausbilder: Reifen, Beleuchtung, Türen, Flüssigkeitsstände, Mängel ins Fahrzeugbuch eingetragen8
MittwochBerufsschule: Personenbeförderungsgesetz, Fahrgastrechte, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagMitfahrt auf der Linie 12 als Beobachter, Haltestellenfolge und Fahrzeiten notiert, Fahrgastfragen zum Tarif mitverfolgt8
FreitagFahrzeugreinigung und Innenraumpflege, Erste-Hilfe-Ausstattung geprüft, Wochenbericht mit dem Ausbilder besprochen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagFahrdienst im Frühverkehr auf der Linie 12 unter Aufsicht eines Fahrers, Fahrgastinformation bei einer Umleitung durchgeführt8
DienstagDienstplan für die Folgewoche in der Disposition mitgeplant, Ersatzfahrer für einen krankheitsbedingten Ausfall eingeteilt8
MittwochBerufsschule: Kalkulation von Fahrpreisen, Marktbeobachtung, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung8
DonnerstagStörungsmanagement in der Leitstelle: Fahrzeugausfall auf der Strecke, Ersatzbus angefordert, Fahrgäste über die Anzeigen informiert, Ablauf dokumentiert8
FreitagBeschwerde eines Fahrgasts zu einer Verspätung bearbeitet, Antwortschreiben entworfen, Fahrgastzahlen der Woche ausgewertet8

Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft im Fahrbetrieb

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Fahrplanlesen, Tarifsysteme, Lenk- und Ruhezeiten oder Kundenkommunikation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fachkraft im Fahrbetrieb

StattBesser
Bus gefahrenLinienfahrt auf der Linie 12 mit Fahrgastbetrieb unter Aufsicht durchgeführt, Haltestellen bedient, Fahrzeit eingehalten
Fahrzeug kontrolliertAbfahrtskontrolle nach Checkliste durchgeführt, defekte Innenbeleuchtung im Fahrzeugbuch gemeldet
Kunden beratenFahrgast zu Tarifzonen und Anschlussverbindungen beraten, passenden Fahrschein verkauft
Im Büro mitgeholfenDienstplanentwurf für die Folgewoche erstellt und Ruhezeiten geprüft
Störung gehabtBei einem Fahrzeugausfall die Leitstelle informiert, Fahrgäste umgeleitet, Vorfall im Störungsprotokoll festgehalten

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personenverkehrs, zum Beispiel bei Stadtwerken, Verkehrsbetrieben und privaten Busunternehmen. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch führen Sie ein Fahrzeug der Klasse D auf öffentlichen Straßen oder eine Straßen- oder U-Bahn im Linienverkehr und erledigen Aufgaben im Fahrdienst; dazu kommen bis zu drei Aufgaben aus Disposition, Verkauf und Vertrieb oder Marketing. Schriftlich werden Personenverkehr und Beförderungsleistungen, Planung und Disposition des Fahrbetriebes sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Auf Antrag oder nach Entscheidung des Prüfungsausschusses kann eine mündliche Ergänzungsprüfung folgen.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FKrFBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans43 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
5.1 Arbeitsorganisation3 Wochen* im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Dienstanweisungen, Bedienungsanleitungen, Fachzeitschriften und Fachbücher
  • c)Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
  • d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, arbeitsablauftechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
  • f)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und dokumentieren
  • g)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
  • h)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
  • i)Arbeitsschritte mit betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten abstimmen
5.2 Informations- und Kommunikationssysteme4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets bearbeiten
  • b)gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
  • c)Daten pflegen und sichern
6 Qualitätsmanagement4 Wochen* im 19. bis 36. Monat
  • a)Ziele, Aufgaben und Instrumente des Qualitätsmanagements unterscheiden
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)Arbeits- und Betriebsabläufe im Hinblick auf Kundenorientierung analysieren und bewerten, Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung ergreifen
7 Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr
7.1 Verkehrsmarkt3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Rahmenbedingungen des Verkehrsmarkts und die Stellung des eigenen Unternehmens am Markt berücksichtigen
  • b)Verbindungen im regionalen Verkehrssystem nach Kundenbedürfnissen ermitteln
  • c)Auswirkungen von örtlichen Ausflugszielen, Veranstaltungsorten, topografischer Beschaffenheit und Siedlungsstrukturen der Region auf den Verkehrsmarkt einschätzen und berücksichtigten
7.2 Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einsatzfelder von Verkehrsmitteln unterscheiden
  • b)Verkehrswege für Verkehrslinien untersuchen, insbesondere hinsichtlich Bebauung, topografischer und klimatischer Voraussetzungen
8 Marketing und Vertrieb
8.1 Marketing3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik als Marktinstrumente einordnen
  • b)Einfluss des betrieblichen Angebots auf den Markt berücksichtigten
8.2 Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen
  • b)Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung von Dienstleistungen auswerten und nutzen
  • c)an Erhebungen zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs und ihrer Auswertung mitwirken
8.3 Produktpolitik2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kenngrößen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs ermitteln
  • b)an der Erstellung von Angebotsplänen mitwirken
8.4 Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)tarifrechtliche sowie gesetzliche und vertragliche Bestimmungen, insbesondere im Personenverkehr, anwenden
  • b)Tarife kundengerecht anwenden und formalisierte Beförderungsverträge abschließen
  • c)Dienstleistungsangebote, auch in Verbindung mit anderen Verkehrsträgern, erstellen, Verkaufspreise ermitteln, Angebote unterbreiten
  • d)betriebliche Verkaufsunterstützungssysteme und Vertriebswege nutzen
8.5 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Informationsmedien kundengerecht einsetzen
  • b)an Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit mitwirken
9 Umgang mit Kunden
9.1 Kundenorientierte Kommunikation6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf Kundenzufriedenheiten achten
  • b)Gespräche zielgruppenorientiert und situationsgerecht führen
  • c)Informationsbedürfnisse des Kunden erkennen, Kunden im Normalbetrieb und bei besonderen Vorfällen informieren, technische Hilfsmittel einsetzen
  • d)betriebliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Kundenwünschen prüfen und Kunden informieren, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen
  • e)Korrespondenz führen
9.2 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben3 Wochen* im 1. bis 18. Monat
  • a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • b)fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht einsetzen
  • c)fremdsprachige Auskünfte erteilen
9.3 Beschwerdemanagement3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten, Beteiligte informieren
  • b)Beschwerden auswerten und Konsequenzen für innerbetriebliche Maßnahmen ziehen
9.4 Umgang mit konfliktträchtigen Situationen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)konfliktträchtige Situationen Erkennen, Verhaltensregeln zur Verhinderung und Entschärfung von Konflikten Anwenden
  • b)bei Gefahr im Verzug notwendige Maßnahmen veranlassen, insbesondere Polizei und Sicherheitsdienste anfordern
  • c)häufige Konfliktsituationen analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln
10 Kaufmännische Betriebsführung
10.1 Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)bei der Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung mitwirken
  • b)Kalkulationsverfahren anwenden
10.2 Geschäftsvorgänge5 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Verwaltungsvorgänge bearbeiten, insbesondere Schadensmeldungen und Anträge an Behörden
  • b)Verbesserungsvorschläge bearbeiten
10.3 Beschaffung4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bedarf an Dienstleistungen und Produkten ermitteln
  • b)Bestellvorgänge planen und Bestellungen vornehmen
  • c)zugelieferte Dienstleistungen und Produkte prüfen, bei Mängeln Maßnahmen veranlassen
11 Planung und Disposition des Fahrbetriebes
11.1 Fahr- und Betriebsplanung4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fahrpläne erstellen, insbesondere Kriterien der Bedienungs- und Beförderungsqualität berücksichtigen
  • b)Angebote nach Kriterien der Bedienungs- und Beförderungsqualität bewerten
  • c)Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal planen
  • d)Einsatzplanung optimieren, insbesondere Wirtschaftlichkeit beim Einsatz von Eigen- und Fremdleistungen berücksichtigen
11.2 Disposition des Fahrbetriebes6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Dienstpläne erstellen
  • b)Fahrpersonal disponieren
  • c)Fahrzeuge disponieren
12 Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen
12.1 Fahrzeugtechnik7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Funktionsweise von Fahrzeugen, insbesondere in Bezug auf Antrieb, Kraftübertragung, Aufbau sowie auf mechanische, elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Systeme unterscheiden
  • b)technische Unterlagen, insbesondere Betriebsanleitungen, anwenden
  • c)Verkehrssicherheit von Fahrzeugen beurteilen, insbesondere durch Sichtkontrolle
  • d)Fahrzeuge und Zubehör warten und pflegen
  • e)Betriebsstoffe kontrollieren, wechseln, auffüllen und der Entsorgung zuführen
  • f)Dichtheit der Systeme sowie Funktionsfähigkeit von elektrischen Anlagen, Kontrolleinrichtungen und Bremsanlagen prüfen
  • g)Übernahme- und Abfahrtkontrolle durchführen
  • h)Fahrzeuge fahrfertig machen, Fahrzeuge auf- und abrüsten
  • i)Fehler und Mängel an Fahrzeugen feststellen, Störungen beheben und weitere Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen, insbesondere Mängelberichte abfassen
12.2 Verkehrsanlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Verkehrssicherheit und Einsatzfähigkeit von Verkehrsanlagen beurteilen und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
  • b)bei der kundengerechten Umgestaltung von Verkehrsanlagen mitwirken
13 Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum
13.1 Fahrdynamik18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einfluss physikalischer und fahrtechnischer Parameter auf die Verkehrssicherheit beachten
  • b)Fahrverhalten der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Kräfte an und in den Fahrzeugen beachten
  • c)Fahrzeuge der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11.80 m auf öffentlichen Straßen oder Straßen- oder U-Bahnen im Strecken- und Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs sicher und wirtschaftlich führen
  • d)Kontrollinstrumente überwachen und bedienen, Informationen auswerten und berücksichtigen
  • e)Signalsysteme beachten, Sicherheits- und Verkehrsleittechnologien nutzen
  • f)Betriebskommunikationseinrichtungen bedienen
  • g)kritische Situationen auch in Grenzbereichen rechtzeitig erkennen und reagieren
13.2 Kundenorientiertes Fahren7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)fahrgastfreundliche Fahrtechniken anwenden
  • b)An- und Abfahrtsvorgänge an Haltestellen kundenfreundlich gestalten, dabei Belange spezieller Personengruppen, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, berücksichtigen
14 Rechtsvorschriften im Verkehr7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)verkehrsspezifische Rechtsvorschriften beachten
  • b)die für den Fahrbetrieb im öffentlichen Personennahverkehr geltenden Rechtsvorschriften im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • c)Sozialvorschriften beachten, Überwachungseinrichtungen bedienen und Nachweise führen
  • d)Folgen von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften berücksichtigen
15 Einweisung in den Fahrbetrieb
15.1 Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Funktions- und Wirkungsweise von Betriebsleitsystemen und Kommunikationseinrichtungen beachten
  • b)Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen bedienen
  • c)Betriebsleitsysteme in den Betriebsablauf einbeziehen
15.2 Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Rahmen- und Dienstanweisungen im Fahrdienst beachten
  • b)Einzelanweisungen zum sicheren, pünktlichen und zuverlässigen Führen von Fahrzeugen im Liniendienst umsetzen
16 Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb
16.1 Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Störungen im Fahrbetrieb erkennen und bewerten
  • b)bei Störungen sich situationsgerecht verhalten, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung unter Beachtung der Vorschriften ergreifen
  • c)Störungen im Umfeld des Fahrbetriebes, insbesondere in Vertriebs- und Serviceanlagen, erkennen, bewerten und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung veranlassen
16.2 Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliche Vorschriften zu Unfällen und Zwischenfällen anwenden
  • b)Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichern
  • c)Maßnahmen der ersten Hilfe durchführen
  • d)Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren machen, Folgen für den Betriebsablauf einschätzen
  • e)auftretende Emissionen hinsichtlich der Umweltgefährdung und Sicherheit beurteilen sowie Maßnahmen ergreifen
  • f)Spuren sichern, Unfallskizze und Unfallbericht anfertigen
  • g)bei Äußerungen gegenüber Dritten gesetzliche Pflichten und eigene Belange sowie Folgen für das Unternehmen und sonstige Beteiligte beachten
17 Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)ergonomische Verhaltensweisen bei der Vorbereitung und Durchführung von Fahrten anwenden, insbesondere zur Rückenschonung
  • b)gesundheitliche Auswirkungen von Schichtdienst berücksichtigen, Vorbeugemaßnahmen treffen
  • c)Faktoren, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, beachten
  • d)Methoden zur Stressvorbeugung und -bewältigung anwenden
  • e)Auswirkungen von besonderen Ereignissen, insbesondere traumatischen Vorfällen, berücksichtigen, notwendige Maßnahmen ergreifen
  • *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Muss ich als Fachkraft im Fahrbetrieb ein Berichtsheft führen?

Ja. Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), und Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ohne vorgelegten Nachweis ist die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht möglich.

Was trage ich bei der Mitfahrt oder im Fahrdienst ein?

Tragen Sie Linie, Art der Tätigkeit und Dauer ein, zum Beispiel Abfahrtskontrolle, Fahrgastinformation oder Fahrkartenverkauf. Fahrgastnamen und andere personenbezogene Angaben gehören nicht hinein.

Wie ausführlich müssen die Einträge sein?

Stichworte in ganzen Sätzen reichen meist aus, wenn Tätigkeit und Dauer erkennbar sind. Wie detailliert Ihr Betrieb den Nachweis haben möchte, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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