heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Fahrzeuglackierer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft des Fahrzeuglackierers gehören die Arbeiten, die Sie in Betrieb, Berufsschule und Lehrgängen ausgeführt haben: Untergründe prüfen und vorbereiten, schleifen und spachteln, abkleben, Füller und Basislack auftragen, Klarlack spritzen, Teile demontieren und montieren, Beschriftungen und Effektlackierungen herstellen sowie die Qualität kontrollieren. Dazu kommen die Themen des Berufsschulunterrichts. Auf dieser Seite finden Sie die Struktur nach der Ausbildungsordnung, zwei Beispielwochen und Formulierungen zum Übernehmen und Anpassen.

Stand: 21.10.2026

Was als Fahrzeuglackierer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin (FzgLackAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wird der Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres angerechnet, beginnt sie im zweiten Ausbildungsjahr. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es in diesem Beruf nicht.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSpritzkabine und Arbeitsplatz eingerichtet, Schutzausrüstung kontrolliert, Altlack an einer Übungsplatte mit Exzenterschleifer abgeschliffen8
DienstagUntergrund an einem Stoßfänger auf Risse und Kratzer geprüft, Spachtelmasse angemischt und aufgetragen, nach dem Aushärten trocken geschliffen8
MittwochBerufsschule: Aufbau von Lacksystemen, Eigenschaften von Lösemitteln, Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen8
DonnerstagAngrenzende Flächen und Scheiben abgeklebt und abgedeckt, Füller mit der Spritzpistole auf eine Seitenwand gespritzt, Pistole gereinigt8
FreitagGefüllte Fläche nass geschliffen, Schichtdicke gemessen, Werkzeuge gepflegt und Arbeitsplatz gereinigt, Wochenbesprechung mit dem Ausbilder8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenauftrag zur Unfallinstandsetzung übernommen, Schaden an Tür und Kotflügel beurteilt, Arbeitsschritte und Materialbedarf geplant8
DienstagAnbauteile demontiert, Tür gespachtelt und geschliffen, Farbtonanpassung nach Farbcode mit Messgerät und Spritzprobe durchgeführt8
MittwochBerufsschule: Lackfehler und ihre Ursachen, Kalkulation von Instandsetzungsarbeiten, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagBasislack und Klarlack in der Kabine gespritzt, Beilackierung am Kotflügel ausgeführt, Trocknung im Ofen überwacht8
FreitagOberfläche kontrolliert, Staubeinschlüsse herauspoliert, Teile montiert, Fahrzeug mit dem Ausbilder abgenommen und für die Übergabe vorbereitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Fahrzeuglackierers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Lacksysteme, Farbtonlehre, Untergrundvorbereitung oder Gestaltung von Oberflächen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fahrzeuglackierer

StattBesser
LackiertSeitenteil mit Füller, Basislack und Klarlack in der Spritzkabine beschichtet
GeschliffenSpachtelstelle am Kotflügel mit Schleifklotz und Körnung P240 trocken geschliffen
Farbe gemischtFarbton nach Farbcode am Mischsystem angemischt und mit Spritzprobe abgeglichen
Beim Abkleben geholfenFensterdichtungen, Griffe und Nachbarteile für die Lackierung abgeklebt und abgedeckt
Qualität geprüftSchichtdicke gemessen, Oberfläche auf Läufer und Staubeinschlüsse kontrolliert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Fahrzeuglackierer werden in Lackierbetrieben, Karosseriewerkstätten und Autohäusern ausgebildet. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Die Verordnung sieht dafür überbetriebliche Ausbildung von insgesamt acht Wochen vor, sofern der Betrieb die Inhalte nicht selbst vermitteln kann. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung ist zugleich die Gesellenprüfung und besteht aus zwei Teilen. In Teil A führen Sie einen Kundenauftrag als Arbeitsaufgabe aus, dazu kommt ein kurzes Fachgespräch. Teil B ist schriftlich und umfasst die Bereiche Beschichtungstechnik und Gestaltung, Instandsetzung und Instandhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin (FzgLackAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I.Berufliche Grundbildung13 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Kundenorientierung3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • b)Wünsche und Einwände von Kunden entgegennehmen und weiterleiten
  • c)Gespräche kundenorientiert führen
  • d)Kunden auf Pflegeanleitungen hinweisen
6 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
  • b)Daten sichern
  • c)Datenschutz anwenden
7 Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team6 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Farbmuster erstellen und Farbwirkungen erkennen
  • d)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen
  • e)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen
  • f)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • g)Mengen ermitteln, insbesondere anhand von Zeichnungen und Plänen
  • h)Arbeitsschritte planen und Arbeitsmittel festlegen
  • i)Arbeitsaufgaben mit betrieblich beteiligten Personen durchführen
8 Einrichten von Arbeitsplätzen3 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)persönliche Schutzausrüstung verwenden
  • c)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
  • d)Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauen
  • e)Wasser- und Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
9 Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und in Stand halten
  • b)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
  • c)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • d)Transportgeräte bedienen
10 Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • b)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung auswählen und auf Fehler prüfen
  • c)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile transportieren und umweltgerecht lagern
  • d)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung am Arbeitsplatz bereitstellen und zwischenlagern
  • e)Werk- und Hilfsstoffe sowie Bauteile von Hand formgebend be- und verarbeiten sowie Verbindungen herstellen
11 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Untergründe durch Sichtprüfung beurteilen
  • b)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte ausführen
  • c)Verfahren für die Entschichtung von Untergründen anwenden
  • d)Untergründe für nachfolgende Bearbeitungen reinigen
  • e)Grundierungen für Schutz- und Festigungsmaßnahmen auftragen
  • f)Unebenheiten ausgleichen
12 Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Beschichtungsstoffe auftragsbezogen auswählen und vorbereiten
  • b)Farbtöne mischen und nachmischen
  • c)Beschichtungen ausführen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen
  • d)Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestalten
  • e)Dämmmaterialien verarbeiten
  • f)Klebearbeiten ausführen
  • g)Vorlagen für kommunikative und dekorative Gestaltungselemente herstellen, maßstabsgerecht übertragen und anwenden
13 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
  • b)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • c)Arbeitsberichte erstellen

II. Berufliche Fachbildung11 Positionen

1 Kundenorientierung2 Wochen*
  • a)Serviceleistungen einordnen und darstellen, Kunden informieren
  • b)Kundenwünsche in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
  • c)fertiggestellte Arbeiten übergeben
  • d)Kunden auf Instandsetzungsintervalle hinweisen, Instandhaltungsbedingungen erläutern
  • e)Kunden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten
  • f)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis berücksichtigen
2 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Informationen erfassen, aufbereiten, bewerten und anwenden
  • b)Datensysteme nutzen
  • c)branchenübliche Software nutzen
  • d)fremdsprachliche Fachbegriffe auftragsbezogen anwenden
  • e)technische und gestalterische Sachverhalte umsetzen
  • f)Daten pflegen und archivieren
  • g)Kommunikations- und Informationssysteme nutzen
3 Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team3 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Zeichnungen und Farbpläne erstellen
  • b)Farbbezeichnungen und Farbordnungssysteme anwenden
  • c)Bauarten, Funktionen, Systeme, Bauteile und Baugruppen von Fahrzeugen unterscheiden und zuordnen
  • d)technische Regelwerke, Herstellerrichtlinien, berufsspezifische Vorschriften, Verordnungen und Gesetze anwenden
  • e)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der betrieblichen Werkstattlogistik festlegen und vorbereiten, ergonomische, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • f)Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
  • g)Umgebungsbedingungen als Voraussetzung für den Arbeitsbeginn prüfen
  • h)Messungen durchführen
  • i)Materialien bereitstellen
  • k)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
  • l)Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifen
  • m)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • n)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • o)Sachverhalte darstellen, Gespräche situationsgerecht führen
4 Einrichten von Arbeitsplätzen2 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitshilfen auf- und abbauen, insbesondere Arbeitsbühnen
  • b)Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen, umweltgerechte Lagerung und Entsorgung veranlassen
  • c)Abfallstoffe lagern und Entsorgung veranlassen
  • d)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen prüfen und beurteilen, insbesondere von Arbeitsbühnen
5 Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Funktionskontrollen an Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen, Beseitigung von Störungen veranlassen
  • b)Geräte, Maschinen und Anlagen warten
  • c)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Untergrunderstellung und -vorbereitung sowie zur Reinigung und Entschichtung auswählen und handhaben, insbesondere Hochdruckreiniger und Strahlgeräte
  • d)Werkzeuge und Geräte für Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung auswählen und handhaben
  • e)Geräte und Anlagen zur Trocknung auswählen, einstellen und bedienen
  • f)Mess- und Prüfgeräte auswählen, handhaben und in Stand halten
  • g)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Herstellung und Gestaltung von Oberflächen auswählen, einrichten und handhaben
  • h)Maschinen und Anlagen, insbesondere mit hydraulischer und pneumatischer Steuerung, einrichten und bedienen
6 Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Kleb- und Dichtstoffe auswählen, anmischen und verarbeiten
  • b)Metalle, Hölzer und Kunststoffe unter Einsatz von Maschinen formgebend be- und verarbeiten, Verbindungen herstellen und zur Beschichtung vorbereiten
  • c)Beschichtungsstoffe mischen und verarbeiten
  • d)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe nach Zusammensetzung und Verträglichkeit auswählen, zubereiten sowie be- und verarbeiten
7 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Abdeck- und Abklebearbeiten durchführen
  • b)Fahrzeuge und Fahrzeugteile zur Beschichtung vorbereiten, Verunreinigungen beseitigen, insbesondere entfetten
  • c)Beschichtungen und Korrosion unter Beachtung der Rostgrade entfernen
  • d)Dicht- und Klebstoffe entfernen
  • e)Beschriftungen und Folien entfernen
  • f)Korrosionsschutz durchführen, insbesondere für Schweißnähte, Hohlräume und Unterböden
  • g)Metallflächen phosphatieren
  • h)Untergründe für die Befestigung von Bauteilen und Baugruppen prüfen und beurteilen
  • i)Fahrzeuge und Fahrzeugteile ausbeulen, rückformen und in Stand setzen
  • k)Karosserie- und Fahrzeugteile laminieren
  • l)Untergründe für nachfolgende Beschichtungen auf Haftfestigkeit und Tragfähigkeit prüfen und beurteilen
  • m)Untergrundschäden bewerten und dokumentieren
8 Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Dicht- und Dämmstoffe verarbeiten, Antidröhnbeschichtungen aufbringen
  • b)Korrosionsschutz sowie Grund- und Füllmaterial aufbringen
  • c)Fahrzeuge, Fahrzeugaufbauten und Bauteile in unterschiedlichen Beschichtungstechniken lackieren
  • d)Serienteile und Objekte beschichten
  • e)Oberflächen polieren
  • f)Schadensdiagnosen erstellen und dokumentieren
  • g)Farbnuancen ermitteln und dokumentieren
  • h)Lackfehler und -schäden beseitigen
  • i)Lackierungen aufbereiten, restaurieren, pflegen und konservieren
  • k)Spot- und Smart-repair-Systeme auswählen und anwenden
9 Ausführen von Demontage- und Montagearbeiten8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Bau- und Zubehörteile auswählen und montieren
  • b)Fahrzeugausstattungen demontieren und montieren, insbesondere Innenverkleidung und Instrumententräger
  • c)Umform-, Trenn- und Fügetechniken anwenden
  • d)elektrische und elektronische Bauteile, Baugruppen und Systeme aus- und einbauen und Funktionsfähigkeit überprüfen
  • e)mechanische, pneumatische und hydraulische Fahrzeugbauteile aus- und einbauen und auf Funktionsfähigkeit überprüfen
  • f)Fahrzeugverglasungen aus- und einbauen
10 Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Schriften, Zeichen, Muster und Signets erstellen
  • b)Übertragungshilfen und -medien anfertigen, auf vorbereitete Untergründe einpassen und übertragen
  • c)Oberflächen durch Muster, Materialien und werkzeugbedingte Strukturen gestalten
  • d)kommunikative und dekorative Gestaltung ausführen
  • e)Oberflächeneffekte mit Beschichtungsstoffen herstellen, insbesondere Metalleffekt- und Speziallackierungen
  • f)Designlackierungen herstellen
  • g)Gestaltungsentwürfe für mobile Werbeträger erstellen und umsetzen
11 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • b)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • c)Arbeits- und Zwischenergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren
  • d)Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren, auswerten und zur Qualitätsverbesserung in die Arbeitsabläufe einbeziehen
  • e)Fahrzeuge zur Übergabe vorbereiten
  • *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Fahrzeuglackierer das Berichtsheft führen?

Die Form legt Ihr Ausbildungsbetrieb zusammen mit der Handwerkskammer fest, üblich ist ein wöchentlicher Eintrag. Die Pflicht dazu folgt daraus, dass Auszubildende den Nachweis führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Klären Sie das Intervall zu Beginn mit Ihrem Ausbilder.

Wer sieht das Berichtsheft durch?

Ihr Ausbilder oder eine beauftragte Person sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Auch die Handwerkskammer kann ihn einsehen. Tragen Sie daher sachlich ein, was Sie tatsächlich gemacht haben.

Muss ich Lackierarbeiten einzeln beschreiben?

Nein, aber Einträge wie nur "lackiert" sagen wenig aus. Nennen Sie Bauteil, Arbeitsschritt und Material, etwa Füller, Basislack oder Klarlack. Kurze, konkrete Sätze reichen aus.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Sie müssen ihn aber vorlegen, um zugelassen zu werden (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen