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Berichtsheft als Fassadenmonteur: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Fassadenmonteur gehört, was Sie an der Fassade und auf der Baustelle gelernt und getan haben: Baustelleneinrichtung und Gerüst, Aufmaß und Zeichnungen lesen, Anker und Unterkonstruktion setzen, Dämmung einbauen, Fassadenelemente befestigen, Öffnungen und Anschlüsse ausbilden sowie Instandsetzung. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge in der überbetrieblichen Ausbildung. Die Beispielwochen unten zeigen, wie solche Einträge aussehen können.

Stand: 21.10.2026

Was als Fassadenmonteur ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur und zur Fassadenmonteurin (FMontAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung auf der Baustelle, Absperrung und Materiallager eingerichtet, Gerüstbelag und Geländer auf Mängel kontrolliert8
DienstagWandfläche mit Zollstock und Laser ausgemessen, Maße in eine Skizze übertragen, Dübellöcher angezeichnet8
MittwochBerufsschule: Arbeitssicherheit, Baustoffkunde, Zeichnungen lesen8
DonnerstagDämmplatten zugeschnitten und mit Tellerdübeln an der Wand befestigt, Verschnitt getrennt entsorgt8
FreitagHolzlatten für eine Unterkonstruktion abgelängt und vorgebohrt, Werkzeug gereinigt, Baustelle besenrein hinterlassen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEinbauzustand der Wand geprüft, Ebenheit gemessen, Ankerpunkte für eine hinterlüftete Fassade festgelegt8
DienstagAluminium-Unterkonstruktion mit Wandwinkeln und Tragprofilen montiert, Ausrichtung mit der Wasserwaage kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Fassadenbekleidungen, Wärmeschutz, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagFassadenplatten an der Unterkonstruktion befestigt, Fugenbild eingehalten, Fensterlaibung und Sockelanschluss ausgebildet8
FreitagMontage fotografisch dokumentiert, Aufmaß der erledigten Fläche an den Bauleiter gegeben, defekte Platte ausgetauscht8

Berufsschule im Berichtsheft des Fassadenmonteurs

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Wärmedämmung, Bauphysik, Baustoffe oder Gerüstarten. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fassadenmonteur

StattBesser
Auf der Baustelle geholfenBaustelle abgesperrt, Material gelagert und Gerüstzugänge freigehalten
Dämmung gemacht120 mm Mineralwolle zugeschnitten und mit Dübeln nach Dübelplan befestigt
Unterkonstruktion gebautWandwinkel gesetzt, Tragprofile ausgerichtet und Abstände mit der Wasserwaage geprüft
Platten montiertFassadenplatten nach Verlegeplan befestigt und Fugenbreite kontrolliert
Gerüst angeschautGerüst vor Arbeitsbeginn auf Verankerung, Beläge und Seitenschutz geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben des Fassadenbaus, Trockenbaus und Metallbaus, zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Das gilt auch für die überbetriebliche Ausbildung, die die Verordnung für alle drei Jahre vorsieht. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie eine Arbeitsaufgabe an einer Fassade, etwa eine Wandbekleidung mit Unterkonstruktion, Dämmung und Anschlüssen. Schriftlich werden die Bereiche Unterkonstruktionen, Fassadenbekleidungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Eine mündliche Ergänzung ist möglich.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin (FMontAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I. Berufliche Grundbildung16 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
  • a)Ziel des Arbeitsauftrages erkennen
  • b)Arbeitsschritte, Einsatz von Arbeitsmitteln und Sicherungsmaßnahmen planen
  • c)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und verwenden
  • d)Bau- und Bauhilfsstoffe zuordnen
  • e)Geräte, Hilfsmittel und Werkzeuge zuordnen, Bereitstellung veranlassen
  • f)ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • g)Arbeitsberichte erstellen
6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • a)Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
  • b)Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • c)Arbeitsplatz sichern
  • d)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • e)Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten
  • f)Geräte und Maschinen in Betrieb nehmen
  • g)Störungen an Geräten und Maschinen erkennen und melden
  • h)Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten
7 Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  • a)Zeichnungen, Skizzen, Montagepläne und Stücklisten lesen und anwenden
  • b)Skizzen und Stücklisten anfertigen
  • c)am Bau ermittelte Maße und Details in Pläne für Fertigung und Montage übertragen
8 Durchführen von Messungen
  • a)Messungen mit Bandmaß, Gliedermaßstab und Meßlatte durchführen
  • b)Höhen, insbesondere mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Meßpunkte anlegen und sichern
  • e)rechte Winkel anlegen und prüfen
  • f)Bauteile nach Richtung, Lage und Höhe einmessen
9 Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen
  • a)Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Bauteile auf Lieferumfang sowie durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen
  • b)Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Bauteile auf der Baustelle transportieren, lagern und schützen
10 Aufstellen und Prüfen von Gerüsten sowie von Förder- und Transporteinrichtungen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Schutz- und Arbeits- sowie Traggerüste unterscheiden, nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • b)Betriebssicherheit von Schutz- und Arbeits- sowie Traggerüsten beurteilen
  • c)Untergrund hinsichtlich der Standsicherheit von Gerüsten beurteilen
  • d)Gerüste verankern, Verankerungen umsetzen
  • e)Gerüstbekleidungen anbringen
  • f)Rüstlöcher verschließen und farblich der Oberfläche der Fassade anpassen
  • g)Förder- und Transporteinrichtungen, insbesondere Kräne und Bauaufzüge, aufbauen und bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel auswählen und verwenden
  • h)Betriebssicherheit von Förder- und Transporteinrichtungen beurteilen
11 Verarbeiten von Holz, Herstellen von Holzverbindungen
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden
  • b)Holz und Holzwerkstoffe anreißen, von Hand und mit Maschinen bearbeiten, insbesondere stemmen, sägen, hobeln und bohren
  • c)Nägel, Schrauben, Klammern und Bolzen auswählen
  • d)Bauteile aus Holz verbinden und einbauen
  • e)Unterkonstruktionen aus Holz herstellen, Bekleidungen aus Holzwerkstoffen befestigen
  • f)Maßnahmen des vorbeugenden Holzschutzes durchführen, Holzschutz auftragen
12 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  • a)Brettschalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern
  • c)Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen
  • d)Betonstahlmatten zuschneiden
  • e)Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen
  • f)Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • g)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
13 Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Auftragen von Putzen
  • a)Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Mauerwerk aus künstlichen Steinen herstellen
  • c)Öffnungen im Mauerwerk mit Stürzen überdecken
  • d)Putzgrund beurteilen
  • e)Spritzbewurf von Hand auftragen
  • f)einlagigen Wandputz sowie Ausgleichsschichten herstellen und ausbessern
14 Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen

Bauteile nach funktionalen, statischen und gestalterischen Gesichtspunkten mit handgeführten und ortsfesten Maschinen bearbeiten, insbesondere:

  • a)Schräg- und Bogenschnitte ausführen,
  • b)Ausschnitte ausbohren, sägen und fräsen
  • c)freiliegende Schnittkanten entgraten
  • d)Kanten und Ecken ausbilden
15 Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen
  • a)Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente auswählen
  • b)Dübel setzen
  • c)Bauteile zu Fassadenelementen verbinden
  • d)Befestigungselemente anbringen
16 Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau
  • a)Untergrund für das Abdichten und Dämmen auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen
  • b)Abdichtungsstoffe, insbesondere Kunststoff- und Bitumenbahnen, zuschneiden, kleben und schweißen
  • c)Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz einbauen und befestigen

Lfd. Nr. 5, 6, 7, 8, 9 zusammen: 6 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr

Lfd. Nr. 11, 12, 13 zusammen: 20 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Lfd. Nr. 14, 15, 16 zusammen: 22 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

  • *)Die Ausbildungsinhalte der laufenden Nummern 5 bis 9 sind im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

II. Berufliche Fachbildung14 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse2 Wochen*
  • a)Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen
  • b)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • c)Arbeitsschritte festlegen und abstimmen
  • d)Technische Regelwerke, Herstellervorgaben und Bedienungsanweisungen anwenden
  • e)Witterungsbedingungen bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
  • f)Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifen
  • g)Arbeitsabläufe und Arbeitszusammenhänge erkennen, Verbesserungen vorschlagen
2 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen2 Wochen*
  • a)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • b)Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen
  • c)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • d)bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • e)Maßnahmen zum Schutz benachbarter Grundstücke und Bauwerke sowie technischer Einrichtungen ergreifen
  • f)Absperrungen und Lichtquellen aufstellen und unterhalten
  • g)Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen
  • h)Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung von Böden und Gewässern vermeiden
  • i)Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
  • k)Baustellenabfälle getrennt sammeln, Maßnahmen für den Abtransport ergreifen
  • l)Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
  • m)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
  • n)Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
  • o)Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
  • p)Baustelle für die Übergabe räumen
3 Durchführen von Messungen3 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Meßverfahren auswählen, optische und elektronische Meßinstrumente einsetzen, insbesondere Nivellierinstrumente, Theodolite und Laser
  • b)Schnur- und Visiergerüste anbringen und einmessen
  • c)Meßgeräte auf Funktion prüfen und warten
4 Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen3 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)mineralische Baustoffe, insbesondere Keramik, Glas und Faserzement sowie Naturwerksteine, hinsichtlich der Festigkeit, Bearbeitungseigenschaft und Oberflächenbeschaffenheit dem Verwendungszweck zuordnen
  • b)metallische Baustoffe hinsichtlich ihrer Festigkeit, Verbindungsmöglichkeit, Bearbeitungseigenschaft und Oberflächenbeschaffenheit, insbesondere für nachträgliche Beschichtung und Veredelung, dem Verwendungszweck zuordnen
  • c)Holz und Holzwerkstoffe sowie Schichtpreßstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, insbesondere Zusammensetzung und Oberflächenbeschaffenheit, dem Verwendungszweck zuordnen
  • d)Kunststoffe und Verbundbaustoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften dem Verwendungszweck zuordnen
  • e)Klebe-, Anstrich- und Dichtungsmittel dem Verwendungszweck zuordnen
  • f)Sonderelemente, insbesondere Photovoltaikelemente und transparente Wärmedämmungen, auf Unversehrtheit prüfen
  • g)Bauteile auf farbliche Übereinstimmung und Gleichmäßigkeit der Oberflächen beurteilen
  • h)Bauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen
  • i)Ecken und Kanten kontrollieren
  • k)Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Bauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • l)Lagerlisten führen
5 Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Aussteifungsprofile in Bauelemente einbauen
  • b)Korrosionsschutz sicherstellen
  • c)Oberflächen behandeln, Schäden ausbessern
6 Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Verankerungsschienen und Konsolanker einbauen
  • b)Dübelauszugsversuche durchführen und dokumentieren
  • c)Verankerungen in mehrschichtige Bauteile einbauen
  • d)Hinterschnittanker setzen
  • e)Gerüstanker einbauen
  • f)Klebeverbindungen herstellen
  • g)Maßnahmen zum Korrosionsschutz ergreifen
7 Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Anschlüsse an Abdichtungen herstellen
  • b)Dampf- und Windsperren einbauen
  • c)Schutz- und Trennschichten herstellen
  • d)Entdröhnungsstoffe aufbringen
  • e)Dichtungsbänder einlegen sowie Abdeckbänder und Profile aufsetzen, Dichtungsmassen verarbeiten
8 Kontrollieren der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen, insbesondere Istmaße unter Beachtung der Fassadengestaltung mit den Sollmaßen der Ausführungs- und Montagezeichnungen vergleichen
  • b)Vorleistungen anderer Gewerke prüfen
  • c)Winddichtigkeit des Montageuntergrundes beurteilen, Maßnahmen veranlassen
  • d)Untergründe unter Berücksichtigung der Fassadenstatik auf Verankerungsmöglichkeiten prüfen
  • e)Abwicklungen aufreißen, Schablonen herstellen
9 Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Unterkonstruktionen auswählen, anhand von Unterlagen prüfen und herstellen
  • b)Untergründe auf Maß- und Winkelgenauigkeit prüfen, Abweichungen ausgleichen
  • c)Maße aus den Zeichnungen übertragen, insbesondere Bezugslinien, Achsmaße und Meterrisse anreißen
  • d)Fest- und Gleitpunkte ausbilden
  • e)Einzelteile der Unterkonstruktion miteinander verbinden
  • f)Unterkonstruktionen thermisch vom Untergrund entkoppeln, ausrichten und verankern
  • g)Maßnahmen gegen Kontaktkorrosion ergreifen
  • h)Sonderbauteile montieren
  • i)Bewegungsfugen ausbilden
10 Befestigen von Fassadenelementen und Einbauteilen22 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 17 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Fassadenelemente aus Holzwerkstoffen und Schichtpreßstoffen befestigen
  • b)Fassadenelemente aus Kunststoffen befestigen
  • c)Beschichtungen und Konservierungsmittel aufbringen
  • d)Fassadenelemente aus mineralischen Baustoffen, insbesondere Keramik und Faserzement, an Unterkonstruktionen befestigen
  • e)Fassadenelemente aus Metall, insbesondere Tafeln, Kassetten, Paneele und Profile, an Unterkonstruktionen befestigen
  • f)Fassadenelemente an vorhandene Bauteile anpassen und Anschlüsse herstellen
  • g)Fugen ausbilden, schließen, abdichten, hinterlegen und abdecken
  • h)gestalterische Gesichtspunkte, Verlegearten und Fugenausbildung bei der Montage beachten
  • i)Fassadenelemente aus Glas befestigen, insbesondere mit Schrauben, Bolzen und Schienen sowie durch Kleben
  • k)Fassadenelemente aus Naturwerkstein befestigen, insbesondere mittels Einsatz von Hinterschnittankern
  • l)Fassadenelemente aus Verbundbaustoffen befestigen
  • m)transparente Wärmedämmungen verlegen und einbauen
  • n)Energiesammler und Energieumsetzer, insbesondere Photovoltaikelemente, auf Tragkonstruktionen befestigen und Anschlüsse vorbereiten
  • o)Formteile, Sonderbauteile und Einbauteile ausrichten, einsetzen und befestigen
  • p)Rinnen und Fallrohre abbauen und anbringen, Entwässerungsanschlüsse herstellen
11 Herstellen und Schließen von Aussparungen, Herstellen von An- und Abschlüssen4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Zulässigkeit von Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten beurteilen
  • b)Aussparungen in Bauwerken und Fassadenelementen herstellen und schließen
  • c)An- und Abschlußprofile anpassen und einbauen
  • d)Lüftungsgitter sowie Be- und Entlüftungsprofile ausrichten und einbauen
  • e)Belange des Naturschutzes berücksichtigen
12 Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Erdungswiderstand ermitteln, Abmessungen von Oberflächen- und Tiefenerdern festlegen und dokumentieren
  • b)Erder unter Beachtung im Erdreich verlegter Kabel und Rohrleitungen einbringen
  • c)Abstands- und Leitungshalter montieren, Potentialausgleich herstellen, Potentialausgleichsschiene einbauen, vorhandene Erdleitungen anschließen
  • d)Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz errichten, insbesondere Anordnung von Fangeinrichtungen und Ableitungen unter Beachtung von Näherungen zu elektrischen Anlagen festlegen und dokumentieren
  • e)blitzstromtragfähige Verbindungselemente an die Fassadenkonstruktion anschließen und Fassadenunterkonstruktion elektrisch leitend verbinden
  • f)Trennstelle einbauen und Widerstände von Erdungs- und Blitzschutzanlagen messen und dokumentieren
13 Instandhalten und Sanieren von Fassaden4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Sicherungsmaßnahmen bei Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ergreifen
  • b)Schäden feststellen, Ursachen ermitteln, erste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
  • c)Fassadenelemente demontieren, neue Bauteile anpassen und einbauen
  • d)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
  • e)Fassadenkonstruktionen unter Beachtung der Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen, insbesondere bei Asbestzement, demontieren
  • f)Stahlbeton im Hinblick auf die Notwendigkeit des Schutzes und der Instandsetzung beurteilen, Maßnahmen veranlassen
  • g)Fehlstellen mit Kunststoffmörtel ausbessern
  • h)Abdichtungen prüfen und ausbessern, Verbindungen zwischen bestehenden und neuen Abdichtungen herstellen
  • i)Flächen des instandzusetzenden Bauwerks unter Berücksichtigung der Rastermaße und Fugen nach gestalterischen Gesichtspunkten einteilen
  • k)nachträgliche und zusätzliche Dämmungen einbauen
  • l)Wartungsarbeiten durchführen und dokumentieren
14 Qualitätssichernde Maßnahmen, Anfertigen von Baudokumenten2 Wochen*
  • a)Arbeitsausführung prüfen
  • b)Tagesbericht erstellen
  • c)ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
  • d)qualitätssichernde Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsauftrages durchführen, Arbeitsergebnisse feststellen und dokumentieren
  • e)Aufmaß anfertigen
  • f)Leistung berechnen
  • *)Die Ausbildungsinhalte der laufenden Nummern 1 bis 4, 14 sind im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie ausführlich muss das Berichtsheft als Fassadenmonteur sein?

Pro Tag oder Woche genügen kurze, konkrete Stichworte, etwa Gerüstkontrolle, Dämmung dübeln oder Unterkonstruktion ausrichten. Entscheidend ist, dass ein Außenstehender die Tätigkeit nachvollziehen kann. Welche Form Ihr Betrieb und die Kammer erwarten, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.

Muss ich Auszubildende-Pflichten wie das Führen des Nachweises ernst nehmen?

Ja, Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten in der Woche ein.

Was trage ich bei einem Lehrgang der überbetrieblichen Ausbildung ein?

Notieren Sie Thema, Ort, Zeitraum und Stunden, zum Beispiel Ankertechnik im Beton oder Montage von Unterkonstruktionen. Die Lehrgangswochen zählen zur Ausbildung und gehören deshalb in den Nachweis.

Darf ich Fotos von der Baustelle ins Berichtsheft kleben?

Das hängt von Betrieb und Kammer ab. Fotos von Ihrer eigenen Montage können eine Skizze ergänzen. Achten Sie darauf, dass keine Personen, Kundennamen oder Hausnummern zu erkennen sind, und fragen Sie vorher Ihren Ausbilder.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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