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Berichtsheft als Flechtwerkgestalter: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Flechtwerkgestalter gehört, was Sie in der Woche beruflich getan und gelernt haben: Material vorbereiten und einweichen, Flechttechniken üben, Körbe, Flechtmöbel oder Flechtobjekte entwerfen und fertigen, Werkzeuge und Schablonen pflegen, Oberflächen behandeln, Produkte präsentieren, lagern und ausliefern, dazu die Themen der Berufsschule. Tragen Sie jede Woche knapp ein, was Sie gemacht haben, womit Sie gearbeitet haben und wie lange es gedauert hat.

Stand: 21.10.2026

Was als Flechtwerkgestalter ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Flechtwerkgestalter/zur Flechtwerkgestalterin (FlechtwAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wird in einer von drei Fachrichtungen durchgeführt: Korbwaren, Flechtmöbel oder Flechtobjekte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWeidenruten nach Stärke sortiert, Bündel zum Einweichen vorbereitet, Werkstatt und Flechtböcke eingerichtet8
DienstagBoden eines kleinen Rundkorbs aus Weide gelegt und mit Schlag- und Kreuzflechtung begonnen, Wandhöhe mit dem Zollstock kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde Weide, Rattan und Peddigrohr, Arbeitssicherheit in der Werkstatt8
DonnerstagRand des Rundkorbs geflochten und abgeschlossen, Schneidmesser und Flechtahle geschärft und gereinigt8
FreitagKorb auf Maße und Gleichmäßigkeit geprüft, überstehende Enden gekürzt, Werkstatt gekehrt, Rohmaterial wieder gelagert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundengespräch zu einem Flechtsessel für den Wintergarten, Maße genommen, Skizzen zu Form und Sitzhöhe angefertigt8
DienstagEntwurfszeichnung und Materialliste erstellt, Rattanbedarf und Kosten berechnet, Gestell vorbereitet8
MittwochBerufsschule: Entwurf und Gestaltung, Kalkulation von Aufträgen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagSitzfläche und Rückenlehne mit Rattan umflochten, Muster im Verlauf geprüft, Verbindungen nachgezogen8
FreitagOberfläche geschliffen und lackiert, Sessel dem Kunden vorgestellt, Pflegehinweise erklärt, Auslieferung abgestimmt8

Berufsschule im Berichtsheft des Flechtwerkgestalters

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde, Entwurfszeichnen, Materialberechnung oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Flechtwerkgestalter

StattBesser
Korb geflochtenRundkorb aus Weide mit Schlagflechtung hergestellt, Boden und Wand gearbeitet
Material vorbereitetWeidenruten nach Länge und Stärke sortiert und 2 Tage gewässert
Entwurf gemachtEntwurfszeichnung für einen Flechtsessel im Maßstab angefertigt und mit dem Ausbilder besprochen
Werkzeug gepflegtSchneidmesser geschärft, Flechtahle und Klopfeisen gereinigt und eingeölt
Sessel fertiggestelltOberfläche geschliffen und lackiert, Sessel auf Stabilität geprüft und zur Auslieferung verpackt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Flechtwerkstätten und Korbmachereien des Handwerks, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie in einer Arbeitsaufgabe von höchstens 6 Stunden zwei Flechtwerke aus unterschiedlichen Materialien. In der zweiten Arbeitsaufgabe von höchstens 20 Stunden gestalten, fertigen und präsentieren Sie ein Korbwaren-, Flechtmöbel- oder Flechtobjektstück, danach folgt ein Fachgespräch von höchstens 25 Minuten. Schriftlich werden Gestaltung, Fertigung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Flechtwerkgestalter/zur Flechtwerkgestalterin (FlechtwAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans15 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • f)Beratungsangebote zur beruflichen Selbstständigkeit nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
  • b)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • c)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
  • d)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • e)Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere Fax und Internet, nutzen
6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Materialbedarf ermitteln
  • c)Informationen und technische Unterlagen nutzen, insbesondere Normen, Arbeitsanweisungen, Gebrauchs- und Betriebsanleitungen
  • d)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen
  • e)Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räumen; ergonomische und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • f)Störungen im Arbeitsablauf erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • g)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • h)Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • i)technische Veränderungen feststellen und auf Umsetzbarkeit prüfen
  • j)Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten abstimmen
  • k)Kosten abschätzen, Materialien disponieren
  • l)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
7 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Skizzen anfertigen
  • b)Gestaltungsaufträge hinsichtlich gestalterischer Vorgaben, Funktion und Nutzung der herzustellenden Produkte auswerten
  • c)Techniken für die Herstellung von Flechtwerkerzeugnissen auswählen
  • d)Ergänzungsteile nach Funktion und Gestaltungsmerkmalen auswählen
  • e)Entwürfe, Muster und Anschauungsmodelle unter Berücksichtigung von Kundenwünschen anfertigen, Gestaltungsmerkmale berücksichtigen
  • f)technische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
8 Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen
  • b)Handwerkzeuge handhaben und in Stand halten
  • c)handgeführte Maschinen einrichten, bedienen und warten
  • d)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
  • e)Störungen an Geräten und Maschinen erkennen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
  • f)Geräte und Maschinen warten
  • g)Ursachen von Maschinenbearbeitungsfehlern feststellen und beheben
  • h)Vorrichtungen und Schablonen anfertigen, kennzeichnen, lagern und nutzen
9 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Flecht- und Gestellmaterialien nach Arten und Eigenschaften unterscheiden, prüfen und sortieren
  • b)Feuchte prüfen und Ergebnisse berücksichtigen
  • c)Flecht- und Gestellmaterialien auftragsbezogen auswählen, transportieren und lagern
  • d)sonstige Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen, transportieren und lagern
  • e)Holz und Holzwerkstoffe be- und verarbeiten
  • f)Hilfsstoffe unterscheiden und verwenden
  • g)Flecht-, Gestellmaterialien und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen
  • h)Flecht- und Gestellmaterialien manuell und maschinell bearbeiten
  • i)Ergänzungsteile, insbesondere Halbfabrikate und Zulieferteile, auftragsbezogen zuordnen, auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen sowie be- und verarbeiten
  • j)Gestellmaterialien manuell und maschinell verarbeiten
10 Herstellen von Flechtwerken32 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Skizzen und Zeichnungen anfertigen, lesen und anwenden
  • b)Flechtmaterialien nach Länge, Stärke, Zähigkeit und Qualität auswählen
  • c)Flechtmaterialien aufbereiten und zuschneiden
  • d)Geflechtarten unterscheiden und auswählen
  • e)gezäunte und gefitzte Bodengeflechte herstellen
  • f)gezäunte, geschichtete und gewundene Rumpfgeflechte herstellen
  • g)Kippränder, Einschläge und Zuschläge herstellen
  • h)Fußbildungen herstellen
  • i)Henkel und Griffe herstellen
  • j)Rahmengeflechte herstellen
  • k)Rohrbiegearbeiten durchführen
  • l)Verbände, Verbindungen, Wicklungen und Befestigungen herstellen
11 Behandeln von Oberflächen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen
  • b)Behandlungsverfahren und -mittel auswählen
  • c)Oberflächen vorbereiten und vorbehandeln
  • d)Oberflächen beschichten, insbesondere lackieren, wachsen und ölen
  • e)Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und Immissionen ergreifen
12 Durchführen von Präsentationen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Präsentationstechniken unterscheiden
  • b)Entwürfe, Muster, Anschauungsmodelle und Flechtwerke für Präsentationen vorbereiten
  • c)Präsentationen planen und kundenorientiert durchführen
  • d)Flechtwerke dokumentieren
13 Lagern und Ausliefern von Produkten3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Produkte kennzeichnen, transportieren und lagern
  • b)Produkte zur Auslieferung vorbereiten und verladen
  • c)Übernahme- und Prüfprotokolle erstellen
  • d)Transport- und Hebehilfen nutzen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher Beispiele erläutern und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • b)Zwischen- und Endkontrollen durchführen, auswerten und Ergebnisse dokumentieren
  • c)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
  • d)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • e)Einhaltung von Kundenanforderungen prüfen und dokumentieren
15 Kundenorientierung3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gebrauchshinweise und Pflegeanleitungen erläutern
  • b)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • c)Änderungswünsche berücksichtigen
  • d)Beanstandungen aufnehmen und bearbeiten
  • e)Kundengespräche führen, insbesondere Kundenwünsche ermitteln und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
  • f)Kunden hinsichtlich der Formgebung und Funktion beraten
  • g)Produkte unter Beachtung betrieblicher Vorgaben verkaufen

Schwerpunkt A: Korbwaren2 Positionen

1 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken2 Wochen im 19. bis 36. Monat

Prototypen entwerfen, anfertigen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen

2 Herstellen von Flechtwerken24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bodengeflechte, insbesondere gekimmte, geschichtete und gestäbte, herstellen
  • b)Rumpfgeflechte, insbesondere gewürfelte, gezogene und gestäbte, herstellen
  • c)Randabschlüsse, insbesondere Zopfränder, herstellen
  • d)Randbügel herstellen und einsetzen
  • e)Deckel nach Anforderungen herstellen und befestigen
  • f)eckige Korbwaren mit Deckel herstellen
  • g)Korbwaren fertig stellen

Schwerpunkt B: Flechtmöbel3 Positionen

1 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zeichnungen anfertigen und anwenden
  • b)Maßstäbe umrechnen und übertragen
  • c)wahre Längen ermitteln
  • d)ergonomische Anforderungen berücksichtigen
  • e)Konstruktionen, insbesondere für Rahmen, Korpusse und Gestelle, auswählen, Polsterungen berücksichtigen
  • f)Modelle herstellen, Formen übertragen
  • g)Entwürfe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Umsetzbarkeit prüfen
2 Herstellen von Flechtwerken18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schablonen, insbesondere zum Biegen, Bohren und Sägen, herstellen und anwenden
  • b)Gestelle und Unterkonstruktionen, insbesondere mit dreidimensionalen Bögen, anfertigen
  • c)Flächen an unterschiedlichen Grundkörpern ausarbeiten, insbesondere durch Flechten
  • d)Verbindungen für Möbel, insbesondere durch Nageln, Dübeln, Zapfen, Schrauben und Verleimen, herstellen
  • e)Funktions- und Zierbeschläge auswählen und montieren
  • f)Funktion und Stabilität prüfen
  • g)Möbel fertig stellen
3 Behandeln von Oberflächen3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Beschichtungsverfahren und -mittel auswählen
  • b)Oberflächen beizen und färben
  • c)Oberflächenschäden beseitigen

Schwerpunkt C: Flechtobjekte3 Positionen

1 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Freihandzeichnungen anfertigen
  • b)Entwürfe für dekorative Objekte erarbeiten, Raumkonzepte und Vorgaben berücksichtigen
  • c)Flechtobjekte und -elemente gestalten
  • d)Variationen mit unterschiedlichen Materialien entwickeln
  • e)Entwürfe für freie Objekte anfertigen
2 Herstellen von Flechtwerken14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Flechtobjekte und raumteilende Elemente nach technischen Vorgaben und gestalterischen Merkmalen für den Innen- und Außenbereich herstellen
  • b)Dekorationen anfertigen
  • c)Flechtobjekte und Elemente im Innenbereich nach Vorgaben montieren
  • d)Flechtobjekte und Elemente im Außenbereich unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten montieren und aufstellen
  • e)Skulpturen nach Vorgaben und gestalterischen Grundsätzen, Zeichnungen und Modellen herstellen
3 Behandeln von Oberflächen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gestaltungsmerkmale, insbesondere Wirken von Oberflächenbeschaffenheit, Licht, Farbgebung, Form und Proportion berücksichtigen
  • b)Oberflächen im Hinblick auf Gestaltung, Beanspruchung und Brandschutz behandeln

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Flechtwerkgestalter das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Ausbildungsbetrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Tragen Sie die Tätigkeiten möglichst zeitnah ein, solange Sie noch wissen, welche Technik und welches Material Sie verwendet haben. Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Muss ich Fachrichtung und Material im Eintrag nennen?

Ja, das macht die Einträge konkret. Schreiben Sie, ob Sie an einem Korb, einem Flechtmöbel oder einem Flechtobjekt gearbeitet haben, und nennen Sie Material und Technik, etwa Weide, Rattan oder Schlagflechtung. So lässt sich jeder Eintrag einer Berufsbildposition zuordnen.

Wer führt den Nachweis, und wer kontrolliert ihn?

Als Auszubildende führen Sie den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch und zeichnet ihn ab (§ 14 Absatz 2 BBiG). Am Ende der Ausbildung gehört er zu den Unterlagen für die Zulassung.

Zählen Entwürfe und Skizzen zur Arbeitszeit im Berichtsheft?

Ja, Entwerfen und Gestalten ist ein eigener Ausbildungsinhalt. Tragen Sie Skizzen, Entwurfszeichnungen und Materialberechnungen mit der Zeit ein, die Sie dafür gebraucht haben. Ob Skizzen dem Nachweis beigelegt werden sollen, klären Sie mit Betrieb und Handwerkskammer.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

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