Berichtsheft als Bürsten- und Pinselmacher: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Bürsten- und Pinselmacher gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen ausgeführt haben: Bestückungsmaterialien wie Borsten, Haare und Kunstfasern zurichten, Bürsten abteilen, setzen oder einziehen, Pinsel einzwingen und fassen, Maschinen einrichten, Fertigungsparameter einstellen und Fertigprodukte kontrollieren und verpacken. Dazu kommen Lagerarbeiten, Arbeitssicherheit und die Themen des Berufsschulunterrichts. Eine Woche lässt sich meist in wenigen Stichworten pro Tag festhalten.
Stand: 21.10.2026
Was als Bürsten- und Pinselmacher ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin (BüPinAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wählen einen Schwerpunkt: Herstellen von Bürsten oder Herstellen von Pinseln. Ausgebildet wird im Handwerk, die Handwerkskammer ist zuständige Stelle.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Zurichten von Bestückungsmaterialien
- Lagern von Materialien
- Einrichten und Bedienen von Maschinen, technischen Anlagen und Systemen
- Einstellen von Fertigungsparametern
- Herstellen von Bürsten (Abteilen, Binden, Setzen, Einziehen, Stanzen, Drehen)
- Herstellen von Pinseln (Einzwingen, Einringen, Einblechen, Fassen)
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz
- Was ist der Ausbildungsrahmenplan und wo finden Betriebe ihn?
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einweisung in die Arbeitssicherheit an der Bohr- und Stanzmaschine, Borsten und Kunstfasern nach Sorte und Länge sortiert, Holzkörper für Handfeger angezeichnet | 8 |
| Dienstag | Borstenbündel von Hand abgeteilt und gewogen, Rosshaar gekämmt und ausgerichtet, Materialbestand im Rohwarenlager mit der Liste abgeglichen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde Naturhaar und Kunstfaser, Arbeitssicherheit, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Löcher in Bürstenkörper gebohrt, Handfeger mit Bündeln gezogen und Draht verankert, Abstände mit der Schablone geprüft | 8 |
| Freitag | Bürstenkörper an der Schleifmaschine beschnitten und geglättet, Fertigteile auf Mängel kontrolliert, Arbeitsplatz gereinigt und Werkzeug gepflegt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenauftrag für Malerpinsel in 3 Größen geplant, Materialbedarf berechnet, Arbeitsschritte und Reihenfolge festgelegt | 8 |
| Dienstag | Borstenmischung für Flachpinsel zusammengestellt, Bündel eingezwingt, Zwingen eingeblecht und Pinselkörper gefasst | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Arbeitsplanung und Technologie, Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung | 8 |
| Donnerstag | Bürstenmaschine für eine Serie von 6 Bürsten eingerichtet, Fertigungsparameter eingestellt, Probestück geprüft und Lauf überwacht | 8 |
| Freitag | Endkontrolle der Pinselserie auf Haarverlust und Formhaltung, Etiketten angebracht, Ware verpackt, Ausschuss und Ursache dokumentiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Bürsten- und Pinselmachers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe für Bestückungsmaterialien, Fertigungsverfahren, Arbeitsplanung oder Arbeitsschutz. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Bürsten- und Pinselmacher
| Statt | Besser |
|---|---|
| Bürsten gemacht | Handfeger mit Rosshaarbündeln gezogen, Verankerung und Besatzdichte geprüft |
| Material vorbereitet | Naturborsten nach Länge sortiert, gekämmt und zu Bündeln abgeteilt |
| An der Maschine gearbeitet | Bürstenmaschine für 6 Bürsten eingerichtet und Bohrbild kontrolliert |
| Pinsel gefertigt | Flachpinsel eingezwingt, Zwinge eingeblecht und Stiel gefasst |
| Qualität kontrolliert | Pinselserie auf Haarverlust, Formhaltung und Maße geprüft, Ausschuss dokumentiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Das Handwerk bildet in kleinen und mittleren Werkstätten und Manufakturen aus, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Gesellenprüfung und Zulassung
In der Mitte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung mit Arbeitsproben. Die Gesellenprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen: Produktionsauftrag mit 60 Prozent, Arbeitsplanung und Technologie mit 30 Prozent sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. Im Produktionsauftrag fertigen Sie je nach Schwerpunkt Bürsten oder Pinsel, teils von Hand, teils an der Maschine, und führen dazu Fachgespräche. Die beiden anderen Bereiche sind schriftlich.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin (BüPinAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Skizzen anfertigen, technische Zeichnungen lesen und umsetzen
- c)Informationen beschaffen und nutzen, Normen einhalten
- d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung konstruktiver und fertigungstechnischer Gesichtspunkte sowie von Materialbedarf und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig planen sowie im Team und mit Vorgesetzten abstimmen
- e)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
- f)Produktionsmuster, Materialien, Prüf-, Mess- und Hilfsmittel bereitstellen
- g)Arbeitsabläufe, insbesondere unter Berücksichtigung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte, eigenständig und im Team planen und Umsetzung überprüfen
- h)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- i)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen, dabei betriebsspezifische Software anwenden, Vorschriften des Datenschutzes beachten und Daten pflegen und sichern
- j)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Begriffe anwenden und kulturelle Identitäten beachten
2 Zurichten von Bestückungsmaterialien18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arten, Eigenschaften und Verwendung von Bestückungsmaterialien, Hölzern, Kunststoffen, Metallen, Halbzeugen und Hilfsstoffen unterscheiden
- b)Veränderungen von Materialien, insbesondere durch Temperatur und Luftfeuchtigkeit, berücksichtigen
- c)Artenschutzbestimmungen beachten
- d)Bestückungsmaterialien auswählen, prüfen und für die Weiterverarbeitung vorbereiten, Verarbeitungsmerkmale berücksichtigen
- e)Werkzeuge und Maschinen für die Zurichtung unterscheiden, auswählen und unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen einrichten und einsetzen
- f)Bestückungsmaterialien für die Weiterverarbeitung zurichten
- g)Materialien aus Holz, Kunststoff und Metall, insbesondere Stiele, Bürstenkörper, Zwingen, Zwirne und Drähte, für die Befestigung des Bestückungsmaterials auswählen
- h)Handwerkzeuge pflegen und instand halten
- i)Arbeitsergebnisse prüfen, Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und diese Maßnahmen dokumentieren
- j)Bestückungsmaterialien zu Mischungen zusammenstellen
- k)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- l)Maschinen warten und instand halten
3 Lagern von Materialien3 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bestückungsmaterialien lagern und vor Schädlingsbefall schützen; Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einleiten
- b)Lagerkriterien, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, beachten
- c)Gefahrstoffe lagern, Sicherheitsvorschriften beachten
- d)Halbzeuge, insbesondere aus Holz, Kunststoff und Metall, lagern
- e)Fertigprodukte, insbesondere für Kommissionierung, lagern
4 Einrichten und Bedienen von Maschinen, technischen Anlagen und Systemen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Maschinen und Anlagen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes, unterscheiden und auswählen
- b)Maschinen und Anlagen einrichten, bedienen, warten und instand halten, Sicherheitsbestimmungen beachten
- c)Produktionsabläufe kontrollieren
- d)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- e)qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Behebung veranlassen
5 Einstellen von Fertigungsparametern14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Funktions- und Wirkungsweisen elektrischer, pneumatischer, hydraulischer, halbautomatischer Systeme sowie von Systemkombinationen unterscheiden
- b)Methoden des Regelns und Steuerns unterscheiden
- c)Fertigungsparameter unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einstellen
- d)Fertigungsabläufe steuern und kontrollieren; Änderungen vornehmen
- e)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
6 Herstellen von Bürsten20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bürsten, insbesondere nach Verwendungszweck, Herstellungstechniken und Materialien, unterscheiden
- b)Herstellungstechniken, insbesondere Binden, Setzen, Einziehen, Stanzen, Gießen und Drehen, nach Materialart und Auftrag unterscheiden und auswählen
- c)Bestandteile, insbesondere Bestückungsmaterialien, Stiele, Bürstenkörper und Drähte, zur Herstellung von Bürsten auswählen
- d)Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen einrichten und bedienen
- e)Bestandteile durch Setzen und Einziehen zu Produkten zusammenfügen
- f)Arbeitsergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren, Nacharbeiten durchführen
- g)Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen
- h)qualitätssichernde Maßnahmen und Qualitätskontrollen durchführen, Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- i)Geräte und Maschinen kontrollieren, warten und instand halten
- j)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
7 Herstellen von Pinseln20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Pinsel, insbesondere nach Verwendungszweck, Herstellungstechniken und Materialien, unterscheiden
- b)Herstellungstechniken, insbesondere Wegbinden, Einzwingen, Einblechen, Einringen und Fassen, nach Materialart und Auftrag unterscheiden und auswählen
- c)Bestandteile, insbesondere Bestückungsmaterialien, Zwingen und Stiele, zur Herstellung von Pinseln auswählen
- d)Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen einrichten und bedienen
- e)Bestandteile durch Einringen und Einzwingen zu Produkten zusammenfügen
- f)Arbeitsergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren, Nacharbeiten durchführen
- g)Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen
- h)qualitätssichernde Maßnahmen und Qualitätskontrollen durchführen, Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- i)Geräte und Maschinen kontrollieren, warten und instand halten
- j)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Herstellen von Bürsten1 Position
1 Herstellen von Bürsten26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bestückungsmaterialien, insbesondere synthetische Fasern, Pflanzenfasern, Grobhaare, Feinhaare, Borsten und Drähte, nach ihren Erkennungsmerkmalen und Eigenschaften auswählen
- b)Herstellungstechniken, insbesondere Abteilen, Binden, Setzen, Einziehen, Stanzen und Drehen, nach Materialart und Auftrag festlegen
- c)Bürsten unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks in Handeinzug, insbesondere durch Portionieren, Abwiegen, Einziehen, Ausputzen und Beschneiden, herstellen
- d)Bürsten unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks maschinell, insbesondere durch Portionieren, Einstanzen, Drehen, Ausputzen und Beschneiden, herstellen oder Bürsten unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks maschinell, insbesondere durch Portionieren, Einsetzen mittels Schablonen, Ausputzen und Beschneiden, herstellen
- e)Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
- f)Produkte mit Hilfe von unterschiedlichen technischen Verfahren kennzeichnen
- g)Endkontrollen durchführen
- h)Bürsten verpacken, Verpackungen etikettieren und für Versand und Auslieferung vorbereiten und einlagern
- i)Reststoffe lagern und Abfallstoffe der Entsorgung zuführen
- j)bei der Entwicklung und Gestaltung von Produkten im Team mitwirken, Produkte präsentieren
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Herstellen von Pinseln1 Position
1 Herstellen von Pinseln26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bestückungsmaterialien, insbesondere Feinhaare, Borsten, synthetische Fasern, Imitationen und Mischungen, nach ihren Erkennungsmerkmalen und Eigenschaften auswählen
- b)Herstellungstechniken, insbesondere Einzwingen, Einringen, Einblechen und Fassen, nach Materialart und Auftrag festlegen
- c)Pinsel unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks, insbesondere durch Portionieren, Abwiegen, Wegbinden, Formen, Einsetzen von Einlagen, Kitten, Ausputzen, Beschneiden sowie durch das Aufsetzen von Stielen, manuell herstellen
- d)Pinsel unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks, insbesondere durch Abteilen, Einsetzen von Einlagen, Auf-Länge-Ziehen, Kitten, Aufsetzen und Aufpressen von Deckeln und Stielen, maschinell herstellen
- e)Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
- f)Pinsel durch Spitzen zum Konfektionieren vorbereiten
- g)Produkte mit Hilfe von unterschiedlichen technischen Verfahren kennzeichnen
- h)Endkontrollen durchführen
- i)Pinsel verpacken, Verpackungen etikettieren und für Versand und Auslieferung vorbereiten und einlagern
- j)Reststoffe lagern und Abfallstoffe der Entsorgung zuführen
- k)bei der Entwicklung und Gestaltung von Produkten im Team mitwirken, Produkte präsentieren
Abschnitt D: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)Materialien auf Vollständigkeit, Qualität und Unversehrtheit kontrollieren, Normen beachten
- c)Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen über Störungen im Arbeitsablauf informieren
- d)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
- e)Lösungsvorschläge zur Behebung von Störungen im Arbeitsablauf aufzeigen
- f)durchgeführte Arbeiten kontrollieren, bewerten und Ergebnisse dokumentieren
- g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wählen einen der beiden Schwerpunkte: Herstellen von Bürsten oder Herstellen von Pinseln. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Üblich ist eine regelmäßige Durchsicht mit Unterschrift, zum Beispiel einmal pro Woche oder Monat.
Muss ich Fertigungsschritte wie Abteilen oder Einzwingen einzeln aufführen?
Nennen Sie die Schritte, die Sie in der Woche ausgeführt haben, in Stichworten mit Material und Verfahren. Eine Zeile wie Bündel eingezwingt und Zwinge eingeblecht reicht meist aus. Wie genau Ihr Betrieb es sehen will, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.
Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?
Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er muss aber zur Zulassung vorliegen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Fehlt er, kann die Handwerkskammer die Zulassung verweigern.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin (BüPinAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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