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Berichtsheft als Kerzenhersteller und Wachsbildner: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Kerzenhersteller und Wachsbildner gehört, was Sie in Werkstatt und Berufsschule gelernt und getan haben: Rohstoffe wie Paraffin, Stearin oder Bienenwachs auswählen und lagern, Dochte bestimmen, Kerzen ziehen, gießen oder pressen, Abgussformen herstellen, Wachsplatten verzieren und Produkte für den Versand zusammenstellen. Jede Woche bekommt Datum, Tätigkeiten und Stunden. Die Beispiele unten zeigen, wie das konkret aussehen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Kerzenhersteller und Wachsbildner ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner (KhWbAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wählen einen von zwei Schwerpunkten: Kerzenherstellung oder Wachsbildnerei. Beide teilen sich einen gemeinsamen Teil, der Rest ist schwerpunktspezifisch.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagParaffin- und Stearinlieferung kontrolliert, nach Sorten sortiert und im Rohstofflager eingeräumt; Chargenzettel abgelegt8
DienstagDochte nach Kerzendurchmesser ausgewählt, Probekerzen mit zwei Dochtstärken gegossen und Abbrand nach 2 Stunden beobachtet8
MittwochBerufsschule: Eigenschaften von Wachsen, Arbeitssicherheit im Umgang mit heißen Massen, Fachrechnen8
DonnerstagKerzen im Tauchverfahren gezogen, Schichtdicke gemessen, Kerzenfüße zugeschnitten und Oberflächen geglättet8
FreitagGießformen gereinigt und gewartet, Wachsreste sortenrein gesammelt, Arbeitsplatz und Gießtisch gründlich gesäubert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurf für ein Osterkerzen-Relief skizziert, Motiv mit der Ausbilderin besprochen und Schablonen für Wachsplatten angefertigt8
DienstagZweiteilige Silikonform nach Urmodell hergestellt, Trennlinie festgelegt und Gießkanäle gesetzt8
MittwochBerufsschule: Kalkulation von Wachsprodukten, Kundenberatung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagWachsplatten verziert, Ornamente aufgelegt, Teilflächen vergoldet und Kerze mit Lack veredelt8
FreitagGesellenstück weiter ausgearbeitet, Arbeitsschritte mit Fotos dokumentiert und Produkte für den Versand kommissioniert8

Berufsschule im Berichtsheft des Kerzenherstellers und Wachsbildners

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Wachsarten und ihre Eigenschaften, Dochtberechnung, Farbmittel, Gestaltungslehre oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Kerzenhersteller und Wachsbildner

StattBesser
Kerzen gemachtStabkerzen im Tauchverfahren gezogen, Durchmesser und Gewicht stichprobenartig geprüft
Mit Wachs gearbeitetParaffin und Stearin im Verhältnis 9 zu 1 geschmolzen, Gießtemperatur kontrolliert und in Formen gegossen
Form gebautEinteilige Silikonform um ein Urmodell gegossen, nach dem Aushärten entformt und auf Blasen geprüft
VerziertWachsplatten ausgeschnitten, Ornamente aufgelegt und Teilflächen mit Blattgold belegt
Im Lager geholfenWareneingang gegen Lieferschein geprüft, Kerzen kommissioniert und für den Versand verpackt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Kerzenmanufakturen, Wachszieherwerkstätten und Betrieben der Wachswarenherstellung. Zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung an, in der Sie Kerzen fertigen und verzieren. Die Gesellenprüfung hat fünf Prüfungsbereiche: Herstellen von Wachsprodukten mit einer mehrtägigen Prüfungsarbeit samt Dokumentation und kurzer Präsentation, Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen mit Fachgespräch, Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten, Betriebliche Herstellungsprozesse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die letzten drei Bereiche sind schriftlich.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin (KhWbAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen

1 Auswählen und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)mineralische, tierische, pflanzliche und synthetische Wachse, Fette und Öle unter Berücksichtigung von Art und Eigenschaften auswählen
  • b)Hilfsstoffe unter Berücksichtigung von Funktion und Eigenschaften auswählen
  • c)Roh- und Hilfsstoffe, insbesondere Dochte, Lacke, Farben und Duftstoffe, nach rechtlichen Vorgaben und Herstellerangaben lagern und bereitstellen, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung prüfen
  • d)Halbfabrikate auswählen, sichtprüfen und bereitstellen
  • e)Qualität von Roh- und Hilfsstoffen prüfen
  • f)Bestandskontrollen durchführen und Lagerbestand dokumentieren
2 Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)manuelle Fertigungsverfahren von Kerzen, insbesondere Gießen, Tauchen und Ziehen, unterscheiden
  • b)die bei der Kerzenherstellung anzuwendenden maschinellen Verfahren des Gießens, Pressens und Ziehens unterscheiden
  • c)Maschinen und Geräte in Betrieb nehmen
3 Auswählen und Verarbeiten von Dochten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Dochte für den Produktionsprozess vorbereiten
  • b)Dochte einsetzen und verarbeiten
  • c)Rund-, Flach- und Spezialdochte unter Berücksichtigung des Brennverhaltens, der Kerzenrohstoffe, technologischer Herstellungsverfahren sowie der Anforderungen an die Kerze auswählen
4 Beurteilen des Abbrandes von Kerzen2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Rahmenbedingungen für das Abbrennen von Kerzen entsprechend dem Verwendungszweck unter Berücksichtigung von Brandschutzbestimmungen schaffen
  • b)Brennversuche durchführen und dabei Bildung der Brennschüssel, Dochtstand sowie Brenndauer beurteilen, Einfluss von Farben und Lacken auf den Abbrand beurteilen
  • c)Rußentwicklung messen und beurteilen
  • d)Ergebnisse dokumentieren und Herstellungsprozesse optimieren
5 Auswählen und Verarbeiten von Brennmassen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Wachse, Paraffine und Fettsäuren aufgrund ihrer Eigenschaften und Verarbeitungsmöglichkeiten auswählen
  • b)Kompositionen von Brennmassen auf Grundlage von Rezepturen berechnen und zusammenstellen
  • c)Wachse, Paraffine und Fettsäuren sowie Kompositionen von Brennmassen unter Berücksichtigung ihres Schmelzpunktes verflüssigen
  • d)Wachse, Paraffine und Fettsäuren sowie Kompositionen von Brennmassen mit fettlöslichen Farben und Pigmentfarben einfärben
  • e)Duftstoffe zu Brennmassen und Kompositionen von Brennmassen zufügen
6 Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anregungen sammeln und auswerten, Kreativitätstechniken einsetzen, Urheberrechte und Musterschutzbestimmungen beachten
  • b)Konzepte für Formen, Dekore und Verzierungen entwickeln
  • c)Skizzen manuell anfertigen
  • d)Skizzen manuell unter Berücksichtigung produktionstypischer Maße und Einheiten vergrößern und verkleinern
  • e)Skizzen manuell farbig gestalten
  • f)Kerzenkörper berechnen und abwickeln
  • g)entwickelte Konzepte auf Mantelflächen übertragen und optimieren
  • h)Ergebnisse präsentieren
  • i)betriebliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Konzepten prüfen
7 Herstellen von Abgussformen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Modelle auswählen und vorbereiten
  • b)einteilige Modelle rahmen
  • c)Abformmassen aus Gips herstellen
  • d)einteilige Gipsformen unter Berücksichtigung von Härtevorgängen herstellen
  • e)Modelle aus Gipsformen entnehmen
  • f)Gipsformen entgraten und ausbessern
8 Fertigen von Kerzen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kerzen aufgießen, gießen, pressen, tauchen und ziehen
  • b)Kerzen von Hand, insbesondere durch Köpfeln und Lochen, bearbeiten
  • c)Kerzen schneiden und sägen
  • d)Produktqualität, insbesondere hinsichtlich Bruchsicherheit, Farbe, Form und Profil, prüfen
9 Be- und Verarbeiten von Farbmitteln und Lacken2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Farbmittel und Lacke sowie deren Eigenschaften unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Farbmittel und Lacke unter Berücksichtigung von Mischungsregeln mischen
  • c)Farbmittel und Lacke zur Verwendung aufbereiten
  • d)Farbmittel und Lacke verarbeiten
  • e)Verarbeitungs- und Sicherheitsvorschriften beachten
10 Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schablonen herstellen
  • b)Wachsplatten ziehen
  • c)Dekore, insbesondere Schriften, durch Schneiden und Ausstechen anfertigen
  • d)Intarsien schneiden und legen
11 Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Materialien und Zubehörteile zur Verzierung auswählen
  • b)Dekore, insbesondere Schriften und Reliefs, auflegen
12 Lagern und Kommissionieren von Produkten2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Produkte kennzeichnen
  • b)Produkte verpacken und etikettieren
  • c)Produkte lagern, Lagerbedingungen beachten
  • d)Produkte für den Versand vorbereiten

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten:

1. Schwerpunkt Kerzenherstellung3 Positionen

1 Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anlagen unter Berücksichtigung von Funktionen und Einsatzmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich elektrischer, elektronischer, hydraulischer und pneumatischer Antriebs- und Steuerungssysteme, auswählen
  • b)Anlagen einrichten und umrüsten, Funktionen prüfen sowie unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen und bedienen
  • c)Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie über Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
  • d)Produktionsprozesse steuern und überwachen
  • e)Störungen feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
2 Fertigen von Kerzen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kerzenköpfe fräsen
  • b)Kerzenfüße fräsen, bohren und konisieren
  • c)Kerzenoberflächen glätten
  • d)Wachsstockschnüre ziehen
3 Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kerzen mit Ornamenten verzieren
  • b)Kerzen mit Farben veredeln
  • c)Kerzen mit Lacken veredeln

2. Schwerpunkt Wachsbildnerei4 Positionen

1 Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwürfe unter Berücksichtigung von Perspektiven, Proportionen, Rhythmen, Farben und Kontrasten sowie unter Berücksichtigung von Stilkunde, Ornament- und Farbsymbolik gestalten
  • b)Entwürfe mit Hilfe digitaler Medien herstellen
  • c)rechtliche Regelungen, insbesondere Urheberrecht und Musterschutzbestimmungen, beachten
2 Herstellen von Abgussformen3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Modelle für zweiteilige Abgussformen rahmen
  • b)Abformmassen aus Silikon auswählen und herstellen
  • c)ein- und zweiteilige Silikonformen herstellen, Härtevorgang beachten
  • d)Modelle aus Silikonformen entnehmen
  • e)Silikonformen entgraten und ausbessern
3 Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Urformen für Dekore, Plastiken und Reliefs modellieren
  • b)Wachsplatten veredeln und vergolden
  • c)Schriften unter Berücksichtigung der Typografie auswählen, Schriftwirkung beurteilen
  • d)Dekore, Plastiken und Reliefs ausbessern, patinieren und bemalen
4 Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kerzen und Reliefs durch Bearbeitung von Oberflächen veredeln
  • b)Kerzen zwicken und verzieren
  • c)Wachsstöcke legen und verzieren

Abschnitt C: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen
  • b)Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen
  • c)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen eigenständig und im Team planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
  • d)Arbeitsschritte festlegen und dokumentieren
  • e)Maschinen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
  • f)Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
  • g)Konflikte im Team lösen
6 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen
  • b)Daten erfassen, Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
  • c)Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen
7 Einrichten, Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen unter Berücksichtigung von Aufbau und Funktion auswählen
  • b)Arbeitsplatz vorbereiten
  • c)Funktionsfähigkeit von Werkzeugen, Geräten und Maschinen kontrollieren
  • d)Werkzeuge, Geräte und Maschinen einrichten und in Betrieb nehmen
  • e)Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen und dabei Roh- und Hilfsstoffe wirtschaftlich einsetzen
  • f)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Vorrichtungen reinigen, pflegen und prüfen
  • g)Chemikalien, insbesondere Lösungsmittel, zur Fertigung und Reinigung auswählen, einsetzen und entsorgen
  • h)Brandschutzbestimmungen anwenden
  • i)Werkzeuge, Geräte und Maschinen umrüsten
  • j)Wartungspläne umsetzen
  • k)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Vorrichtungen warten, Maßnahmen zur Wartung ergreifen, Wartung dokumentieren
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden, insbesondere qualitätssichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
  • b)Qualitätsstandards anwenden, Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren sowie zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • c)Produkte, insbesondere Maße und Inhaltsstoffe, kennzeichnen
9 Kundenorientierung und Beratung2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Auswirkungen des Verhaltens im Umgang mit Kunden berücksichtigen
  • b)Kunden über das Angebot an Produkten und Dienstleistungen informieren und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten
  • c)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
  • d)Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
  • e)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen
10 Mitwirken an der Kontrolle von Kosten und Leistungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
  • b)an der Ermittlung betrieblicher Kosten- und Leistungsstrukturen mitwirken
  • c)Kalkulationen von Angeboten nach betrieblichen Vorgaben vorbereiten, insbesondere Materialkosten, Zeitaufwand und Personalbedarf berücksichtigen
  • d)Möglichkeiten, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen

Häufige Fragen

Wer führt das Berichtsheft als Kerzenhersteller und Wachsbildner?

Das Berichtsheft führen Sie selbst, als Auszubildende oder Auszubildender (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeit in der Woche ein.

Muss ich Schwerpunkt Kerzenherstellung und Wachsbildnerei getrennt eintragen?

Sie tragen ein, was Sie tatsächlich tun. Haben Sie den Schwerpunkt Kerzenherstellung, stehen dort Fertigungsverfahren und Veredelung im Vordergrund, bei der Wachsbildnerei eher Entwürfe, Abgussformen und Reliefs. Der gemeinsame Teil mit Rohstoffen, Dochten und Brennmassen kommt bei beiden vor.

Wie ausführlich sollen die Einträge sein?

Stichworte reichen, wenn sie konkret sind: Verfahren, Wachssorte, Werkzeug und Ergebnis. Nennen Sie zum Beispiel die Dochtstärke und den beobachteten Abbrand statt nur Kerzen getestet. Wie viel Platz Ihre Kammer vorsieht, erfahren Sie bei Ihrem Ausbilder.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Es ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO), geht aber nicht in die Note ein. Fehlt der Nachweis, kann die Zulassung gefährdet sein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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