Berichtsheft als Klavier- und Cembalobauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Woche fachlich getan haben: Holz- und Metallarbeiten, der Bau von Resonanzböden und Stimmstöcken, das Einbauen und Regulieren von Spielwerken, Stimmen und Intonieren, Oberflächenbehandlung, Reparaturen und Kundenberatung. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Je nach Fachrichtung stehen bei Ihnen Klaviere und Flügel oder Cembali im Mittelpunkt.
Stand: 21.10.2026
Was als Klavier- und Cembalobauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung (KlaCembAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und ist ein Handwerksberuf. Es gibt zwei Fachrichtungen: Klavierbau und Cembalobau. Welche Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Be- und Verarbeiten von Holz und Metall sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Herstellen von akustischen Anlagen
- Stimmen von Instrumenten
- Behandeln von Oberflächen
- Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen
- Fachrichtung Klavierbau: Vorrichten, Einbauen, Komplettieren und Regulieren von Spielwerken, Intonieren, Einbauen von Zusatzeinrichtungen, Reparieren
- Fachrichtung Cembalobau: Mechaniken und Schaltungen, Klaviaturen, Intonieren, Reparieren, Veredeln von Oberflächen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Werkstatt aufgeräumt, Hobel und Stechbeitel geschärft, Fichtenleisten auf Maß gehobelt und abgerichtet | 8 |
| Dienstag | Holzverbindungen geübt: Zapfen und Schlitz gesägt und mit dem Beitel nachgearbeitet, Maßhaltigkeit mit Messschieber geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Holzeigenschaften und Holztrocknung, Werkstoffkunde, technisches Zeichnen | 8 |
| Donnerstag | Alte Filzauflagen an einem Klavier entfernt, Tastenbeläge gereinigt, erste Tonhöhe mit dem Stimmgerät gehört und verglichen | 8 |
| Freitag | Stimmhammer geführt, Unisono an einem Übungsklavier gestimmt, Arbeitsplatz gereinigt, Wochenbericht mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsauftrag für einen Flügel aufgenommen, Materialbedarf berechnet, Zeitbedarf geschätzt und Arbeitsschritte dokumentiert | 8 |
| Dienstag | Spielwerk eines Flügels eingebaut, Hammerköpfe und Dämpfer vorgerichtet, Tastenniveau und Tastentiefe eingestellt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Akustik und Schwingungslehre, Planen und Konstruieren, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Mechanik reguliert, Auslösung und Repetition geprüft, Hammerköpfe intoniert und Klangunterschiede zwischen den Lagen angeglichen | 8 |
| Freitag | Kundenbesuch mit dem Gesellen, Klavier nachgestimmt, Verschleißteile benannt und Angebot für eine Reparatur vorbereitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Klavier- und Cembalobauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Akustik, Werkstoffkunde, Zeichnen oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Klavier- und Cembalobauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Klavier gearbeitet | Spielwerk eines Klaviers reguliert: Hammerstellung, Auslösung und Fänger eingestellt |
| Stimmen geübt | Mittellage eines Klaviers gestimmt: Unisono und Oktaven mit Stimmhammer und Stimmgerät kontrolliert |
| Holz bearbeitet | Rippen für einen Resonanzboden gehobelt, auf 6 mm Stärke gebracht und Passung geprüft |
| Klang verbessert | Hammerköpfe mit der Intonierzange und Nadeln intoniert, Klangfarbe der Diskantlage angeglichen |
| Kunden geholfen | Kunden über Pflege und Raumklima informiert, Stimmintervall besprochen und Reparaturumfang erklärt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Klavier- und Cembalobauwerkstätten, die Ausbildung gehört zum Handwerk. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und stellt Ihren Ausbildungsstand fest. Die Gesellenprüfung besteht aus fünf Prüfungsbereichen: Arbeitsauftrag, Durchführen von Reparaturen, Stimmen und Intonieren, Planen und Konstruieren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Im Arbeitsauftrag planen Sie die Fertigstellung eines Instruments, führen sie aus, dokumentieren sie und erläutern sie in einem Fachgespräch.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin (KlaCembAusbV 2017), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)besaitete Tasteninstrumente nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen und historischen Gesichtspunkten unterscheiden
- b)Zustand von Tasteninstrumenten beurteilen und dokumentieren
- c)Arbeitsaufträge prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen, Zeitbedarfe abschätzen
- d)Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
- e)Skizzen und normgerechte Zeichnungen anfertigen und anwenden
- f)Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen sowie Materialbedarf ermitteln und Material disponieren
- g)Arbeitsplatz nach sicherheitsrelevanten und ergonomischen Gesichtspunkten einrichten; ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung beachten
- h)Sachverhalte darstellen; Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, anwenden
- i)Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
- j)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern; Datenschutz beachten
- k)Arbeiten im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Teamarbeit auswerten
- l)Liefertermine und -bedingungen beachten
- m)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und arbeitssicherheitstechnischer Gesichtspunkte festlegen und dokumentieren
- n)technische Entwicklungen feststellen und berücksichtigen
2 Be- und Verarbeiten von Holz und Metall sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
- b)Werkzeuge und Geräte handhaben, pflegen und instand halten, insbesondere Werkzeuge schärfen
- c)Maschinen unter Beachtung von sicherheitsrelevanten und ergonomischen Aspekten einrichten, bedienen und pflegen
- d)Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- e)Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messungen durchführen, Toleranzen berücksichtigen
- f)Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und nach Verwendungszweck zuordnen; Artenschutzbestimmungen beachten
- g)Hölzer, Metalle und sonstige Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere nach akustischen, optischen und mechanischen Eigenschaften, auswählen, Holzfeuchte, -einschnitt und -fehler beachten
- h)Hölzer sowie sonstige Werk- und Hilfsstoffe lagern, Vorschriften und Lagerkriterien einhalten
- i)Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen, Feilen, Hobeln, Stemmen und Biegen, manuell bearbeiten
- j)Werkstoffe, insbesondere durch Sägen und Bohren, maschinell bearbeiten
- k)Materialverbindungen nach Verwendungszweck auswählen
- l)Verbindungen zwischen gleichen und unterschiedlichen Materialien, insbesondere Holz-, Klebe- und Schraubverbindungen, herstellen; Gesundheits- und Umweltschutz- sowie Verarbeitungsvorschriften beachten
- m)Furniere unter Beachtung des Furnierbildes auswählen, fügen und zusammensetzen
- n)Furnierklebetechniken unterscheiden und auswählen, Furniere aufbringen
- o)furnierte Teile verputzen und für die Oberflächenbehandlung vorbereiten
- p)Spezialwerkzeuge und Schablonen herstellen
3 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
- c)Wareneingangskontrollen sowie prozessorientierte Zwischen- und Endkontrollen durchführen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren
- d)zugelieferte und gefertigte Teile lagern, Lagerkriterien beachten
- e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
4 Herstellen von akustischen Anlagen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)akustische Anlagen von Klavieren, Flügeln und Cembali, insbesondere nach Bauarten, unterscheiden
- b)Bauteile, insbesondere Rasten, Resonanzkörper, Bodenlager, Stimmstöcke, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager, Gussplatten und Anhangleisten, zuordnen
- c)Bauteile, insbesondere Rasten, Bodenlager, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager und Anhangleisten, planen und herstellen
- d)Bauteile nach Konstruktionsvorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung von Resonanzbodenwölbung, Stegüberhöhung und Saitenlängen, planen, herstellen und zusammenfügen
- e)Saitenbezug anfertigen und Saiten aufziehen
5 Stimmen von Instrumenten22 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Stimmverfahren unterscheiden und auswählen
- b)Stimmwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwenden
- c)Temperatur legen, nach Oktaven stimmen und chorrein stimmen oder Temperatur legen, nach Oktaven stimmen und Register stimmen
- d)Instrumente, insbesondere nach Gehör, vorstimmen
- e)Instrumente, insbesondere nach Gehör, stimmen
6 Behandeln von Oberflächen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheiden und zuordnen
- b)Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen, Bleichmitteln und Lacken, unterscheiden
- c)Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwenden
- d)Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, Bleichen, Lackieren, Polieren, Färben und Patinieren, behandeln
- e)Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen, Sicherheitsregeln beachten
- f)behandelte Oberflächen prüfen
7 Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Gespräche mit internen oder externen Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
- b)Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informieren
- c)produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
- d)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen
- e)Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen; Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
- f)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
- g)Kundenkontakte auswerten
- h)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
- i)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klavierbau5 Positionen
1 Vorrichten und Einbauen von Spielwerken von Klavieren und Flügeln16 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Funktion und Bauweise von Spielwerken, Mechaniken und Schaltungen, insbesondere von Klavieren, Flügeln und Cembali, unterscheiden
- b)Mechaniken, Klaviaturen und Schaltungen vorrichten
- c)Schaltungen herstellen und unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen
- d)Mechaniken und Klaviaturen unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen
2 Komplettieren und Regulieren von Spielwerken von Klavieren und Flügeln24 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Regulierwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwenden
- b)Mechaniken unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben, insbesondere durch Einbau von Dämpfung, Hammerstielen und Hammerköpfen, komplettieren
- c)Klaviaturen und Mechaniken nach Maßvorgaben regulieren, auswiegen und ausarbeiten
- d)Schaltungen einstellen
3 Intonieren von Klavieren und Flügeln14 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Hammerköpfe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
- b)Intonierverfahren unterscheiden und auswählen
- c)Intonierwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwenden
- d)Hammerkopffilze, insbesondere durch Vorstechen und Schleifen, vorbereiten
- e)klangliche Optimierung, insbesondere durch Stechen und Schleifen von Hammerkopffilzen, durchführen
4 Einbauen von Zusatzeinrichtungen bei Klavieren und Flügeln4 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Zusatzeinrichtungen hinsichtlich Eigenschaften und Funktionen unterscheiden
- b)Zusatzeinrichtungen, insbesondere Stummschaltungssysteme und Feuchtigkeitsregulatoren, auswählen und nach Herstellerangaben einbauen
- c)Spielwerksanpassungen vornehmen
5 Reparieren von Klavieren und Flügeln20 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren
- b)Reparaturumfang feststellen, Kosten abschätzen, Reparaturauftrag mit Kunden abstimmen
- c)Teile von akustischen Anlagen, insbesondere Resonanzböden, Stege, Stimmstöcke, Stimmwirbel und Saiten, reparieren und ersetzen
- d)Spielwerke ausbauen und reinigen
- e)Mechanikteile reparieren und ersetzen, insbesondere Hammerköpfe austauschen und abziehen, Mechanikglieder garnieren, tuchen und achsen, Dämpfung austauschen
- f)Klaviaturteile, insbesondere Tastenbeläge, Filz- und Tuchgarnierungen, reparieren und ersetzen
- g)Spielwerke nach Reparatur einbauen und regulieren
- h)Schaltungen und Zusatzeinrichtungen warten
- i)Gehäuseteile reparieren
- j)Oberflächen instand setzen
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Cembalobau5 Positionen
1 Bearbeiten und Einbauen von Mechaniken und Schaltungen24 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Funktion und Bauweise von Mechaniken, Schaltungen und Spielwerken, insbesondere von Cembali, Spinetten, Clavichorden, Hammerflügeln und Klavieren, unterscheiden
- b)Mechaniken, insbesondere Cembalomechaniken, unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben herstellen und vorrichten
- c)Schaltungen herstellen und unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen und regulieren
- d)Mechanikteile, insbesondere Springerrechen, Springer und Dämpfungen, unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen
- e)Mechaniken regulieren und ausarbeiten
2 Herstellen, Bearbeiten und Einbauen von Klaviaturen18 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)ein- und zweimanualige Klaviaturen unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben herstellen und vorrichten
- b)Klaviaturen regulieren, auswiegen und ausarbeiten
- c)Manualkoppeln für zweimanualige Klaviaturen herstellen und einbauen
- d)Klaviaturen unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen
3 Intonieren von Cembali13 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Kiele, insbesondere Kunststoff- und Federkiele, nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
- b)Intonierwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwenden
- c)Kielmaterialien durch Zuschneiden auf Maß und Form vorbereiten
- d)klangliche Optimierung durch Nachschneiden von Kielen durchführen
4 Reparieren von Cembali15 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren
- b)Reparaturumfang feststellen, Kosten abschätzen, Reparaturauftrag mit Kunden abstimmen
- c)Teile von akustischen Anlagen, insbesondere Resonanzböden, Rippen, Stege, Stimmstöcke, Stimmwirbel und Saiten, reparieren und ersetzen
- d)Spielwerke ausbauen und reinigen
- e)Mechanikteile reparieren und ersetzen, insbesondere Kiele und Zungen austauschen, Dämpfungen nachschneiden und austauschen
- f)Klaviaturteile, insbesondere Tastenbeläge, Tastenführungen und Garnierungen, reparieren und ersetzen
- g)Spielwerke nach Reparatur einbauen und regulieren
- h)Schaltungen und Zusatzeinrichtungen instand setzen und regulieren
- i)Oberflächen instand setzen
- j)Zustand historischer Tasteninstrumente beurteilen und dokumentieren, Originalsubstanz bewahren, restaurierungsethische und physikalische Gesichtspunkte berücksichtigen
5 Veredeln von Oberflächen8 Wochen im 25. bis 42. Monat
- a)Veredelungstechniken, insbesondere Vergolden und Tapezieren, unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe vorbereiten
- c)Vergoldungstechniken, insbesondere Blattvergoldung, anwenden
- d)Tapeten, insbesondere unter Beachtung von Rapporten und Druckbildern, aufbringen
Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Häufige Fragen
Muss ich als Klavier- und Cembalobauer jede Woche ein Berichtsheft führen?
Ja, Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag pro Woche mit Tätigkeiten, Stunden und Berufsschulthemen. Wie genau, legt Ihre Handwerkskammer fest.
Was trage ich ein, wenn ich nur Hobel und Beitel geschärft habe?
Auch das gehört hinein, mit Zweck und Ergebnis: Werkzeug geschärft, um Fichtenleisten sauber auf Maß zu hobeln. Solche Grundlagen ordnen sich der Position Be- und Verarbeiten von Holz und Metall zu.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Das ist mit einer Unterschrift verbunden, die regelmäßig erfolgen sollte, damit am Ende nichts nachgeholt werden muss.
Gibt es Unterschiede zwischen Klavierbau und Cembalobau im Berichtsheft?
Ja, in den fachrichtungsbezogenen Tätigkeiten. Im Klavierbau tragen Sie etwa Spielwerke, Regulieren und Intonieren von Klavieren und Flügeln ein, im Cembalobau Klaviaturen, Mechaniken, Schaltungen und das Intonieren von Cembali. Die übrigen Inhalte wie Holzbearbeitung, Stimmen und Kundenberatung gelten für beide.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin (KlaCembAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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