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Berichtsheft als Gerüstbauer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Gerüstbauer gehört alles, was Sie in der Woche für Ihre Ausbildung getan haben: Aufbau, Umbau und Abbau von Fassadengerüsten, Schutzgerüsten und Traggerüsten, das Einrichten und Sichern der Baustelle, das Verankern der Gerüste, Vermessen und Prüfen der Tragfähigkeit des Untergrunds, Wartung und Transport der Gerüstbauteile sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Gesellenprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Gerüstbauer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin (GerüstbAusbV 2000). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSicherheitsunterweisung auf der Baustelle, persönliche Schutzausrüstung kontrolliert, Gerüstbauteile vom Lkw abgeladen und nach Art sortiert8
DienstagRahmengerüst an einem Wohnhaus mit aufgebaut: Fußspindeln ausgerichtet, Rahmen gestellt, Beläge und Diagonalen eingehängt8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Arbeitssicherheit, Werkstoffkunde, Lesen einfacher Zeichnungen8
DonnerstagVerankerungen gesetzt, Bohrlöcher gebohrt und Gerüstanker eingedreht, Gerüstteile zum nächsten Abschnitt hochgereicht8
FreitagWerkzeuge und Kleinteile im Lager gewartet, Bauteile auf Beschädigungen geprüft, Lkw für die nächste Baustelle beladen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAufmaß an einem Gebäude mit Erker genommen, Gerüstplan mit Grundriss und Ansichten abgestimmt, Materialliste erstellt8
DienstagTragfähigkeit des Untergrunds beurteilt, Lastverteilung mit Unterlegbohlen hergestellt, Traggerüst für eine Decke aufgebaut8
MittwochBerufsschule: Statik von Traggerüsten, Lastannahmen, Berechnen von Verankerungskräften8
DonnerstagWetterschutzdach über einem Dachstuhl montiert, Konsolen angebracht, Planenbefestigung und Windlast kontrolliert8
FreitagGerüst vor der Übergabe geprüft, Prüfprotokoll ausgefüllt, Mängel an zwei Geländern behoben, Rückbau des Nachbarabschnitts vorbereitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Gerüstbauers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Lastannahmen und Gerüstgruppen“ oder „Zeichnungen lesen und Stücklisten erstellen“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Gerüstbauer

StattBesser
Gerüst gebautFassadengerüst über 3 Felder und 4 Lagen aufgebaut, Beläge verlegt, Seitenschutz montiert
Auf der Baustelle geholfenBaustelle abgesperrt, Zugang gesichert, Lagerfläche für Gerüstteile eingerichtet
Material transportiertRahmen, Beläge und Diagonalen per Hand und mit dem Bauaufzug in die 3. Lage befördert
Gerüst befestigtGerüstanker nach Verankerungsplan gesetzt, Bohrtiefe und Auszugsfestigkeit kontrolliert
Gerüst kontrolliertGerüst vor der Freigabe auf Vollständigkeit, Standsicherheit und Seitenschutz geprüft und im Protokoll vermerkt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Gerüstbauer werden in Gerüstbaubetrieben ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa die überbetriebliche Ausbildung, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Verordnung sieht zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung vor. Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Im praktischen Teil führen Sie zwei Aufgaben von zusammen höchstens 9 Stunden aus, zum Beispiel das Einrüsten eines Bauwerks mit Abbau, die Inbetriebnahme eines Lastenaufzugs oder den Aufbau eines Traggerüsts. Der schriftliche Teil umfasst die Bereiche Arbeits-, Schutz- und Traggerüste, Sonderkonstruktionen und bewegliche Arbeitsplattformen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin (GerüstbAusbV 2000), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin20 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team2 Wochen*
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und hinsichtlich der Vorgaben prüfen
  • b)Informationen beschaffen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher nutzen
  • c)Arbeitsergebnisse kontrollieren
  • d)Bauzeitenpläne lesen und Veränderungen feststellen
  • e)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
  • f)Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
  • g)Arbeitsfolgen zum Auf-, Um- und Abbau sowie zur Instandhaltung und Lagerung von Gerüsten planen und vorbereiten, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • h)Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
  • i)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
  • k)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
  • l)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
  • m)technische Veränderungen im Gerüstbau feststellen und auswerten
  • n)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
  • o)Möglichkeiten der Konfliktregelung im Team anwenden
  • p)mit den am Bau Beteiligten Abstimmungen treffen
6 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne lesen und anwenden
  • b)Normen, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Zulassungsbescheide und Arbeitsanweisungen lesen und anwenden
  • c)Material- und Stücklisten erstellen
  • d)Bauzeichnungen und Leistungsverzeichnisse lesen und anwenden
  • e)technische Unterlagen lesen und anwenden, insbesondere Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen
  • f)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzen
  • g)Verankerungspläne erstellen
7 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • c)Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen beachten
  • d)Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen
  • e)bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • f)Geräte und Maschinen auf der Baustelle vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern
  • g)Baustellenabfälle getrennt sammeln, Maßnahmen für den Abtransport ergreifen
  • h)Baustelleneinrichtung und -sicherung mit den am Bau Beteiligten abstimmen
  • i)Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
  • k)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • l)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilten, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
  • m)Maßnahmen zum Schutz benachbarter Grundstücke und Bauwerke sowie technischer Einrichtungen ergreifen
  • n)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
  • o)Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
  • p)Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
8 Bearbeiten von Werkstoffen7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe nach Arten und Verwendungszweck unterscheiden, insbesondere künstliche Steine, Betone, Bauhölzer, Stahl und Aluminium
  • b)Bauteile aus künstlichen Steinen und Beton herstellen
  • c)Holz bearbeiten und Holzverbindungen herstellen
  • d)Kunststoffe bearbeiten und verbinden, vorgefertigte Kunststoffteile verwenden
  • e)Metalle bearbeiten und verbinden, insbesondere durch Trennen, Bohren, Schleifen und Schrauben
  • f)Profilstahl brennschneiden und heftschweißen
9 Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen und Bereitstellung veranlassen
  • b)Werkzeuge handhaben
  • c)Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung von Böden und Gewässern vermeiden
  • d)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen einsetzen
  • e)Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten
  • f)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
10 Durchführen von Vermessungsarbeiten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Längen-, Höhen- und Winkelmessungen durchführen, Geraden ausfluchten
  • b)Bauteile und Gerüste einmessen
  • c)Verankerungspunkte einmessen
  • d)Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
  • e)Messverfahren auswählen, optische und elektronische Messinstrumente justieren und einsetzen
11 Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Lager für Gerüstbauteile anlegen
  • b)Gerüstbauteile auf Verwendbarkeit prüfen, nicht verwendbare Teile aussondern
  • c)Gerüstbauteile für den Transport im öffentlichen Straßenverkehr und im Baustellenbereich aufladen und sichern
  • d)Gerüstbauteile abladen, verteilen und lagern
  • e)Korrosionsschutz- und Holzschutzmaßnahmen unter Beachtung der Gefahrenstoffe auswählen und an Gerüstbauteilen durchführen
  • f)Gerüstbauteile instandsetzen und warten
  • g)Lastenaufnahme- und Anschlagmittel auswählen und einsetzen
  • h)Transportmittel und -hilfen auf Betriebssicherheit prüfen und einsetzen, insbesondere Gabelstapler, Hubwagen und Hebezeuge
12 Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden und Tragfähigkeit von Böden beurteilen
  • b)Traggründe hinsichtlich der Belastungsfähigkeit durch Inaugenscheinnahme beurteilen
  • c)Unterkonstruktionen herstellen
  • d)Mängel an Traggründen feststellen und dokumentieren
  • e)Herstellen der Tragfähigkeit veranlassen
13 Verankern von Gerüsten6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Untergründe hinsichtlich der Verankerungsmöglichkeiten prüfen, Mängel am Untergrund feststellen und Verankerungsmittel auswählen
  • b)Verankerungen einbauen, prüfen und ausbauen, insbesondere Dübel und Klammern
  • c)Abspannungen nach Vorgaben herstellen
14 Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten14 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeits- und Schutzgerüste nach ihrem Verwendungszweck unterscheiden
  • b)Gerüstbauteile hinsichtlich ihrer Anforderungen auswählen, insbesondere Holz-, Stahl- und Aluminiumgerüste
  • c)Rohrkupplungsgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
  • d)Systemgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
  • e)Gerüste bekleiden
  • f)Überbrückungen herstellen
  • g)Leitergerüste auf-, um- und abbauen
  • h)Rohrkupplungsgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbauen
  • i)Systemgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbauen
  • k)Schutzwände herstellen
  • l)Auslegergerüste auf-, um- und abbauen
  • m)Rohrkupplungsgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
  • n)Systemgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
  • o)freigegebene Gerüste auf Arbeitssicherheit kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
15 Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Traggerüstgruppen und -systeme unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
  • b)Zeichnungen mit Symbolen für den Traggerüstbau lesen und anwenden
  • c)Traggerüste, für die keine Ausführungsunterlagen erforderlich sind, auf-, um- und abbauen
  • d)Rüsttürme auf-, um- und abbauen
  • e)Grundschalungen einbauen, ausrichten und ausbauen
  • f)Rüststützen auf-, um- und abbauen
  • g)Rüstbinder und Träger auf-, um- und abbauen
  • h)horizontale und vertikale Aussteifungsverbände ein-, um- und ausbauen
  • i)Traggerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
  • k)Traggerüste absenken, insbesondere mechanisch und hydraulisch
  • l)Traggerüste verschieben und verfahren
16 Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplattformen nach Bauart und Verwendungszweck auswählen
  • b)Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen auf-, um- und abbauen
  • c)Hubarbeitsbühnen aufstellen und bedienen
  • d)Anhängepunkte für vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen nach Vorgaben herstellen und prüfen
  • e)vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen auf-, um- und abbauen sowie bedienen
  • f)mastgeführte Kletterarbeitsbühnen auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweisen
  • g)Lasten- und Personenaufzüge auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweisen
17 Bauen von Hängegerüsten2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Hängegerüste nach Bauart und Verwendungszweck auswählen
  • b)Aufhängesysteme unterscheiden und montieren
  • c)Hängegerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
  • d)Hängegerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
18 Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Wetterschutzhallen und Einhausungen nach Bauarten und Verwendungszweck auswählen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse, Immissionen und Beschädigungen
  • b)Einhausungen nach Vorgaben auf-, um- und abbauen, insbesondere bei umweltbelastenden Arbeiten
  • c)Wetterschutzhallen nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
19 Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Zugänge und Treppen auf-, um- und abbauen
  • b)Vorschriften für den Bau und Betrieb von Bühnen und Tribünen anwenden
  • c)Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen nach Bauarten und Verwendungszweck unterscheiden
  • d)Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen auf-, um- und abbauen, Verkehrssicherheit kontrollieren
20 qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen2 Wochen*
  • a)Tagesberichte erstellen
  • b)Gerüste und Gerüstbaukonstruktionen anhand des Arbeitsauftrages auf Maß, Form, Funktion und Sicherheit prüfen
  • c)Aufmaß anfertigen
  • d)Abweichungen von Sollwerten während der Ausführung des Arbeitsauftrages feststellen und Kontrollergebnisse dokumentieren
  • e)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Gerüstbauer das Berichtsheft führen?

Das legen Ausbildungsbetrieb und Handwerkskammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie das Intervall zu Beginn der Ausbildung.

Was trage ich bei schlechtem Wetter ein, wenn auf der Baustelle nicht gearbeitet wird?

Tragen Sie ein, was Sie stattdessen getan haben, etwa Wartung der Bauteile im Lager, Sortieren und Prüfen von Material oder eine Unterweisung. Fällt der Arbeitstag ganz aus, vermerken Sie den Grund. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder, wie er das gehandhabt haben möchte.

Muss ich Sicherheitsunterweisungen ins Berichtsheft schreiben?

Ja, sie gehören zur Ausbildung und zu den Berufsbildpositionen. Notieren Sie Thema und Dauer, zum Beispiel Absturzsicherung oder Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Ein Hinweis auf die Gefährdung an der konkreten Baustelle macht den Eintrag aussagekräftig.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er muss aber zur Zulassung vorgelegt werden (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Führen Sie ihn deshalb von Anfang an vollständig.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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