Berichtsheft als Glasveredler: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Glasveredler gehört, was Sie in der Werkstatt, auf der Baustelle und in der Berufsschule getan und gelernt haben: Schleifen, Polieren und Mattieren von Kanten und Flächen, Gravieren, Sandstrahlen, Ätzen, Glasmalerei und Kunstverglasung, Verformen und Verschmelzen von Glas, Montage sowie Messen und Zeichnen nach Auftrag. Halten Sie je Woche fest, welche Arbeiten Sie ausgeführt haben, welche Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen im Spiel waren und wie lange es gedauert hat.
Stand: 21.10.2026
Was als Glasveredler ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (GlasVAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Im dritten Jahr wählen Sie eine von drei Fachrichtungen: Kanten- und Flächenveredelung, Schliff und Gravur oder Glasmalerei und Kunstverglasung.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz
- Erstellen und Nutzen technischer Unterlagen, Durchführen von Messungen
- Einrichten und Absichern von Arbeitsplätzen
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
- Bearbeiten von Glas, Glaserzeugnissen, glasähnlichen und sonstigen Werkstoffen
- Herstellen von Klebeverbindungen
- Anwenden der Grundlagen gestalterischer Glasbearbeitung
- Herstellen und Instandsetzen von Glasgestaltungen
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsplatz eingerichtet, Unterweisung zu Schutzbrille, Gehörschutz und Absaugung, Glasscheiben nach Zeichnung angerissen und mit dem Schneidrad zugeschnitten | 8 |
| Dienstag | Kanten einer Spiegelplatte an der Bandschleifmaschine vorgeschliffen, Körnung gewechselt und die Kantenbreite mit der Schieblehre geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde Glas, Zeichnen von Ansichten, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Kante mit Filzscheibe und Poliermittel poliert, Ergebnis gegen das Licht kontrolliert, Werkstücke gereinigt und beschriftet | 8 |
| Freitag | Schablone für ein Schriftmotiv gezeichnet und auf Klebefolie übertragen, Maschinen gewartet, Werkstatt aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenauftrag für ein graviertes Weinglasset besprochen, Entwurf mit Maßen und Motiv gezeichnet und mit dem Ausbilder abgestimmt | 8 |
| Dienstag | Motiv auf Kelchgläser übertragen, mit der Kupferradgravur den Umriss und die Binnenzeichnung herausgearbeitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Kalkulation eines Auftrags, Gestaltungslehre, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Gravur mit Diamantstift und Schleifstein vertieft, Flächen mattiert, Gläser gespült und auf Fehlstellen geprüft | 8 |
| Freitag | Arbeitsdokumentation mit Fotos und Zeiten geschrieben, Gläser verpackt, Abnahme mit dem Kunden vorbereitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Glasveredlers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Eigenschaften von Glas, Gestaltung und Farblehre, technisches Zeichnen oder Auftragskalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Glasveredler
| Statt | Besser |
|---|---|
| Glas bearbeitet | Kanten von 12 Spiegelplatten (6 mm) vorgeschliffen und mit Filzscheibe poliert |
| Bei der Gravur geholfen | Rankenmotiv auf 6 Gläsern mit dem Kupferrad graviert, Linienstärke mit dem Ausbilder abgestimmt |
| Sandstrahlen gemacht | Schablone auf Glastür geklebt, Motiv mit Strahlmittel mattiert, Kanten abgeklebt |
| Glasmalerei geübt | Konturfarbe auf Probescheibe aufgetragen, im Ofen eingebrannt, Haftung und Farbton geprüft |
| In der Werkstatt aufgeräumt | Schleifmaschinen gereinigt, Kühlwasser gewechselt, Schleifmittel nach Körnung sortiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Glasereien, Glasveredlungsbetrieben und Werkstätten für Kunstverglasung und Glasgestaltung. Zuständig ist die Handwerkskammer, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil, unabhängig von der gewählten Fachrichtung. Praktisch fertigen Sie eine Arbeitsaufgabe nach Kundenauftrag mit betriebsüblicher Dokumentation, dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten. Schriftlich werden Planung und Entwurf, Bearbeitung und Herstellung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Wenn eine mündliche Ergänzungsprüfung über das Bestehen entscheiden kann, wird sie angeboten.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (GlasVAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
I. Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 4 Abs. 114 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs- verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern
- b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
- c)Vorschriften zum Datenschutz beachten
- d)Daten pflegen und sichern
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Informationen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher, beschaffen, auswerten und nutzen
- c)Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
- d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
- f)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und
- g)dokumentieren Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse gemeinsam abstimmen und auswerten
- h)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
7 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne umsetzen
- b)Normen, technische Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Zulassungsbescheide und Arbeitsanweisungen anwenden
- c)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen, Maße nehmen und dokumentieren
- d)Material- und Stücklisten erstellen und anwenden
- e)Bauzeichnungen anwenden und Leistungsbeschreibungen beachten
- f)technische Unterlagen, insbesondere Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Montage- und Verwendungsanleitungen anwenden
- g)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Montagesituation umsetzen
8 Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen3 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- b)persönliche Schutzausrüstung verwenden
- c)Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung und zur Sicherung veranlassen
- d)Leitern und Arbeitsgerüste nach dem Verwendungszweck auswählen und einsetzen
- e)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung und Transport von Gefahrstoffen und Abfällen sicherstellen
- f)erste Maßnahmen bei Arbeitsunfällen zur Versorgung verletzter Personen einleiten, Unfallstelle sichern
9 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
- b)Werkzeuge handhaben und instand halten
- c)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
- d)Maschinenwerkzeuge auswählen, einrichten und instand halten
- e)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten, Entsorgung von Betriebsstoffen veranlassen
- f)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
10 Bearbeiten von Glas, Glaserzeugnissen und glasähnlichen Stoffen sowie sonstigen Werkstoffen18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Glasarten, Glaserzeugnisse und glasähnliche Stoffe auswählen, transportieren, lagern und kennzeichnen
- b)Glas, Glaserzeugnisse und glasähnliche Stoffe auf Mängel prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- c)Schablonen anfertigen, Maße übertragen
- d)Glas, Glaserzeugnisse und glasähnliche Stoffe von Hand schneiden und brechen
- e)Glas, Glaserzeugnisse und glasähnliche Stoffe mit Maschinen bearbeiten, insbesondere sägen, bohren, schleifen und polieren
- f)sonstige Werkstoffe auswählen und bearbeiten
- g)Hilfsstoffe auswählen und einsetzen
- h)Abdeckmaterialien auswählen und aufbringen
- i)Ätztechniken unterscheiden
- k)Strahlarbeiten in unterschiedlichen Techniken ausführen
11 Herstellen von Klebeverbindungen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Klebeflächen zur Verklebung vorbereiten
- b)Glaskleber zuordnen und verarbeiten
- c)Glas, Glaserzeugnisse und sonstige Werkstoffe an Flächen und Kanten fixieren und kleben
- d)Glasklebearbeiten reinigen
12 Anwenden von Grundlagen der gestalterischen Glasbearbeitung20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)lineare und plastische Zeichnungen anfertigen und umsetzen
- b)Ornamente und Dekore unter Beachtung der Stilkunde entwerfen und umsetzen
- c)Schriften und Monogramme unter Beachtung typografischer Grundregeln mit Hilfe von Vorlagen entwerfen und umsetzen
- d)Glasgestaltungen unter Einbeziehung ästhetischer und gestalterischer Grundlagen, insbesondere der Stilkunde und der heraldischen Regeln, entwerfen
- e)Entwürfe überarbeiten und maßstabsgerecht übertragen
- f)Werkzeichnungen, Pausen, Modelle, Formen und Hilfskonstruktionen anfertigen
13 Herstellen und Instandsetzen von Glasgestaltungen20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Techniken der gestalterischen Glasbearbeitung unter Berücksichtigung der Statik anwenden
- b)Glas, Glaserzeugnisse und sonstige Werkstoffe zu Glasgestaltungen und Glaskörpern zusammenfügen
- c)Glasgestaltungen und Glaskörper lagern und transportieren
- d)Glasgestaltungen und Glaskörper instand setzen
14 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Kundenorientierung3 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen und Arbeitsergebnissen beitragen
- b)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
- c)Arbeitsaufträge kundenorientiert bearbeiten
- d)Wartungs- und Pflegehinweise dem Kunden erläutern
II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen gemäß § 4 Abs. 2
A. Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung10 Positionen
1 Durchführen von Vorreiß-, Feinschliff- und Polierarbeiten6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Schleifscheiben bestimmen, ausrichten und profilieren
- b)Glas entsprechend der Schliffart mit Schleifscheiben unterschiedlicher Profile vorreißen, schlichten und feinmachen
- c)Polituren ausführen
- d)Glaserzeugnisse mattieren, schattieren und gravieren
2 Gestalten von Dekoren durch verschiedene Schliffarten5 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Keil- und Scharfschnitte sowie Kugel- und Olivschliffe ausführen
- b)Ecken-, Flächen-, Kanten- und Facettenschliffe herstellen
3 Durchführen von Formveränderungs- und Ausbrucharbeiten5 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Formveränderungen durch unterschiedliche Schliffarten vornehmen
- b)Ausbruchschliffe ausführen sowie Ränder und Kanten bearbeiten
- c)Bohrungen, Gehrungen, Rand-, Eck- und Lochausschnitte herstellen
- d)Werkstücke trennen und fräsen
4 Herstellen von Säuremattierungen5 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Säurebäder und -pasten unter Beachtung der Arbeits- und Umweltschutzvorschriften ansetzen
- b)Werkstücke im Vorbad behandeln
- c)Glasflächen in Tönen, Tiefen und Strukturen ätzen
- d)Aufhell- und Überfangätzungen durchführen
- e)Säurebäder und -pasten der Entsorgung zuführen
5 Herstellen von Strahlmattierungen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Strahlmittel nach Körnung und Wirkungsgrad bestimmten
- b)Abdecktechniken zum Strahlen auswählen, Abdeckmaterialien aufbringen und bearbeiten
- c)Glasflächen in Tönen, Tiefen und Strukturen strahlen
- d)Glasoberflächen eisblumieren
6 Herstellen von Beschichtungen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Werkstücke vorreinigen, visitieren und polieren
- b)Werkstücke in unterschiedlichen Techniken beschichten, insbesondere silberbelegen
- c)Schutzbeläge auftragen
7 Verformen und Verschmelzen von Glas, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Glas, glasähnliche Stoffe und sonstige Werkstoffe für thermische Prozesse auswählen und vorbereiten
- b)Formen herstellen und Trennmittel auswählen
- c)thermische Prozesse vorbereiten, steuern und überwachen
- d)thermisch bearbeitete Produkte entnehmen und beurteilen
8 Herstellen von Glaskonstruktionen5 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Glas, Glaserzeugnisse und Glasgestaltungen mit chemischen und mechanischen Befestigungsmitteln zu funktionalen Flächen und Körpern zusammenfügen
- b)bewegliche Teile, insbesondere mit Beschlägen, integrieren
- c)Anschlüsse zu angrenzenden Bauteilen ausführen
9 Montieren von Glas, Glaserzeugnissen, Glasgestaltungen, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen7 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Falze vorbereiten
- b)Glas, Glaserzeugnisse, Glasgestaltungen, glasähnliche Stoffe und sonstige Werkstoffe ausbauen, einbauen, abdichten und zur Sicherung kenntlich machen
- c)Reparatur- und Notverglasungen durchführen
- d)Glas, Glaserzeugnisse, Glasgestaltungen, glasähnliche Stoffe und sonstige Werkstoffe mit besonderen Eigenschaften, insbesondere Spiegel und Spiegelwände, ein- und ausbauen
- e)Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen
- f)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- g)Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützen
- h)Abstimmungen mit den Beteiligten treffen
10 Elektrotechnik3 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung in Stromkreisen zuordnen, messen und ihre Abhängigkeit zueinander berechnen
- b)Gefahren des elektrischen Stroms berücksichtigen, Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen anwenden
B. Fachrichtung Schliff und Gravur4 Positionen
1 Durchführen von vorbereitenden Arbeiten8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Grundschliffarten unterscheiden und bestimmen
- b)Schleifkörper auswählen, einrichten und profilieren
2 Durchführen von abtragenden Arbeiten und Oberflächenbehandlungen14 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Glaserzeugnisse mattieren, schattieren und karieren
- b)Glaserzeugnisse mit Schleifkörpern unterschiedlicher Profile bearbeiten, insbesondere Keil- und Scharfschnitte, Kugel- und Olivschliffe ausführen
- c)Dekore mit unterschiedlichen Schleifkörperprofilen erarbeiten
- d)Polituren ausführen
3 Ausführen von Formveränderungen und Ausbrucharbeiten10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Formveränderungen durch unterschiedliche Abtragstechniken vornehmen
- b)Ausbrucharbeiten ausführen sowie Ränder und Kanten bearbeiten
- c)Werkstücke trennen
4 Gravieren oder Schleifen20 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Gravuren mit Handgeräten und Gravurmaschine, insbesondere mit Diamantscheiben, ausführen
- b)Rutschtechniken anwenden
- c)Dekore in floraler, figuraler, ornamentaler und heraldischer Gestaltung sowie Schriften ausführen
oder
- d)Glas vorreißen, schlichten und feinmachen
- e)Ecken-, Flächen-, Kanten- und Facettenschliffe herstellen
- f)Hoch- und Tiefschnitte durchführen
C. Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung7 Positionen
1 Herstellen von Kunstverglasungen10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Glas, Glaserzeugnisse und sonstige Werkstoffe mit Hilfe von Profilen, insbesondere Bleiprofilen, zu Kunstverglasungen mit floraler, figuraler, ornamentaler und heraldischer Gestaltung zusammenfügen
- b)Applikation in Form von Beschichtungen auf Kunstverglasungen ausführen
- c)Kunstverglasungen abdichten und stabilisieren
2 Anfertigen von Glasmalereien20 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Glasmalfarben, Edelmetallpräparate, Lüster, Mal- und Bindemittel auswählen und aufbereiten
- b)substanzauftragende Maltechniken, insbesondere mit Konturen, Lasuren und Schraffuren, ausführen
- c)Druckvorlagen erstellen, Druckschablonen vorbereiten und Druckmedien, insbesondere Farben, im Siebdruckverfahren aufbringen
- d)Spritzwerkzeuge, Spritzmedien und Spritzschablonen auswählen und vorbereiten; Spritzmedien, insbesondere Farben, in Spritztechnik aufbringen
- e)Pinsel, Feder, Druck- und Spritzwerkzeuge reinigen
- f)Glaszuschnitte fixieren und substanzabtragende Maltechniken ausführen, insbesondere radieren, modellieren und damaszieren
- g)Glasoberflächen mit Schmelzfarben und Diffusionsfarben veredeln
- h)Einbrennen vorbereiten, durchführen und überwachen; Brennergebnisse beurteilen
3 Verformen und Verschmelzen von Glas, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Glas, glasähnliche Stoffe und sonstige Werkstoffe für thermische Prozesse auswählen und vorbereiten
- b)Formen herstellen und Trennmittel auswählen
- c)thermische Prozesse vorbereiten, steuern und überwachen
- d)thermisch bearbeitete Produkte entnehmen und beurteilen
4 Ausführen von Glasätzungen2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Ätzpräparate vorbereiten und unter Beachtung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes einsetzen
- b)Ätztechniken anwenden und Ergebnisse beurteilen
- c)Ätzpräparate einer vorschriftsmäßigen Entsorgung zuführen
5 Montieren von Glas, Glaserzeugnissen, Glasgestaltungen, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Falze vorbereiten
- b)Glas, Glaserzeugnisse, Glasgestaltungen, glasähnliche Stoffe und sonstige Werkstoffe einbauen, abdichten und zur Sicherung kenntlich machen
- c)Reparatur- und Notverglasungen durchführen
- d)Glas, Glaserzeugnisse, Glasgestaltungen, glasähnliche Stoffe und sonstige Werkstoffe mit besonderen Eigenschaften ein- und ausbauen
- e)Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen
- f)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom durchführen
- g)Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützen
- h)Abstimmungen mit den Beteiligten treffen
6 Schützen von Glasgestaltungen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Gefährdungen von Glasgestaltungen und Glasmalereien beurteilen
- b)Schutzmaßnahmen festlegen; Schutzvorrichtungen herstellen und einsetzen
7 Restaurieren von Glasgestaltungen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Glasgestaltungen unter Beachtung historischer und denkmalpflegerischer Aspekte beurteilen und dokumentieren
- b)Restaurierungskonzeption unter Einbeziehung aller an der Restaurierung Beteiligten veranlassen
- c)Reproduktionen, Rekonstruktionen und Reparaturen gemäß der Vorgaben durchführen und dokumentieren
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Glasveredler das Berichtsheft führen?
Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), üblich ist ein Eintrag pro Woche. Tragen Sie die Arbeiten möglichst zeitnah ein, solange Maße, Werkstoffe und Arbeitsschritte noch frisch sind.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie ihn regelmäßig abzeichnen, damit zur Anmeldung zur Gesellenprüfung nichts nachzuholen ist.
Muss ich Fachrichtung und Verfahren im Berichtsheft nennen?
Ja, nennen Sie Verfahren wie Kantenschliff, Gravur, Sandstrahlen oder Glasmalerei beim Namen. Im dritten Jahr werden die Einträge der gewählten Fachrichtung, etwa Schliff und Gravur, entsprechend fachlicher und genauer.
Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?
Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er muss aber zur Zulassung vorliegen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Ein sauber geführtes Heft hilft Ihnen außerdem bei der Vorbereitung auf das Fachgespräch.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (GlasVAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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