Berichtsheft als Gold- und Silberschmied: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Gold- und Silberschmieds gehören die Arbeiten der Woche in der Werkstatt, etwa Entwerfen, Sägen, Feilen, Löten, Schmieden, Fassen von Steinen, Oberflächenbearbeitung sowie Reparatur und Umarbeitung von Schmuck oder Gerät, dazu die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Gold- und Silberschmied ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin (GoSiAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Sie wählen eine von zwei Fachrichtungen: Goldschmieden (Schmuck) oder Silberschmieden (Gerät und Objekte aus Silber und anderen Werkstoffen).
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder Gerät
- Entwerfen von Schmuck oder Gerät, auch computergestütztes Konstruieren und Fertigen
- Anwenden von Fertigungstechniken und Bearbeiten von Oberflächen
- Herstellen von Fassungen und Fassen von Edelsteinen und anderen Besatzmaterialien
- Aufarbeiten, Umarbeiten und Reparieren von Schmuck oder Gerät
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beraten von Kundinnen und Kunden
- Fachrichtung Goldschmieden: Anfertigen von Schmuck, Juwelenschmuck und Ketten; Fachrichtung Silberschmieden: Herstellen von Gerät oder Objekt, Montieren von Funktionsteilen, Gestalten von Oberflächen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit, Werkbank einrichten, Messing- und Kupferblech nach Zeichnung anreißen und mit dem Laubsägebogen aussägen | 8 |
| Dienstag | Sägeteile feilen und schmirgeln, Drahtring aus Silber biegen, Enden planfeilen und hart verlöten, Ring abkühlen und beizen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde Edelmetalle, Legierungen und Feingehalt, technisches Zeichnen | 8 |
| Donnerstag | Ring auf dem Ringmaß aufweiten und rundhämmern, Oberfläche mit Schleifpapier in mehreren Körnungen vorbereiten | 8 |
| Freitag | Ring mit Polierbürste und Polierpaste auf Hochglanz bringen, Arbeitsplatz reinigen, Feilspäne sammeln und wiegen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenauftrag Ring mit Brillant: Entwurfsskizze und CAD-Modell der Fassung anpassen, Maße und Steingröße prüfen | 8 |
| Dienstag | Krappenfassung für den Stein aus Gold herstellen, Kastenrohling löten, Sitz für den Stein ausarbeiten | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Gestalten und Planen, Technologie der Fassarten, Kalkulation | 8 |
| Donnerstag | Stein in die Fassung setzen, Krappen anlegen und verputzen, Sitz unter der Lupe kontrollieren | 8 |
| Freitag | Ring endpolieren, Kettenverschluss eines Kundenstücks reparieren, Qualitätskontrolle und Abholzettel ausfüllen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Gold- und Silberschmieds
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Legierungen: Feingehalt und Stempelung“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Gold- und Silberschmied
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Ring gearbeitet | Ringschiene aus Silberdraht gebogen, Stoßfuge hart verlötet, gebeizt und rundgehämmert |
| Stein gefasst | Brillant in Krappenfassung gesetzt, Krappen angelegt und verputzt, Sitz mit Lupe geprüft |
| Poliert | Oberfläche in mehreren Körnungen geschliffen, mit Polierbürste und Paste auf Hochglanz gebracht |
| Schmuck repariert | Gebrochenen Kettenverschluss ersetzt, Lötstelle verputzt, Verschluss auf Funktion geprüft |
| Entwurf gemacht | Zwei Entwurfsskizzen für einen Anhänger gezeichnet, Maße festgelegt, Entwurf mit dem Ausbilder besprochen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Gold- und Silberschmiede werden in Goldschmiedewerkstätten, Juwelierbetrieben mit eigener Werkstatt und Silberwarenmanufakturen ausgebildet. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Im vierten Ausbildungshalbjahr findet eine Zwischenprüfung statt: Sie fertigen ein Werkstück nach vorgegebener Zeichnung an und dokumentieren es, die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden. Die Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus vier Bereichen, in beiden Fachrichtungen gleich aufgebaut: die Anfertigung einer Goldschmiede- oder Silberschmiedearbeit mit Dokumentation und einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (Gewicht 60 Prozent, Anfertigung 32 Stunden), dazu schriftlich Technologie, Gestalten und Planen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Vor der Anfertigung legen Sie zwei verschiedene Entwürfe vor, der Prüfungsausschuss genehmigt einen davon.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin (GoSiAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen
1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und eigenen Arbeitsumfang abschätzen
- b)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und unterhalten und dabei betriebliche Vorgaben und Arbeitsauftrag berücksichtigen
- c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung von betrieblichen Abläufen, Materialeigenschaften, Materialausnutzung, gestalterischen Aspekten, Bearbeitungsmethoden und Verwendungszweck festlegen und dokumentieren
- d)Materialien, Betriebsmittel, Arbeitsmittel und Hilfsstoffe auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, bereitstellen und lagern
- e)Berechnungen durchführen, insbesondere Längen- und Flächenberechnungen
- f)produkt- und berufsbezogene Vorschriften und Normen beachten
- g)Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse auswählen
- h)Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen und festlegen und dabei technologische, wirtschaftliche, ökologische, terminliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte, betriebliche Prozesse sowie vor- und nachgelagerte Bereiche und gewerkeübergreifende Leistungen berücksichtigen
- i)Fertigungsvarianten prüfen, deren Wirtschaftlichkeit vergleichen, Zeitaufwand und Materialbedarf ermitteln, Ergebnisse darstellen
- j)Produkte für die Auslieferung vorbereiten, kennzeichnen, verpacken und lagern
- k)Transportmittel festlegen und Maßnahmen zur Ladungssicherheit und zum Schutz des Ladungsgutes durchführen
2 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertragen, Muster und Vorlagen analysieren
- b)Skizzen, Entwurfs- und Fertigungszeichnungen, auch rechnergestützt in 2D, anfertigen, auswerten und umsetzen und dabei Gestaltungsprinzipien beachten
- c)technische und ökonomische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
- d)Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, berufsbezogene Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen beachten
- e)Fertigungsvorgaben, technische Zeichnungen, Material- und Stücklisten prüfen und anwenden
3 Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen7 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
- b)Hilfsmittel sowie Werk- und Spannzeuge unter Berücksichtigung der Fertigungsverfahren auswählen
- c)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
- d)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen auf Verschleiß und Beschädigung sichtprüfen
- e)Kleinwerkzeuge, insbesondere zum Schleifen, Polieren, Fassen, Ziselieren oder Bohren, anfertigen
- f)Kleinwerkzeuge aus Werkzeugstahl härten, anlassen und nachpolieren
- g)Arbeitsstoffe, insbesondere Säuren und Säuregemische, Laugen, Salze, Gase und Öle, nach Verwendungszweck auswählen, einsetzen und lagern und dabei Betriebs-, Umweltschutz- und Entsorgungsvorschriften beachten
- h)Betriebsbereitschaft von Maschinen und Anlagen unter Beachtung von ergonomischen und sicherheitsrelevanten Aspekten sicherstellen, Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen und bedienen
- i)Wartungsarbeiten gemäß Wartungsanleitungen durchführen und dokumentieren
- j)Ursachen von Fehlern und Störungen an Werkzeugen, Maschinen und Anlagen feststellen und protokollieren sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
- k)Prozessdaten einstellen, Prozesse überwachen und Verfahrensparameter korrigieren
4 Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Edelsteine, organische Stoffe und andere Besatzmaterialien nach gestalterischen Gesichtspunkten auswählen, zuordnen und handhaben
- b)Einschlüsse und Risse mit optischen Geräten erkennen sowie Gefahren der Beschädigung bei der weiteren Verarbeitung berücksichtigen
- c)Wertverhältnisse von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien sowie Sorgfaltspflichten beim Umgang mit diesen Stoffen beachten
5 Entwerfen von Schmuck oder von Gerät8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)eigene Entwürfe unter gestalterischen Aspekten erstellen
- b)schwarzweiße, farbige, perspektivische und technische Zeichnungen, insbesondere von Hand, anfertigen
- c)Zeichnungen unter Beachtung historischer und zeitgenössischer Formensprache anfertigen
- d)Umsetzung von Entwürfen prüfen und dabei technische Möglichkeiten und Grenzen sowie gestalterische Ideen beachten
- e)Detailzeichnungen in mehreren Ansichten anfertigen
- f)Entwürfe unter Berücksichtigung von individuellen Kundenanforderungen erstellen, optimieren und präsentieren
- g)Modelle anfertigen und dabei Grundsätze der Gestaltung und Formgebung berücksichtigen
6 Anwenden von Fertigungstechniken24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Metalle und deren Legierungen, Hilfsstoffe und sonstige Werkstoffe hinsichtlich ihres Verwendungszweckes nach Art und Eigenschaften unterscheiden und einsetzen
- b)Metalle schmelzen, nach Vorgabe legieren und in Kokille gießen
- c)Halbzeuge und Werkstücke spanabhebend bearbeiten, insbesondere feilen, bohren, sägen, aufreiben und fräsen
- d)Halbzeuge und Werkstücke umformen, insbesondere biegen, schmieden, treiben, ziehen, auftiefen und walzen
- e)Halbzeuge und Werkstücke verbinden, insbesondere löten, schweißen, vernieten, verstiften und verschrauben
- f)Halbzeuge und Werkstücke glühen und tempern
- g)Bestandteile gleicher oder unterschiedlicher Materialien kleben und dabei Verarbeitungsbedingungen und Verarbeitungsrichtlinien beachten
- h)Schmuck und Gerät mit Mehrfachlötungen montieren
- i)Innen- und Außengewinde schneiden
- j)Stichelarbeiten an Werkstücken aus Edel- und Unedelmetallen ausführen
- k)Schweißverfahren auswählen und Metalle schweißen
- l)Gießverfahren auswählen, Formen herstellen und Metall in Form gießen
7 computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Fertigungsverfahren, Maschinensoftware und Materialien unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks unterscheiden und auswählen
- b)Gestaltungsprinzipien für Schmuck und Gerät einhalten, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und dabei funktions-, fertigungs- und montagegerechte Anforderungen an Konstruktionen berücksichtigen
- c)2D-Konstruktionen, insbesondere durch Linien, Kurven und geometrische Grundformen, erstellen, Profilkurven konstruieren sowie Bildvorlagen importieren und detail- und maßstabsgetreu nachkonstruieren
- d)3D-Konstruktionen erstellen und dabei Volumenkörper generieren und auf Maßhaltigkeit, Funktionen und Produktionsfähigkeit prüfen
- e)CAD-Konstruktionen visualisieren, insbesondere Edelmetall- und Edelsteinvariationen veranschaulichen
- f)3D-Datensätze in produktionsfähige Ausgabeformate konvertieren und an Maschinensoftware übermitteln
- g)computergestützte Maschinen einrichten, Materialien bereitstellen und Prozessparameter einstellen
- h)Modelle und Rohlinge fertigen und dabei Prozesse überwachen, optimieren und dokumentieren
- i)Modelle und Rohlinge entnehmen, auf Oberflächenqualität, Modellgenauigkeit und Funktion prüfen
- j)Modelle und Rohlinge nacharbeiten und für die Weiterverarbeitung vorbereiten
8 Bearbeiten von Oberflächen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Verfahren der Oberflächenbearbeitung und Oberflächenbehandlung sowie Beschichtungstechniken unterscheiden und dabei gestalterische Aspekte berücksichtigen
- b)Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen sowie auf Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen und Risse sichtprüfen
- c)Oberflächenbearbeitungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungsmittel sowie Beschichtungsmittel auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
- d)Oberflächen vorbereiten und vorbehandeln
- e)Schleif- und Poliermittel unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes, ihrer Eigenschaften und Reaktionen auswählen, einsetzen und dabei Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten
- f)Oberflächen durch Bürsten verdichten
- g)Oberflächen manuell und maschinell abziehen, schleifen, polieren und mattieren
- h)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
- i)Oberflächenfehler und Oberflächenschäden feststellen und beheben
- j)Oberflächenbeschichtungsmittel, Hilfs- und Reststoffe fachgerecht lagern und entsorgen
- k)Metalle thermisch und mit chemischen Hilfsmitteln färben und dabei Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften einhalten
- l)galvanische Überzüge herstellen und dabei Umwelt- und Gesundheitsschutzvorschriften einhalten
9 Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Fassungen und Materialien hinsichtlich Verwendungszweck nach Art und Eigenschaften auswählen und dabei gestalterische Aspekte berücksichtigen
- b)Fassungen, insbesondere zylindrische und konische Zargenfassungen, anfertigen, montieren und dabei Funktion berücksichtigen
- c)Edelsteine hinsichtlich Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere der Härte und Lichtbrechung, unterscheiden und auswählen
- d)Edelsteine in runden und ovalen Chaton- und Zargenfassungen fassen
10 Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Aufarbeitungen und Reparaturen durchführen
- b)Anforderungen der Kundinnen und Kunden erkennen und diese über Aufwand und Nutzen der Arbeiten informieren
- c)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren, Umfang der Arbeiten erkennen und Kosten abschätzen
- d)Emaillierarbeiten unterscheiden sowie Gefahren der Beschädigung bei der weiteren Verarbeitung berücksichtigen
- e)Kundinnen und Kunden über Maßnahmen zur Aufarbeitung, Umarbeitung und Reparatur beraten
- f)Umarbeitungen durchführen
- g)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
- h)Schmuck oder Gerät an Kundinnen und Kunden übergeben
11 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- c)Feingehalt und Wert von Metallen und deren Legierungen prüfen und beurteilen
- d)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität einhalten
- e)systematische und zufällige Fehler erkennen und beheben
- f)Störungen und Qualitätsabweichungen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung veranlassen
- g)Zwischenkontrollen und Endkontrollen unter Berücksichtigung von Vollständigkeit, Funktion, Qualität und Unversehrtheit durchführen, Ergebnisse dokumentieren
- h)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- i)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
- j)Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
- k)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- l)Arbeitsergebnisse prüfen, Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und diese Maßnahmen dokumentieren
12 Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
- b)Kundinnen und Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informieren
- c)Gespräche situationsgerecht und adressatengerecht führen, kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen
- d)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, produktspezifische, auch fremdsprachige, Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
- e)Kundenanforderungen ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
- f)Präsentationskonzepte anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und umsetzen
- g)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und bearbeiten
- h)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbstständigkeit aufzeigen
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Goldschmieden4 Positionen
1 Entwerfen von Schmuck11 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Entwürfe für Schmuck, Juwelenschmuck und Ketten anfertigen und dabei Besonderheiten von Materialien und Besatzmaterialien berücksichtigen
- b)Edelsteinanordnungen festlegen
- c)anhand von bemaßten Zeichnungen Material- und Volumenberechnungen durchführen und bei der Gestaltung von Schmuck beachten
- d)Ansteck-, Arm-, Hals-, Ketten-, Ohr- und Ringschmuck entwerfen und dabei Kundenanforderungen berücksichtigen
- e)technische und räumliche Detailzeichnungen zur Visualisierung von technischen und gestalterischen Lösungsmöglichkeiten erstellen
- f)farbige Kundenzeichnungen erstellen
- g)Mechaniken, insbesondere Scharnierbewegungen und Verschlüsse mit Federmechanik, auswählen und darstellen
- h)zeitlich gegliederten Arbeitsplan für die Umsetzung erstellen
2 Anfertigen von Schmuck35 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Schmuck und Schmuckelemente, insbesondere Schienen, Spangen und Reifen, schmieden
- b)Schmuck und Schmuckelemente, insbesondere querschnittverändernd, streckend und stauchend, schmieden
- c)Schmuck und Schmuckelemente mit Punzen formen und auftiefen
- d)Schmuckelemente mit selbstangefertigter Mechanik, insbesondere Scharnierbewegungen und Verschlüsse mit Federmechanik, unter Verwendung von Hilfsstoffen und Hilfsmitteln anfertigen, passen und verbinden
- e)Gussmodelle für Schmuck, insbesondere Wachsmodelle, modellieren
- f)Formguss vorbereiten, gießen und nacharbeiten
- g)unterschiedliche Metalle und Edelmetalle verlöten und verschweißen
- h)Flächen durch Auflöten von Metallteilen, insbesondere von Drähten, gestalten
- i)Flächen farblich gestalten
- j)Flächen durch spanabhebende Bearbeitung, insbesondere durch Fräsen und Stechen, gestalten
- k)Strukturen und Ornamente punzieren und ziselieren
- l)Ansteck-, Arm-, Hals-, Ketten-, Ohr- und Ring-schmuck auf der Basis von Entwürfen anfertigen, passen und verbinden
- m)Arbeitsergebnis prüfen und Qualität bewerten
3 Anfertigen von Juwelenschmuck24 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Fertigungstechniken für Juwelenschmuck hinsichtlich Steineigenschaften und Art der Fassung unterscheiden und auswählen
- b)Juwelenfassungen, insbesondere Reihenfassungen und Karmoisierungen, anfertigen
- c)Ajouren, insbesondere in Streifen und Flächen, anfertigen und verkadern
- d)Juwelenschmuck mit Chaton- und flächendeckenden Fassungen sowie deren Kombinationen, mit und ohne Bewegungstechniken, anfertigen
- e)Juwelenschmuck auf der Basis von Entwürfen anfertigen, passen und verbinden
- f)Arbeitsergebnis prüfen und Qualität bewerten
4 Anfertigen von Ketten8 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Bleche und Drähte für Kettenglieder vorbereiten
- b)Spindeln anfertigen
- c)Scharniere mit Kern ziehen
- d)Kettenglieder anfertigen, insbesondere Drähte und Rohre auf Spindeln wickeln und Glieder trennen
- e)Kettenglieder zu Ketten oder Bändern, insbesondere durch Löten, verbinden und beweglich machen
- f)Ketten unter Beachtung von Verformungsmöglichkeiten anfertigen
- g)Ketten nacharbeiten, insbesondere Kerne hohler Ketten entfernen
- h)Arbeitsergebnis prüfen und Qualität bewerten
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Silberschmieden5 Positionen
1 Entwerfen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Entwürfe für Gerät unter Einbeziehung unterschiedlicher Werkstoffe und flächengestaltender Techniken erstellen
- b)technische und räumliche Detailzeichnungen, insbesondere per Hand, zur Visualisierung von technischen und gestalterischen Lösungsmöglichkeiten erstellen
- c)Bedeutung, Funktionen und Geschichte von liturgischem Gerät unterscheiden und zuordnen
- d)Gestaltungsprinzipien sowie religiöse Symbole berücksichtigen
- e)auf der Basis von Modellen und bemaßten Zeichnungen Material- und Volumenberechnungen durchführen sowie vorgegebene Volumina bei der Gestaltung von Gefäßen beachten
- f)Abwicklungen berechnen und zeichnen, Materialbedarf ermitteln und wirtschaftliche Aspekte der Materialnutzung berücksichtigen
- g)maßstabsgerechte Modelle, insbesondere aus Papier und Pappe, anfertigen
- h)maßstabsgerechte Modelle mittels 3D-Druck anfertigen
- i)zeitlich gegliederten Arbeitsplan für die Umsetzung erstellen
2 Herstellen von Hilfswerkzeugen und Schablonen zur Anfertigung von Gerät oder von Objekt10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Schmiede- und Treibwerkzeuge aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen, insbesondere aus Stahl und Holz, anfertigen
- b)Hilfswerkzeuge aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen anfertigen
- c)Anlegeschablonen anfertigen
3 Herstellen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen23 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Herstellungsverfahren für Körper auswählen
- b)Körper nach Anlegeschablonen formgenau aufziehen, durch Hämmern und Prellen austiefen, einziehen und planieren
- c)Körperformen durch Punzieren und Ziselieren verändern
- d)Körper aus geraden und konischen Zargen anfertigen und montieren
- e)Körper, insbesondere querschnittverändernd, streckend und stauchend, schmieden sowie abkanten und bördeln
- f)Gussmodelle unter Beachtung der gestalterischen und funktionellen Absicht anfertigen und bearbeiten
- g)Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung unterschiedlicher Gussverfahren und deren Nachbearbeitung unterscheiden
- h)Teller und Tabletts unter Verwendung von Absetz- und Spanntechniken abschlagen und planieren
- i)Gerät durch Umbördeln, Anlöten von Zargen, Drähten und Profilen verstärken
- j)Besteck durch Schmieden, Auftiefen und Umformen herstellen
- k)Emaillearbeiten, insbesondere im Grubenschmelzverfahren, durchführen
- l)Arbeitsergebnis prüfen und Qualität bewerten
4 Herstellen sowie Montieren von Gerät oder von Objekt mit Funktionsteilen25 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Gerät mit massiven, hohlen und isolierten Griffen anfertigen und dabei statische, funktionale und gestalterische Aspekte berücksichtigen
- b)Gerät mit Bewegungs- und Verschlussmechaniken, insbesondere mit Scharnieren, anfertigen
- c)Gerät mit passgenauen Deckeln und Dosenverschlüssen anfertigen
- d)Gerät mit funktionsfähigen, tropffreien, hohlen und angeschlagenen Schnaupen und Tüllen anfertigen
- e)Arbeitsergebnis prüfen und Qualität bewerten
5 Behandeln sowie Gestalten von Oberflächen von Gerät oder von Objekt10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Oberflächen, insbesondere unter Verwendung von Bimsstein, Schiefer und Kohle, bearbeiten
- b)Oberflächen durch spanlose und spanabhebende Bearbeitung gestalten
- c)Strukturen und Ornamente punzieren und ziselieren
- d)Oberflächen durch Auflöten von Metallteilen, insbesondere von Drähten und Blechen, gestalten
- e)Silberlegierungen weißsieden
Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Gold- und Silberschmied ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche in der Werkstatt, etwa Sägen, Feilen, Löten, Fassen, Polieren, Entwerfen und Reparieren, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Krappenfassung gelötet, Steinsitz ausgearbeitet“. Kundennamen sind nicht nötig.
Gibt es beim Gold- und Silberschmied Fachrichtungen?
Ja. Die Ausbildungsverordnung kennt die Fachrichtungen Goldschmieden und Silberschmieden. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Ein Teil der Inhalte ist für beide gleich, die Berufsprofil-Inhalte der gewählten Fachrichtung kommen hinzu.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre Handwerkskammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung gebraucht?
Es muss zur Zulassung vorliegen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). In der Prüfung selbst wird es nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nicht bewertet. Ihre Ausbilder sehen den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin (GoSiAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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