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Berichtsheft als Isolierfacharbeiter: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Isolierfacharbeiter gehören die Arbeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich ausgeführt haben: das Zuschneiden und Anbringen von Mineralfasermatten an Rohrleitungen, das Herstellen von Formstücken, das Bearbeiten von Blechen für Ummantelungen, das Dämmen von Kälteleitungen, das Aufstellen von Gerüsten und das Einrichten der Baustelle. Dazu kommen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit, Lehrgänge und die Themen des Berufsschulunterrichts. Schreiben Sie pro Woche kurz auf, was Sie gemacht haben, an welchem Objekt und mit welchem Material.

Stand: 21.10.2026

Was als Isolierfacharbeiter ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie (ISAusbV 1997). Die Ausbildung zum Isolierfacharbeiter dauert 2 Jahre und ist die erste Stufe einer Stufenausbildung. Wer anschließend weitere 12 Monate dranhängt, wird Industrie-Isolierer. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es in der ersten Stufe nicht.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit und persönlicher Schutzausrüstung, Mineralfasermatten nach Aufmaß zugeschnitten8
DienstagRohrleitung in der Werkstatt mit Mineralfasermatten gedämmt, Drahtbindung gesetzt, Stöße dicht verschlossen8
MittwochBerufsschule: Dämmstoffe und ihre Eigenschaften, technisches Zeichnen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagBlechzuschnitt für eine Rohrummantelung angerissen, geschnitten und gekantet8
FreitagWerkzeuge gereinigt und geprüft, Arbeitsplatz aufgeräumt, Rollgerüst unter Anleitung aufgebaut8

Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBaustelle eingerichtet, Arbeitsgerüst an einer Rohrbrücke aufgestellt und vor der Nutzung geprüft8
DienstagKälteleitung mit Formteilen gedämmt, Dampfsperre an den Stößen verklebt8
MittwochBerufsschule: Technische Mathematik, Berechnung von Dämmschichtdicken, Technologie der Ummantelungen8
DonnerstagUnterkonstruktion für eine Ummantelung angebracht, Blechmantel aufgesetzt und mit Schrauben gesichert8
FreitagBogen und Abzweig mit Formstücken gedämmt, Ergebnis mit dem Vorarbeiter kontrolliert, Mängel nachgearbeitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Isolierfacharbeiters

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Dämmstoffe, Wärmeschutz, Berechnungen oder technisches Zeichnen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Isolierfacharbeiter

StattBesser
Dämmarbeiten gemachtRohrleitung DN 100 mit Mineralfasermatten gedämmt, Drahtbindung im Abstand von 30 cm gesetzt
Blech bearbeitetBlechzuschnitt für Rohrummantelung angerissen, geschnitten und gekantet
Auf der Baustelle geholfenRollgerüst aufgebaut und mit dem Vorarbeiter auf Standsicherheit geprüft
Kälteleitung gemachtKälteleitung mit Formteilen gedämmt und Stöße mit Klebeband dampfdicht verschlossen
Werkzeug gepflegtMesser und Schere nachgeschliffen, Kantbank gereinigt, Zustand der Geräte kontrolliert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Isolierbetrieben der Industrie, auf Anlagenbaustellen und in der Werkstatt des Betriebs. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie Prüfungsstücke an, etwa ein Formstück, und bringen Mineralfasermatten an Rohrleitungen an; in einer Arbeitsprobe dämmen Sie eine Kälteleitung oder montieren eine Ummantelung. Schriftlich werden Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Eine Zwischenprüfung findet möglichst am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie (ISAusbV 1997), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans14 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages , insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)einschlägige Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften beachten und anwenden
  • b)persönliche Schutzausrüstungen zur Vermeidung von Verletzungen und Berufskrankheiten benutzen
  • c)Gefahren, die beim Umgang mit elektrischem Strom entstehen, beachten
  • d)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und leichtentzündlichen Stoffen sowie von Arbeitsstoffen ausgehen, beachten und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)sich bei berufstypischen Unfallsituationen sachgerecht verhalten
  • f)Maßnahmen für den vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz ergreifen sowie Brandschutzeinrichtungen und Brandbekämpfungsgeräte bedienen
  • g)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • h)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
  • i)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich nutzen
5 Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Skizzen, Zeichnungen, isometrische Darstellungen und Stücklisten unter Beachtung der Normen anfertigen
  • b)Pläne, Zeichnungen, isometrische Darstellungen und Stücklisten lesen und anwenden
  • c)Technische Tabellen, Handbücher, Richtlinien und Merkblätter anwenden
6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsauftrag erfassen
  • b)Arbeitsschritte und Arbeitsmittel festlegen
  • c)Materialbedarf ermitteln
  • d)Werkzeuge festlegen
  • e)Arbeitsplatz einrichten
  • f)Arbeitsplatz zur Abwehr von Unfällen und Gefahren sichern
  • g)Arbeitsergebnisse kontrollieren
7 Grundfertigkeiten im Trockenbau5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Dämmstoffe gegen Wärme, Kälte und Schall unterscheiden und verarbeiten, Baustoffklassen beachten
  • b)Befestigungsmittel auswählen
  • c)Leichtwände und abgehängte Decken montieren
8 Aufstellen und Prüfen von Arbeitsund Schutzgerüsten4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen, unterhalten und abbauen
  • b)Betriebssicherheit von Arbeitsund Schutzgerüsten prüfen, Herstellen der Betriebssicherheit veranlassen
9 Arbeiten mit Kunststoffen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Kunststoffe klassifizieren, hinsichtlich ihrer Eigenschaften beurteilen und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Kunststofformteile und -schläuche zuschneiden und bearbeiten sowie durch Kleben und Schweißen verbinden
  • c)Kleber verarbeiten
  • d)Arbeits- und Umweltschutz beim Verarbeiten von Kunststoffen beachten und Schutzmaßnahmen anwenden
10 Bearbeiten von Blechen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Stahl und Nichteisenmetalle hinsichtlich ihrer Werkstoffeigenschaften unterscheiden und ihr Korrosionsverhalten beurteilen
  • b)Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen anreißen
  • c)Bleche bearbeiten, insbesondere schneiden, stanzen, bohren, kanten, sicken und runden
  • d)Werkstücke aus Blech herstellen
  • e)Metallteile, insbesondere mit Schrauben, Stiften und Nieten, verbinden
  • f)Bleche bearbeiten, insbesondere bördeln, falzen, schweifen und durchsetzen
  • g)Formteile aus Blech herstellen
11 Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Dämmstoffe nach ihren für den Anwendungszweck wichtigen Eigenschaften auswählen und verarbeiten
  • b)Dämmstoffe nach Herstellerangaben lagern
  • c)messen und prüfen, insbesondere mit Gliedermaßstab, Bandmaß, Winkel, Schmiege, Taster, Wasserwaage und Schlauchwaage
  • d)Meß- und Anreißarbeiten ausführen
  • e)Werkzeuge für das Verarbeiten von Dämmstoffen auswählen
  • f)Voraussetzungen zum Dämmen nach einschlägigen Regelwerken prüfen und entsprechende Maßnahmen veranlassen
  • g)Dämmstoffe an Rohrleitungen, Behältern, Decken und Wänden befestigen
  • h)Dämmstoffe an Formstücken, insbesondere an Krümmern, Abzweigen und Übergängen, befestigen
  • i)Matratzen aus Dämmstoffen mit Gewebeabdeckung herstellen und anbringen
12 Anbringen von Unterkonstruktionen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Stütz- und Tragkonstruktionen, insbesondere Stege, Schienen und Ringe, herstellen
  • b)Stütz- und Tragkonstruktionen anbringen
13 Ummanteln von Dämmungen17 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 24 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe für Ummantelungen nach ihren Eigenschaften unterscheiden und nach dem Anwendungszweck auswählen und anwenden
  • b)Befestigungsmittel passend zur Ummantelung auswählen
  • c)Werkstoffe für Ummantelungen sachgerecht lagern
  • d)vorgefertigte Bleche unter Berücksichtigung des Schallschutzes montieren
  • e)Folien und Bahnen zuschneiden und anbringen
  • f)Dämmstoffe mit Bandagen umwickeln
  • g)Montagestelle vorbereiten
  • h)Anlagenteile aufmessen, Isometrien lesen
  • i)Aufrisse, Abwicklungen und Schablonen herstellen
  • k)vorgefertigte Teile einpassen, ausrichten und befestigen
  • l)Nähte mit Dichtungsmassen und Bändern abdichten
  • m)Klebebänder und Beschichtungen zur Verhinderung von Kontaktkorrosion anbringen
  • n)plastische Hartmäntel vorbereiten, Bandagen, insbesondere Nessel und Jute, einarbeiten, Mantel auftragen und abglätten
  • o)ausgeführte Arbeiten kontrollieren
14 Instandhalten von Werkzeugen und Geräten2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen instandhalten, Reparaturen veranlassen
  • b)Maschinen nach Betriebsanleitung einrichten und bedienen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Isolierfacharbeiter?

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und ist die erste Stufe der Ausbildung in der Isolier-Industrie. Darauf kann die Ausbildung zum Industrie-Isolierer mit weiteren 12 Monaten aufbauen. Ob Sie die zweite Stufe anschließen, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Betrieb.

Wer sieht mein Berichtsheft als Isolierfacharbeiter durch?

Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist wöchentlich oder in festen Abständen. Fragen Sie nach dem Rhythmus in Ihrem Betrieb.

Was trage ich bei Arbeiten auf der Baustelle ein?

Nennen Sie die ausgeführte Arbeit, das Material und das Bauteil, etwa Rohrleitung, Bogen oder Kälteleitung. Auch Gerüstaufbau und Einrichten der Baustelle gehören hinein. Kundennamen und Auftragsnummern lassen Sie weg.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Legen Sie ihn deshalb vollständig und rechtzeitig vor.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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