Berichtsheft als Lacklaborant: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Lacklaborant gehört, was Sie im Labor und in der Berufsschule gelernt haben: Proben nehmen und vorbereiten, Kennzahlen von Lackrohstoffen bestimmen, Untergründe vorbehandeln, Beschichtungsstoffe applizieren, trocknen und prüfen, Lacke ansetzen und Rezepturen anpassen. Dazu kommen Messprotokolle, Arbeitsschutz und Unterrichtsthemen. Tragen Sie jede Woche kurz und konkret ein, was Sie getan haben und mit welchem Verfahren.
Stand: 21.10.2026
Was als Lacklaborant ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (ChemBioLackAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate. Fachrichtungen gibt es nicht; stattdessen wählen Betrieb und Auszubildende Wahlqualifikationen, etwa zu wasserverdünnbaren oder lösemittelhaltigen Systemen, Pulverlacken oder farbmetrischen Arbeiten.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz und Umgehen mit Arbeitsstoffen
- Arbeitsorganisation und Kommunikation, Informationsbeschaffung und Dokumentation, Messdatenerfassung und -verarbeitung
- Chemische und physikalische Methoden: Probenahme, Bestimmung physikalischer Größen, Analyseverfahren, Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen
- Analytische Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen
- Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen sowie Prüfen von Beschichtungen
- Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen
- Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen
- Wahlqualifikationen, zum Beispiel Korrosionsschutzsysteme, Pulverlacksysteme oder farbmetrische Arbeiten
- Digitalisierung sowie Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Sicherheitsunterweisung im Lacklabor, Umgang mit Gefahrstoffen und Sicherheitsdatenblättern, Proben eines Bindemittels gezogen und beschriftet | 8 |
| Dienstag | Dichte und Viskosität von drei Lacken bestimmt (Pyknometer, Auslaufbecher), Messwerte ins Laborprotokoll eingetragen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Atombau, chemische Bindung, Laborsicherheit, Protokollführung | 8 |
| Donnerstag | Stahlbleche entfettet und geschliffen, Grundierung mit dem Rakel aufgezogen, Schichtdicke nass gemessen | 8 |
| Freitag | Trocknungszeit der Prüfbleche kontrolliert, Gitterschnitt zur Haftung durchgeführt, Ergebnisse mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Rezeptur für einen wasserverdünnbaren Holzlack angepasst: Bindemittelanteil und Verdicker verändert, Ansatz von 500 Gramm hergestellt | 8 |
| Dienstag | Ansatz dispergiert, Mahlfeinheit mit dem Grindometer geprüft, Viskosität und pH-Wert eingestellt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Filmbildung und Vernetzung, Pigmente und Füllstoffe, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Probebleche gespritzt, nach Vorgabe getrocknet, Glanz, Farbabstand und Pendelhärte gemessen und mit der Referenz verglichen | 8 |
| Freitag | Messreihe ausgewertet, Abweichung beim Glanz auf die Verdickermenge zurückgeführt, Ergebnisbericht und Änderungsvorschlag für die Rezeptur erstellt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Lacklaboranten
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Säure-Base-Reaktionen, Titration, Rheologie von Lacken oder Bindemittelsysteme. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Lacklaborant
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Labor mitgearbeitet | Viskosität von zwei Lacken mit dem Auslaufbecher bestimmt und im Protokoll festgehalten |
| Lack getestet | Gitterschnitt und Schichtdicke an beschichteten Stahlblechen geprüft und Ergebnisse dokumentiert |
| Bleche vorbereitet | Prüfbleche entfettet, geschliffen und für die Applikation beschriftet |
| Farbton gemessen | Farbabstand zwischen Muster und Referenz mit dem Farbmessgerät ermittelt |
| Rezeptur geändert | Bindemittelanteil im Ansatz um 3 Prozent erhöht und die Auswirkung auf Glanz und Trocknung gemessen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Lackherstellern, Lackanwendern, Forschungs- und Prüflaboren. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und zählt 35 Prozent: praktisch Applikations- und Prüftechnik (420 Minuten) und schriftlich Chemie und Physik von Beschichtungsstoffen (135 Minuten). Teil 2 zählt 65 Prozent: praktisch Herstellung und Qualitätskontrolle (540 Minuten), schriftlich Lack- und Beschichtungstechnologie (195 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (ChemBioLackAusbV 2009), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe c
Gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Qualifikationen nach § 3 Nummer 1.121 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handelnwährend der gesamten Ausbildung
3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
- e)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
- f)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und handhaben
- g)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
- h)Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
- i)Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben Behältern und Fördersystemen zuordnen
- j)Regeln der Arbeitshygiene anwenden
3.2 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
3.3 Einsetzen von Energieträgern2 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades und Gefährdungspotentials einsetzen
- b)Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen
- c)mechanische, thermische und elektrische Energien unter Verwendung von Größen und Einheiten des Internationalen Einheitensystems (SI-Größen und SI-Einheiten) berechnen
3.4 Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtungen bedienen und pflegen
- b)Laborgeräte unter Berücksichtigung ihrer Werkstoffeigenschaften einsetzen
- c)Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz vorbereiten, prüfen, reinigen und warten sowie bei Störungen Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung einleiten
3.5 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierungwährend der gesamten Ausbildung
- a)Elemente des Qualitätsmanagements aufgabenspezifisch anwenden
- b)Messgeräte kalibrieren
- c)über Qualifizierung und Validierung Auskunft geben
- d)statistische Methoden aufgabenbezogen anwenden
- e)Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen
3.6 Wirtschaftlichkeit im Laborwährend der gesamten Ausbildung
- a)laborbezogene Kostenarten und -stellen unterscheiden
- b)Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten im eigenen Arbeitsbereich nutzen
- c)zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen
4 Arbeitsorganisation und Kommunikation
4.1 Arbeitsplanung, Arbeiten im Teamwährend der gesamten Ausbildung
- a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Regeln einrichten
- b)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebsmittel auswählen, disponieren, bereitstellen und lagern
- c)Projektziele festlegen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen sowie bei Abweichungen Prioritäten festlegen
- d)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Bearbeitungszeiten planen
- e)Problemlösungsmethoden anwenden
- f)Kommunikationsregeln anwenden, Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung einsetzen
- g)Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und kontrollieren
4.2 Informationsbeschaffung und Dokumentationwährend der gesamten Ausbildung
- a)Informationsquellen nutzen
- b)Dokumentationsarten unterscheiden und ihren Dokumentationswert beschreiben
- c)Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
- d)Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren
4.3 Kommunikations- und Informationssysteme3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
- b)mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
- c)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
4.4 Messdatenerfassung und -verarbeitung3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)labortechnische Aufgaben, insbesondere Steuerung, Messdatenerfassung und Messdatenauswertung, mit dem Computer lösen
- b)Sensoren, Aktoren und Messgeräte auswählen und einsetzen
- c)Laborprozesse regeln und steuern
4.5 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgabenwährend der gesamten Ausbildung
- a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)Informationen aus fremdsprachigen Quellen auswerten und anwenden, insbesondere englischsprachige Arbeitsvorschriften, technische Unterlagen, Dokumentationen, Handbücher, Betriebs- und Gebrauchsanweisungen
- c)Auskünfte in einer Fremdsprache geben
5 Umgehen mit Arbeitsstoffen4 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)laborspezifische Werkstoffe Einsatzgebieten zuordnen und mit diesen Werkstoffen umgehen
- b)Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen anwenden, insbesondere Gefahrensymbole und -bezeichnungen von Arbeitsstoffen erklären und beachten
- c)Arbeitsstoffe kennzeichnen
- d)Reaktionsgleichungen von chemischen Umsetzungen aufstellen
- e)Konzentrationen berechnen und stöchiometrische Aufgaben lösen
- f)mit Säuren, Basen und Salzen sowie ihren Lösungen umgehen
- g)mit organischen Lösemitteln umgehen
- h)mit Gasen umgehen
6 Chemische und physikalische Methoden
6.1 Probenahme und Probenvorbereitung2 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)Verfahren zur Probenahme und zur Probenvorbereitung für die Gehalts- und Qualitätskontrolle unterscheiden
- b)Proben nehmen
6.2 Bestimmung physikalischer Größen und Stoffkonstanten3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)Volumenmessgeräte unterschiedlicher Messgenauigkeit einsetzen
- b)Waagen unterschiedlicher Messbereiche einsetzen
- c)physikalische Größen messen und Stoffkonstanten bestimmen, insbesondere Temperatur und pH-Wert messen
6.3 Analyseverfahren4 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)photometrische Bestimmungen durchführen und auswerten
- b)chromatografische Trennverfahren, insbesondere nach Einsatzgebieten, unterscheiden
- c)Stoffgemische durch chromatografische Verfahren trennen
6.4 Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen2 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)definierte Lösungen herstellen
- b)Feststoffe von Flüssigkeiten trennen, insbesondere durch Dekantieren, Sedimentieren, Filtrieren, Zentrifugieren und Eindampfen
Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.2 Buchstabe c10 Positionen
7 Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen
7.1 Physikalische Verfahren zur Bestimmung von Stoffkonstanten und Kennzahlen4 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 2 Wochen in der 53. bis 80. Woche
- a)Stoffkonstanten und Kennzahlen bestimmen, insbesondere Viskosität, Brechzahl, Flammpunkt, Schmelzpunkt, Verdunstungszahl, elektrische Leitfähigkeit und nichtflüchtigen Anteil
- b)Fließkurven erstellen und auswerten
7.2 Chemische Verfahren zur Bestimmung von Kennzahlen5 Wochen in der 53. bis 80. Woche
- a)Massen- und Stoffmengenkonzentration sowie Reaktionsverhältnisse von Rohstoffen berechnen
- b)Kennzahlen, insbesondere Säurezahl, Verseifungszahl, Isocyanatzahl, Iodzahl und Epoxidwert, in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen bestimmen
- c)Verhalten von Rohstoffen und Beschichtungsstoffen anhand ihrer Kennzahlen beurteilen und Einsatzgebieten zuordnen
8 Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen sowie Prüfen von Beschichtungen
8.1 Vorbehandeln zu prüfender Untergründe2 Wochen in der 1. bis 52. Woche
- a)die Notwendigkeit unterschiedlicher Vorbehandlungsmethoden begründen
- b)Angaben über die Vorbehandlung zu beschichtender Untergründe dokumentieren
- c)Untergründe für Prüfzwecke reinigen und schleifen
8.2 Applizieren von Beschichtungsstoffen4 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 5 Wochen in der 53. bis 80. Woche
- a)Pinsel, Rolle, Rakel, Druckluftspritzpistole und Tauchgefäß einsetzen
- b)Materialbedarf für ein nach vorgegebenen Parametern zu beschichtendes Objekt berechnen
- c)Applikationsarten unterscheiden, insbesondere Walzen, Gießen, Elektrotauchlacklackieren, elektrostatisches Spritzen, Airless-Spritzen, Heißspritzen und Niederdruckspritzen
- d)Sicherheitsregeln beim Verarbeiten von Beschichtungsstoffen anwenden
- e)Beschichtungsqualität in Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit und der Applikationsmethode beurteilen und dokumentieren
8.3 Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen3 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 6 Wochen in der 53. bis 80. Woche
- a)Trocknungs- und Härtungsverfahren nach den Filmbildungsmechanismen unterscheiden
- b)Beschichtungsstoffe physikalisch trocknen und chemisch härten
8.4 Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen10 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 4 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Prüfbeschichtungen nach vorgegebener Spezifikation herstellen
- b)Farbton visuell durch Vergleich mit einer Vorlage beurteilen
- c)beschichtungstechnologische Kennzahlen bestimmen und dokumentieren, insbesondere Härte, Haftfestigkeit, Dehnbarkeit, Schichtdicke, Deckvermögen, Körnigkeit, Porigkeit, Trocken- und Glanzgrad
- d)Farbton messen und Standardvergleiche durchführen
- e)Oberflächenstörungen beschreiben
- f)Beschichtungen auf Beständigkeit, insbesondere gegen Schwitzwasser, Bewitterung und Chemikalien, prüfen sowie Ergebnisse beurteilen und dokumentieren
- g)Lagerstabilität von Beschichtungsstoffen beurteilen
9 Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen3 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 7 Wochen in der 81. bis 182. Woche, 8 Wochen in der 53. bis 80. Woche
- a)Misch-, Dispergier- und Trennaggregate unterscheiden und einsetzen
- b)Fertigungsrezepturen unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer Parameter erstellen
- c)Halbfabrikate und Beschichtungsstoffe nach vorgegebenen Rezepturen herstellen sowie Fertigungsablauf dokumentieren
10 Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)wasserverdünnbare und lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe hinsichtlich Formulierung, Herstellung, Lagerung und Anwendung unterscheiden sowie über ihren arbeitstechnischen Einsatz Auskunft geben
- b)Anforderungsprofile für Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen erstellen
- c)Bindemittel, Lösemittel, Farbmittel und Additive nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen auswählen und einsetzen
- d)Rezepturen für Beschichtungsstoffe nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen formulieren
Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c20 Positionen
11 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern
- b)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)Rohstoffe auswählen
- d)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
- f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)Untergrund wässern, schleifen und bleichen
- h)Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen
- i)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- j)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
12 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern
- b)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)Rohstoffe auswählen
- d)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
- f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)Untergrund vorbereiten
- h)Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen
- i)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- j)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
13 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern
- b)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)Rohstoffe auswählen
- d)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
- f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)Untergrund entfetten und mechanisch vorbereiten
- h)Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen
- i)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- j)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
14 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)Rohstoffe auswählen
- c)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)Untergrund reinigen, neutralisieren, isolieren und verfestigen
- g)Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzen
- h)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- i)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
15 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)Rohstoffe auswählen
- c)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)Untergrund wässern, schleifen und bleichen
- g)Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzen
- h)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- i)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
16 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)Rohstoffe auswählen
- c)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)Untergrund auf Lösemittelbeständigkeit prüfen und vorbehandeln
- g)Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzen
- h)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- i)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
17 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)Rohstoffe auswählen
- c)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)Untergrund entfetten und mechanisch vorbehandeln
- g)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- h)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- i)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
18 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Anforderungsprofil erstellen und dabei insbesondere die Anwendung im konstruktiven Stahlbau, die Verarbeitung unter Witterungsbedingungen sowie Ökologie- und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)Rohstoffe auswählen
- c)Maschinen und Geräte auswählen und einsetzen
- d)verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)Untergründe durch abtragende Verfahren maschinell und manuell vorbereiten
- g)Applikationstechnik systemspezifisch unter Berücksichtigung der Witterung auswählen und einsetzen
- h)Beschichtungsstoffe unter Beachtung produktspezifischer Verarbeitungsvorschriften applizieren
- i)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)Korrosionsschutzprüfung durchführen, Ergebnis bewerten und Korrosionsschutzsystem optimieren
19 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)systemspezifische Eigenschaften von Pulverlacksystemen erläutern
- b)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)Rohstoffe auswählen
- d)Stoffgemische extrudieren, brechen, mahlen und sieben
- e)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere Temperatur und Verweilzeit, festlegen und einhalten
- f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)Objekte vorbereiten
- h)Objekte elektrostatisch beschichten
- i)Overspray rückgewinnen und aufarbeiten
- j)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
20 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)systemspezifische Eigenschaften von Elektrotauchlacken erläutern
- b)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)Rohstoffe auswählen
- d)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
- f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)Objekte vorbereiten
- h)Aufbau und Funktionsweise von Elektrotauchanlagen erklären
- i)Applikationsparameter festlegen, insbesondere Spannung, Leitfähigkeit, Temperatur, Verweilzeit, pH-Wert und nichtflüchtigen Anteil
- j)Objekte unter Einhaltung der Applikationsparameter elektroforetisch beschichten und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- k)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- l)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
21 Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)systemspezifische Eigenschaften von Druckfarben erläutern
- b)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)Rohstoffe auswählen
- d)Maschinen und Geräte zur Herstellung auswählen und einsetzen
- e)verfahrenstechnische Parameter festlegen
- f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Druckfarben prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)Substrat für das Druckverfahren vorbereiten
- h)Druckverfahren berücksichtigen
- i)Druckfarben unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen trocknen und härten
- j)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten, optimieren
22 Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Bindemittel nach Anforderungsprofil formulieren
- b)Ausgangsstoffe auswählen
- c)Syntheseapparatur auswählen und einsetzen
- d)Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf anhand ermittelter Kenndaten steuern
- e)Einsetzbarkeit des Bindemittels im Beschichtungsstoff prüfen und Bindemittel optimieren
23 Durchführen farbmetrischer Arbeiten13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten erläutern
- b)farbmetrische Messungen durchführen
- c)Messwerte auswerten und Ergebnis interpretieren
- d)Farbmittel nach optischen, chemischen und thermischen Eigenschaften auswählen
- e)Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausarbeiten
24 Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Oberflächenbeschaffenheit beurteilen, Beschichtungsfehler und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung vorschlagen
- b)Präparationstechnik zur Ursachenermittlung von Oberflächenstörungen anwenden
- c)Beschichtungen mikroskopisch untersuchen
- d)Zusammensetzung von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen spektroskopisch oder fotometrisch untersuchen
- e)Beschichtungsstoffe mittels physikalischer, chemischer und koloristischer Methoden untersuchen
- f)statistische Methoden zur Qualitätssicherung anwenden
- g)Validierung von Messverfahren durchführen und dokumentieren, Messwerte auswerten und Ergebnisse interpretieren
- h)Methoden der Fehlerfrüherkennung, Fehlerbeseitigung und Fehlervermeidung anwenden
25 Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)zu beschichtende Objekte vorbereiten und prüfen
- b)Objekte mit unterschiedlichen Geräten und nach unterschiedlichen Verfahren beschichten
- c)Beschichtungsstoffe und -systeme trocknen und härten
- d)beschichtete Objekte beurteilen und auf Fehlerfreiheit prüfen
- e)Applikationsprozess optimieren
26 Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Fertigungsrezepturen, insbesondere aus Entwicklungsrezepturen, erstellen
- b)Anlagen, insbesondere nach Ansatzgröße und Stoffeigenschaft, auswählen
- c)Produktionsaufträge planen
- d)Beschichtungsstoffe im Produktionsmaßstab herstellen und abfüllen
- e)Produktionskosten ermitteln und Produktionsverfahren optimieren
- f)Produktionsablauf und -ergebnis dokumentieren
27 Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken
- b)Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, dokumentieren und sichern
- c)Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleiten
- d)Daten in digitalen Netzen recherchieren, Datenanalysen oder Simulationen durchführen und zur Optimierung von Prozessen nutzen
- e)Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
- f)digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen
- g)rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten
28 Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und optimieren
- b)Labor-Informations- und Labor-Management-Systeme einsetzen
- c)Daten über digitale Netze austauschen
- d)Soft- und Hardwarestörungen an Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten
29 Prozessbezogene Arbeitstechniken13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken
- b)prozessorientierte Arbeitstechnik auswählen und bewerten
- c)prozessorientierte Arbeitstechnik einsetzen
- d)Prozessablauf kontrollieren und dokumentieren
- e)Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren
30 Umweltbezogene Arbeitstechniken13 Wochen in der 81. bis 182. Woche
- a)bei einem prozessbezogenen Verfahren der Abfallwirtschaft, Boden-, Luft- oder Gewässerreinhaltung mitwirken
- b)Konzentrationen und Kenngrößen von Umweltparametern unter Beachtung einschlägiger Vorschriften bestimmen
- c)Emissionen und Immissionen messen
- d)Untersuchungsergebnisse mit Bestimmungen von Regelwerken vergleichen, dokumentieren und beurteilen sowie Maßnahmen veranlassen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Lacklaboranten?
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate. Geregelt ist sie in der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.
Wie oft muss ich als Lacklaborant das Berichtsheft führen?
Üblich ist ein Eintrag pro Woche, wie es Ihr Betrieb und die Kammer vorgeben. Als Auszubildende führen Sie den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).
Gehören Messwerte und Rezepturen ins Berichtsheft?
Tragen Sie das Verfahren und das Ergebnis in kurzen Worten ein, etwa Viskosität bestimmt oder Haftung geprüft. Genaue Rezepturen und Kundendaten sind meist vertraulich und gehören nicht in den Nachweis. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Es ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), fließt aber nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nicht in die Note ein. Trotzdem hilft ein sauberes Heft bei der Vorbereitung auf die Prüfung.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (ChemBioLackAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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