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Berichtsheft als Metallblasinstrumentenmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Werkstatt und in der Berufsschule gelernt haben: Anreißen, Sägen und Feilen, Biegen von Rohren, Löten, Treiben und Ziehen von Schallstücken, Montieren von Ventilen, Zügen und Wasserklappen, Oberflächenbehandlung, Spielfertigmachen und Instandsetzen von Trompeten, Posaunen, Hörnern und Tuben. Tragen Sie je Woche knapp ein, welche Arbeitsschritte Sie an welchem Instrument ausgeführt haben und wie lange sie gedauert haben.

Stand: 21.10.2026

Was als Metallblasinstrumentenmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur Metallblasinstrumentenmacherin (MetallbInstrmMAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagMessing- und Neusilberbleche zugeschnitten, Maße mit Messschieber geprüft, Werkstücke angerissen und Kanten entgratet8
DienstagÜbungsstücke gefeilt und gesägt, Rohrstücke abgelängt, Weichlötverbindungen an Probestücken ausgeführt8
MittwochBerufsschule: Fertigungstechnik, Werkstoffkunde Messing, Grundlagen der Akustik8
DonnerstagRohre gefüllt und von Hand gebogen, Biegeradien kontrolliert, Lötstellen gereinigt und gebeizt8
FreitagWerkstatt aufgeräumt, Werkzeuge gewartet, Zeichnung eines Stimmzuges gelesen und Bauteile nach Stückliste bereitgelegt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSchallstück einer Trompete über Dorn getrieben, Kranz eingerollt und Wandstärke geprüft8
DienstagVentile und Druckwerke einer Posaune montiert, Züge eingepasst und Leichtgängigkeit eingestellt8
MittwochBerufsschule: Arbeitsplanung, Instrumentenkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagInstrument aus vorgefertigten Teilen zusammengebaut, hart gelötet und Oberfläche poliert und lackiert8
FreitagSpielfertigmachen: Ventilkorken und Filze erneuert, Stimmung geprüft, Ansprache und Intonation mit dem Gesellen besprochen8

Berufsschule im Berichtsheft des Metallblasinstrumentenmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde, technisches Zeichnen oder Akustik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Metallblasinstrumentenmacher

StattBesser
An der Trompete gearbeitetVentilgang einer Trompete gereinigt, Ventilkolben neu eingeölt und Leichtgängigkeit geprüft
GelötetStützen an einem Stimmbogen mit Weichlot angelötet und Lötstellen verputzt
Rohre gebogenMessingrohr gefüllt, nach Schablone gebogen und Querschnitt auf Knickstellen kontrolliert
Instrument repariertEingedrückten Becher einer Tuba ausgebeult und Schallstückkranz nachgerichtet
Politur gemachtMessingoberfläche geschliffen und poliert, anschließend mit Klarlack überzogen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Metallblasinstrumentenmacher werden in Werkstätten des Handwerks ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst zwei Arbeitsproben sowie einen schriftlichen Teil. Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie ein Prüfungsstück, zum Beispiel ein Schallstück oder einen Stimmbogen, und führen Arbeitsproben wie das Zusammenbauen und das Spielfertigmachen eines Instruments aus. Schriftlich werden Technologie, Instrumentenkunde, Arbeitsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur Metallblasinstrumentenmacherin (MetallbInstrmMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans21 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
  • d)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen beziehungsweise personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
  • b)Gefahren am Arbeitsplatz, insbesondere durch fehlerhaften Umgang mit Betriebs- und Hilfsmitteln, erkennen und berufsbezogene Arbeitssicherheits-vorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden, insbesondere in elektrischen Anlagen, beschreiben sowie Maßnahmen der Schadensminderung und der Ersten Hilfe einleiten oder veranlassen
  • d)Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe und Umweltschutz einhalten sowie über die Reinhaltung der Luft beachten
  • e)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
  • f)im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln2 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Betriebsmittel, insbesondere Werkzeuge und Maschinen, durch Reinigen pflegen und vor Korrosion schützen
  • b)Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
6 Prüfen, Messen und Kennzeichnen4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Längen mit Strichmaßstäben, Meßschiebern und Meßschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Meßfehlermöglichkeiten messen
  • b)Längen mit Taster oder Zirkel und Meßschnur indirekt messen
  • c)mit Winkel lehren und mit Winkelmessern messen
  • d)Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren, insbesondere mit Schablonen, prüfen
  • e)Werkstücke mit Grenzlehren und Gewindelehren, insbesondere mit Schablonen, prüfen
  • f)Formgenauigkeit von Rohren durch Sichtprüfen beurteilen
  • g)Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
  • h)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
  • i)Werkstücke kennzeichnen
7 Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen
  • b)Teilebedarf abschätzen und bereitstellen
  • c)Halbzeuge und Normteile nach technischen Unterlagen bereitstellen
  • d)Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
  • e)Arbeitsplatz an Werkbank und Werkzeugmaschine einrichten
  • f)Arbeitsergebnis kontrollieren und bewerten
8 Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Skizzen und Zeichnungen, insbesondere von Bauteilen sowie Stücklisten, anfertigen, lesen und anwenden
  • b)Grundbegriffe der Normung anwenden
  • c)Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise lesen und anwenden
  • d)Gesamtzeichnungen lesen und anwenden
9 Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Metallblasinstrumente im Hinblick auf Mensur und Konstruktionsmerkmale zuordnen
  • b)Metallblasinstrumente nach Aufbau und Funktion unterscheiden
10 Auswählen und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe nach ihren Eigenschaften und Halbzeuge nach ihrer Form unterscheiden, auswählen und ihrem Verwendungszweck zuordnen
  • b)Hilfsstoffe unterscheiden, auswählen, ihrem Verwendungszweck zuordnen und nach Anweisung und Unterlagen unter Beachtung des Umgangs mit gefährlichen Arbeitsstoffen anwenden
  • c)Werkstoffe unter Beachtung der Eigenschaften lagern
  • d)Gefahren beim Lagern, Verwenden und Beseitigen gefährlicher Arbeitsstoffe, insbesondere von Reinigungs-, Lösungs- und Schmiermitteln, beachten
11 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Spannzeuge unter Berücksichtigung der Größe, der Form, des Werkstoffes und der Bearbeitung von Werkstücken auswählen und befestigen
  • b)Werkzeuge und Werkstücke, insbesondere mit Maschinenschraubstock und Dreibackenfutter, unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen
  • c)Werkzeuge mittels Spannfutter und Spannzangen spannen und Meißelhalter ausrichten
12 manuelles und maschinelles Spanen11 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstücke auswählen
  • b)Flächen an Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen glatt, eben, winklig und parallel auf Maß feilen
  • c)Formen an Werkstücken freihandfeilen
  • d)Bleche, Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen und Kunststoffen nach Anriß mit Handbügelsäge trennen
  • e)Bleche, Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen entgraten und schaben
  • f)Innen- und Außengewinde an unterschiedlichen Werkstoffen unter Verwendung von Kühlschmierstoffen mit Gewindebohrern und Schneideisen herstellen
  • g)Bohrungen in Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen auf Maßgenauigkeit manuell reiben
  • h)Werkzeuge, insbesondere Reißnadel und Körner, am Schleifbock schärfen
  • i)Werkzeuge, insbesondere Bohrer und Schaber, am Schleifbock schärfen
  • k)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen
  • l)Maschinenwerte an Werkzeugmaschinen für Bohr- und Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
  • m)Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-Plandrehen und Längs-Runddrehen herstellen
  • n)Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschine herstellen
  • o)Bohrungen in Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen an Bohrmaschinen mit unterschiedlichen Werkzeugen durch Bohren ins Volle, Aufbohren und durch Profilsenken herstellen
  • p)Maßgenauigkeit von Bohrungen in Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen maschinell durch Reiben herstellen
13 Trennen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Handscheren und Handhebelscheren, insbesondere unter Berücksichtigung des Werkstoffes, der Blechdicke und des Kraftbedarfes, auswählen
  • b)Feinbleche mit Handscheren und Handhebelscheren nach Anriß scheren
14 Umformen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Durchmesser und Wandstärken von zylindrischen Rohren aus Nichteisenmetallen mit Ziehmaschinen umformen und auf Maßgenauigkeit prüfen
  • b)Gerade zylindrische Rohre aus Nichteisenmetallen zu geraden konischen Rohren von Hand und mit Ziehmaschine umformen, Rohre von Hand richten
  • c)Eigenschaften von Werkstücken unter Berücksichtigung der stofflichen Zusammensetzung und des Verwendungszwecks durch Bearbeitung und Wärmebehandlung, insbesondere durch Weichglühen, ändern
  • d)Abwicklungen von Zylindern und Kegeln konstruieren
  • e)Werkstücke aus Feinblechen nach Abwicklungen herstellen
  • f)Zylindrische Rohre aus Nichteisenmetallen mit und ohne Füllung biegen, glätten und kalibrieren
  • g)Gerade konische Rohre aus Nichteisenmetallen zu Bogenstücken umformen, runden und glätten
15 Fügen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Werkstoffpaarung verbinden und sichern
  • b)Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
  • c)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen, sowie in lötgerechter Lage fixieren
  • d)Lötwerkzeuge, Lote und Flußmittel zum Weichlöten auswählen
  • e)Bleche, Profile und Rohre aus Nichteisenmetallen Weichlöten
  • f)Lötwerkzeuge, Lote und Flußmittel zum Hartlöten auswählen
  • g)Bleche, Profile und Rohre aus Nichteisenmetallen hartlöten
16 Anfertigen von Bauteilen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Kleinteile entsprechend Verwendungszweck und Funktion auswählen und zuordnen
  • b)Kleinteile, insbesondere Stützen und Ringe, durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen herstellen
17 Zusammenfügen von Instrumententeilen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Einzelteile nach Unterlagen und Anweisungen bereitstellen
  • b)Maßgenauigkeit der Instrumententeile prüfen und korrigieren
  • c)Bögen, Züge und Rohre nach Skizze oder Schablone unter Beachtung von Parallelität und Ganggenauigkeit zusammenfügen
  • d)Ventile nach Skizze oder Schablone unter Beachtung von Parallelität und Ganggenauigkeit zusammenfügen
  • e)Instrumententeile nach Unterlagen für den Zusammenbau vorbereiten
  • f)Baugruppen des Instrumentes nach Unterlagen zum Rohbau zusammenfügen
18 Behandeln von Oberflächen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Gesundheits- und Umweltschutz, insbesondere in Bezug auf Stäube und Dämpfe, beachten
  • b)Bauteile und Instrumente zur Oberflächenbehandlung vorbereiten, insbesondere durch Verputzen der Lötstellen
  • c)Oberflächen manuell schleifen und polieren
  • d)Oberflächen maschinell schleifen und polieren
  • e)Oberflächen sichtprüfen sowie für die Weiterbehandlung vorbereiten
  • f)ganze Instrumente manuell und maschinell schleifen und polieren
19 Endmontage und Spielfertigmachen von Metallblasinstrumenten10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Instrumententeile und Instrument reinigen
  • b)Ventile, Druckwerke, Züge und Wasserklappen einbauen, regulieren und Funktionsfähigkeit herstellen
  • c)Luftdichtigkeit des Instrumentes prüfen
  • d)Instrument spielfertig machen und Funktionsprüfung durchführen
  • e)Töne mit Stimmgerät prüfen
  • f)durch Verändern der Längenmaße die Stimmung von Instrumenten beeinflussen
20 Endkontrolle und Qualitätssicherung2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)optische und funktionelle Prüfung durchführen
  • b)Fehler kennzeichnen
  • c)akustische Störfaktoren erkennen und beseitigen
  • d)Möglichkeiten der wirtschaftlichen Beseitigung von Fehlern beurteilen und Instandsetzung einleiten
21 Instandsetzen von Instrumenten14 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Reparaturumfang festlegen, Ersatzteile bestimmen
  • b)Instrument, Baugruppen und Teile demontieren; Verbindungen prüfen und instandsetzen
  • c)Fehler, Beschädigungen und Verschleiß beseitigen, insbesondere durch Ausbeulen, Richten, Nacharbeiten und Austauschen
  • d)Funktionsfähigkeit von Ventilmaschinen herstellen
  • e)Oberflächengüte wiederherstellen
  • *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Verordnung kennt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen, Sie lernen den Bau und die Instandsetzung aller Metallblasinstrumente.

Was schreibe ich ins Berichtsheft, wenn ich eine Woche nur poliere oder feile?

Tragen Sie ein, welches Bauteil Sie bearbeitet haben, mit welchem Verfahren und mit welchem Ergebnis, etwa "Ventilgehäuse geschliffen und poliert, Oberfläche auf Riefen kontrolliert". Auch Übungsstücke gehören hinein, denn sie zeigen Ihren Lernfortschritt.

Muss ich das Berichtsheft führen, um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden?

Ja, die Vorlage des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Geführt wird er von Ihnen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). In der Prüfung selbst wird er nicht bewertet.

Wie halte ich Zeiten im Berichtsheft fest, wenn ich an einem Instrument mehrere Tage arbeite?

Schreiben Sie je Tag auf, welche Arbeitsschritte Sie erledigt haben, zum Beispiel am Montag Schallstück getrieben, am Dienstag Kranz eingerollt. Die Stunden verteilen Sie nach Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit, ein Gesamtauftrag über mehrere Tage ist kein Tageseintrag.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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