Berichtsheft als Oberflächenbeschichter: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Oberflächenbeschichter gehört, was Sie in der Woche an Anlagen und Werkstücken gemacht haben: Vorbehandlung wie Entfetten und Beizen, Beschichtungsverfahren wie Galvanik, Eloxieren, Dünnschichttechnik oder Feuerverzinken, das Ansetzen und Prüfen von Bädern, das Messen von Schichtdicken und die Arbeit an Gestellen und Abwasserbehandlung. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Unterweisungen zum Arbeitsschutz.
Stand: 21.10.2026
Was als Oberflächenbeschichter ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter und zur Oberflächenbeschichterin (OberflbeschAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Aufteilung in Fachrichtungen gibt es nicht. Stattdessen wählt der Betrieb im Bereich Oberflächentechnik eines von vier Verfahren aus: chemische und elektrochemische Metallabscheidung, Anodisieren, Dünnschichttechnik oder Feuerverzinken.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen
- Mechanisches Fertigen und Fügen, Herstellen von Betriebsmitteln
- Erfassen von Messwerten und Warten von Betriebsmitteln
- Vor- und Nachbehandeln von beschichteten und unbeschichteten Oberflächen
- Steuern von Produktionsprozessen und Qualitätsmanagement
- Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen
- Wärmebehandlung und Herstellen von Gestellen und Vorrichtungen
- Oberflächentechnik im gewählten Verfahren
- Bedienen, Überwachen und Warten von Anlagen, Entschichten und Beurteilen von Oberflächen
- Verfahren der Umwelttechnik
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Gefahrstoffen und Schutzausrüstung, Einrichten des Arbeitsplatzes an der Entfettungslinie | 8 |
| Dienstag | Bleche entfetten und beizen, Spülstufen kontrollieren, Sichtprüfung der Oberfläche | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffe und ihre Eigenschaften, Grundlagen der Chemie | 8 |
| Donnerstag | Werkstücke an Warengestellen einhängen, Messen der Badtemperatur, Eintragen der Werte ins Badprotokoll | 8 |
| Freitag | Feilen und Bohren von Kontaktstellen an Probeblechen, Reinigen und Sortieren der Gestelle | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Anlage für den Auftrag einrichten, Bad analysieren und Chemikalien nachdosieren | 8 |
| Dienstag | Beschichtung einer Serie überwachen, Schichtdicke stichprobenartig messen und Messwerte auswerten | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Prozesstechnik, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Fehlersuche bei ungleichmäßiger Schicht, Parameter anpassen, Entschichten und Nacharbeit der betroffenen Teile | 8 |
| Freitag | Wartung von Gleichrichter und Pumpen, Kontrolle der Abwasserbehandlung, Dokumentation für die Prüfungsarbeit | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Oberflächenbeschichters
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Korrosion, Elektrochemie oder Qualitätsprüfung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Oberflächenbeschichter
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Anlage gearbeitet | Verzinkungsbad auf pH-Wert und Temperatur geprüft und Werte im Badprotokoll eingetragen |
| Teile beschichtet | 120 Schrauben im Trommelverfahren verzinkt und Schichtdicke an fünf Teilen gemessen |
| Vorbehandlung gemacht | Stahlteile entfettet, gebeizt und gespült, Benetzung der Oberfläche geprüft |
| Qualität kontrolliert | Haftung der Schicht mit dem Gitterschnitt getestet und Ergebnis dokumentiert |
| Aufräumen und Wartung | Filter der Umwälzpumpe gewechselt und Spülwasserleitfähigkeit kontrolliert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der Galvanotechnik, Lohnbeschichtung, Feuerverzinkung und in der Industrie. Zuständig für die Prüfung ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer, bei Betrieben im Handwerk die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Vor Ende des zweiten Jahres findet eine Zwischenprüfung statt, mit einer Arbeitsaufgabe und einem Fachgespräch. Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Im praktischen Teil bearbeiten Sie zwei Arbeitsaufgaben mit Dokumentation und führen ein Fachgespräch. Im schriftlichen Teil werden Verfahrenstechnik, Qualität und Umwelt sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Das gewählte Verfahren der Oberflächentechnik bestimmt die Aufgaben.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin (OberflbeschAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans25 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Informationen beschaffen und bewerten
- b)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
- c)Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden
- d)Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden
- e)technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und anwenden
- f)Skizzen und Stücklisten anfertigen
- g)Versuche und Arbeitsabläufe protokollieren
- h)Messwerte, insbesondere Umweltparameter, erfassen, registrieren und protokollieren
- i)Datenträger handhaben, digitale und analoge Daten lesen
- j)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Abteilungen sicherstellen
6 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
- b)Arbeitsablauf unter Berücksichtigung organisatorischer Notwendigkeiten festlegen und sicherstellen
- c)Materialbedarf festlegen
- d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags vorbereiten
- e)Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und protokollieren
7 Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Ebenheit und Rauigkeit von Werkstücken prüfen
- b)Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten messen
- c)Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
- d)Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
- e)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
- f)Werkstücke kennzeichnen
8 Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz eben, winklig und parallel auf Maß feilen
- b)Bleche, Platten, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz nach Anriss mit Handsäge trennen
- c)Bleche im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen unter Beachtung der Werkstückoberfläche, der Biegeradien, der neutralen Faser und der Biegewinkel kalt umformen
- d)Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten oder ortsfesten Bohrmaschinen unter Beachtung der Kühlschmiermittel bohren und senken
- e)Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
- f)Werkstücke oder Bauteile aus Metall, Kunststoffen oder Holz unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien für nicht abnahmepflichtige Verbindungen schweißen oder kleben
- g)Bleche und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen löten
- h)Werkstücke in Bezug auf die Beschichtbarkeit prüfen
- i)Vorrichtungen und Gestelle nach Vorgaben entwerfen und anfertigen
- j)Vorrichtungen und Gestelle auf Funktion prüfen und ändern
9 Erfassen von Messwerten4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Messgeräte handhaben
- b)Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Dichte berechnen und messen
- c)Spannung, Stromstärke und Widerstand berechnen und messen
10 Warten von Betriebsmitteln3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Betriebsmittel pflegen und vor Korrosion schützen
- b)Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
- c)Maschinen, Einrichtungen und Systeme nach Anweisung warten
11 Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)mechanische Bearbeitung
- aa)Schleif- und Poliermittel, Schleifkörper und Betriebsstoffe sowie Werkzeuge nach Material und geforderter Oberflächenqualität auswählen
- bb)Schadensbilder und deren Fehlerursachen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge sowie das System Grundwerkstoff und Überzug beurteilen
- cc)Oberflächen manuell und maschinell entgraten, schleifen, bürsten, polieren und strahlen
- b)chemische und elektrolytische Behandlung
- aa)Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln und das Ergebnis beurteilen
- bb)metallische oder nichtmetallische Werkstoffe dekapieren, chromatieren, phosphatieren, passivieren, aktivieren und beizen, Anlagen bedienen
- cc)Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigen oder
- c)chemische Behandlung
- aa)Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln, insbesondere Entfetten, Spülen, Beizen, Fluxen und Trocknen
- bb)Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigen
- cc)feuerverzinkte Oberflächen für eine nachfolgende organische oder anorganische Beschichtung vorbereiten
- d)metallische Werkstoffe durch Entfetten und Beizen vorbehandeln
- e)Oberflächen chemisch oder elektrolytisch mit Ätz-, Glänz-, Polier-, Entgratungs- und Beizverfahren bearbeiten
- f)Metalle mittels chemischer oder elektrochemischer Verfahren, insbesondere durch Einfärben, behandeln
- g)beschichtete Werkstücke durch Auftragen von organischen und anorganischen Schutzschichten nachbehandeln
12 Regeln von Produktionsprozessen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Messwerte erfassen und protokollieren
- b)Produktionsprozesse nach Temperatur-, Druck-, Stand- und Durchfluss-Sollwerten regeln
- c)Störungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
- d)Prozesse mit Prozessleitsystemen durchführen
13 Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Flüssigkeiten und Feststoffe lagern, fördern, dosieren, mischen, trennen und reinigen
- b)gebrauchsfertige Stoffkonzentrationen, Lösungen und Mischungen herstellen
- c)die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beachten
- d)wichtige Stoffparameter, insbesondere Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit, messen und einstellen
- e)mit Betriebsstoffen bei Unfällen und Leckagen vorschriftsmäßig umgehen, ausgelaufene oder verschüttete Stoffe aufnehmen und einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
14 Qualitätsmanagement7 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Qualität vorbehandelter Produkte bei der Auftragserledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche sichern
- b)Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der vorbehandelten Produkte beachten
- c)Normen und Systeme des Qualitätsmanagements anwenden und beurteilen
- d)Prüfarten und Prüfmittel nach Normen auswählen
- e)Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen und dokumentieren
- f)Informationen über Werk- und Hilfsstoffe, Produktion und Produkte berücksichtigen
- g)Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
- h)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- i)statistische Verfahren anwenden
- j)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- k)bei Maßnahmen zur Optimierung von Verfahren und Prozessen mitwirken
15 Wärmebehandlung2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Wärmebehandlungsverfahren und ihre Auswirkungen auf den Werkstoff und eine nachfolgende Oberflächenbehandlung beurteilen
- b)Werkstücke thermisch behandeln
- c)Auswirkungen der Wärmebehandlung auf den Werkstoff und die Oberfläche beurteilen
16 Einsetzen von Vorrichtungen und Gestellen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Vorrichtungen und Gestelle an die Werkstücke und Verfahren anpassen
- b)Hilfselektroden, Blenden und Abdeckungen unter Berücksichtigung der angewendeten Werkstoffe und Verfahren entwerfen und anfertigen
17 Oberflächentechnologie
17 Alternative A: Chemische und elektrochemische Abscheidung von Metallen und Legierungen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
Alternative A:
- a)Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Elektrolyten nach Vorgabe festlegen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und arbeitshygienischer Vorschriften bereitstellen und zugeben
- b)Wirkungsweise der galvanischen Abscheidung von Metallen und Metalllegierungen kontrollieren
- c)Parameter für die Abscheidung von Metallen und Metallegierungen auf metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie auf Leiterplatten chemisch und elektrochemisch einstellen und überwachen
- d)Elektrolyte quantitativ und qualitativ mittels chemischer und physikalischer Methoden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen und korrigieren
17 oder Alternative B: Anodisationstechnik10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
Alternative B:
- a)Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Elektrolyten nach Vorgabe berechnen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und arbeitshygienischer Vorschriften bereitstellen und zugeben
- b)Elektrolyte quantitativ und qualitativ mittels chemischer und physikalischer Methoden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen und korrigieren
- c)anodische Oxidation von metallischen Werkstoffen durchführen und unterschiedliche Einfärbetechnologien anwenden
- d)metallische Werkstoffe und anodische Schichten nachbehandeln
17 oder Alternative C: Dünnschichttechnik10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
Alternative C:
- a)Werkstücke mit physikalischen und chemischen Verfahren vorbehandeln
- b)Unterdruck und Vakuum unter Berücksichtigung des Verfahrens erzeugen
- c)elektrische und chemische Parameter zur Erzeugung von Plasmen einstellen
- d)Verfahren der Vakuumbeschichtung anwenden
17 oder Alternative D: Feuerverzinken10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
Alternative D:
- a)Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Zinkschmelzen nach Vorgabe festlegen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Vorschriften bereitstellen und zugeben
- b)Wirkungsweise der Feuerverzinkung kontrollieren und Prozessparameter korrigieren
- c)Verfahren der Feuerverzinkung anwenden
- d)Zinkschichten nachbehandeln
18 Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 13 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Aufbau, Funktion und Zusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden und dem Produktionsprozess zuordnen
- b)Funktionsmerkmale durch Eingabe von Parametern für den Prozessablauf sowie durch Eingriffe in die Steuerprogramme nach Unterlagen und Anweisung ändern
- c)Meldegeräte, insbesondere Warn- und Diagnoseeinrichtungen, beachten
- d)Funktions- und Prozessablauf überwachen und dokumentieren
- e)oberflächentechnische Anlagen sowie vor- und nachgelagerte Einrichtungen bedienen
- f)periphere Einrichtungen bedienen und überwachen, insbesondere - Filteranlagen - Ansetzstationen - Anodenwartungsstationen - Gleichrichter - Dosierstationen oder - Gasversorgung - Chemikaliendosierung - Vakuumpumpen - Kühlaggregate oder - Krananlagen - Zinkbadeinhausungen - Filteranlagen
- g)Prozessbäder einschließlich der Peripherie, insbesondere Warenbewegung und Absaugungsvorrichtungen, bedienen und überwachen oder Vakuumreaktoren, insbesondere Durchführungen und Planetengetriebe, bedienen und überwachen
- h)System Warenträger, Gestelle und Vorrichtungen in Bezug auf die angewendeten Verfahren bedienen und warten
- i)Elektroden reinigen und einrichten oder Elektroden und Targets reinigen, justieren sowie ein- und ausbauen oder Hartzink ziehen
19 Entfernen von Beschichtungen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Beschichtungen in Bezug auf ihre Entfernungsmöglichkeiten beurteilen
- b)Verfahren für die Entfernung von Beschichtungen auswählen
- c)metallische und nichtmetallische Schichten auf unterschiedlichen Grundwerkstoffen mittels mechanischer, chemischer, elektrochemischer oder physikalischer Verfahren entfernen
20 Beurteilen von Oberflächen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Oberflächen optisch prüfen
- b)Oberflächen, insbesondere Schichtdicke, Härte und Abrieb, messen
- c)Korrosionsprüfung durchführen
- d)Messergebnisse auswerten und dokumentieren
21 Verfahren der Umwelttechnik4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Spültechnologien zur Wassereinsparung anwenden
- b)Verfahren zur Stoffrückführung und -rückgewinnung anwenden
- c)Ausschleppung von Prozesslösungen vermindern
- d)physikalische und chemische Verfahren zur Behandlung von Abwässern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften anwenden
- e)Abfälle und Reststoffe erfassen und zur weiteren Verwertung oder Entsorgung bereitstellen
- *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Oberflächenbeschichter?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Wahl von Fachrichtungen gibt es nicht, Ihr Betrieb legt aber fest, in welchem Verfahren der Oberflächentechnik Sie ausgebildet werden.
Muss ich Badprotokolle und Messwerte im Berichtsheft wiedergeben?
Sie nennen die Tätigkeit und die wesentlichen Werte, zum Beispiel Temperatur, pH-Wert oder Schichtdicke, in Stichworten. Die vollständigen Protokolle bleiben im Betrieb. Ob mehr verlangt wird, sagt Ihnen Ihr Ausbilder.
Was trage ich bei Arbeiten mit Gefahrstoffen ein?
Notieren Sie Unterweisungen und die Tätigkeit selbst, etwa Ansetzen eines Beizbades unter Schutzausrüstung. Betriebsinterne Details wie Rezepturen gehören nicht hinein.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin (OberflbeschAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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