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Berichtsheft als Ofen- und Luftheizungsbauer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gelernt und getan haben: Metall und Keramik bearbeiten, Kacheln versetzen, Kachelöfen und Kamin- oder Warmluftöfen aufbauen, elektrische Anschlüsse und Regelungen montieren, Anlagen messen und prüfen sowie Kundschaft beraten. Tragen Sie Tätigkeit, Dauer und Lerninhalt in Stichworten ein, damit Ihr Ausbilder die Woche nachvollziehen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Ofen- und Luftheizungsbauer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin (OfenbAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit in der Werkstatt, Schamottesteine mit der Nassschneidemaschine auf Maß zugeschnitten8
DienstagKacheln für eine Probefläche im Dünnbett verlegt, Fugenbild angerissen und Fugen verfüllt8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde Keramik und Metall, technische Zeichnungen lesen8
DonnerstagStahlblech für eine Rauchrohrverbindung angezeichnet, gesägt und entgratet8
FreitagWerkzeuge gereinigt, Baustelle für den Einsatz am Montag vorbereitet, Material zusammengestellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundentermin zur Aufmaßnahme für einen Kaminofen, Abstände zu brennbaren Bauteilen geprüft und notiert8
DienstagWarmluftofen mit Heizeinsatz auf der Baustelle aufgebaut, Verbindungsstück zum Schornstein angepasst8
MittwochBerufsschule: Auftragsplanung, Berechnung von Heizlast und Abgasanlagen8
DonnerstagRegelung eines Grundofens angeschlossen, Temperaturfühler montiert und Funktion geprüft8
FreitagAbnahmemessung durchgeführt, Betriebsanleitung mit dem Kunden durchgesprochen, Arbeitsbericht ausgefüllt8

Berufsschule im Berichtsheft des Ofen- und Luftheizungsbauers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe, Brennstoffe und Verbrennung, Wärmeübertragung oder Zeichnungen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Ofen- und Luftheizungsbauer

StattBesser
Ofen gebautGrundofen aus Schamotte aufgemauert, Brennraum und Züge nach Plan gesetzt
Kacheln verlegtOfenkacheln ausgerichtet, mit Ofenlehm versetzt und Fugen gleichmäßig verfüllt
Elektrik gemachtTemperaturfühler und Steuergerät an die Anlage angeschlossen und Funktion geprüft
GemessenAbgastemperatur und Förderdruck am Ofen gemessen und im Prüfprotokoll eingetragen
Kunden beratenKunden die Bedienung des Kaminofens erklärt und Hinweise zu Brennstoff und Reinigung gegeben

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird im Handwerk, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt, mit praktischen Arbeitsaufgaben und einem schriftlichen Teil. Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen Teil mit einer Arbeitsaufgabe nach Kundenauftrag samt Dokumentation und einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Dazu kommt ein schriftlicher Teil mit den Bereichen Auftragsplanung, Anlagenanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin (OfenbAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans18 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation und Auftragsbearbeitung5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationen beschaffen, und bewerten
  • b)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
  • c)Montage- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden
  • d)Skizzen und Stücklisten anfertigen
  • e)Normen anwenden, Toleranzen berücksichtigen
  • f)technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwenden
  • g)Arbeitsabläufe protokollieren
  • h)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
  • i)maßstabsgerechte Zeichnungen erstellen
  • j)Datenträger handhaben, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
  • k)mit den Funktionsbereichen des Betriebes zusammenarbeiten, betriebliche Informationsflüsse nutzen und bei betrieblichen Entscheidungsprozessen mitarbeiten
6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsschritte nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- und montagetechnischen Kriterien sowie Herstellervorgaben planen und festlegen
  • b)Material, Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel anfordern und bereitstellen
  • c)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen
  • d)Reststoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen, Abfälle trennen, lagern und Entsorgung veranlassen
  • e)Energiebereitstellung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • f)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern
  • g)Arbeits- und Sicherheitsregeln, insbesondere ergonomische Gesichtspunkte beim Transport berücksichtigen
  • h)Arbeitsabläufe nach ökonomischen, ökologischen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie des Personaleinsatzes festlegen
  • i)Montagegerüste unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufstellen
  • j)Gefahrstoffe identifizieren und für die Entsorgung sichern
7 Qualitätsmanagement2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden
  • b)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren
  • c)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen und dokumentieren
  • d)Qualitätssicherungssystem des Betriebes anwenden
8 Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maschinen und Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen und einsetzen
  • b)Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Allgemeintoleranzen auf Maß bearbeiten und entgraten
  • c)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen nach Anriss von Hand trennen
  • d)Bleche, Rohre und Kanäle aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen umformen und fügen
  • e)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen
  • f)Hilfsstoffe einsetzen
  • g)Werkstücke und Bauteile mit ortsfesten und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere schleifen und bohren
  • h)Innen- und Außengewinde herstellen
  • i)Rohrleitungen und Kanäle mit unterschiedlichen Verfahren verbinden
  • j)Maßnahmen zum Korrosionsschutz auswählen und anwenden
  • k)Bleche, Rohre und Profile unter Beachtung des Werkstoffs, der Werkstoffoberfläche, der Werkstückform und der Anschlussmaße maschinell trennen und umformen
9 Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen25 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werk- und Baustoffe, insbesondere keramische, mineralische Werkstoffe und Bindemittel auswählen
  • b)Kacheln und keramische Formteile behauen, schleifen, ausdornen und ausklinken
  • c)Fliesen und Baukeramik auf Maß bearbeiten, ausdornen und ausklinken
  • d)Schamotte- und Mauersteine sowie Klinker auf Maß bearbeiten
  • e)Natur- und Kunststeine auf Maß bearbeiten
  • f)Beton von Hand und mit der Maschine mischen und Schalungen für Betonbauteile anfertigen
10 Versetzen von Kacheln und anderen keramischen und mineralischen Werkstoffen und Bauteilen15 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kacheln, Fliesen, Schamotte- und Mauersteine, Mörtel sowie sonstige Kunst- und Natursteine nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen
  • b)Schamotte- und Mauersteine, Baukeramik, Natur- und Kunststeine sowie Klinker setzen
  • c)Boden-, Sockel- und Wandfliesen verlegen und ansetzen
  • d)Sperrungen für Sockelfundamente unter Berücksichtigung des Schallschutzes herstellen
  • e)Mauer- und Putzmörtel herstellen
  • f)Verputze herstellen
  • g)Kacheln und keramische Formteile anpassen, setzen, verklammern und ausfüttern
  • h)Natursteinplatten verlegen und ansetzen
11 Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwenden
  • b)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstromkreis messen und ihre Abhängigkeit zueinander prüfen
  • c)Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwenden, Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • d)elektrische Anschlüsse herstellen; Potentialausgleichsmaßnahmen durchführen
  • e)Anschlussteile, insbesondere Kabelschuhe, Aderendhülsen und Stecker, an elektrischen Leitern anbringen
  • f)elektrische Leiter durch Löten, Klemmen und Stecken anschließen und verbinden
  • g)Funktion elektrischer Bauteile, insbesondere von Fehlerstromschutzeinrichtungen, Schutzkontaktsteckern, Kabelkupplungen und Schutzschaltern, prüfen
  • h)Dreh- und Wechselstrommotore nach Typ unterscheiden, Drehrichtung prüfen
  • i)elektrische Steuerungs- und Hauptstromkreise überprüfen und schrittweise in Betrieb nehmen
12 Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufstellflächen und Anbauwände auf vorhandene Elektroinstallation prüfen
  • b)Komponenten für elektrische Hilfs- und Schalteinrichtungen einbauen, verbinden und kennzeichnen
  • c)Komponenten zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen und kennzeichnen
  • d)elektrische Leiter unter Berücksichtigung der mechanischen, thermischen und elektrischen Belastung, der Verlegungsarten und des Verwendungszwecks auswählen, zurichten, verlegen und verbinden
  • e)Leitungswege nach baulichen, örtlichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten festlegen
  • f)Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten
  • g)Fehler erkennen, korrigieren und Änderungen dokumentieren
  • h)Instandhalten und Warten von elektrischen Betriebsmitteln
  • i)Schutz gegen direktes Berühren von spannungsführenden Teilen prüfen und sicherstellen
  • j)mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter, sowie Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen
  • k)Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmen
  • l)Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen und dokumentieren
  • m)Prüfverfahren und Diagnosesysteme auswählen und einsetzen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfen
  • n)Messeinrichtungen zum Erfassen von Bewegungsabläufen, Druck und Temperatur prüfen
  • o)Einrichtungen zum Erfassen von Grenzwerten, insbesondere Schalter und Sensoren, prüfen und justieren
  • p)Istwerte auswerten und dokumentieren, Sollwerte von prozessrelevanten Größen einstellen
  • q)Fehler und Störungen unter Beachtung der Schnittstellen, insbesondere hydraulischer und elektrischer Baugruppen, durch Sichtkontrolle feststellen sowie mit Hilfe von Prüfsystemen und Testprogrammen systematisch eingrenzen, auf Ursachen untersuchen, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen, die Instandsetzung durchführen, Prüfprotokolle erstellen
  • r)Schutzeinrichtungen prüfen, Schutzmaßnahmen ergreifen
13 Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen von Ofen- und Luftheizungsbausystemen3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen unterscheiden, einbauen und anschließen
  • b)Mess-, Steuerungs-, Regelungs-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, insbesondere elektrisch betätigte Einrichtungen, entsprechend kunden- und systemspezifischer Anforderungen überprüfen, einstellen und in Betrieb nehmen
  • c)elektrische und hydraulische Schaltungsunterlagen auswerten
  • d)Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme prüfen, Regelungsparameter nach Vorgaben einstellen, betreiberspezifische Anforderungen berücksichtigen
14 Prüfen und Messen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen
  • b)Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädigung prüfen
  • c)Lage von Bauteilen und Baugruppen messen und auswinkeln, Abweichungen dokumentieren
  • d)Verfahren und Messgeräte auswählen, Messeinrichtungen aufbauen
  • e)physikalische Größen, insbesondere Druck, Temperatur und Strömungsgeschwindigkeit, messen
  • f)Messergebnisse ermitteln, Messfehler und deren Ursachen feststellen und Korrekturen veranlassen
  • g)Funktionskontrollen und Anlagenanalysen, insbesondere Abgasanalysen, durchführen
15 Aufbauen und Instandhalten von handwerklich und industriell gefertigten Öfen und Herden15 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Fundamente, Unterbau und Wärmedämmung, insbesondere unter Beachtung des Gebäudeschutzes, herstellen
  • b)Bodenbelag und Wandbekleidungen herstellen
  • c)Feuerräume instand setzen, insbesondere ausmauern
  • d)Heizkammer auskleiden und Heizgaszüge einbauen, Dehnungsfugen herstellen
  • e)Einzelöfen, Raumheizer, Kaminöfen und industriell gefertigte Herde einbauen
  • f)Altanlagen demontieren
  • g)verputzte und verkachelte Warmluft- und Grundöfen, Heizkamine, offene Kamine, Kachelherde und Backöfen setzen und instand halten
  • h)Wasser-Wärmetauscher einbauen und hydraulisch einbinden, einschließlich solarthermischer Komponenten
  • i)Abgasanlagen und Abgasleitungen berechnen, einbauen, anpassen und instand halten
  • j)Feuerstätten an Abgasanlagen anschließen; Verbrennungsluftversorgung sicherstellen
  • k)Verkleidungen in Abhängigkeit der anlagenspezifischen Eigenschaften herstellen
  • l)Kamineinsätze und Heizeinsätze für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie Elektrospeicherkerne einbauen
  • m)Feuerräume für Grundöfen, offene Kamine, Backöfen und Herde errichten
  • n)Einzelöfen, Raumheizer, Kaminöfen und industriell gefertigte Herde instand halten
16 Herstellen und Instandhalten von Flächenheizungen und raumlufttechnischen Anlagen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Luftleitungen unter Berücksichtigung des Wärme- und Schallschutzes einpassen, verlegen und befestigen
  • b)Heizeinsätze, Heizgaszüge, Warmlufterzeuger, Ventilatoren, Luftfilter, Luftklappen, Luftdurchlässe und Schalldämpfer einbauen
  • c)Flächenheizsysteme einbauen
  • d)Altanlagen demontieren
  • e)Heizeinsätze, Heizgaszüge, Warmlufterzeuger, Ventilatoren, Luftfilter, Luftklappen, Luftdurchlässe und Schalldämpfer instand halten
  • f)Flächenheizsysteme instand halten
  • g)Warmluftheizungen und Lüftungsanlagen einbauen und instand halten
17 Einbauen und Instandhalten von Gas- und Ölbrennern; Brennstoffversorgung und Lagerung12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gasbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und des Immissionsschutzes einbauen, einregulieren und instand halten
  • b)Ölbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und des Immissionsschutzes einbauen, einregulieren und instand halten
  • c)Heizölbehälter mit Zubehör sowie Öl-, Füll- und Entlüftungsleitungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz des Wassers, einbauen und instand halten
  • d)zentrale Heizölversorgungsanlagen einbauen und instand halten
  • e)Gasversorgungsanlagen einbauen und instand halten
  • f)Pelletversorgungs- und Lagerungseinrichtungen einbauen und instand halten
18 Kundenberatung4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundenanregungen aufnehmen und auf technische Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Kunden über bauphysikalische Zusammenhänge bei Planung, Ausführung und Betrieb von Ofen- und Luftheizungsbausystemen informieren
  • c)Zusatzbedarf des Kunden feststellen, Kunden über Verkaufspreise und Kundennutzen informieren; Anschlussaufträge, insbesondere Wartungsaufträge, akquirieren
  • d)Kunden in den Betrieb der Anlage einweisen
  • e)Arbeiten unter Berücksichtigung von Kundenwünschen, örtlicher Gegebenheiten sowie nachhaltiger Energiesysteme optimieren
  • f)Kunden hinsichtlich der Materialauswahl, Form- und Farbgestaltung beraten

Häufige Fragen

Wie führe ich das Berichtsheft als Ofen- und Luftheizungsbauer?

Sie tragen Tätigkeiten aus Betrieb, Berufsschule und Lehrgängen in Stichworten ein, mit Datum und Stunden. Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG. Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Wie oft muss ich das Berichtsheft schreiben?

Üblich ist ein Eintrag pro Woche. Tragen Sie die Woche möglichst zeitnah ein, solange Sie sich an Arbeiten wie den Aufbau eines Kachelofens oder die Abnahmemessung noch genau erinnern.

Muss ich Ofenbauten im Berichtsheft zeichnen?

Ob Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Handwerkskammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder. Kundennamen und Adressen gehören nicht in den Nachweis.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Bewertet werden Arbeitsaufgabe, Fachgespräch und die schriftlichen Bereiche.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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