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Berichtsheft als Papiertechnologe: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Papiertechnologe gehören die Tätigkeiten, die Sie in der Woche tatsächlich ausgeführt haben, dazu die Themen der Berufsschule. Typisch sind Arbeiten an der Stoffaufbereitung, an der Papier- oder Kartonmaschine, in der Qualitätsprüfung im Labor, bei Instandhaltung und Wartung sowie bei Veredelung und Ausrüstung. Halten Sie Anlage, Arbeitsschritt, Messwerte und Ergebnis in knappen Sätzen fest.

Stand: 21.10.2026

Was als Papiertechnologe ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin (PapTechAusbV 2010). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Fachrichtungen gibt es nicht; stattdessen legen Betrieb und Auszubildende im Ausbildungsvertrag zwei Wahlqualifikationen fest, zum Beispiel Stoffaufbereitung, Mechanik oder Messen, Steuern, Regeln.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit an Papiermaschine und Stoffaufbereitung, Rundgang durch die Anlage, Sicherheitseinrichtungen und Not-Aus-Taster kennengelernt8
DienstagAltpapierballen im Stoffauflöser aufgegeben, Stoffdichte laut Anweisung kontrolliert und Proben für das Labor gezogen8
MittwochBerufsschule: Eigenschaften von Fasern und Holz, Grundlagen der Papierherstellung, Arbeitsschutz8
DonnerstagIm Labor Flächenmasse und Feuchtigkeit von Papierproben bestimmt und die Werte in das Prüfprotokoll eingetragen8
FreitagMit dem Schichtführer an der Pumpe Schmierstellen gewartet, Leckagen geprüft und den Wartungsplan abgezeichnet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagPapiermaschine im Sortenwechsel gefahren, Siebpartie und Stoffauflauf angepasst, Entwässerung beobachtet und die Parameter dokumentiert8
DienstagAbriss in der Pressenpartie behoben, Ursache gesucht, Bahn wieder eingeführt und Stillstandszeit im Schichtbuch notiert8
MittwochBerufsschule: Regelkreise in Produktionsprozessen, Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagBetriebliche Aufgabe für die Abschlussprüfung geplant, Arbeitsschritte festgelegt und Messwerte der Trockenpartie ausgewertet8
FreitagWartung am Kreislaufwasser durchgeführt, Siebwasserwerte geprüft und mit dem Ausbilder die Wärmeverbräuche der Trockenpartie besprochen8

Berufsschule im Berichtsheft des Papiertechnologen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Faserstoffe, Mess- und Regeltechnik oder Instandhaltung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Papiertechnologe

StattBesser
An der Maschine mitgearbeitetSiebpartie kontrolliert, Stoffdichte am Messgerät abgelesen und Abweichung dem Schichtführer gemeldet
Im Labor gewesenReißlänge und Flächenmasse an 5 Proben bestimmt und im Prüfprotokoll festgehalten
Wartung gemachtLager an der Förderpumpe abgeschmiert, Temperatur gemessen und Wartungsliste abgezeichnet
Altpapier verarbeitetAltpapiersorten im Stoffauflöser aufgegeben und Störstoffe am Sortierer kontrolliert
Störung behobenBahnabriss in der Pressenpartie lokalisiert, Bahn neu eingeführt und Ursache im Schichtbuch vermerkt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Papier-, Karton- und Pappefabriken sowie in Zellstoffwerken. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und umfasst Arbeitsaufgaben zum Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen samt Qualitätssicherung sowie eine schriftliche Prüfung zu Aufbereitung und Instandhaltung. Teil 2 am Ende der Ausbildung enthält das Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff, eine schriftliche Prüfung zum Steuern und Regeln, eine betriebliche Aufgabe mit Fachgespräch sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin (PapTechAusbV 2010), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Fertigungsverfahren Produktion20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 21 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verfügbarkeit von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen für die Produktion sicherstellen
  • b)Aggregate und Anlagen zur Aufbereitung von Zellstoff, Holzstoff, Altpapier und Rückstoff unterscheiden und bedienen
  • c)Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff unterscheiden
  • d)Transport und Lagerung von Werkstoffen und Fertigwaren durchführen und sicherstellen
  • e)Siebe und Filze einziehen, spannen, regulieren, konditionieren und kontrollieren
  • f)Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff bedienen und überwachen
  • g)Dampf- und Kondensatsysteme unterscheiden und überwachen
  • h)Störungen feststellen und deren Beseitigung mit Funktionsbereichen, insbesondere der Instandhaltung, abstimmen
  • i)interne Wasserkreisläufe an Produktionsanlagen überwachen
2 Steuern und Regeln von Produktionsprozessen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Störungen an Steuer- und Regeleinrichtungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen
  • b)Aufbau und Funktionsweise von verbindungsprogrammierten und speicherprogrammierbaren Steuerungen unterscheiden
  • c)Regel- und Messeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer Funktion den Einsatzbereichen zuordnen und bedienen
  • d)Qualitäts- und Prozessleitsysteme bedienen
3 Roh-, Faser- und Hilfsstoffe18 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Roh- und Faserstoffe unter Berücksichtigung des Herstellungsverfahrens dem Verwendungszweck zuordnen
  • b)Faserstoffe unter Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen
  • c)Qualität von Faserstoffen, insbesondere Stoffdichte, Mahlgrad, Fraktionierung und Festigkeiten, prüfen
  • d)Hilfsstoffe nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten prüfen und einsetzen
4 Instandhaltung10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)technische Zeichnungen, Schalt- und Funktionspläne nutzen, Skizzen anfertigen
  • b)Werkstoffe, insbesondere durch Feilen, Bohren, Gewindeschneiden und Sägen, manuell und maschinell bearbeiten
  • c)Anlagenteile aus-, ein- und zusammenbauen
  • d)Dichtungsmaterialien und Werkzeuge auswählen und einsetzen, Verbindungselemente auswählen sowie Verbindungen herstellen
  • e)Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz von Pumpen, Armaturen und Absperrorganen unterscheiden
  • f)hydraulische, pneumatische und elektrisch betriebene Komponenten und Systeme unterscheiden und deren Einsatzmöglichkeiten im Produktionsprozess berücksichtigen
  • g)Einsatzmöglichkeiten von Schmierstoffen unterscheiden
  • h)Anlagen und Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen, Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergreifen, Vorgänge dokumentieren
5 Veredelung und Ausrüstung10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ausrüstungs- und Verpackungsmaschinen überwachen und bedienen
  • b)Streichmassenkreisläufe unterscheiden, Ausschuss rückführen
  • c)Veredelungsverfahren, insbesondere Streichmaschinensysteme, unterscheiden
  • d)Verfahren zur Aufbereitung von Streichmassen unterscheiden
  • e)Produktionsfehler und Ausschussursachen feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen und dokumentieren
6 Wasserver- und -entsorgung7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)chemische, biologische und mechanische Verfahren der betrieblichen Wasserver- und Abwasserentsorgung, insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten, berücksichtigen
  • b)Anlagen der Frisch- und Abwasseraufbereitung überwachen und bei Bedarf Maßnahmen zur Behebung von Störungen ergreifen
  • c)Frisch- und Abwasser untersuchen, Untersuchungsergebnisse auswerten und dokumentieren

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen12 Positionen

1 Zellstoff13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einflussgrößen, insbesondere Holzqualitäten, Koch- und Bleichchemikalienkonzentrationen, pH-Werte sowie H-Faktoren, im Produktionsprozess berücksichtigen
  • b)Koch- und Bleichchemikalien entsprechend den geforderten Parametern herstellen
  • c)technische und chemische Prozesse der Kochung, Zellstoffsortierung, Zellstoffwäsche und Zellstoffbleiche überwachen, Anlagen unter Beachtung des Gesamtprozesses bedienen
  • d)Koch-, Bleich- und Hilfschemikalien nach Produktionsprogramm unter ökonomischen Gesichtspunkten dosieren
  • e)Fehler in Wasserkreisläufen sowie Folgen für Abwasseranlagen und Umwelt erkennen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • f)Reststoffe, insbesondere nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten, verwerten und entsorgen
2 Altpapier13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Altpapier unter ökologischen, ökonomischen und technischen Gesichtspunkten einsetzen
  • b)Anlagen zur Altpapieraufbereitung überwachen und steuern
  • c)Qualitätsmerkmale von Altpapier prüfen, beurteilen und Einsatzmöglichkeiten festlegen
  • d)Hilfsmittel in der Altpapieraufbereitung beurteilen und Einsatzmöglichkeiten festlegen
  • e)interne Wasserkreisläufe bei der Altpapieraufbereitung überwachen
  • f)Reststoffe, insbesondere nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten, verwerten und entsorgen
3 Holzstoff13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Holzstoff unter ökologischen, ökonomischen und technischen Gesichtspunkten einsetzen
  • b)Anlagen überwachen und Herstellungsprozess steuern
  • c)Qualität von Holzstoffen prüfen, beurteilen und Einsatzmöglichkeiten festlegen
  • d)Hilfsmittel in der Holzstoffherstellung beurteilen und einsetzen
  • e)interne Wasserkreisläufe bei der Holzstoffherstellung überwachen
  • f)Reststoffe, insbesondere nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten, verwerten
4 Ausrüstung13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ausrüstungs- und Verpackungsmaschinen einrichten, überwachen und bedienen
  • b)Produktionsfehler und Ausschussursachen feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen und dokumentieren
  • c)klimatische Einflussfaktoren auf Papier, Karton und Pappe berücksichtigen
  • d)Transport und Lagerung von Werkstoffen und Fertigprodukten durchführen und sicherstellen
5 Veredelung13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maschinen und Anlagen zur Streichmassenaufbereitung, Veredelung und Beschichtung von Papier, Karton und Pappe optimieren
  • b)Verfahren der Streichmassenrückgewinnung anwenden
  • c)Streichverfahren und Trocknungssysteme produktbezogen auswählen und anwenden
  • d)Maschinen und Anlagen zur Satinage von Papier, Karton und Pappe einrichten, bedienen und überwachen
  • e)Transport und Lagerung von Werkstoffen und Fertigprodukten durchführen und sicherstellen
6 Produktionsanlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff und deren spezifische Aggregate optimieren
  • b)Einflussgrößen bei der Herstellung von Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff, insbesondere chemische und thermische Prozesse, berücksichtigen und Maßnahmen zur Optimierung des Produktionsprozesses ergreifen
  • c)Verfügbarkeit von Werkstoffen und Hilfsmitteln für den Produktionsablauf sicherstellen
7 Stoffaufbereitung13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anlagen zur Aufbereitung von Faser- und Hilfsstoffen bedienen
  • b)Mischungsverhältnisse und deren Auswirkung, insbesondere auf physikalische und optische Eigenschaften, beurteilen
  • c)Farbstoffe zur Färbung und Nuancierung unter Berücksichtigung farbmetrischer Messergebnisse einsetzen
  • d)Dosieranlagen für Retentionsmittel, Entschäumer, Entlüfter und Biozide überwachen und bedienen
8 Hydraulik und Pneumatik13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schalt- und Funktionspläne zur Fehlersuche nutzen
  • b)funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen zur Systemwiederherstellung ergreifen
  • c)Zustand von Bauteilen im Zuge vorbeugender Instandhaltung beurteilen, bei Mängeln Maßnahmen zur Behebung ergreifen
9 Mechanik13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anlagen und Bauteile inspizieren, Fehler und Beschädigungen feststellen, Störungsursachen eingrenzen, Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • b)Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
  • c)Vorbereitungsmaßnahmen zur Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführen
  • d)Werkzeuge und Arbeitsmittel inspizieren, pflegen und warten, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen, Durchführung dokumentieren
  • e)Anlagen und Anlagenteile nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
  • f)Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
10 Messen, Steuern, Regeln13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)normgerechte Signalflusspläne, Instrumentierungssymbole und Kennzeichnungsbuchstaben anwenden
  • b)Mess-, Steuer- und Regelkomponenten sowie Stelleinrichtungen prüfen und austauschen
  • c)Regelkreisparametrierungen vornehmen
11 Elektrotechnik13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gefahren des elektrischen Stromes einschätzen und beurteilen, elektrotechnische Sicherheitsregeln anwenden
  • b)induktive, mechanische, kapazitive und optische Sensoren von Schutzeinrichtungen überprüfen, Störungen feststellen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit ergreifen
  • c)Komponenten aus Haupt- und Steuerstromkreisen sowie frequenzmodulierten Antrieben unterscheiden und deren Funktion prüfen
  • d)Vorschriften des elektrischen Explosionsschutzes anwenden
12 Energieerzeugung13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)rechtliche Vorgaben zum Betrieb von Energiegewinnungsanlagen anwenden
  • b)Anlagen zur Speisewasser- und Kondensataufbereitung bedienen, Wasserqualitäten auf geforderte Parameter kontrollieren, dabei Hilfsmittel nach ökonomischen Gesichtspunkten dosieren
  • c)Fehler im Kondensatrückführsystem erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • d)betriebsinterne Energiegewinnungssysteme nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten unter Anleitung anfahren, betreiben und abfahren, Emissionswerte dokumentieren
  • e)Reststoffe nach ökologischen und ökonomischen Vorgaben verwerten und entsorgen

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme nutzen
  • b)Standardsoftware und betriebsspezifische Software nutzen
  • c)Betriebsdatenerfassungssysteme bedienen
  • d)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
  • e)Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, schützen, sichern, archivieren und darstellen
6 Arbeitsorganisation und Kommunikation6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Arbeitsschritte an veränderte Situationen anpassen, Arbeitsabläufe protokollieren
  • c)Einsatz von Arbeitsmitteln planen und deren Verfügbarkeit sicherstellen
  • d)Probleme analysieren, Lösungsvarianten entwickeln und bewerten
  • e)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags vorbereiten
  • f)Kommunikation mit vor- und nachgelagerten Funktionsbereichen sowie Servicebereichen, insbesondere der Instandhaltung, sicherstellen
  • g)kundenspezifische Anforderungen und Informationen beachten und im Betrieb weiterleiten
  • h)Aufgaben im Team planen und abstimmen, Ergebnisse auswerten, beurteilen, protokollieren und präsentieren
  • i)Prozessdaten protokollieren, Änderungen dokumentieren und an die folgende Schicht übergeben
  • j)englischsprachige Fachbegriffe anwenden und englischsprachige Informationen erteilen
  • k)Kommunikationsregeln anwenden und Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
7 Qualitätssicherung7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich unterscheiden
  • b)Normen zur Sicherung der Prüfqualität einhalten
  • c)Qualitätsparameter von Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff prüfen
  • d)Messergebnisse dokumentieren
  • e)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • f)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln, insbesondere an Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff, systematisch suchen, analysieren, beseitigen und dokumentieren
  • g)qualitätssichernde Maßnahmen, insbesondere an Produktionsanlagen, durchführen, zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • h)Papier, Karton oder Pappe auf Ver- und Bedruckbarkeit sowie optische Eigenschaften prüfen
  • i)Qualitätssicherungssysteme arbeitsplatzbezogen anwenden

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Papiertechnologe das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Führen Sie ihn möglichst laufend, nicht gesammelt vor der Abgabe.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Dazu zeichnet er die Wochen oder Monate ab. Fragen Sie nach, in welchem Rhythmus er das tut.

Was trage ich bei den Wahlqualifikationen ein?

Die beiden Wahlqualifikationen aus Ihrem Ausbildungsvertrag, zum Beispiel Stoffaufbereitung oder Mechanik, erscheinen mit den Tätigkeiten, die Sie dazu ausführen. Benennen Sie Anlage, Arbeitsschritt und Ergebnis. So lässt sich später jede Woche einer Berufsbildposition zuordnen.

Zählt die Berufsschule im Berichtsheft mit?

Ja, die Themen des Berufsschulunterrichts gehören in den Ausbildungsnachweis. Tragen Sie sie als Stichworte ein, etwa Faserstoffe oder Regelkreise. Das gilt auch für Blockunterricht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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