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Berichtsheft als Parkettleger: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Parkettleger gehören Ihre Tätigkeiten auf der Baustelle und in der Werkstatt, geordnet nach Ausbildungswochen: Untergründe prüfen und spachteln, Parkett und andere Holzfußböden verlegen, Bodenbeläge verlegen, Oberflächen schleifen und behandeln, Sockelleisten und Profile anbringen sowie Instandsetzen und Restaurieren. Dazu kommen die Themen aus der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen und Formulierungen, die Sie für Ihre eigenen Einträge anpassen können.

Stand: 21.10.2026

Was als Parkettleger ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin (ParkettlAusbV 2002). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen. Zuständig ist als Handwerksberuf die Handwerkskammer.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagBaustelle Wohnung: Raum ausgemessen, Restfeuchte des Estrichs mit dem CM-Gerät geprüft, Ebenheit mit der Richtlatte kontrolliert und Ergebnisse notiert8
DienstagUntergrund grundiert, Unebenheiten mit Ausgleichsmasse gespachtelt, Randdämmstreifen gesetzt8
MittwochBerufsschule: Holzarten und Holzeigenschaften, Fachrechnen Flächen- und Verschnittberechnung8
DonnerstagWerkstatt: Stäbe für Parkettmuster zugeschnitten, Kreissäge und Kappsäge gewartet, Klebstoffe nach Datenblatt zugeordnet8
FreitagMehrschichtparkett schwimmend verlegt, Dehnungsfugen zur Wand eingehalten, Arbeitsplatz gereinigt und Material zurückgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAltbau: Schadensbild am Dielenboden aufgenommen, lose Dielen gesichert, Instandsetzung mit dem Bauleiter besprochen und Material kalkuliert8
DienstagStabparkett im Fischgrätverband vollflächig verklebt, Fugenbild nach Aufmaß ausgerichtet, Anschlüsse an Türzargen angepasst8
MittwochBerufsschule: Oberflächenbehandlung und Pflegemittel, Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagParkett in drei Gängen geschliffen, Fugen verkittet, Randbereiche mit dem Kantenschleifer bearbeitet, Staubabsaugung kontrolliert8
FreitagOberfläche geölt, Sockelleisten und Übergangsprofile montiert, Pflegehinweise für den Kunden zusammengestellt, Abnahme mit dem Gesellen durchgeführt8

Berufsschule im Berichtsheft des Parkettlegers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Holzfeuchte und Quellverhalten, Estricharten oder Berechnung von Verlegeflächen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Parkettleger

StattBesser
Boden vorbereitetEstrich auf Restfeuchte geprüft, Fehlstellen gespachtelt und Untergrund grundiert
Parkett verlegt45 m² Eichen-Stabparkett im Verband vollflächig verklebt, Dehnungsfuge von 10 mm umlaufend eingehalten
GeschliffenParkett in drei Schleifgängen mit Körnung 40, 60 und 100 geschliffen, Kanten nachgearbeitet
Bei der Reparatur geholfenBeschädigte Stäbe herausgetrennt, passende Ersatzstäbe eingesetzt und Fläche angeschliffen
Material gemessenVerlegefläche aufgemessen, Verschnitt von 8 % einkalkuliert und Bedarf an Parkett und Klebstoff berechnet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Parkettlegerbetrieben und Tischlereien mit Bodenlegerabteilung, die Baustellen und Werkstatt verbinden. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch bearbeiten Sie in höchstens 21 Stunden zwei Arbeitsaufgaben: das Gestalten und Verlegen eines Stabparkettbodens sowie das Verlegen eines Bodenbelags oder Schwingbodens, dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 15 Minuten. Schriftlich werden Untergründe, Parkett und Bodenbeläge sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Vorher findet eine Zwischenprüfung statt.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin (ParkettlAusbV 2002), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans19 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen* im 1. bis 18. Monat
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
  • c)Vorschriften zum Datenschutz beachten
  • d)Daten pflegen und sichern
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team4 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter, Fachzeitschriften, Fachbücher und Kataloge
  • c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • d)Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellen
  • e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
  • f)technische Veränderungen feststellen und umsetzen
  • g)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
  • h)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • i)Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffen
  • k)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
7 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen5 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen* im 19. bis 36. Monat
  • a)Skizzen anfertigen und anwenden
  • b)Bau- und Werkzeichnungen zur Konstruktion und Einteilung von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen lesen und anwenden
  • c)Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen anwenden
  • d)Materiallisten erstellen
  • e)Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen sowie lagern
  • f)Messungen des Raumklimas sowie der Zustände von Estrichen, Holz und Holzwerkstoffen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigen
  • g)Leistungsverzeichnisse anwenden
  • h)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Herstellerangaben
  • i)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzen
  • k)Aufmaße anfertigen, Leistungen abrechnen
8 Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen4 Wochen* im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
  • c)Leitern und Arbeitsgerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauen
  • d)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • e)Werkstoffe, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
  • f)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
  • g)bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
9 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
  • b)Handwerkzeuge handhaben und instand halten
  • c)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
  • d)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • e)Maschinenwerkzeuge einrichten und instand halten
  • f)Maschinensteuerungen und Regelungsanlagen einstellen und bedienen
  • g)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
10 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werk- und Hilfsstoffe auswählen, kennzeichnen, transportieren und lagern
  • b)Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, Maße übertragen
  • c)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle von Hand bearbeiten
  • d)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle mit Maschinen be- und verarbeiten
  • e)Werkstoffverbindungen herstellen
  • f)Holzschutzmaßnahmen durchführen
11 Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen15 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Untergründe auf Belegreife prüfen
  • b)Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählen
  • c)Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugen
  • d)Untergründe säubern, sperren und vorstreichen
  • e)Fugen und Risse bearbeiten
  • f)Höhenausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstellen
  • g)Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellen
  • h)Holzunterböden herstellen
  • i)Fehlstellen in Estrichen ergänzen
  • k)Altbeläge entfernen und Entsorgung veranlassen
  • l)Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen zuschneiden und einbauen, Schüttungen einbringen
  • m)Fertigteilestrichelemente verlegen
  • n)Schwingbodenkonstruktionen herstellen
  • o)Doppelboden- und Hohlbodenkonstruktionen einbauen
12 Gestalten von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gestaltungsmerkmale unterscheiden sowie Gestaltungstechniken auswählen und anwenden
  • b)Skizzen für Verlegemuster anfertigen
  • c)Verlegemuster nach Gestaltungsmerkmalen festlegen und umsetzen
  • d)Schablonen herstellen und Formen übertragen
13 Verlegen von Parkett, anderen Holzfußböden und Schichtwerkstoffen20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 17 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Parkettböden und andere Holzfußböden nach Anforderungen auswählen
  • b)Gefahren von Stoffen und Stäuben, insbesondere Verpuffungen, beachten
  • c)Klebstoffe und Trennlagen auswählen und verarbeiten
  • d)Parkettböden und andere Holzfußböden verkleben
  • e)Mehrschichtparkett und Schichtwerkstoffe schwimmend verlegen, Elemente verbinden
  • f)Stabparkett, Mehrschichtparkett und Dielen nageln und schrauben
  • g)Sportbodenkonstruktion herstellen, Spielfeldmarkierung aufbringen
  • h)elastische Fugen herstellen
  • i)Treppen bekleiden
  • k)Schwellen und Anschlüsse herstellen
  • l)Muster- und Intarsienböden herstellen
14 Verlegen von Bodenbelägen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bodenbeläge nach Anforderungen auswählen
  • b)Gefahren von lösemittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachten
  • c)Klebstoffe auswählen und verarbeiten
  • d)Verlegerichtung von Bodenbelägen bestimmen, Platten und Bahnen einteilen, verkleben, verspannen und verkletten
  • e)Kunstharzbeschichtungen auftragen
  • f)Bodenbeläge ableitfähig verlegen und Ergebnis dokumentieren
  • g)Fugen von elastischen Bodenbelägen fräsen und schließen
  • h)elastische Fugen herstellen
  • i)An- und Abschlüsse herstellen
  • k)Flächen bekleben
15 Behandeln von Oberflächen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Erstpflege bei Parkett und elastischen Bodenbelägen durchführen
  • b)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
  • c)Oberflächen hinsichtlich der Bearbeitung und Nutzung beurteilen
  • d)Oberflächenbehandlungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungs-mittel auswählen
  • e)Schleifmittel auswählen, Parkett, andere Holzfußböden und Kork schleifen, insbesondere mit Maschinen
  • f)Fugen verfüllen
  • g)Oberflächen versiegeln, imprägnieren, ölen und wachsen
  • h)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
16 Herstellen und Anbringen von Profilen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Profile nach ihrer Funktion auswählen, einpassen und anbringen
  • b)Sockelleisten und Treppenkantenprofile anfertigen und anbringen
17 Instandhalten und Instandsetzen von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verschmutzungszustand und Schäden hinsichtlich ihrer Ursachen beurteilen und dokumentieren
  • b)Pflegemittelsysteme und Pflegeverfahren auswählen, Pflegearbeiten durchführen
  • c)Reinigungsmittelsysteme auswählen, Zwischen- und Grundreinigung durchführen
  • d)Parkett und andere Holzfußböden sowie Korkböden aufarbeiten
  • e)Instandsetzungsverfahren auswählen, Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und ausführen
18 Restaurieren von Parkett und anderen Holzfußböden4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zustand von Parkett und anderen Holzfußböden feststellen und dokumentieren
  • b)erhaltenswerte Bauteile sichern, kennzeichnen, ausbauen und lagern
  • c)Parkett und andere Holzfußböden unter Beachtung der Bauart, des Baustils und der Gestaltungsmerkmale nach Vorgaben restaurieren
  • d)Ergänzungen anfertigen und einfügen, Arbeitsschritte dokumentieren
19 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung2 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • d)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • e)Kunden hinsichtlich der Gestaltung beraten
  • f)Kunden Gebrauchs- und Pflegeanleitungen erläutern
  • *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Was gehört als Parkettleger ins Berichtsheft?

Tragen Sie ein, was Sie auf der Baustelle und in der Werkstatt getan haben, etwa Untergründe geprüft, Parkett verlegt oder Oberflächen geschliffen. Nennen Sie Flächen, Materialien und Arbeitsschritte. Dazu kommen die Themen der Berufsschule.

Wer muss das Berichtsheft führen und wer sieht es durch?

Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie sich die Durchsicht regelmäßig bestätigen, zum Beispiel wöchentlich.

Wie genau müssen Maße und Mengen angegeben werden?

Je konkreter, desto nachvollziehbarer. Eine Angabe wie 45 m² Stabparkett verklebt oder Dehnungsfuge von 10 mm eingehalten zeigt dem Ausbilder, was Sie gelernt haben. Genaue Kundendaten sind nicht nötig.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Es ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO), wird aber nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in der Prüfung nicht benotet. Prüfen Sie bei Ihrer Handwerkskammer, wie der Nachweis vorgelegt werden soll.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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