Berichtsheft als Schuhfertiger: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Schuhfertiger gehören die Arbeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich ausgeführt haben: Werkstoffe beurteilen, Leder und Textilien zuschneiden oder stanzen, Schaftteile vorrichten, Schäfte nähen, Bodenteile vorbereiten, Schäfte und Böden montieren, Schuhe finishen und Modelle ausarbeiten. Dazu kommen die Themen aus dem Unterricht sowie Lehrgänge. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie Sie das Woche für Woche knapp und nachvollziehbar eintragen.
Stand: 21.10.2026
Was als Schuhfertiger ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin (SchuhfAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen. Ausbildende sehen den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), Sie führen ihn selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen für die Schaftherstellung
- Zuschneiden und Stanzen von Werkstoffen für die Schaftherstellung
- Vorrichten von Schaftteilen
- Herstellen von Schäften
- Beurteilen und Vorbereiten von Bodenteilen für die Herstellung und Weiterverarbeitung
- Vorbereiten und Montieren von Schäften und Bodenteilen
- Finishen und Verkaufsfertigmachen von Schuhen
- Ausarbeiten von Modellen
- Querschnittsthemen wie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz und Qualitätssicherung
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit an der Stanzpresse und Schärfmaschine; Rindleder nach Narbenbild und Fehlstellen sortiert | 8 |
| Dienstag | Schaftteile nach Schablone ausgestanzt, Zuschnitt mit Reststücken verglichen und Verschnitt notiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde Leder und Textilien, Arbeitsschutz, Betriebsorganisation | 8 |
| Donnerstag | Kanten geschärft und gespalten, Futterteile mit Klebstoff vorbereitet und Schaftteile zusammengelegt | 8 |
| Freitag | Erste Ziernaht an einem Übungsschaft auf der Schaftnähmaschine genäht, Stichlänge eingestellt, Nahtbild geprüft | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Schäfte für einen Auftrag von 24 Paaren auf Passform und Nahtqualität geprüft, zwei Paare zur Nacharbeit zurückgegeben | 8 |
| Dienstag | Schäfte über den Leisten gezwickt, Brandsohle befestigt und Hinterkappe eingeformt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Schuhtechnik zu Leistenformen und Machart, Kalkulation eines Auftrags, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Laufsohlen angeklebt und gepresst, Absätze befestigt, Klebefugen auf Haftung kontrolliert | 8 |
| Freitag | Schuhe gereinigt, Oberflächen nachbehandelt, Schnürsenkel eingezogen und Paare für den Versand verpackt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Schuhfertigers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Eigenschaften von Leder, Schnittkonstruktion oder Leistenformen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Schuhfertiger
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Schaft gearbeitet | Vier Schaftteile zusammengenäht, Stichlänge 2,5 Millimeter, Nahtabstand zur Kante geprüft |
| Leder zugeschnitten | Zuschnitt aus Rindleder nach Schablone ausgestanzt, Fehlstellen umgangen |
| Schuhe montiert | Schäfte über den Leisten gezwickt und Laufsohlen aufgeklebt und gepresst |
| Maschinen kennengelernt | Handhabung und Einstellung der Schärfmaschine unter Anleitung geübt, Sicherheitsvorgaben besprochen |
| Qualitätskontrolle gemacht | Fertige Paare auf Nahtbild, Klebefugen und Oberfläche geprüft, Mängel dokumentiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Schuhfabriken und Betrieben der Schuhherstellung. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Teil 1 findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus einer praktischen Aufgabe zum Herstellen von Schaftteilen, insgesamt sieben Stunden, davon 90 Minuten schriftliche Aufgaben. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst drei Bereiche: Herstellen von Schuhen als praktische Arbeit mit 12 bis 14 Stunden und einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten, Schuhtechnik mit 210 Minuten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit 60 Minuten.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin (SchuhfAusbV 2017), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen für die Schaftherstellung10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werk- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften und Merkmalen unterscheiden und nach Qualität beurteilen
- b)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Leder, textile Flächengebilde und Kunststoffe, nach Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungszwecken zuordnen
- c)Klebstoffe nach Arten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungszwecken zuordnen
- d)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör nach Sortimenten einordnen und lagern
- e)Auswirkungen von Veredlungs- und Zurichtungsprozessen, insbesondere auf Optik und Haltbarkeit, beurteilen
- f)Werk- und Hilfsstoffe nach technischen und gesundheitlichen Anforderungen, nach Umweltaspekten sowie nach Wirtschaftlichkeit bewerten und nach Verwendungszwecken einsetzen
2 Zuschneiden und Stanzen von Werkstoffen für die Schaftherstellung18 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkstoffe auftragsbezogen auf Menge und Qualität prüfen und zuordnen
- b)Werkstoffe, insbesondere Leder, textile Flächengebilde und Kunststoffe, für das Zuschneiden und Stanzen vorbereiten
- c)Werkstoffe nach technischen, gestalterischen und ökonomischen Gesichtspunkten unter Beachtung von Zuschneide- und Stanzregeln auslegen und verarbeiten
- d)Fehler beim Zuschneiden und Stanzen und ihre Folgen für die Weiterverarbeitung erkennen und beurteilen
- e)Zuschnittteile auf Qualität und Paarigkeit prüfen, beurteilen und übergeben
3 Vorrichten von Schaftteilen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Schaftteile zur Identifikation markieren
- b)Schaftteile, insbesondere für Halte- und Ziernähte, vorzeichnen
- c)Schaftteile spalten und schärfen
- d)Schaftteile kaschieren und walken
- e)Kanten färben und buggen
- f)Schaftteile prägen und perforieren
4 Herstellen von Schäften24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Naht- und Sticharten und ihre Einsatzgebiete unterscheiden
- b)Nähgarne und -zwirne sowie Maschinennadeln auswählen
- c)Verarbeitungsvorschriften anwenden
- d)Schaftteile durch Steppen von Zier- und Haltenähten fügen
- e)Schaftteile durch Kleben fügen
- f)Spezialnähte ausführen
- g)schmückendes und funktionelles Zubehör, insbesondere Reißverschlüsse, Ösen, Schnallen und Nieten, anbringen und einarbeiten
- h)Arbeitsergebnisse prüfen und Abschlussarbeiten durchführen, insbesondere Schäfte versäubern und reinigen
5 Beurteilen und Vorbereiten von Bodenteilen für die Herstellung und Weiter- verarbeitung8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bodenmaterialien nach Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszwecken unterscheiden und den Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszwecken zuordnen
- b)Bodenteile nach Materialien, Schuhtypen und Macharten unterscheiden, insbesondere Brand-, Zwischen- und Laufsohlen
- c)Bodenteile nach Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungszwecken zuordnen
- d)Klebstoffe für die Bodenbearbeitung nach Arten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungszwecken zuordnen
- e)Bodenteile bereitstellen und bearbeiten
6 Vorbereiten und Montieren von Schäften und Bodenteilen20 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Leisten, Schäfte und Bodenteile nach produktionstechnischen Vorgaben zusammenstellen
- b)Leisten, Schäfte und Bodenteile vorbereiten
- c)Verbindungen und Montagetechniken von Schaft und Boden ausführen
7 Finishen und Verkaufs- fertigmachen von Schuhen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Finishprodukte materialbezogen auswählen
- b)Deck- oder Einlegesohlen einarbeiten und Schuhe reinigen
- c)Schuhe unter Berücksichtigung des Materials sowie nach technischen, gestalterischen und ökonomischen Gesichtspunkten finishen
- d)schmückendes und funktionelles Zubehör, insbesondere Garnituren, Senkel und Produktinformationen, anbringen
- e)Endkontrolle durchführen
- f)Schuhe verkaufsfertig machen, Kartons vorbereiten und Schuhe verpacken
8 Ausarbeiten von Modellen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Leistenformen und -sortimente sowie Absatz- und Spitzensprengungen unterscheiden, Leistenmaßsysteme anwenden
- b)Grundschnitte unterscheiden und zeichnen
- c)Modellentwürfe unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, aktuellen Trends, Einsatz, Funktion und Flächengestaltung zeichnen
- d)Leistenkopien anfertigen und kontrollieren
- e)Oberleder-Grundmodell erstellen und detaillieren, insbesondere mittels rechnergestützter Konstruktion (CAD)
- f)Modelle analysieren, Modellfehler feststellen und dokumentieren, Möglichkeiten zur Fehlerbehebung und zur Modelloptimierung vorschlagen
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsauftrag auf Durchführbarkeit prüfen, Auftragsunterlagen bearbeiten
- b)Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
- c)Arbeitsplatz nach ergonomischen, ökonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten, Grifftechniken beachten
- d)Arbeitsschritte festlegen und technische Unterlagen anwenden
- e)Arbeitsablaufpläne erstellen, Skizzen und Zeichnungen anfertigen
- f)Kalkulationen nach vorgegebenen Daten durchführen
6 Handhaben von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen hinsichtlich Material, Funktion und Einsatz auswählen und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen einsetzen
- b)Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen reinigen
- c)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen einrichten, Prozessdaten einstellen, Prozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren, insbesondere an rechnergestützten Maschinen
- d)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- e)vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und Austausch veranlassen
7 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationen einholen, aufbereiten und auswerten
- b)berufsspezifische und fremdsprachliche Fachbegriffe, insbesondere englische, anwenden
- c)auftragsbezogene Daten erfassen, auswerten und dokumentieren
- d)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Team situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten, branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele, Aufgaben und betrieblichen Aufbau der Qualitätssicherung unterscheiden
- b)Zwischenkontrollen durchführen und Arbeitsergebnisse feststellen und dokumentieren
- c)gesetzliche, kundenspezifische und betriebliche Vorgaben, insbesondere Schuhkennzeichnungen, beachten
- d)Produktqualität beurteilen, insbesondere hinsichtlich Funktionalität, Passform, Optik und Haltbarkeit
- e)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung der Abweichung ergreifen und dokumentieren
- f)Prüfmittel auswählen, Prüftechniken anwenden, Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
- g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
- h)Zusammenhänge zwischen qualitätssichernden Maßnahmen, Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Schuhfertiger das Berichtsheft führen?
Das legt Ihr Ausbildungsbetrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Der Nachweis wird regelmäßig von Ihrem Ausbilder durchgesehen (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie Form und Rhythmus am Anfang der Ausbildung.
Was trage ich bei Maschinenarbeit wie Stanzen oder Nähen ein?
Nennen Sie die Maschine, das Werkstück und das Arbeitsergebnis, etwa "Schaftteile ausgestanzt" oder "Ziernaht genäht, Nahtbild geprüft". Notieren Sie auch Einstellungen und Sicherheitsunterweisungen. Das zeigt, was Sie tatsächlich gelernt haben.
Gehören Berufsschultage ins Berichtsheft?
Ja, tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde oder Schuhtechnik. Das entspricht der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses. Die Stunden entnehmen Sie Ihrem Stundenplan.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein, der Nachweis wird in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Führen Sie ihn deshalb vollständig.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin (SchuhfAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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