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Berichtsheft als Steinmetz und Steinbildhauer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehören die Arbeiten, die Sie als Steinmetz oder Steinbildhauer in Werkstatt und auf der Baustelle ausgeführt haben, zum Beispiel Rohblöcke und Platten bearbeiten, Profile und Schriften herstellen, Grabmale und Fassadenteile fertigen, Bodenbeläge und Treppen verlegen oder Bauwerke instand setzen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Notieren Sie jede Woche knapp, was Sie an welchem Werkstück mit welchem Werkzeug oder welcher Maschine gemacht haben.

Stand: 21.10.2026

Was als Steinmetz und Steinbildhauer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin (StmStbAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen, Steinmetzarbeiten und Steinbildhauerarbeiten. Welche Fachrichtung Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsplatz eingerichtet, Meißel und Knüpfel geschärft und geprüft, Sandsteinblock mit Spitzeisen und Schlägel auf Maß abgearbeitet8
DienstagPlattenzuschnitt an der Brückensäge nach Zeichnung vorbereitet, Kanten mit dem Randschlag angelegt, Maße mit Winkel und Messschieber kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Gesteinskunde, technisches Zeichnen, Arbeitssicherheit im Umgang mit Staub und Maschinen8
DonnerstagFensterbank aus Granit geschliffen, Fase und einfaches Profil mit der Handschleifmaschine hergestellt, Staubabsaugung kontrolliert8
FreitagMit dem Gesellen Bodenplatten im Mörtelbett verlegt, Fugenbild ausgerichtet, Werkstatt gereinigt und Werkzeug gewartet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagGrabmalentwurf mit der Kundin besprochen, Schriftfeld und Ornament auf Papier angelegt, Materialbedarf und Arbeitszeit überschlagen8
DienstagInschrift auf Schablone übertragen und mit Bildhauereisen vertieft eingehauen, Buchstabenabstände nachgemessen8
MittwochBerufsschule: Kalkulation und Angebot, Stilkunde, Restaurierungstechniken8
DonnerstagAuf der Baustelle Fassadenteile aus Sandstein mit Edelstahlankern versetzt, Höhen mit dem Nivelliergerät kontrolliert, Fugen verschlossen8
FreitagVerwitterte Gesimsstelle gereinigt, Fehlstelle mit Steinersatzmasse ergänzt, Arbeitsschritte fotografiert und im Auftragsbuch dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Steinmetz und Steinbildhauers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Gesteinsarten und ihre Eigenschaften“, „Berechnung von Flächen und Volumen“ oder „Gestaltung und Zeichnen von Profilen“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Steinmetz und Steinbildhauer

StattBesser
Stein bearbeitetSandsteinblock mit Spitzeisen und Flächeisen auf 40 mal 60 Zentimeter zugerichtet
In der Werkstatt geholfenGranitplatte an der Brückensäge nach Zeichnung zugeschnitten und Kanten geschliffen
Grabstein gemachtInschrift eines Grabmals eingehauen und Schriftfeld mit Schablone angerissen
Auf der Baustelle gewesenTreppenstufen aus Naturstein im Mörtelbett versetzt und mit Wasserwaage ausgerichtet
RestauriertSchadhafte Stelle am Gesims gereinigt, mit Steinersatzmasse ergänzt und farblich angepasst

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Handwerksbetrieben, etwa in Steinmetzwerkstätten, Natursteinbetrieben und Restaurierungsbetrieben. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus fünf Prüfungsbereichen. Im Bereich „Gestalten und Herstellen einer Arbeit“ fertigen Sie ein Prüfungsstück und dokumentieren es, dafür sind 52 Stunden vorgesehen (30 Prozent). Der Bereich „Ausführen eines Auftrages“ dauert 8 Stunden und enthält ein Fachgespräch von höchstens 10 Minuten (20 Prozent). Dazu kommen drei schriftliche Bereiche: „Gestalten und Planen“ und „Fertigungstechniken und Versetzarbeiten“ mit je 150 Minuten und je 20 Prozent sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 60 Minuten und 10 Prozent. Vorher steht am Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung an.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin (StmStbAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten14 Positionen

1 Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen entgegennehmen und weiterleiten
  • b)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, für Baustile und Bauteile sowie für technische und gestalterische Arbeitsaufgaben anwenden
  • c)Sachverhalte darstellen und kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • d)Kundenanforderungen und Arbeitsaufträge erfassen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • e)Kunden und Kundinnen über Eignung und Eigenschaften von Werkstoffen informieren
  • f)Gespräche mit Kunden und Kundinnen, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie im Team situationsgerecht führen
  • g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren, Kundenwünsche in die Auftragsausführung einbeziehen und Absprachen dokumentieren
  • h)den Kunden und Kundinnen Serviceleistungen erläutern
  • i)Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsabläufe festlegen und dabei ergonomische, ökologische, konstruktive, fertigungstechnische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Arbeitsschutz planen und Arbeitsmittel festlegen
  • c)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und Zeitaufwand dokumentieren
  • d)örtliche Gegebenheiten bei der Arbeitsvorbereitung sowie Witterungs- und Klimabedingungen berücksichtigen
  • e)Informationen zu Untergründen, Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen sowie technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen beschaffen und nutzen
  • f)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, technische Regelwerke, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen
  • g)Materialien und Hilfsstoffe ermitteln und zusammenstellen
  • h)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern, Messungen durchführen und Messergebnisse protokollieren
  • i)Aufmaße für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • j)Skizzen, Bau- und Werkzeichnungen anfertigen und anwenden
  • k)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen, Daten sichern und Datenschutz unter Beachtung der Vorschriften anwenden
  • l)Aufgaben im Team planen und umsetzen
  • m)analoge und digitale Medien einsetzen und branchenspezifische Software anwenden
  • n)Leistungsverzeichnisse und Angebote berücksichtigen
  • o)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten beurteilen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen
3 Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)persönliche Schutzausrüstung verwenden
  • c)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen und Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
  • d)Gegebenheiten auf der Baustelle mit Skizzen und Plänen abgleichen
  • e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
  • f)Wasser- und Energieversorgung veranlassen
  • g)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • h)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen und Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Hebe- und Transportgeräte auswählen und bedienen sowie Rohblöcke und Werkstücke transportieren, aufbänken und lagern
  • j)Leitern und Gerüste auswählen und auf Verwendbarkeit prüfen sowie Leer-, Arbeits- und Schutzgerüste auf- und abbauen
  • k)Gefahrstoffe unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Maßnahmen zur Entsorgung ergreifen
  • l)Abfallstoffe lagern und Maßnahmen zur Entsorgung ergreifen
  • m)Arbeitsplatz übergeben
4 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Anlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und warten
  • b)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
  • c)Funktionskontrolle bei Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen und dokumentieren
  • d)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen und Störungsbeseitigung veranlassen
5 Be- und Verarbeiten von Metallen, Kunst- und Hilfsstoffen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Hilfsstoffe, insbesondere Dichtungs-, Klebe- und Anstrichmittel, nach Verwendungszweck zuordnen
  • b)Abdichtungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von technischen Regelwerken durchführen und elastische Fugen herstellen
  • c)chemische Hilfsstoffe, insbesondere Klebstoffe, sowie Metalle, Kunststoffe und Imprägnierungen unter Berücksichtigung von Herstellerangaben lagern, auswählen und verarbeiten und Verklebungen durchführen
  • d)Metalle und Kunststoffe, insbesondere durch Trennen, Umformen, Bohren und Feilen, bearbeiten
  • e)Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
6 Herstellen und Bearbeiten von Werkstücken aus Blöcken und Platten14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)natürliche und künstliche Steine unterscheiden und auswählen
  • b)Rohblöcke für die Verwendung, insbesondere unter Berücksichtigung der natürlichen Lager und Fehler, beurteilen und auswählen
  • c)Rohblöcke, insbesondere durch Spalten und Stoßen, teilen
  • d)Bearbeitungstechniken auswählen und Maße übertragen
  • e)Verfahren zur Herstellung und Bearbeitung von Flächen, insbesondere bei Hart- und Weichgestein, festlegen
  • f)ebene, hohle, gewölbte und ausgeklinkte Flächen von Hand und mit handgeführten Maschinen herstellen
  • g)Oberflächen von Hand und mit handgeführten Maschinen endbearbeiten
  • h)bearbeitete Flächen beurteilen und vor Beschädigungen schützen
  • i)ein- und mehrhäuptige Steine herstellen
  • j)Platten und Werkstücke, insbesondere durch Sägen, Ausklinken und Bohren, maschinell bearbeiten
  • k)Oberflächen mit Maschinen endbearbeiten
  • l)gebrauchte Platten und Werkstücke aufarbeiten
7 Herstellen von Profilen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Profile unterscheiden und auswählen
  • b)Schablonen herstellen und Formen übertragen
  • c)Falze, Fasen und runde Profilglieder ausarbeiten
  • d)zusammengesetzte Profile ausarbeiten
  • e)um- und totlaufende Profile ausarbeiten
  • f)Profile an gebogenen Flächen ausarbeiten
8 Herstellen von eingesetzten Flächen und Einlegearbeiten3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)eingesetzte Flächen nach Vorgaben, insbesondere durch Ausfräsen, herstellen
  • b)Materialien für Einlegeteile nach Gestaltungsvorgaben auswählen
  • c)Einlegeteile herstellen, einpassen und befestigen
9 Herstellen von Schriften, Symbolen und Ornamenten8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schriften, Symbole und Ornamente unterscheiden und auswählen
  • b)Schriften, Symbole und Ornamente zeichnen und übertragen
  • c)vertiefte und erhabene Schriften in unterschiedlichen Techniken herstellen
  • d)Schriften und Oberflächen farblich fassen
  • e)Schriften und Oberflächen vergolden
  • f)Metallschriften anbringen
  • g)Symbole und Ornamente nach Vorgaben entwerfen
  • h)Symbole und Ornamente in unterschiedlichen Techniken ausführen
10 Herstellen von Bauteilen aus mineralisch gebundenen Materialien4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)mineralisch gebundene Materialien unterscheiden und auswählen
  • b)Brettschalungen, insbesondere für Fundamente, herstellen und abbauen
  • c)Bewehrungen aus Betonstabstahl herstellen und einbauen
  • d)Bindemittel und Zuschläge zuordnen
  • e)Betone nach Rezept herstellen und auf Verwendbarkeit prüfen
  • f)Betone einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
11 Verarbeiten von künstlich hergestellten Steinen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)künstlich hergestellte Steine hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Verarbeitungsarten unterscheiden und auswählen
  • b)Maschinen, Werkzeuge, Hilfsstoffe und Bearbeitungsmethoden auswählen
  • c)künstlich hergestellte Steine bearbeiten
  • d)künstlich hergestellte Steine, insbesondere durch Kleben, verbinden
  • e)Oberflächen endbearbeiten
12 Verlegen und Versetzen von Platten und Fliesen sowie Versetzen von Werkstücken12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Steine, Fliesen und Platten unterscheiden, lagern und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verwendbarkeit prüfen
  • c)Untergründe auf Belegreife prüfen und vorbereiten
  • d)Platten und Fliesen, insbesondere aus Naturwerkstein, verlegen und Aussparungen herstellen
  • e)Werkstücke und Grabmale versetzen
  • f)Verbindungstechniken festlegen und Verbindungsmittel, insbesondere für Klammer-, Dübel- und Bleiverbindungen, auswählen
  • g)Mauerwerk aus natürlichen und künstlichen Steinen herstellen
13 Einsetzen von programmierbaren Maschinen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einsatz von programmierbaren Maschinen für die Herstellung von Produkten beurteilen
  • b)Konstruktionen digital erstellen
  • c)Materiallisten und Zuschnittpläne generieren
  • d)Zeichnungsdaten in maschinenlesbare Daten umwandeln
  • e)programmierbare Maschinen einrichten
  • f)Programme in Steuerungen einlesen, Werkzeugkorrekturen vornehmen und Programme abfahren
  • g)Programmabläufe überwachen und optimieren
  • h)Ursachen von Fehlern und Störungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden und Kundinnen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)durchgeführte Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren
  • c)Tätigkeitsnachweise erstellen und Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • d)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • e)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
  • f)Instandhaltungs-, Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen dokumentieren, kontrollieren und überwachen
  • g)Arbeits- und Zwischenergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren und Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • h)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • i)Aufmaße fertiggestellter Arbeiten erstellen
  • j)Produkte für den Versand, insbesondere durch Kennzeichnen, Verpacken und Lagern, vorbereiten
  • k)Kundengespräche bei der Übergabe von fertiggestellten Arbeiten führen
  • l)Kunden und Kundinnen über Gebrauch, Pflege und Instandsetzungsintervalle der hergestellten Produkte informieren
  • m)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten4 Positionen

1 Verlegen von Bodenbelägen und Versetzen von Treppen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bodenbeläge nach Vorgaben und Gestaltungsmerkmalen in unterschiedlichen Verlegetechniken verlegen
  • b)Treppenkonstruktionen unterscheiden und bei der Planung und Produktion berücksichtigen
  • c)Treppenbauteile und Podeste versetzen
  • d)Anschlüsse herstellen und Fugen schließen
2 Versetzen und Verankern von Bauteilen und Fassaden12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gestaltungsmerkmale unterscheiden und anwenden sowie Versetztechniken für Wandbekleidungen festlegen und anwenden
  • b)Untergründe für Verankerungen und Unterkonstruktionen prüfen
  • c)Dämmstoffe vorbereiten und einbauen
  • d)Verankerungen, Befestigungen und Verbindungen vorbereiten
  • e)Bauteile und Fassaden aus Naturwerkstein, insbesondere Wandbekleidungen, Pfeiler-, Brüstungs- und Sturzplatten, verankern und versetzen
  • f)Anschlüsse herstellen
3 Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen und Grabanlagen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Denkmale und Grabanlagen nach Vorgaben, insbesondere nach Gestaltungsmerkmalen, Vorschriften und Kundenwünschen, gestalten
  • b)Denkmale und Grabanlagen in unterschiedlichen Gesteinsarten und Bearbeitungstechniken herstellen
  • c)Denkmale und Grabanlagen unter Einhaltung der Vorschriften versetzen
4 Instandhalten und Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zustand von Bauwerken und Denkmalen feststellen sowie Verschmutzungszustand und Schäden beurteilen
  • b)Voruntersuchungen berücksichtigen
  • c)Verfahren und Systeme zur Reinigung und Konservierung auswählen sowie Reinigungs- und Konservierungsarbeiten durchführen
  • d)Instandsetzungsverfahren festlegen und Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und ausführen
  • e)erhaltenswerte Bauteile sichern, kennzeichnen, ausbauen und lagern
  • f)Bauwerke und Denkmale restaurieren und insbesondere Vierungen und Antragungen unter Beachtung der Konstruktion, des Baustils und der Gestaltungsmerkmale herstellen
  • g)Dokumentationen durchführen

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten3 Positionen

1 Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwürfe entwickeln und in Modelle umsetzen
  • b)Reliefs und Skulpturen entwerfen, modellieren und abgießen
  • c)Negativformen herstellen
  • d)mehrteilige Formen herstellen
  • e)Modelle herstellen und bearbeiten
2 Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Modelle, insbesondere Reliefs und Skulpturen, für die Anwendung von Übertragungstechniken vorbereiten
  • b)Modelle in Stein, insbesondere durch Punktieren, übertragen
  • c)Schrifttexte gestalten und übertragen
  • d)Schriften ausführen
3 Instandsetzen und Restaurieren von Bildhauerarbeiten12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bildhauerarbeiten den Stilepochen zuordnen und Zustand von Bildhauerarbeiten feststellen und dokumentieren
  • b)Verschmutzungszustand und Schäden beurteilen und dokumentieren
  • c)Voruntersuchungen berücksichtigen
  • d)Verfahren und Systeme zur Reinigung und Konservierung auswählen sowie Reinigungs- und Konservierungsarbeiten durchführen
  • e)Instandsetzungsverfahren festlegen und Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und ausführen
  • f)erhaltenswerte Bauteile sichern, kennzeichnen, ausbauen und lagern
  • g)Abgüsse von Originalen herstellen
  • h)Bildhauerarbeiten unter Beachtung der Konstruktionen und der Stilepochen restaurieren, insbesondere Ergänzungen anfertigen und einfügen
  • i)Dokumentationen durchführen

Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Wie detailliert muss ich als Steinmetz Werkstücke im Berichtsheft beschreiben?

Nennen Sie das Werkstück, das Material, den Arbeitsschritt und das Werkzeug oder die Maschine, zum Beispiel „Granitplatte an der Brückensäge zugeschnitten“. Zeichnungen und Maße müssen Sie nicht abschreiben. Fotos oder Skizzen tragen Sie nur ein, wenn Kammer oder Betrieb das verlangen.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Sie selbst führen ihn (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Lassen Sie sich die Durchsicht regelmäßig abzeichnen; ein fester Rhythmus hilft, auch wenn er nicht wöchentlich sein muss.

Was trage ich bei Arbeiten auf der Baustelle ein?

Schreiben Sie, was Sie versetzt, verlegt oder instand gesetzt haben und womit, etwa Fassadenteile mit Ankern versetzt oder Treppenstufen im Mörtelbett verlegt. Name des Kunden oder die Adresse der Baustelle brauchen Sie nicht. Auch Sicherungsmaßnahmen wie Absperren oder Staubschutz gehören hinein.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Ohne vorgelegten Nachweis kann die Handwerkskammer Sie nicht zur Prüfung zulassen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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