Berichtsheft als Straßenwärter: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Straßenwärter gehört, was Sie in der Straßen- oder Autobahnmeisterei und auf der Strecke tatsächlich getan haben: Arbeitsstellen einrichten und absichern, Fahrbahn und Entwässerung instand halten, Pflaster und Bauwerke herstellen, Grünflächen und Gehölze pflegen, Verkehrszeichen und Markierungen warten, im Winter räumen und streuen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Halten Sie je Tag Tätigkeit, Ort oder Streckenabschnitt und Stunden in Stichworten fest.
Stand: 21.10.2026
Was als Straßenwärter ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin (StrWAusbV 2002). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte. Ausgebildet wird vor allem in Straßen- und Autobahnmeistereien der Straßenbauverwaltungen, daneben in privaten Betrieben.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Unfallstellen und sonstige Verkehrssicherung
- Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien
- Technische Unterlagen und Messungen
- Aufgaben der Straßenbaulastträger und rechtliche Bestimmungen
- Bau- und Instandhaltung an Bauwerken sowie an Straßen
- Anlegen und Pflegen von Grünflächen
- Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme
- Winterdienst
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsschutzunterweisung in der Meisterei, Werkzeuge und Kleingeräte kennengelernt, Seitenstreifen mit Freischneider gemäht | 8 |
| Dienstag | Absperrgeräte und Warnleuchten für eine Kurzzeitbaustelle aufgestellt und wieder abgebaut, Verkehrszeichen nach Plan zugeordnet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Vermessung, Baustoffkunde, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Pflasterrinne am Radweg höhengerecht verlegt, Bettung abgezogen und Fugen verfüllt | 8 |
| Freitag | Schlaglöcher mit Kaltasphalt ausgebessert, Gräben am Straßenrand von Laub und Schlamm befreit, Werkzeuge gereinigt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Streckenkontrolle auf der Landesstraße, Schäden an Leitpfosten und Schutzplanken protokolliert, Mängelliste an den Vorarbeiter übergeben | 8 |
| Dienstag | Baumkontrolle an der Allee: Kronen und Stämme in Augenschein genommen, Totholz und Pilzbefall dokumentiert, Rückschnitt vorbereitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Winterdienst, Streustoffe und Taumittel, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Winterdienst-Einsatz mit dem Räum- und Streufahrzeug, Streumenge nach Wetterlage eingestellt, Einsatzprotokoll geführt | 8 |
| Freitag | Fahrbahnmarkierung im Kreuzungsbereich erneuert, Arbeitsstelle nach Regelplan abgesichert, Fahrzeug der Klasse CE gewartet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Straßenwärters
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Vermessung, Baustoffe, Entwässerung, Verkehrsrecht oder Winterdienst. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Straßenwärter
| Statt | Besser |
|---|---|
| Auf der Straße gearbeitet | Kurzzeitbaustelle an der Kreisstraße nach Regelplan abgesichert, Schilder und Leitkegel aufgestellt |
| Straße repariert | Schlaglöcher ausgeschnitten, Kanten gesäubert und mit Heißmischgut verfüllt und verdichtet |
| Bei der Grünpflege geholfen | Seitenstreifen gemäht, Sichtfläche an der Einmündung freigeschnitten, Schnittgut aufgeladen |
| Winterdienst gemacht | Frühtour mit dem Streufahrzeug gefahren, Streumenge nach Glättemeldung eingestellt, Einsatz protokolliert |
| Schilder kontrolliert | Verkehrszeichen auf Standfestigkeit und Reflexion geprüft, 3 verschmutzte Schilder gereinigt, ein verbogenes gemeldet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Straßen- und Autobahnmeistereien sowie in privaten Straßenbau- und Landschaftsbaubetrieben. Zuständige Stelle ist im öffentlichen Dienst die nach Landesrecht bestimmte Behörde, in privaten Betrieben die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Die Verordnung sieht dafür mindestens 22 Wochen überbetriebliche oder entsprechende betriebliche Ausbildung vor, etwa zu Verkehrssicherung, Straßenbau und Fahrzeugen. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Anliegern und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch bearbeiten Sie in höchstens 8 Stunden drei Aufgaben, mindestens eine davon ist das verkehrssichere Führen eines CE-Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 15 Minuten. Schriftlich gibt es die Bereiche Straßeninstandhaltung (150 Minuten, 40 Prozent), Sicherheit und Straßenbetrieb (150 Minuten, 40 Prozent) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 20 Prozent). Vor Ende des zweiten Jahres liegt außerdem eine Zwischenprüfung.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin (StrWAusbV 2002), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans19 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher
- c)Bedarf an Arbeitsmitteln feststellen, Arbeitsmittel zusammenstellen, Sicherungsmaßnahmen planen
- d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- e)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- f)Arbeitsabläufe im Team planen und umsetzen, Ergebnisse auswerten
- g)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- h)Abstimmungen mit den am Arbeitsvorgang betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten treffen
- i)Berichte erstellen
6 Betriebswirtschaftliches Handeln4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Bestandsdaten erheben und pflegen
- b)Leistungserfassung durchführen
- c)Kosten ermitteln
- d)Arbeiten kostenorientiert durchführen
7 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Nutzungsmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechniken für den Ausbildungsbetrieb unterscheiden
- b)Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen
- c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystem bearbeiten
- d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
8 Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 11 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsplatz sichern, einrichten und räumen
- b)persönliche Schutzausrüstung verwenden
- c)Gefahrenstellen erkennen und absichern, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen ergreifen
- d)Maßnahmen der ersten Hilfe leisten
- e)Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren machen
- f)Verkehrswege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung und zur Sicherung veranlassen, insbesondere verkehrssichernde Reinigungsarbeiten durchführen
- g)Arbeits- und Schutzgerüste auf-, um- und abbauen, Leitern und Gerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen
- h)Gefahrstoffe, insbesondere bei Unfällen, erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung und Transport von Gefahrstoffen und Abfällen sicherstellen
- i)Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützen
- k)Arbeitsstellen einrichten, insbesondere Verkehrszeichen aufstellen und Absperrmaterial aufbauen, Arbeitsstellen betreiben und abbauen
- l)Absperrungen und Verkehrseinrichtungen zur Sicherung von Unfallstellen aufbauen, instand halten und abbauen
9 Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen, Bedarf ermitteln, Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile anfordern und bereitstellen
- b)Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile transportieren und lagern
- c)Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit, Beschädigungen und Maßhaltigkeit prüfen, Reklamationen veranlassen
10 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne anwenden
- b)Normen, technische Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Handbücher, Montageanleitungen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen anwenden
- c)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktionsfähigkeit prüfen
- d)Aufmessungen durchführen und Höhen übertragen, Maße dokumentieren
- e)Bauteile, Geraden und Bögen abstecken, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen durchführen
- f)Längs- und Querprofile abstecken
11 Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Aufgaben der Straßenbaulastträger unterscheiden
- b)Verkehrs- und wegerechtliche Bestimmungen anwenden
- c)Aufgaben der Streckenwartung durchführen, insbesondere Straßenkörper auf Verkehrssicherheit prüfen, Bauwerksbeobachtung durchführen, Verkehrssicherungsmaßnahmen ergreifen
12 Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Mauerwerk, Beton- und Stahlbetonbauteile herstellen, Bauteile verarbeiten
- b)Instandhaltungsarbeiten an Mauerwerk, Putz und Estrich, Beton- und Stahlbetonbauteilen durchführen
13 Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Böden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung beurteilen
- b)Einfassungen, Pflasterdecken und Pflasterrinnen sowie Plattenbeläge herstellen
- c)Böden lösen, transportieren, lagern, einbauen und verdichten, Planum herstellen
- d)Baugruben und Gräben ausheben, sichern und schließen, offene Wasserhaltung durchführen
- e)Rohre, Formstücke und Profile verlegen und verbinden
- f)Bankette und Entwässerungseinrichtungen, insbesondere Straßengräben, Entwässerungsmulden, Straßenabläufe, Regenwasserleitungen und Regenrückhaltebecken instand halten
- g)Fahrbahnen instand halten, insbesondere Setzungen, Verdrückungen, Abplatzungen und Ausbrüche bei bituminösen Fahrbahnen und Betonfahrbahnen beseitigen, Oberflächenbehandlung durchführen sowie Fugen schneiden, reinigen und vergießen
14 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Holz, Kunststoffe und Metalle, auswählen, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, transportieren und lagern
- b)Holz und Metalle von Hand und mit Maschinen bearbeiten
- c)Werkstoffverbindungen herstellen
- d)Untergründe vorbereiten, insbesondere durch Entrosten und Grundieren
- e)Beschichtungsarbeiten durchführen, insbesondere mit Farben und Lacken
15 Anlagen und Pflegen von Grünflächen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Grünflächen anlegen sowie intensiv und extensiv pflegen
- b)Gehölze pflanzen und pflegen
- c)Lichtraumprofile und Sichtflächen freihalten
- d)Baumkontrolle durchführen
- e)Bäume fällen und aufarbeiten
16 Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Art und Bedeutung von Verkehrszeichen unterscheiden, Bereitstellung veranlassen
- b)Verkehrszeichen und Markierungsmaterialien auswählen
- c)Verkehrszeichen aufstellen, instand halten und abbauen
- d)Fahrbahnmarkierungen aufbringen und ausbessern
- e)Leit- und Schutzeinrichtungen anbringen, instand halten und entfernen
- f)Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme hinsichtlich ihrer Anwendung unterscheiden, Funktionsfähigkeit überwachen, Störungsbeseitigung veranlassen
- g)Schaltungen an Verkehrsbeeinflussungsanlagen veranlassen, insbesondere bei der Durchführung eigener Maßnahmen
17 Durchführen des Winterdienstes5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Informationen für den Winterdienst beschaffen und auswerten
- b)Geräte, Maschinen und Fahrzeuge für den Winterdienst zusammenstellen und vorbereiten
- c)vorbeugende Maßnahmen des Schneeschutzes ausführen, insbesondere Schneeschutzzäune aufstellen, unterhalten und abbauen
- d)Zusammensetzung des Streugutes und der Menge des Streustoffes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen, Fahrzeuge mit Streugut beladen
- e)Maßnahmen des Winterdienstes durchführen, insbesondere Räumen von Schnee sowie Aufbringen von Streugut mit Fahrzeugen der Klasse CE
18 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Beachtung der Schutzbestimmungen Führen und Warten von Fahrzeugen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
- b)Werkzeuge handhaben und instand setzen
- c)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen einrichten und unter und Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen
- d)Geräte, Maschinen, technische Einrichtungen und Fahrzeuge warten und instand halten
- e)Störungen an Geräten, Maschinen, technischen Einrichtungen und Fahrzeugen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)An- und Aufbaugeräte anbringen und abnehmen
- g)Fahrzeugkombinationen der Klasse CE unter Beachtung der Schutzbestimmungen auf öffentlichen Straßen sicher und wirtschaftlich führen
19 Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Aufgaben und Ziel von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele unterscheiden
- b)Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
- c)Arbeiten kundenorientiert durchführen, Gespräche kundenorientiert führen
- d)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
- e)Arbeiten von Dritten, insbesondere von beauftragten Firmen, anhand von Vorgaben überwachen und dokumentieren
- f)Mängel feststellen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung veranlassen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Straßenwärter das Berichtsheft führen?
Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag je Woche, Ihr Betrieb oder Ihre Kammer kann den Rhythmus vorgeben. Schreiben Sie möglichst zeitnah, solange Sie sich an Strecke und Einsatz erinnern.
Gehört der Winterdienst ins Berichtsheft?
Ja, Winterdienst ist eine eigene Berufsbildposition. Tragen Sie Einsatzzeit, Streckenabschnitt, Fahrzeug und Streumenge in Stichworten ein. Auch Vorbereitung und Reinigung der Geräte zählen dazu.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie Wochen regelmäßig abzeichnen, damit nichts liegen bleibt. Fehlende Unterschriften lassen sich später nur mühsam nachholen.
Muss ich das Führen des CE-Fahrzeugs eintragen?
Tragen Sie Fahrten und Übungen mit dem Fahrzeug ein, mit Datum, Fahrzeugart und Stunden. Das Führen eines CE-Fahrzeugs ist Teil der praktischen Abschlussprüfung. Ein Eintrag zeigt, dass Sie die Fahrpraxis regelmäßig geübt haben.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin (StrWAusbV 2002), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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