Berichtsheft als Verfahrensmechaniker Glastechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche an Ausbildungsinhalten bearbeitet haben: Arbeiten an der Schmelzwanne und an der Formgebung, das Bedienen und Einrichten von Produktionsanlagen, Wartung und Instandhaltung von Betriebsmitteln, Metallbearbeitung, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Qualitätskontrolle und die Analyse von Glasfehlern. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie knapp, aber so konkret, dass ein Dritter versteht, was Sie getan haben.
Stand: 21.10.2026
Was als Verfahrensmechaniker Glastechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung (VerfGlasAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Wahl zwischen Fachrichtungen gibt es nicht; der Betrieb vermittelt die Inhalte aber in einem Einsatzgebiet, nämlich Flachglas oder Hohlglas. Das Einsatzgebiet legt Ihr Ausbildungsbetrieb fest.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen und Optimieren von Produktions- und Arbeitsabläufen
- Anwenden, Überwachen und Sicherstellen von Verfahren der Glaserzeugung, Glasherstellung und Glasweiterverarbeitung
- Transportieren und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie Glaserzeugnissen
- Warten und Pflegen von Betriebsmitteln in der laufenden Produktion
- Anwenden von manuellen und maschinellen Verfahren zur Metallbearbeitung
- Anwenden von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Einrichten, Umrüsten und Prüfen von Betriebsmitteln sowie Herstellen der Betriebsbereitschaft
- Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen
- Analysieren von Glasfehlern und Einleiten von Maßnahmen zur Fehlervermeidung
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit an der Wanne und Schutzkleidung; Rundgang durch Gemengehaus und Hallen | 8 |
| Dienstag | Werkstück aus Stahl nach Zeichnung gefeilt, gesägt und gebohrt, Maße mit Messschieber kontrolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Rohstoffe der Glasherstellung, Fachrechnen, technische Zeichnungen lesen | 8 |
| Donnerstag | Gemengebestandteile mit dem Schichtführer gewogen und bereitgestellt, Scherbenanteil dokumentiert | 8 |
| Freitag | Pneumatische Schaltung auf dem Übungsbrett aufgebaut und auf Dichtheit geprüft | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Formenwechsel an der Fertigungslinie begleitet, Anlage umgerüstet und Betriebsbereitschaft hergestellt | 8 |
| Dienstag | Produktionsanlage in der Schicht bedient, Temperatur- und Durchsatzwerte im Leitsystem überwacht und protokolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Steuerungstechnik, Qualitätsmanagement, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Glasfehler (Blasen und Schlieren) an Proben untersucht, mögliche Ursachen in der Schmelze zusammengestellt | 8 |
| Freitag | Wartung am Kühlofen nach Wartungsplan durchgeführt, Verschleißteile getauscht, Funktionsprüfung dokumentiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Verfahrensmechanikers Glastechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Eigenschaften von Glas“, „Pneumatische Steuerungen“ oder „Fehleranalyse“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Verfahrensmechaniker Glastechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Wanne mitgeholfen | Schmelztemperatur und Glasstand an der Wanne abgelesen und im Schichtbuch eingetragen |
| Maschine eingestellt | Pressen auf neues Formenset umgerüstet, Tropfengewicht geprüft und nachjustiert |
| Glas kontrolliert | Stichprobe aus der Linie auf Blasen, Steine und Maßhaltigkeit geprüft, Ergebnis dokumentiert |
| Wartung gemacht | Schmierstellen nach Wartungsplan gefettet und Sensoren am Förderband auf Funktion getestet |
| Etwas gelötet und geschraubt | Elektropneumatische Schaltung nach Schaltplan aufgebaut und Magnetventile geprüft |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der Glasindustrie, je nach Einsatzgebiet in der Flachglas- oder in der Hohlglasherstellung. Zuständige Stelle ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung ist gestreckt und besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und bezieht sich auf die ersten 18 Monate der Ausbildung: eine schriftliche Aufgabe zur Glaserzeugung, eine Arbeitsprobe mit Fachgespräch zu mechanischen Grundlagen und eine Arbeitsaufgabe zu pneumatischen Steuerungen. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst die schriftlichen Bereiche Herstellung von Glaserzeugnissen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und den Bereich Betrieb von Produktionsanlagen mit zwei Arbeitsproben samt Fachgesprächen und einer Arbeitsaufgabe zu elektropneumatischen Steuerungen.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik (VerfGlasAusbV 2026), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten14 Positionen
1 Planen und Optimieren von Produktions- und Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsaufträge prüfen
- b)Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte unter Berücksichtigung nachhaltiger und technischer Gesichtspunkte auftragsbezogen festlegen und optimieren
- c)erforderliche Werkzeuge auswählen
- d)Hilfs- und Prüfmittel bestimmen und vorbereiten
- e)Arbeitsplätze einrichten
- f)Materialfluss, Ersatzteile, Arbeitszeit und technische Prüfungen betriebsspezifisch dokumentieren
- g)Maschinen und Anlagen für den Arbeitsprozess vorbereiten
2 Anwenden betrieblicher und technischer Kommunikation10 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informationen beschaffen und bewerten; deutsche sowie englische Fachausdrücke anwenden
- b)Teil- und Gruppenzeichnungen lesen und umsetzen sowie Skizzen und Stücklisten anfertigen
- c)Normen, insbesondere Toleranznormen, anwenden
- d)technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, sowie Wartungspläne, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und umsetzen
- e)Betriebs- und Arbeitsanweisungen lesen und anwenden
- f)Arbeitsabläufe dokumentieren
- g)digitale sowie analoge Informationsquellen nutzen
- h)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Organisationseinheiten sicherstellen
- i)digitale Medien für das Lernen und Arbeiten im betrieblichen Alltag selbstständig nutzen
3 Anwenden, Überwachen und Sicherstellen von Verfahren der Glaserzeugung, der Glasherstellung und der Glasweiterverarbeitung4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Glasgemenge aufbereiten, Rohstoffe nach vorgegebenen Rezepten mischen und zur Glasschmelzanlage transportieren
- b)Betriebsdaten einstellen, eingeben und überwachen
- c)Schmelzprozess überwachen
- d)Glasprodukte nach betriebsspezifischen Fertigungsverfahren herstellen
- e)Prozess der Formgebung und Entspannung überwachen und den Ablauf sicherstellen
- f)Produktendbearbeitungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten anwenden
4 Transportieren und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Glaserzeugnissen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)eingehende Rohstoffe überprüfen und bewerten
- b)Transport und Lagerung der Betriebs- und Hilfsstoffe sowie der Glaserzeugnisse sicherstellen
- c)Störungen im Materialfluss erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung einleiten sowie ergreifen
- d)Glasprodukte zusammenstellen und verpacken
5 Bereitstellen von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bestände an Werkstoffen, Betriebs- und Hilfsstoffen sowie an Werkzeugen kontinuierlich überwachen und auffüllen
- b)Kontrolle der einzusetzenden Materialien in Bezug auf die benötigten Anforderungen durchführen und Betriebsbereitschaft von Werkzeugen überprüfen
- c)Prinzipien der Nachhaltigkeit bei der Auswahl und Nutzung von Werkstoffen und Hilfsstoffen anwenden, um Ressourcen zu schonen und Abfall zu minimieren
- d)Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Werkstoffen, Betriebs- und Hilfsstoffen sowie mit Werkzeugen einhalten und überwachen
6 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln in der laufenden Produktion4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Reinigungs- und Inspektionsarbeiten durchführen
- b)Ergebnisse von Reinigungs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten bewerten und nach betrieblichen Vorgaben dokumentieren
- c)digitale und analoge Diagnosemittel zur Überwachung und Analyse des Zustands der Betriebsmittel nutzen
- d)Sicherheits- und Schutzeinrichtungen überprüfen und Störungen beseitigen oder Beseitigung veranlassen
- e)Sicherheitsvorschriften berücksichtigen und einhalten, persönliche Schutzausrüstung einsetzen und Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Nachhaltigkeit ergreifen
- f)Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen durch-führen, um deren Betriebsbereitschaft nach Plan sicherzustellen
- g)Störungen und Defekte an Produktionsanlagen erkennen und beseitigen
7 Anwenden von manuellen und maschinellen Verfahren zur Metallbearbeitung8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Maschinen und Arbeitsplätze für den Arbeitsprozess in der Metallbearbeitung vorbereiten
- b)Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten, ins-besondere durch Bohren, Feilen, Gewindeschneiden und Sägen
- c)Werkstücke durch Messen und Lehren auf Maßgenauigkeit prüfen
- d)Bleche, Rohre und Profile kaltumformen und fügen
- e)lösbare Verbindungen kraft- und formschlüssig mittels Schrauben herstellen und sichern
8 Anwenden von elektrotechnischen Grundkenntnissen sowie Erkennen elektrischer Gefahren und Einleiten von Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden
- b)mit Kleinspannung betriebene elektrische Baugruppen sowie Komponenten installieren und prüfen
9 Montieren von Baugruppen und Komponenten sowie Durchführen der Funktionsprüfungen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Baugruppen und Komponenten nach technischen Unterlagen zur Montage vorbereiten
- b)Baugruppen und Komponenten unter Beachtung der Maßtoleranzen passen sowie durch Messen, Lehren und Sichtprüfen funktionsgerecht ausrichten und Lage sichern
- c)Baugruppen und Komponenten unter Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften montieren, dabei Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit ergreifen
10 Überprüfen von Betriebsmitteln im Wartungszustand sowie Durchführen und Veranlassen von Instandhaltungsarbeiten12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Sicherheitsvorschriften berücksichtigen und einhalten, persönliche Schutzausrüstung einsetzen und Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Nachhaltigkeit ergreifen
- b)Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen durchführen, um deren Betriebsbereitschaft nach Plan sicherzustellen
- c)Reinigungs- und Inspektionsarbeiten durchführen
- d)Ergebnisse von Reinigungs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten bewerten und nach betrieblichen Vorgaben dokumentieren
- e)Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Vorgaben auffüllen, wechseln, sammeln und entsorgen
- f)Sicherheits- und Schutzeinrichtungen überprüfen und Störungen beseitigen oder Beseitigung veranlassen
- g)Störungen und Defekte an Produktionsanlagen erkennen und beseitigen
- h)digitale und analoge Diagnosemittel zur Überwachung und Analyse des Zustands der Betriebsmittel nutzen
- i)Produktionsanlagen und Fertigungssysteme inspizieren und Verschleißteile im Rahmen der vorbeugen-den Instandhaltung austauschen oder Austausch veranlassen
11 Anwenden von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)fluidische, insbesondere pneumatische, Schaltungen nach Angaben, Vorschriften, Zeichnungsvorlagen und Schaltplänen aufbauen, anschließen, prüfen und in Betrieb nehmen
- b)fluidische, insbesondere pneumatische, Komponenten und deren Funktion anhand von industriellen Kennungen unterscheiden, auswählen und in den Steuer- und Regelkreis installieren
- c)digitale und analoge Messwerte erfassen und protokollieren
- d)Störungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
- e)elektronische und fluidische, insbesondere elektropneumatische, Schaltungen nach Angaben, Vor-schriften, Zeichnungsvorlagen und Schaltplänen aufbauen, anschließen, prüfen und in Betrieb nehmen
- f)elektronische und fluidische, insbesondere elektropneumatische, Komponenten und deren Funktion anhand von industriellen Kennungen unterscheiden, auswählen und in den Steuer- und Regelkreis installieren
- g)Regelungen und Steuerungen im Produktionsprozess prüfen und Parameter nach Vorgaben anpassen
- h)Prozesse mit Prozessleitsystemen überwachen und Parameter nach Vorgaben anpassen
12 Einrichten, Umrüsten und Prüfen von Betriebsmitteln sowie Herstellen der Betriebsbereitschaft8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge und Anlagenteile für formgebende Verfahren einrichten und einstellen
- b)Werkzeuge und Anlagenteile zur Qualitätsprüfung und Verpackung einrichten und einstellen
- c)die Gesamtfunktion beeinflussende Einzelfunktionen, insbesondere Beweglichkeit, Dichtigkeit, Laufruhe, Drehfrequenz, Druck, Temperatur und Verfahrwege, im Betriebszustand prüfen und einstellen
- d)das Zusammenwirken von verknüpften Funktionen bei verketteten Baugruppen sowie die Gesamtfunktion der Anlage nach Vorgabe prüfen und einstellen
- e)Betriebsbereitschaft der Anlage sicherstellen durch Prüfung, insbesondere der Montage von Komponenten sowie durch Schmierung, Kühlung, Energieversorgung und Entsorgung, und dabei Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Nachhaltigkeit ergreifen
- f)Prozessablauf bis zur Betriebsbereitschaft der Anlage überwachen sowie Programme und Parameter anpassen
- g)mechanische und elektrische Sicherheitseinrichtungen und Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen
- h)Maschinen und Produktionsanlagen in Betrieb nehmen
13 Bedienen, Steuern und Regeln von Produktions-anlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produktionsanlagen und Produktionsablauf, insbesondere Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, überwachen
- b)digitale und analoge Kommunikation zwischen Be-triebsteilen sicherstellen
- c)Störungen an Produktionsanlagen feststellen, eingrenzen, beheben und dokumentieren
- d)Produktionsanlage nach Stillstand wieder in Betrieb nehmen
- e)Parameter an Produktionsanlagen zur Einhaltung von Spezifikationen anpassen
- f)im digital vernetzten Betrieb selbstorganisiert arbeiten und digitale Kommunikationsmittel einsetzen
- g)Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
14 Analysieren von Glasfehlern und Einleiten von Maßnahmen zur Fehlervermeidung6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)regelmäßige Qualitätskontrollen nach Spezifikationen am Produkt während und nach der Produktion durchführen, um Fehler frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten
- b)Glasfehler, insbesondere Blasen, Einschlüsse, Risse sowie Spannungen, mithilfe visueller Inspektion und Diagnosetechniken identifizieren und klassifizieren
- c)Glasprodukte mittels einer Lichtquelle visuell prüfen
- d)Produktionsprozesse, Rohstoffe und Umgebungsbedingungen analysieren, um Ursachen von Glasfehlern zu erkennen, diese zu dokumentieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitsweltwährend der gesamten Ausbildung
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Anwenden von Qualitätsmanagement4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prüfarten und Prüfmittel nach Normen und Spezifikationen auswählen und anwenden
- b)Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen
- c)Prüfergebnisse auswerten und qualitätssichernde Verfahren anwenden
- d)Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements zur kontinuierlichen Verbesserung im eigenen Arbeitsbereich anwenden und einsetzen
- e)Normen und Spezifikationen zur Sicherung der Produktqualität einhalten
- f)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- g)qualitätssichernde Maßnahmen dem Produktions-prozess zuordnen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Verfahrensmechaniker Glastechnik das Berichtsheft führen?
Die Auszubildenden führen den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag pro Woche. Wie genau Ihr Betrieb das handhabt, legen Ausbilder und Kammer fest.
Wer prüft mein Berichtsheft im Betrieb?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie ihn regelmäßig abzeichnen, damit Sie vor der Prüfung nichts nachholen müssen.
Gehört die Arbeit an der Schmelzwanne ins Berichtsheft, wenn ich nur zusehen durfte?
Ja, wenn es Teil der Ausbildung war. Schreiben Sie dazu, was Sie beobachtet oder mitgemessen haben, etwa Temperaturen, Glasstand oder Gemengeaufgabe. Geben Sie ehrlich an, was Sie selbst ausgeführt haben und was Sie nur begleitet haben.
Wirkt sich das Berichtsheft auf die Note der Abschlussprüfung aus?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Ausbildungsnachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), und die Einträge helfen Ihnen beim Lernen für die Arbeitsproben und Fachgespräche.
Quellen
- Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung (VerfGlasAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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