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Berichtsheft als Verkäufer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Verkäufers gehören die Arbeiten der Woche in Verkauf, Warenpräsentation, Warenannahme und Kasse sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Die Ausbildung dauert zwei Jahre, deshalb zeigen die Beispielwochen den Anfang und das zweite Ausbildungsjahr.

Stand: 15.10.2026

Was als Verkäufer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel. Die Ausbildung zum Verkäufer dauert zwei Jahre. Eine von vier Wahlqualifikationen steht im Ausbildungsvertrag: Sicherstellung der Warenpräsenz, Beratung von Kunden, Kassensystemdaten und Kundenservice oder Werbung und Verkaufsförderung.

Zu den Berufsbildpositionen gehören:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und den Öffnungszeiten.

TagTätigkeitenStunden
MontagWare aus der Lieferung ausgepackt, mit dem Lieferschein verglichen, Preisschilder angebracht, Regale aufgefüllt8
DienstagRegale in der Abteilung sortiert, Ware nach vorn gezogen, Kunden nach dem Weg gefragt und Auskunft gegeben8
MittwochBerufsschule: Aufbau des Warenangebots, Verkaufsgespräch, Prozentrechnen8
DonnerstagKasse unter Aufsicht bedient, Waren gescannt, Zahlungen abgewickelt, Kassenbon übergeben8
FreitagMindesthaltbarkeit kontrolliert, Ware mit Ablaufdatum entnommen, Preise für die Aktion getauscht8

Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEigenständige Kundenberatung in der Abteilung, Produkte erklärt, Zusatzartikel vorgeschlagen, Verkauf an der Kasse abgeschlossen8
DienstagWarenbestand erfasst, Fehlbestände gemeldet, Nachbestellung vorbereitet8
MittwochBerufsschule: Warenwirtschaft, Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagAktionsfläche gestaltet, Dekoration aufgebaut, Preisauszeichnung geprüft8
FreitagReklamation aufgenommen, Sachverhalt geklärt, Lösung mit der Abteilungsleitung abgestimmt8

Berufsschule im Berichtsheft

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Verkaufsgespräch: Bedarf ermitteln“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder. Ihre Berufsschule legt fest, welche Lernfelder wann behandelt werden.

Formulierungen für den Verkauf

StattBesser
Kunden bedientKunden begrüßt, Wünsche erfragt, Ware gezeigt, Preis genannt und kassiert
Regale gemachtWare nach Anweisung einsortiert, Preisschilder angebracht, Regalpflege durchgeführt
KasseKasse unter Aufsicht bedient, Zahlungsarten abgewickelt, Bon übergeben
Waren kontrolliertHaltbarkeitsdaten geprüft, abgelaufene Ware entnommen, Bestandsliste ergänzt
Schaufenster gemachtSchaufenster nach Vorgabe der Abteilung gestaltet, Ware platziert, Dekoration befestigt

Kundendaten und zuständige Stelle

Namen und Adressen von Kunden gehören nicht ins Berichtsheft. Beschreiben Sie die Situation, zum Beispiel „Reklamation aufgenommen“. Zuständige Stelle ist die IHK.

Das Gesetz lässt den schriftlichen oder elektronischen Nachweis zu (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Die Ausbildungsordnung nennt den Ausbildungsnachweis ausdrücklich, und der Betrieb muss Ihnen Gelegenheit geben, ihn am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG).

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht beim Verkäufer eine Zwischenprüfung vor (§ 48 Absatz 1 Satz 1 BBiG). Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung am Ende der zwei Jahre hat vier Bereiche: Verkauf und Werbemaßnahmen, Warenwirtschaft und Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie ein Fachgespräch in der Wahlqualifikation.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Wer danach den Kaufmann im Einzelhandel anschließt, kann die zwei Jahre anrechnen lassen.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (VerkEHKflAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes12 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Kunden über das betriebliche Warensortiment Orientierung geben
  • b)den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Warengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten strukturieren und in das betriebliche Warensortiment einordnen
  • c)Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen über Waren nutzen
  • d)Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der Verwendung von Waren aus dem Warenbereich, in dem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit informieren
  • e)Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betriebes informieren
  • f)Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handelsübliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für Waren und Dienstleistungen anwenden
2 Warenpräsentation und Werbemaßnahmen14 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs- und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allgemeine Regeln der Warenpräsentation und der Warenplatzierung sowie verkaufspsychologische Erkenntnisse berücksichtigen
  • b)Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichtspunkten auswählen und Waren unter Einsatz betriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und verkaufsfördernd präsentieren
  • c)Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben vornehmen
  • d)Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vorgaben einsetzen
  • e)Kunden über Werbeaktionen informieren
  • f)Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und auswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb vorschlagen
  • g)Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsentation erarbeiten, begründen und umsetzen
3 Preiskalkulation6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen
  • b)im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die Preisauszeichnung vornehmen
  • c)Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation berücksichtigen
  • d)Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die Folgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz und Ertrag beurteilen
4 Warenbestandskontrolle10 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informationssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen einhalten
  • b)bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes durch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mitwirken
  • c)Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entsprechende Schritte einleiten
  • d)Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren
  • e)bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventuren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen beachten und Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen
  • f)Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen ergreifen
  • g)betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, einleiten
5 Warenannahme und -lagerung10 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf betriebsübliche Maßnahmen einleiten
  • b)Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren
  • c)Waren sachgerecht lagern und pflegen
  • d)Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung ergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen
  • e)Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen durchführen
  • f)Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten ableiten
  • g)im Lager und beim Umgang mit Verpackungen ökonomische und ökologische Anforderungen berücksichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen
6 Verkaufen von Waren12 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freundlich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale Kommunikationsformen einsetzen und auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
  • b)die Wünsche von Kunden in Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von Frage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln, Angebote unterbreiten und auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
  • c)in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren anwenden
  • d)Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Serviceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung fördern
  • e)Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform sowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften verkaufen und damit zur Kundenbindung beitragen
  • f)auf Beschwerden, Reklamationen und Umtauschwünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbeitung betriebliche Regelungen berücksichtigen und bei der sachgerechten Lösung von Konflikten mitwirken
  • g)das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten und verbessern
7 Servicebereich Kasse10 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassieranweisungen vorbereiten und bedienen
  • b)den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten beurteilen und das eigene Verhalten danach ausrichten
  • c)bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preisnachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten
  • d)Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
  • e)bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden kommunizieren, Stresssituationen an der Kasse bewältigen
  • f)die Kassenabrechnung durchführen, den Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 Satz 14 Positionen

1 Sicherstellung der Warenpräsenz12 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrollieren, mit dem betrieblichen Informationssystem erfassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
  • b)bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Einhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen bei der Warenannahme dokumentieren
  • c)Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und Schwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen mit internen und externen Lieferanten abstimmen und umsetzen
  • d)optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu hohen und zu niedrigen Beständen analysieren und Vorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten
  • e)den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschaftssystems steuern und kontrollieren
  • f)die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und frequenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten
  • g)Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der Lagerhaltung umsetzen
2 Beratung von Kunden12 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden
  • b)Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie über nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten informieren
  • c)Unterschiede zwischen Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen
  • d)die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen
  • e)Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und als Verkaufsargumente nutzen
  • f)Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berücksichtigen
  • g)Kundentypologien und Verhaltensmuster unterscheiden und das Wissen darüber verkaufsfördernd in individuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen einsetzen
  • h)Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Situationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewältigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit schwierigen Kunden anwenden
  • i)Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
  • j)die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erläutern und dabei besonders das Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen
  • k)Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
3 Kassensystemdaten und Kundenservice12 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen
  • b)Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten
  • c)Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und dabei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des Daten- und Warenflusses berücksichtigen
  • d)Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Artikel, Zahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsfördernde Maßnahmen, auswerten
  • e)Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
  • f)auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geldtransport vorbereiten und die Verfügbarkeit von Wechselgeld sicherstellen
  • g)bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten
4 Werbung und Verkaufsförderung12 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern beurteilen
  • b)Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen
  • c)Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorientiert auswählen und einsetzen
  • d)Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten
  • e)Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umsetzen und Kundenerwartungen berücksichtigen
  • f)bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen Sinne ansprechen und verkaufspsychologische Aspekte berücksichtigen
  • g)Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des Verkaufserfolges nutzen
  • h)Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen, umsetzen und auswerten
  • i)Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesserungsvorschläge ableiten

Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
  • c)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
  • d)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
  • e)Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen
  • g)berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
2 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft erläutern
  • b)die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern
  • c)Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Verkaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt einschätzen
3 Information und Kommunikation6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wertschätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten
  • b)die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatzplanung begründen und zu ihrer Umsetzung beitragen
  • c)angemessenes Feedback geben und annehmen
  • d)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
  • e)Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen
  • f)Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, sichern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit beachten
4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
5 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Verkäufer ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Verkauf, Warenpräsentation, Warenannahme und Kasse, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte mit konkreten Handlungen genügen.

Muss ich die Zwischenprüfung im Berichtsheft erwähnen?

Nein, aber Sie können den Termin und die Vorbereitung als Eintrag aufnehmen, zum Beispiel „Zwischenprüfung: Verkaufsprozesse“. Der Ausbildungsnachweis muss nur geführt und zur Zulassung vorgelegt werden.

Kann ich mein Berichtsheft für die Ausbildung zum Kaufmann weiterverwenden?

Ja, wenn Sie die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel anschließen. Die Ausbildungsordnung erlaubt die Anrechnung der zwei Jahre. Führen Sie den Nachweis im dritten Jahr fort.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein. Es ist Voraussetzung der Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), wird aber nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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