Berichtsheft als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung gehören die Aufgaben der Woche in Disposition, Auftragsabwicklung, Lager, Zoll und Abrechnung sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Kundennamen und Sendungsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung und zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (SpedKfmAusbV 2004). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen gibt es nicht. Vorgesehen ist aber ein betrieblicher Ausbildungsschwerpunkt: Im dritten Ausbildungsjahr wird eine der speditionellen und logistischen Leistungen vertieft, etwa Güterversendung, Lagerlogistik oder Internationale Spedition. Welche das ist, hängt von Ihrem Betrieb ab.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Der Ausbildungsbetrieb: Stellung, Rechtsform und Struktur, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz
- Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation, auch Datenschutz und Datensicherheit
- Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
- Speditionelle und logistische Leistungen: Güterversendung und Transport, Lagerlogistik, Sammelgut- und Systemverkehre, Internationale Spedition, logistische Dienstleistungen
- Verträge, Haftung und Versicherungen
- Marketing
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: Zahlungsverkehr und Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Qualitätsmanagement
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Datenschutz, Rundgang durch Lager und Umschlagshalle, Aufbau der Abteilungen kennengelernt, Frachtpapiere nach Vorgabe sortiert | 8 |
| Dienstag | Auftragserfassung: Transportaufträge im Speditionssystem angelegt, Abholadressen und Warenangaben mit dem Auftrag abgeglichen, Frachtbriefe vorbereitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen des Transportwesens, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Lager: Wareneingang mit dem Lagermitarbeiter geprüft, Lieferscheine mit der Ware abgeglichen, Palettenanzahl erfasst, Abweichungen gemeldet | 8 |
| Freitag | Sendungsverfolgung: Status laufender Transporte im System geprüft, Kunden nach Vorgabe über Lieferzeiten informiert, Eingangsrechnungen sortiert und vorkontiert | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Disposition: Touren für den Folgetag nach Ladevolumen und Lieferzeitfenstern zusammengestellt, Fahrzeuge und Fahrer zugeordnet, Plan mit dem Disponenten abgestimmt | 8 |
| Dienstag | Exportsendung: Ausfuhrpapiere vorbereitet, Handelsrechnung und Packliste geprüft, Zollanmeldung unter Aufsicht erfasst, Transportversicherung angefragt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Verkehrsträger, Haftung im Frachtrecht, Kosten- und Leistungsrechnung | 8 |
| Donnerstag | Angebot für einen Sammelguttransport kalkuliert: Frachtkosten, Zuschläge und Nebenkosten ermittelt, Angebot erstellt und vom Ausbilder prüfen lassen | 8 |
| Freitag | Reklamation bearbeitet: Schadensmeldung aufgenommen, Fahrer und Lager befragt, Unterlagen für die Haftungsprüfung zusammengestellt, Ausgangsrechnungen abgestimmt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Frachtvertrag und Haftung des Frachtführers“ oder „Deckungsbeitragsrechnung“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; die Reihenfolge legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für Spedition und Logistik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Aufträge bearbeitet | Transportaufträge im Speditionssystem erfasst, Abholadressen und Warenangaben geprüft, Frachtpapiere vorbereitet |
| Im Lager geholfen | Wareneingang geprüft, Lieferschein mit der Ware abgeglichen, Abweichungen gemeldet |
| Touren geplant | Touren nach Ladevolumen und Zeitfenstern zusammengestellt, Fahrzeuge zugeordnet, Plan mit dem Disponenten abgestimmt |
| Zollsachen gemacht | Ausfuhrpapiere vorbereitet, Handelsrechnung und Packliste geprüft, Zollanmeldung unter Aufsicht erfasst |
| Mit Kunden telefoniert | Kunden über den Stand ihrer Sendungen informiert, Lieferzeiten im System geprüft, Rückfragen notiert |
Fachberichte und zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die IHK. Ob zusätzlich Fachberichte verlangt werden, bestimmen Kammer und Betrieb; fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa zu Gefahrgut, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Sendungsnummern und Preise einzelner Aufträge gehören nicht ins Heft. Auszubildende müssen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).
Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung
Die Zwischenprüfung findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie ist schriftlich und umfasst betriebliche Leistungserstellung, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schriftlich geprüft werden Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Dazu kommt ein fallbezogenes Fachgespräch, dessen Aufgabe sich am betrieblichen Ausbildungsschwerpunkt orientiert.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (SpedKfmAusbV 2004), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans26 Positionen
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
- a)Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine
- b)Stellung am Markt beschreiben Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
- c)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben
- d)Kooperationsformen in der Branche und deren Vor- und Nachteile aufzeigen
- e)Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
1.2 Berufsbildung
- a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- b)Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen
- c)Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen
1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
- a)betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung, -beschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben
- b)Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
- c)gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen anwenden
- d)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären
- e)die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Vorschriften erläutern
- f)Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.5 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation
2.1 Arbeitsorganisation
- a)die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
- b)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
- c)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
2.2 Teamarbeit und Kommunikation
- a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
- b)interne und externe Zusammenarbeit im Arbeitsprozess gestalten
- c)Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen
- d)Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
- e)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
- f)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeits- und Geschäftserfolg beachten
2.3 Informations- und Kommunikationssysteme
- a)Bedeutung von Information- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
- b)Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten
- c)Leistungsmerkmale von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
- d)Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- e)Informationen erfassen, Daten eingeben und pflegen
- f)bei der Erarbeitung von Leistungsanforderungen an Softwarelösungen mitwirken
2.4 Datenschutz und Datensicherheit
- a)Regelungen des Datenschutzes einhalten
- b)Daten sichern, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
3 Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben
- a)englischsprachige Dokumente ausstellen
- b)branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen
- c)in englischer Sprache über Produkte informieren und Angebote erstellen
- d)mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer Sprache korrespondieren und kommunizieren
4 Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
- a)Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten
- b)bei der Ermittlung von logistischen Aufgabenstellungen mitwirken
- c)Leistungsanforderungen festlegen und vereinbaren
- d)Angebote einholen, vergleichen und bewerten
- e)Preisangebote auf der Grundlage betrieblicher Kalkulationsregeln erstellen
- f)Angebote über speditionelle Leistungen für Kunden erstellen
- g)bei der Gestaltung und Erstellung von Verträgen mitwirken
- h)zeitliche und technische Abläufe der Dienstleistungen abstimmen und überwachen
- i)Informationen und Daten zur Auftragsabwicklung beschaffen und bearbeiten
- k)Begleitpapiere und Dokumente beschaffen, vervollständigen und ausstellen
- l)Lieferbedingungen und Frankaturvorschriften anwenden
- m)Eingangsrechnungen kontrollieren und bearbeiten
- n)Ausgangsrechnungen erstellen
- o)Kundenreklamationen bearbeiten
- p)Kunden bei Leistungsstörungen informieren, Lösungsalternativen aufzeigen
- q)Schadenfälle abwickeln
5 Speditionelle und logistische Leistungen
5.1 Güterversendung und Transport
- a)Leistungsmerkmale des Straßen-, Schienen- und Luftfrachtverkehrs sowie der Binnen- und Seeschifffahrt vergleichen
- b)Eignung der Verkehrsträger für bestimmte Transportgüter unter Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen und Beschränkungen ermitteln
- c)Möglichkeiten der Verknüpfung von Leistungen der Verkehrsträger nutzen
- d)Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung Verkehrsgeografischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
- e)Einsatzmöglichkeiten im kombinierten Verkehr bewerten
- f)Organisation der Beförderung als Kernleistung speditioneller Betätigung beschreiben und gegenüber dem Selbsteintritt abgrenzen
- g)Dienstleister, insbesondere Frachtführer und Verfrachter, auswählen
- h)Beförderungsmittel und technische Geräte unter Beachtung der Be- und Entladefristen disponieren
- i)Einsatzbereiche von Umschlagstechniken und -geräten darstellen
5.2 Lagerlogistik
- a)Leistungen in der Lagerlogistik erläutern
- b)Arten der Lagerorganisation beschreiben, das vom Ausbildungsbetrieb genutzte Lagersystem darstellen
- c)Arbeitsabläufe im Lager darstellen und in logistische Abläufe einbinden
- d)Eignung von Anlagen, Maschinen und Geräten im Lager für Transport, Förderung und Verpackung beurteilen
- e)Güter nach Lagermöglichkeiten unterscheiden
- f)Lagerdokumente verwenden
- g)Aufzeichnung von Lagerdaten und ihre Weiterleitung innerhalb der Transportkette überwachen
5.3 Sammelgut- und Systemverkehre
- a)Marktinformationen erschließen
- b)Leistungen von Sammelgut- und Systemverkehren anbieten
- c)Kunden organisatorische und zeitliche Abläufe sowie Möglichkeiten der Sendungsverfolgung erläutern
- d)Versendungen durchführen
- e)Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten darstellen
- f)Preisbildung und Abrechnung erläutern
5.4 Internationale Spedition
- a)Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen
- b)Einsatzmöglichkeiten von Speditionsdokumenten darstellen
- c)zoll- und außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften berücksichtigen
- d)das Akkreditivverfahren erläutern, Bestimmungen von Akkreditiven bei der Auftragsabwicklung beachten
5.5 Logistische Dienstleistungen
- a)logistische Bedürfnisse des Kunden sowie Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln, Lösungsvorschläge entwickeln
- b)bei der Erarbeitung von Logistikkonzepten mitwirken
- c)bei der Ermittlung und Bewertung von Angeboten zur Erbringung logistischer Dienstleistungen im Ausbildungsbetrieb und bei Dritten mitwirken
- d)Informationsleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten
- e)Abläufe und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung logistischer Leistungen darstellen
- f)an der Sicherstellung des Daten- und Informationsflusses zwischen den an logistischen Ketten Beteiligten mitwirken
- g)vertragliche Leistungsvorgaben umsetzen, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Beteiligten berücksichtigen
- h)Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen
- i)Vorgänge dokumentieren, Daten analysieren und für Kunden bereitstellen
- k)Daten für Leistungsabrechnungen erfassen
- l)bei Verbesserungen von logistischen Prozessen mitwirken
6 Verträge, Haftung und Versicherungen
- a)Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner erläutern
- b)Rechtsbeziehungen aus Fracht- und Lagerverträgen sowie Verträgen über logistische Dienstleistungen von den Rechtsbeziehungen aus dem Speditionsvertrag abgrenzen
- c)Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen von zwei Verkehrsträgern anwenden
- d)branchen- und betriebsübliche allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden
- e)Speditionsverträge abschließen
- f)Frachtverträge abschließen
- g)Schadenersatzansprüche prüfen, Regressansprüche gegenüber Dritten wahren, Regulierungen veranlassen
- h)Verkehrshaftungs- und Warenversicherungen des Ausbildungsbetriebes nutzen, insbesondere für auftragsbezogene Deckung sorgen
- i)Kunden über Risiken informieren, Möglichkeiten der Absicherung erläutern, Versicherungsschutz für Kunden besorgen
- k)Rechte und Pflichten aus betrieblichen Haftpflicht- und Sachversicherungsverträgen wahrnehmen
7 Marketing
- a)Anforderungen an speditionelle und logistische Dienstleistungen insbesondere im Bereich von Produktion, Beschaffung und Distribution ermitteln und bewerten
- b)die Produktpalette des Ausbildungsbetriebes mit den Angeboten der Speditions- und Logistikbranche vergleichen
- c)Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden und Interessenten situationsgerecht nutzen
- d)Kundengespräche vorbereiten und führen
- e)bei der Betreuung und Ausweitung des Kundenkreises mitwirken
8 Gefahrgut, Schutz und Sicherheit
- a)Gefahren im Umgang mit Gefahrgut unter Berücksichtigung der Gefahrenklassen und -Symbole sowie Stoffeinteilungen beachten
- b)güterbezogene Sicherheitsvorschriften beachten
- c)Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminderung treffen und überwachen
- d)Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen begründen und beachten
9 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
9.1 Zahlungsverkehr und Buchführung
- a)Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung beachten
- b)Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen
- c)Zahlungsvorgänge bearbeiten
- d)Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- e)Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen
- f)vorbereitende Arbeiten für die Buchung durchführen
- g)im Ausbildungsbetrieb anfallende Steuern und Abgaben berücksichtigen
- h)vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen
9.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- a)Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern, Funktion des Controllings erklären
- b)Kosten und Erträge von erbrachten Dienstleistungen berechnen und bewerten
- c)Daten für die Kalkulation ermitteln
- d)an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben des Ausbildungsbetriebes mitwirken
- e)Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, Statistiken erstellen und präsentieren
- f)an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens im Ausbildungsbetrieb mitwirken
9.3 Qualitätsmanagement
- a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
- c)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit erklären und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis darstellen
Zeitliche Gliederung
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildungspositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2Berufsbildung,
- 1.3Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele c bis f,
- 1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5Umweltschutz
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele a, f, g und m,
- 5.3Sammelgut- und Systemverkehre,
- 6.Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele a und c,
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
- 2.1Arbeitsorganisation,
- 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d,
- 8.Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln und in Verbindung damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen
- 1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5Umweltschutz,
- 2.1Arbeitsorganisation,
- 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernzeile b, d und e,
zu vertiefen.
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernzeile c, d, h, i, k, l,
- 5.1Güterversendung und Transport, Lernziele e bis i,
- 5.5Logistische Dienstleistungen, Lernziel a,
- 6.Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziel d,
- 7.Marketing, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1Güterversendung und Transport, Lernzeile a bis d,
- 5.3Sammelgut- und Systemverkehre
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.2Lagerlogistik
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a und b,
- 2.2Teamarbeit und Kommunikation,
- 8.Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziele b bis d,
- 9.3Qualitätsmanagement
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel e,
- 2.1Arbeitsorganisation
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.5Logistische Dienstleistungen, Lernziel k,
- 9.1Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a, c, e und f
- 9.2Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1Güterversendung und Transport
zu vertiefen.
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele b und e, n bis p,
- 5.4Internationale Spedition,
- 6.Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele b, e bis k,
- 9.1Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele b, d, g und h,
- 9.2Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele d bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4Datenschutz und Datensicherheit,
- 5.3Sammelgut- und Systemverkehre,
- 7.Marketing, Lernziele c bis e,
- 8.Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
- 9.3Qualitätsmanagement
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel f,
- 5.5Logistische Dienstleistungen, Lernziele b bis i und l,
- 7.Marketing, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
- 6.Verträge, Haftung und Versicherungen,
- 7.Marketing, Lernziele c bis e,
- 9.3Qualitätsmanagement
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen
- 5.1Güterversendung und Transport,
- 5.2Lagerlogistik
- 5.3Sammelgut- und Systemverkehre,
- 5.4Internationale Spedition oder
- 5.5Logistische Dienstleistungen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
- 6.Verträge, Haftung und Versicherungen
zu vertiefen. Dabei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen.
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung ins Berichtsheft?
Die Aufgaben der Woche, etwa Auftragserfassung, Disposition, Lagerarbeiten, Zollpapiere, Angebote und Rechnungen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte mit konkreter Handlung sind besser als „Büroarbeit“. Kundennamen und Sendungsnummern sind nicht nötig.
Gibt es in diesem Beruf Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen?
Nein. Die Verordnung nennt weder Fachrichtungen noch Wahlqualifikationen. Im dritten Ausbildungsjahr wird aber eine speditionelle oder logistische Leistung vertieft, je nach betrieblichem Ausbildungsschwerpunkt. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gibt es eine Zwischenprüfung, und brauche ich dafür das Berichtsheft?
Ja, die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres vor. Das Berichtsheft führen Sie trotzdem laufend; das Gesetz verlangt einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen