Berichtsheft als Wasserbauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Wasserbauer gehören Ihre Tätigkeiten auf Baustellen in und an Gewässern, zum Beispiel Ufersicherungen, Bauwerke an Wehren und Schleusen, Vermessungen, Gewässerpflege, Hochwasserschutz sowie der Einsatz von Geräten und schwimmenden Fahrzeugen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zu Zulassung und Abschlussprüfung.
Stand: 21.10.2026
Was als Wasserbauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer und zur Wasserbauerin (WabauAusbV 2004). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen sieht die Verordnung nicht vor, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen
- Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern
- Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen
- Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern
- Durchführen von gewässerkundlichen Messungen
- Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr
- Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten
- Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Baustelle an einem Bachufer eingerichtet: Absperrband gespannt, Material mit dem Radlader angeliefert, Sicherheitsunterweisung zu Arbeiten am Wasser erhalten | 8 |
| Dienstag | Böschung für eine Steinschüttung mit Schnur und Nivelliergerät abgesteckt, Höhen auf einem Messblatt notiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Arbeitssicherheit, Baustoffkunde, Lesen von Bauzeichnungen | 8 |
| Donnerstag | Wasserbausteine mit dem Bagger eingebaut, Lage vom Vorarbeiter kontrollieren lassen, Fugen mit Steinmaterial ausgezwickt | 8 |
| Freitag | Werkzeuge und Kleingeräte gereinigt und gewartet, Böschung mit Rasensoden belegt, Wochenübersicht mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Deichstrecke nach Hochwasser begangen, Sickerstellen und Setzungen aufgenommen und fotografiert, Schadensliste für die Bauleitung erstellt | 8 |
| Dienstag | Sandsackbarriere an einer Schwachstelle geplant und mit dem Trupp gesetzt, Materialbedarf berechnet und beim Lager angefordert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Hydraulik und Abflussberechnung, Bauablaufplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Pegelstände an der Messstelle abgelesen und im Messprotokoll eingetragen, Schwimmbagger auf dem Ponton für den Einsatz vorbereitet | 8 |
| Freitag | Aufmaß der ausgeführten Leistung erstellt, Arbeitsaufgabe der Abschlussprüfung mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Wasserbauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Bodenarten, Gewässerkunde, Bauzeichnungen oder Hydraulik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Wasserbauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Ufer gearbeitet | Böschung profiliert und Wasserbausteine nach Zeichnung in eine Steinschüttung eingebaut |
| Vermessung gemacht | Querprofile mit dem Nivelliergerät aufgenommen und Höhen im Feldbuch eingetragen |
| Beim Hochwasserschutz geholfen | Sandsäcke gefüllt und an der Deichkrone in drei Lagen versetzt |
| Mit dem Boot unterwegs | Tonnen im Fahrwasser kontrolliert und Lage mit dem Bootsführer abgeglichen |
| Gewässerpflege | Gehölzaufwuchs an der Böschung zurückgeschnitten und Mähgut abgefahren |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Wasserbauer werden zum Beispiel bei Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen, Wasserbauunternehmen, Landesbetrieben und Wasserverbänden ausgebildet. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Industrie- und Handelskammer oder eine für den öffentlichen Dienst bestimmte Stelle. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. In Teil A bearbeiten Sie eine Arbeitsaufgabe von höchstens 16 Stunden und führen dazu ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten. Teil B ist schriftlich und umfasst die Bereiche Wasserstraßen und Gewässer, Wasserbauliche Anlagen und Maßnahmen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Eine Zwischenprüfung findet in der Regel am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin (Wabau-AusbV 2004), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin21 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken2 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Informationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
- b)Anwendersoftware nutzen
- c)Daten sichern und pflegen
- d)Vorschriften zum Datenschutz beachten
- e)Kommunikationstechniken aufgabenorientiert anwenden
- f)Sachverhalte darstellen
6 Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team4 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)berufsspezifische Rechtsvorschriften, technische Regelwerke, Betriebsanweisungen und Informationen beschaffen und anwenden
- b)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Anforderungen prüfen
- c)Einsatz von Arbeitsmitteln sowie Bau-, Werk- und Hilfsstoffe festlegen
- d)Zeitpläne erstellen, Reihenfolge der Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, herstellungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- e)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Tagesberichte erstellen
- f)Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- g)Gespräche situationsgerecht führen
- h)Zeitpläne und Arbeitsschritte mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten abstimmen
7 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Sicherheitsausrüstungen einsetzen
- b)Materialien, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
- c)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- d)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom durchführen
- e)Wasserbaustellen, insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, Ergonomie, Hochwasserwahrscheinlichkeit und Witterungsbedingungen, einrichten
- f)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
- g)verkehrssichernde Maßnahmen, insbesondere durch straßenverkehrsrechtliche Beschilderung und durch Schifffahrtszeichen, durchführen
- h)Baustellenverordnung und Gefährdungsanalyse anwenden
- i)Wasserbaustellen, insbesondere durch Fangedamm, Ölsperre, Wasserhaltung und Baustellenpegel, sichern
- k)Wasserbaustellen räumen und übergeben
8 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen6 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)örtliche Aufnahmen skizzieren und zeichnerisch darstellen
- b)technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Regelwerke, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Standlinien einrichten, fluchten und winkeln
- d)Profillehren für Böschungen ansetzen
- e)Flur- und Wasserstraßenkarten lesen, Messergebnisse übertragen
- f)Landanschlüsse anhand von Koordinaten und Höhennetz aufnehmen und zeichnerisch darstellen
- g)Skizzen und Zeichnungen nach Vorschriften für Unterhaltungsmaßnahmen anfertigen
- h)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und pflegen, Messungen durchführen und Ergebnisse protokollieren
- i)Zeichnungen und Pläne, insbesondere für Baukörper, Stahlwasserbauteile und Gewässerquerschnitte, lesen und anwenden
9 Herstellen von Bauwerksteilen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bau-, Werk- und Hilfsstoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und nach Arbeitsauftrag auswählen
- b)Bau-, Werk- und Hilfsstoffe sowie Bauteile transportieren und lagern
- c)Holzverbindungen herstellen
- d)Schalungen für Bauteile herstellen
- e)Bewehrungen nach Vorgaben herstellen und einbauen
- f)Beton entsprechend den Expositionsklassen herstellen, prüfen, einbringen, verdichten und nachbehandeln
- g)Festbetonprüfungen durchführen und Ergebnisse bewerten
- h)Bauteile entschalen, Oberflächen nachbehandeln
- i)Bauteile aus künstlichen und natürlichen Steinen herstellen
- k)Böden prüfen und verwenden
- l)Bitumen und Asphalt prüfen und verwenden
- m)waagerechte und senkrechte Sperrungen ausführen
- n)Beton- und Stahlbetonteile instand halten und sanieren
- o)Anstrich- und Konservierungsstoffe auswählen und anwenden
10 Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Handwerkzeuge auswählen, handhaben und instand halten
- b)handgeführte Maschinen bedienen
- c)Geräte und Maschinen auswählen und unter Beachtung der Schutzeinrichtungen rüsten und bedienen
- d)Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Böden und Gewässer vor Verunreinigungen schützen
- e)Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastenaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
- f)Geräte und Maschinen warten
- g)Fehler und Störungen an Geräten und Maschinen feststellen und melden, Maßnahmen zu deren Beseitigung veranlassen
11 Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Konstruktion und Funktion, insbesondere von Schleusen, Hebewerken, Wehren, Sperr- und Sicherheitstoren, Brücken, Dükern, Durchlässen, Deichsielen, Schöpfwerken, Sperrwerken und Ausrüstungsteilen, unterscheiden und darstellen
- b)Bauweisen und Funktionen von Regelungsbauwerken unterscheiden und darstellen
- c)Unterhaltungsarbeiten an Deichen und Dämmen durchführen
- d)Maßnahmen der Flussregelung durchführen
- e)Regelungsbauwerke herstellen und unterhalten
- f)Maßnahmen zur Trockenlegung von Bauwerken und Anlagen durchführen, Revisionsverschlüsse ein- und ausbauen, Wasserhaltung betreiben
- g)Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen, sicherheitstechnische Maßnahmen bei Gefahren ergreifen
- h)Bauwerke nach Aufgabenblättern überwachen
- i)Bauwerksschäden feststellen und dokumentieren
- k)Brückenbauwerke nach Normen und Richtlinien überwachen
- l)Beobachtungs- und Messdienste an Deichen und Dämmen durchführen, Schäden feststellen und melden
12 Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ufersicherungen, insbesondere Deckwerke und senkrechte Ufereinfassungen, entsprechend den Anforderungen unterscheiden, herstellen und instand halten
- b)Ufertreppen herstellen und instand halten
- c)Unterhaltungswege herstellen, kontrollieren und instand halten
- d)Schäden feststellen, Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchführen
13 Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Vorschriften und Zuständigkeiten für die Durchführung von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern beachten
- b)ökologische Gesichtspunkte bei der Gestaltung und Unterhaltung von Gewässern und Auen berücksichtigen
- c)Treib- und Strandgut aufnehmen und sortengerecht trennen, Entsorgung veranlassen
- d)Vegetation nach Arten und Funktionen unterscheiden
- e)Lebendbauweisen auswählen und einbauen
- f)Pflege- und Entwicklungspläne umsetzen
- g)Bepflanzung, insbesondere Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, durchführen
- h)durch Tiere und Pflanzen verursachte Schäden feststellen und melden
- i)Baumschäden feststellen und dokumentieren, Sicherungsmaßnahmen ergreifen
14 Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Funktionen und Aufgaben des Insel- und Küstenschutzes unterscheiden und darstellen
- b)Bauwerke des Insel- und Küstenschutzes, insbesondere Buhnen, Deiche und Strandmauern, herstellen und instand halten
- c)Maßnahmen des Insel- und Küstenschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung von Strand- und Dünenbildung durch Sandvorspülungen, Anlegen von Dünen und Bepflanzungen, durchführen
15 Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Leistungsverzeichnisse und Baubeschreibungen anwenden
- b)Bauarbeiten betreuen, vertraglich vereinbarte Leistungen kontrollieren
- c)Bautagebücher führen
- d)Tagesberichte kontrollieren
- e)Baufortschritt prüfen und dokumentieren
- f)Mengen und Massen ermitteln, Aufmaße erstellen, Baustofflieferungen überprüfen
16 Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
Inspizieren und Unterhalten von Gewässerbetten:
- a)Methoden zur Bestimmung der Fahrrinnen- und Fahrwassertiefe unterscheiden und anwenden
- b)Peilungen durchführen, auswerten und in Lagepläne übertragen
- c)Maßnahmen zur Überwachung von Fahrrinne und Fahrwasser durchführen und rechnergestützt dokumentieren
- d)Abrahmungen ausführen, Positionierung mittels satellitengestützter Verfahren vornehmen
- e)Arbeiten zur Gewässerbettunterhaltung durchführen, insbesondere Baggerpläne erstellen und Baggermassen ermitteln sowie Geschiebezugabe berücksichtigen
Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser:
- f)Schifffahrtszeichen zuordnen
- g)Schifffahrtszeichen auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen, warten und Mängel beseitigen
- h)schwimmende Schifffahrtszeichen einmessen, auslegen, auswechseln und einziehen
- i)feste Schifffahrtszeichen einmessen und aufbauen
17 Durchführen von gewässerkundlichen Messungen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Pegelarten unterscheiden, Kontrollmessungen vornehmen, Messwerte protokollieren
- b)Pegel, insbesondere Latten- und Schreibpegel, warten
- c)Abfluss- und Strömungsmessungen durchführen
- d)hydrologische Hauptwerte ermitteln und Zusammenhänge erläutern
18 Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz unterscheiden, Vorschriften beachten
- b)bei Kontrollen von Gewässern, Hochwasserschutzdeichen, wasserbaulicher und wasserwirtschaftlicher Anlagen mitwirken
- c)Hochwasser- und Eismeldedienste durchführen
- d)bei der Abwehr von Gefahren durch Eis mitwirken
- e)Hilfskräfte einweisen und anleiten, Lageberichte erstellen
- f)Hochwasserschäden feststellen und melden
19 Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)schwimmende Fahrzeuge und Geräte nach Verwendungszweck unterscheiden
- b)schifffahrtspolizeiliche Vorschriften anwenden
- c)Vorschriften über Ausrüstung und Bemannung von Wasserfahrzeugen anwenden
- d)Handkahn, Prahme und motorisierte Kleinfahrzeuge führen
- e)Taue und Drahtseile verwenden
- f)Ladungsgewicht von Wasserfahrzeugen ermitteln
20 Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bauweisen, Funktionen und Aufgaben unterscheiden
- b)Regelungs- und Steuerungseinrichtungen bedienen und warten
- c)bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Prüfung der Dichtigkeit und Standsicherheit mitwirken
21 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
- b)Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich und bei Ausführung durch Dritte anwenden
- c)Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand von Vorgaben prüfen
- d)Ursachen von Mängeln feststellen und dokumentieren
- e)zur kontinuierliche Verbesserung von Arbeitsvorgängen und Arbeitsergebnissen beitragen
- f)Kosten- und Leistungsrechnung sowie Methoden zum wirtschaftlichen Handeln anwenden
- *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Wasserbauer?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Aufteilung in Fachrichtungen gibt es nicht. Ergänzend finden Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt, wenn der Betrieb bestimmte Inhalte nicht vermitteln kann.
Muss ich Wetter und Wasserstände ins Berichtsheft schreiben?
Das legen Betrieb und Kammer fest. Sinnvoll ist ein kurzer Hinweis, wenn er die Arbeit bestimmt hat, etwa Arbeiten bei Niedrigwasser oder ein Einsatz bei Hochwasser. Fragen Sie Ihren Ausbilder, was er sehen möchte.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten ein, zum Beispiel einmal pro Woche.
Wie genau müssen Messwerte und Bauteile benannt werden?
Nennen Sie die Tätigkeit konkret, etwa Böschungsneigung, Material und verwendetes Gerät. Zahlenreihen aus dem Feldbuch gehören nicht hinein. Ein Verweis auf das Messprotokoll genügt.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer und zur Wasserbauerin (WabauAusbV 2004), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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