Berichtsheft als Werksteinhersteller: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Werksteinhersteller gehört, was Sie in Werkstatt, Betonwerk und auf der Baustelle tatsächlich gemacht haben: Schalungen und Formen bauen, Bewehrung einlegen, Beton und Vorsatzbeton mischen und prüfen, Werksteine aus Beton oder Naturstein herstellen, Oberflächen schleifen, strahlen oder stocken, Platten und Terrazzoböden verlegen sowie Werksteine transportieren und versetzen. Dazu kommen die Themen aus der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Pro Woche reichen kurze, konkrete Sätze mit Material, Arbeitsschritt und Dauer.
Stand: 21.10.2026
Was als Werksteinhersteller ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin (WStHAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen mit Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien dieselben Inhalte. Der Beruf ist ein Handwerksberuf im Gewerbe der Betonstein- und Terrazzohersteller.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen
- Herstellen und Einsetzen von Schalungen und Formen
- Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Verstärkungen
- Herstellen und Prüfen von Betonen, Vorsatzbetonen und Mörtel
- Planen, Herstellen und Bearbeiten von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien
- Gestalten und Behandeln von Oberflächen
- Transportieren, Montieren, Verlegen, Versetzen und Verankern von Werksteinen
- Be- und Verarbeiten sowie Verlegen von Platten aus Werkstein, Fliesen und Naturwerkstein
- Planen, Herstellen, Verlegen, Bearbeiten und Behandeln von Terrazzoböden
- Instandsetzen von Werksteinen und Terrazzo
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Werkzeichnung für eine Treppenstufe gelesen, Maße übertragen und Holzschalung mit dem Gesellen zugeschnitten und verschraubt | 8 |
| Dienstag | Schalung abgedichtet und mit Trennmittel behandelt, Betonmischung nach Rezeptur abgewogen und im Zwangsmischer gemischt, Frischbetontemperatur gemessen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technisches Zeichnen, Bestandteile und Eigenschaften von Beton, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Betonfertigteil gegossen und auf dem Rütteltisch verdichtet, Probewürfel hergestellt und beschriftet, Werkstatt gereinigt | 8 |
| Freitag | Stufe ausgeschalt und Kanten kontrolliert, Mischer und Handwerkzeug gereinigt, Wochenbericht mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsplanung für einen Terrazzoboden im Eingangsbereich erstellt, Materialbedarf berechnet, Untergrund auf Ebenheit und Restfeuchte geprüft | 8 |
| Dienstag | Terrazzomischung mit Zuschlag und Zement angesetzt, eingebaut und abgezogen, Dehnfugenprofile gesetzt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Oberflächenbearbeitung von Werkstein, Terrazzotechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Terrazzofläche in mehreren Gängen nass geschliffen, Poren gespachtelt, Schleifbild mit dem Gesellen beurteilt | 8 |
| Freitag | Fassadenplatten aus Betonwerkstein mit dem Kran auf der Baustelle versetzt, ausgerichtet und mit Ankern befestigt, Arbeitsablauf dokumentiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Werksteinherstellers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Betonzusammensetzung, Bewehrungspläne, Oberflächenbehandlung oder Berechnung von Materialmengen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Werksteinhersteller
| Statt | Besser |
|---|---|
| Beton gemacht | Beton nach Rezeptur gemischt, Wasser-Zement-Wert eingehalten, Konsistenz geprüft |
| Platten bearbeitet | Naturwerksteinplatten gesägt, Kanten gefast und Oberfläche gestockt |
| Im Betrieb geholfen | Schalung für 4 Fertigteile aufgebaut und Bewehrungskörbe eingelegt |
| Boden geschliffen | Terrazzoboden in 3 Gängen von grob nach fein nass geschliffen |
| Auf der Baustelle gewesen | Treppenstufen aus Betonwerkstein versetzt, in Höhe und Flucht ausgerichtet und verfugt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der Betonstein- und Terrazzohersteller sowie in Steinmetz- und Werksteinbetrieben. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildung enthält eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Jahres mit einer Arbeitsprobe zum Versetzen von Werksteinen und schriftlichen Aufgaben zum Instandsetzen. Die Gesellenprüfung besteht aus 4 Bereichen: Bearbeiten von Oberflächen (Arbeitsprobe mit Fachgespräch), Herstellen von Werksteinen (Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch), Terrazzo- und Werksteintechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (beide schriftlich).
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin (WStHAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen
1 Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)technische Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Stücklisten und Skizzen, anfertigen, auswerten und anwenden
- b)technische Tabellen, Handbücher, Richtlinien und Merkblätter anwenden
- c)Bemaßungen durchführen
- d)Schablonen herstellen
- e)Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertragen
- f)Aufmaße erstellen
- g)produkt- und prozessrelevante Angaben, insbesondere zu Oberflächen und Materialien, berücksichtigen und dokumentieren
- h)Bauzeichnungen, Werksteinplanungen, Herstellungs-, Verlege- und Sanierungspläne anfertigen, auswerten und anwenden
- i)Treppen aufmessen, aufreißen, insbesondere auf Schnurboden, und zur Montage anreißen
- j)Werksteintreppen, insbesondere individuelle Wendeltreppen, konstruieren
2 Herstellen und Einsetzen von Schalungen und Formen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Formen- und Schalungsmaterialien sowie Zubehör unter Beachtung von Eigenschaften, Herstellungsprozessen und Endprodukten auswählen
- b)Be- und Verarbeitungsverfahren auswählen
- c)Schalungen und Formen, insbesondere nach Plan, aus Holz und Kunststoff herstellen
- d)Schalungen und Formen, insbesondere aus Holz, Kunststoff und Metall, einsetzen, reinigen und pflegen
- e)Modelle für Abgüsse und Abformungen herstellen
- f)Formen, Stützschalungen und Keilformen aus Gips und Beton herstellen
- g)Gips- und Betonformen konservieren
3 Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Verstärkungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bewehrungselemente aus Betonstahl herstellen und einbauen
- b)Bewehrungen einsetzen, insbesondere aus Edelstahl, Kunststoffen und Fasern
- c)Matten- und Textilbewehrungen einbauen
- d)Mattenbewehrungen mit Werksteinen verkleben
- e)eingefräste und eingeklebte Bewehrungen und Verstärkungen in Werksteinen herstellen
4 Herstellen und Prüfen von Betonen, Vorsatzbetonen und Mörtel10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Betone mit besonderen Eigenschaften sowie Betonmischungen unter Berücksichtigung der Zementarten, Zementfestigkeitsklassen, Bezeichnungen, Sieblinien sowie der Zusammensetzungen, Arten und Eigenschaften von Gesteinskörnungen herstellen
- b)Mörtel herstellen und verarbeiten
- c)Prüfkörper herstellen und prüfen
- d)Kunststoffe lagern sowie be- und verarbeiten
- e)kunststoffgebundene Betone zur Werksteinherstellung für künstliche Steine herstellen und prüfen
- f)Betone, insbesondere für Terrazzo, herstellen und prüfen
- g)Ausgangsstoffe für die Werksteinherstellung entsprechend der Nutzungsbedingungen auswählen, dabei Art und Aufbau von Naturwerksteinen berücksichtigen, Mineralbestände zur Vermeidung von Schadstoffreaktionen prüfen lassen und Ergebnisse auswerten
- h)Restaurierungsmischungen, insbesondere für die Sanierung von Ortsterrazzo, von Bauteilen aus unterschiedlichen Werksteinen sowie von Beton und Betonwerksteinen, herstellen und prüfen
5 Planen, Herstellen und Bearbeiten von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Betonwerksteine und künstliche Werksteine planen und durch Bewehren, Einbringen und Verdichten in individuellen Formen herstellen sowie selbstverdichtenden Fließbeton gießen
- b)Werksteinrohlinge planen und durch Herausarbeiten aus festen Grundstoffen, insbesondere aus Blockbeton, Silikatbeton, Kalksandstein und Naturstein, herstellen
- c)Oberflächen von Rohlingen mechanisch mit Werkzeugen bearbeiten, insbesondere bossieren, spalten, scharrieren, spitzen, stocken, kröneln und waschen
- d)Oberflächen von Rohlingen mechanisch mit Maschinen bearbeiten, insbesondere fräsen, kalibrieren, strahlen, sägen, schleifen, feinschleifen, polieren, bürsten und walzen
- e)Oberflächen von Rohlingen durch Flammstrahlen und Lasern thermisch bearbeiten
- f)Oberflächen von Rohlingen chemisch bearbeiten, insbesondere patinieren, säuern, ätzbürsten und lasieren sowie Fotobeton herstellen
- g)Verbundwerksteine, insbesondere aus Betonen, Keramik und Beton-Naturwerksteinen, für Treppen, Böden sowie Fassaden, planen und herstellen sowie durch Einlegen gestalten
- h)Bodenplatten und individuelle Treppen herstellen
- i)Unterkonstruktionen für Treppen aus Betonwerkstein und Sichtbeton herstellen
- j)Fassadenbauteile planen und herstellen
- k)Werksteinelemente mit energetischen Funktionen herstellen
- l)individuelle Abgüsse und Massivbauteile herstellen
- m)Prüfungen der Eignung von Betonwerksteinen veranlassen und auswerten
6 Herstellen von Abdichtungen, Dämmungen und Schallschutz2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Abdichtungen und Dämmungen entsprechend der Nutzungsbedingungen auswählen
- b)Abdichtungen und Dämmungen innerhalb und außerhalb von Bauwerken unter, in und an Werksteinbelägen und -verkleidungen herstellen
- c)Wärmereflexionsschichten und energieerzeugende Schichten an Werksteinen herstellen
7 Transportieren, Montieren, Verlegen, Versetzen und Verankern von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werksteinbauteile transportieren und montieren
- b)Baustoffe auswählen, Maßnahmen zur Prüfung der Eignung ergreifen, Ergebnisse auswerten sowie dokumentieren
- c)Untergründe für Montage prüfen
- d)Mörtel und Verbindungen auswählen, auf Eignung überprüfen und einbauen
- e)Unterkonstruktionen von Treppen aus Betonwerkstein und Sichtbeton versetzen und verankern
- f)Treppen aus Werksteinen unter Berücksichtigung von Steigung, Auftritts- und Laufbreite sowie Durchgangshöhe versetzen
- g)Fassadenelemente für vorgehängte hinterlüftete Fassaden aus Werkstein, insbesondere aus Betonwerkstein, montieren
- h)Fugen ausbilden und schließen
8 Herstellen und Montieren von Befestigungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Befestigungsmittel nach Art, Wirkungsweise und Verwendungszweck auswählen
- b)Befestigungen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen herstellen
- c)kraftschlüssige Verbindungen von Betonfertigteilen herstellen
9 Gestalten und Behandeln von Oberflächen von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Oberflächen von Werksteinen durch Schalungen gestalten
- b)Werksteine reinigen und pflegen
- c)Werksteine behandeln, insbesondere verfestigen, hydrophobieren, wachsen, imprägnieren, versiegeln, fluatieren, kristallisieren und mit Nanokompositen behandeln
- d)Werksteine durch Mosaikeinlagen gestalten
10 Be- und Verarbeiten sowie Verlegen von Platten aus künstlichen Werksteinen, Betonwerksteinen, Fliesen und Naturwerksteinen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bodenkonstruktionen und Materialien auswählen
- b)Vorleistungen anderer Gewerke im Hinblick auf die Eignung zur Weiterverarbeitung prüfen
- c)Außen- oder Innenbeläge verlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nutzungsbereichen
- d)Bodenkonstruktionen ausführen, insbesondere Drainmörtelböden und Stelzlagerböden
- e)Werkstein-Bodenbeläge auf Fußbodenheizungen verlegen
- f)Werksteinbeläge auf Abdichtung im Verbund verlegen
- g)Fugenkonstruktionen planen und herstellen
- h)Lastverteilungsschichten herstellen und Werksteinbeläge einschleifen
- i)fertige Bodenkonstruktionen prüfen
11 Planen, Herstellen, Verlegen, Bearbeiten und Behandeln von Terrazzoböden und zementgebundenen geschliffenen Böden10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufbau von Terrazzoböden berücksichtigen
- b)zementgebundene geschliffene Böden, insbesondere geschliffenen Estrich und Beton sowie Guss- und Walzterrazzo, planen und herstellen
- c)Terrazzoböden, auch auf Fußbodenheizungen, planen und herstellen
- d)Dehnungs- und Feldbegrenzungsfugen in Terrazzoböden herstellen
- e)Spezialterrazzi, insbesondere aus schwindarmen Mischungen, montagefähig auf ausgehärteten, nicht schwindenden Untergründen, auch mit Spezialzement, herstellen
- f)Pumpterrazzo herstellen
- g)elektrisch leitende Terrazzi herstellen
- h)Oberflächen von Terrazzi bearbeiten und behandeln
12 Instandsetzen von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen, Werksteinen aus künstlichen Materialien und Terrazzi10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Schadensanalysen und Sanierungspläne erstellen und Zustand dokumentieren
- b)erhaltenswerte und gefährdete Bauteile sichern
- c)Mineralbestände feststellen und schonend angepasste Reinigungen durchführen, insbesondere durch Wirbelstrahlen
- d)Untergründe, insbesondere aus Beton und Estrich, unter Berücksichtigung von Betonsanierungsmethoden vorbereiten
- e)Schadstellen mit angepassten Werksteinreparaturmischungen unter Berücksichtigung des Temperaturdehnungskoeffizienten und des Haftverbundes instand setzen
- f)Oberflächen der instand gesetzten Flächen an die Oberfläche der angrenzenden Werksteine anpassen
- g)Sanierungen von Rissen und Abplatzungen durchführen
- h)Terrazzosanierungen planen und durchführen
- i)Laboruntersuchungen von Altterrazzoinhaltsstoffen veranlassen und bewerten
- j)Terrazzosanierungsmischungen herstellen
- k)instand gesetzte Werksteinbeläge und -flächen schleifen
- l)Konservierungen von Oberflächen, insbesondere stark diffusionsoffen, durchführen
- m)Beton- und Stahlbetonsanierungen durchführen und Oberflächen mechanisch überarbeiten
- n)durchgeführte Sanierungsmaßnahmen dokumentieren
Abschnitt B: integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgehen mit Gefahrstoffen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Gefahrstoffe erkennen und unterscheiden
- b)berufsspezifische Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Gefahrstoffen anwenden
- c)Gefahrstoffe handhaben, lagern und entsorgen
6 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationsquellen auswählen und Informationen beschaffen und auswerten
- b)Normen, Vorschriften und Richtlinien anwenden
- c)Betriebsdaten-Informationssysteme handhaben
- d)Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
- e)Sachverhalte gegenüber Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert darstellen
- f)Protokolle und Zeichnungen anfertigen
- g)Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen
- h)eigene Qualifikationsdefizite feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
7 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsabläufe, auch im Team, unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher, betrieblicher und terminlicher Vorgaben planen; kulturelle Identitäten berücksichtigen
- b)Arbeitsplatz einrichten
- c)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen prüfen und einrichten, Prozessdaten einstellen
- d)Materialbedarf ermitteln, Materiallisten erstellen
- e)Materialien anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
8 Bedienen, Reinigen, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Sicherheitseinrichtungen auf Funktionsfähigkeit prüfen
- b)Maschinendaten in betriebliche Datensysteme einpflegen und auswerten
- c)Produktionsprozesse überwachen
- d)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen bedienen, reinigen und pflegen
- e)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auf Verschleiß und Beschädigung sichtprüfen, Wartungsintervalle einhalten
- f)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergreifen
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Dokumentation und Kundenorientierung2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden
- b)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
- c)Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden
- d)Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren, Korrekturmaßnahmen einleiten
- e)Einsatzstoffe und -materialien sowie Bauteile auf Verwendbarkeit prüfen
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- g)Kundenwünsche entgegennehmen und prüfen, Aufwand abschätzen und Kunden über Lösungsmöglichkeiten informieren
- h)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Werksteinhersteller?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen, Sie lernen den Umgang mit Betonwerkstein, Naturwerkstein und künstlichen Werksteinen im selben Beruf.
Wer ist für den Werksteinhersteller zuständig, IHK oder Handwerkskammer?
Der Beruf gehört zum Handwerk, zuständige Stelle ist daher die Handwerkskammer. Dort wird auch die Gesellenprüfung abgenommen und der Ausbildungsnachweis zur Zulassung vorgelegt.
Was trage ich bei Wochen in der Berufsschule ein?
Notieren Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte, etwa Betontechnologie, Technisches Zeichnen oder Wirtschafts- und Sozialkunde, und die Stunden. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören diese Themen in den Nachweis.
Wer führt und prüft das Berichtsheft?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), in einem festen Rhythmus, zum Beispiel einmal pro Woche oder Monat nach Absprache.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin (WStHAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen