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Berichtsheft als Biologiemodellmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Biologiemodellmacher gehört, was Sie in der Werkstatt und in der Berufsschule gelernt haben: Handhaben von Werkzeugen und Maschinen, Herstellen von Handgussteilen, Bearbeiten und Montieren von ein- und mehrteiligen Modellen, Gestalten der Oberflächen und Reparieren von Modellen. Dazu kommen Berufsschulthemen, Lehrgänge und Unterweisungen zu Arbeitsschutz und Umweltschutz. Tragen Sie jede Woche Stichworte mit Arbeitsschritt, Material und Stunden ein.

Stand: 21.10.2026

Was als Biologiemodellmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin (BMMAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitsschutz und Umgang mit Gießharzen, Handschuhe und Absaugung geprüft, Feilen und Schaber geschärft8
DienstagSilikonform für ein Handgussteil vorbereitet, Trennmittel aufgetragen, Gießharz angemischt und eingefüllt8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde, Fertigungsverfahren, technische Zeichnungen lesen8
DonnerstagGussteil entformt, Gussgrat entfernt und Flächen verschliffen, Maße mit der Schieblehre kontrolliert8
FreitagEinteiliges Übungsmodell aus Modellbauplatte gesägt und gefräst, Werkstatt gereinigt, Werkzeuge gepflegt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurf und Teileliste für ein mehrteiliges Blütenmodell nach Herbarvorlage erstellt, Arbeitsablauf und Materialbedarf geplant8
DienstagEinzelteile des Modells gegossen und bearbeitet, Passungen der Steckverbindungen geprüft und nachgearbeitet8
MittwochBerufsschule: Wirtschafts- und Sozialkunde, Kalkulation, Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagTeile zum Modell montiert, Oberfläche grundiert, Farbverläufe mit der Airbrush-Pistole aufgebaut8
FreitagBeschädigtes Lehrmodell aus der Sammlung repariert, Bruchstellen verklebt und farblich angepasst, Arbeitszeit dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Biologiemodellmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe, Fertigungstechnik, Oberflächenbehandlung oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Biologiemodellmacher

StattBesser
Modell gebautMehrteiliges Modell aus 12 Einzelteilen gegossen, verschliffen und mit Steckverbindungen montiert
GegossenZweikomponenten-Gießharz im Verhältnis nach Datenblatt gemischt, in Silikonform gegossen, nach 4 Stunden entformt
GemaltOberfläche grundiert und Farbverlauf mit Airbrush in 3 Schichten aufgebaut, Deckschicht matt lackiert
RepariertAbgebrochenen Pflanzenteil am Lehrmodell verklebt, Fuge gespachtelt und Farbton angeglichen
Maschine bedientFräsmaschine eingerichtet, Teile nach Zeichnung gefräst, Maße mit der Schieblehre geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Modellbauwerkstätten, die Lehrmodelle für Schulen, Hochschulen und Museen herstellen. Zuständige Stelle für die Ausbildung und die Prüfung ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Etwa am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, in der Sie einteilige Modelle herstellen. Die Abschlussprüfung hat drei Bereiche: das Herstellen eines mehrteiligen Modells mit insgesamt 16 Stunden und einem Fachgespräch von höchstens 30 Minuten (Gewicht 50 Prozent), Planung und Fertigung mit 240 Minuten schriftlich (40 Prozent) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit 60 Minuten (10 Prozent).

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin (BMMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Handhaben von Werkzeugen sowie Bedienen und Instandhalten von Maschinen und Geräten8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Werkzeuge handhaben und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • c)Maschinen und Geräte unter Beachtung von ergonomischen und sicherheitsrelevanten Aspekten einrichten und bedienen
  • d)Funktionsfähigkeit von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sicherstellen
  • e)Werkzeuge, Geräte und Maschinen pflegen und warten
  • f)Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
2 Herstellen von Handgussteilen14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verfahren der Gießtechnik nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)technische Unterlagen, insbesondere Bedienungsanleitungen, Tabellen, Richtlinien und Merkblätter, anwenden
  • c)Negativformen auswählen und auf Funktionsfähigkeit prüfen
  • d)Rezepturen anwenden sowie Materialien auswählen und bereitstellen
  • e)Verarbeitungsparameter material- und einsatzspezifisch festlegen, prüfen und beurteilen sowie Verarbeitungsprozesse optimieren
  • f)Vollgussverfahren unter Berücksichtigung von Anforderungen an das Modell anwenden und Gussteile entnehmen
  • g)Fehler im Herstellungsprozess feststellen, Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • h)Formen pflegen, warten und instand setzen
  • i)Laminierverfahren unter Berücksichtigung von Anforderungen an das Modell anwenden und Gussteile entnehmen
3 Bearbeiten von einteiligen Modellen22 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Rohlinge, insbesondere auf Einhaltung von Qualitätsstandards, sichtprüfen
  • b)Rohlinge unter Berücksichtigung des Herstellungsprozesses retuschieren
  • c)Modellstrukturen nacharbeiten
  • d)Hilfsstoffe, insbesondere Lösungsmittel, unter Beachtung von Verarbeitungs-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften auswählen und anwenden
  • e)Modelle unter Berücksichtigung der Oberflächenbeschaffenheit säubern und glätten
  • f)Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen und Sicherheitsvorschriften einhalten
  • g)Rest- und Abfallstoffe trennen, lagern und umweltgerecht entsorgen
4 Bearbeiten von mehrteiligen Modellen13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Rohlinge, insbesondere auf Einhaltung von Qualitätsstandards, sichtprüfen sowie Rohlinge auf Vollständigkeit prüfen
  • b)Rohlinge aus unterschiedlichen Materialien modellspezifisch retuschieren
  • c)Modellstrukturen nacharbeiten
  • d)Hilfsstoffe, insbesondere Lösungsmittel, unter Beachtung von Verarbeitungs-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften auswählen und anwenden
  • e)Verbindungstechniken und Verbindungsmittel unterscheiden und modellspezifisch auswählen
  • f)Modellteile unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften thermisch behandeln
5 Montieren von mehrteiligen Modellen13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)thermisch behandelte Modellteile formen und passgenau fügen
  • b)Modellteile form-, kraft- und stoffschlüssig, insbesondere durch Steck- und Schraubverbindungen sowie Klebetechniken, verbinden
  • c)Modellteile unter Berücksichtigung der Oberflächenbeschaffenheit säubern und glätten
  • d)Bewegungsmechanismen prüfen
  • e)Modellteile zu Modellen zusammenbauen
  • f)Passgenauigkeit und Funktionsfähigkeit von Modellen prüfen, Abweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • g)Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen und Sicherheitsvorschriften einhalten
  • h)Rest- und Abfallstoffe trennen, lagern und umweltgerecht entsorgen
6 Gestalten und Behandeln der Oberflächen von Modellen26 Wochen im 1. bis 18. Monat, 26 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Modelle, insbesondere auf die Einhaltung von Qualitätsstandards, sichtprüfen
  • b)Verfahren zur Oberflächenbehandlung sowie Maltechniken unterscheiden und auswählen
  • c)Farben und Hilfsmittel modellspezifisch auswählen
  • d)Hilfsstoffe, insbesondere Lösungsmittel, unter Beachtung von Verarbeitungs-, Gesundheits- und Umweltvorschriften auswählen und anwenden
  • e)Oberflächen vorbehandeln
  • f)Farbmischungen und Pigmentpräparationen nach Vorgaben herstellen
  • g)einteilige Modelle mit verschiedenen Maltechniken nach naturwissenschaftlichen Vorgaben bemalen
  • h)Modelle nummerieren und beschriften
  • i)Oberflächen durch Sichtprüfen unter Berücksichtigung von Qualitätsvorgaben bewerten und Nacharbeiten durchführen
  • j)Rest- und Abfallstoffe trennen, lagern und umweltgerecht entsorgen
  • k)Zeichnungen von anatomischen, botanischen und zoologischen Modellen anfertigen
  • l)Modellteile sichtprüfen und auf Vollständigkeit prüfen
  • m)Modelle zerlegen und Modellteile kennzeichnen
  • n)Auftragstechniken unterscheiden und auswählen
  • o)Lacke modellspezifisch auswählen
  • p)mehrteilige Modelle mit verschiedenen Mal- und Auftragstechniken nach naturwissenschaftlichen Vorgaben gestalten
  • q)Modelle ergänzen und komplettieren, insbesondere Zusatzteile mit Klebe- und Auflagetechniken anbringen
  • r)Modelle und Modellteile versiegeln
  • s)Modellteile zu Modellen zusammensetzen und auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit prüfen
7 Reparieren von Modellen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren
  • b)Reparaturaufwand prüfen, Zeitaufwand abschätzen und Reparaturauftrag dokumentieren
  • c)Reinigungsarbeiten durchführen
  • d)Reparaturarbeiten durchführen, insbesondere Ersatzteile montieren und an Modelle anpassen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen sowie Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen und dokumentieren
  • f)Arbeitsergebnisse prüfen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden und Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)anatomische, botanische und zoologische Modelle unterscheiden
  • c)Modelle und Modellteile nach Materialien und Funktionen unterscheiden
  • d)Informationen beschaffen und auswerten
  • e)Werk- und Hilfsstoffe nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
  • f)betriebliche Informations- und Kommunikationsabläufe nutzen
  • g)Muster anwenden und Skizzen anfertigen
  • h)Arbeitsschritte, insbesondere auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, festlegen
  • i)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und arbeitssicherheitstechnischer Gesichtspunkte gestalten
  • j)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen und Fachbegriffe anwenden
  • k)Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsbereiche sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
  • l)Zeitaufwand abschätzen
  • m)Fertigungsverfahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Produktqualität auswählen und festlegen
6 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
  • b)Zwischen- und Endkontrollen auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen durchführen
  • c)produktbezogene Daten dokumentieren
  • d)Bedeutung von Fort- und Weiterbildung erkennen
  • e)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
  • f)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen und dabei Methoden und Techniken der Qualitätsverbesserung anwenden

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Biologiemodellmacher?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen, die Berufsbildpositionen sind für alle Auszubildenden gleich. Das Berichtsheft begleitet Sie über die gesamte Zeit.

Was gehört in die Wochenübersicht, wenn ich nur gegossen und geschliffen habe?

Auch das gehört hinein, mit Arbeitsschritt, Material und Stunden, etwa Handgussteil entformt und Grat entfernt. Ordnen Sie den Eintrag einer Berufsbildposition wie Herstellen von Handgussteilen zu. Das macht es Ihrem Ausbilder leicht, die Woche durchzusehen (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Wer muss das Berichtsheft führen und wer prüft es?

Sie führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab.

Darf ich Modelle und Aufträge von Kunden namentlich nennen?

Nein, das ist nicht nötig. Schreiben Sie zum Beispiel Lehrmodell einer Blüte, mehrteilig, statt den Namen der Schule oder des Museums. Wichtig für den Nachweis sind Tätigkeit, Material und Stunden.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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