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Berichtsheft als Böttcher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Böttchers gehören die Arbeiten der Woche, die Sie in der Werkstatt, auf Montage und in der Berufsschule erledigt haben: Holz auswählen und zuschneiden, Dauben und Böden fertigen, Reifen aufziehen, Fässer, Bottiche und andere Behälter bauen, Gebinde reparieren, Oberflächen behandeln und Armaturen einbauen. Dazu kommen die Unterrichtsthemen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Jeder Eintrag nennt die Tätigkeit konkret und die Stunden dazu.

Stand: 21.10.2026

Was als Böttcher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung, BöttchAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEichenbohlen nach Faserverlauf und Astfreiheit ausgewählt, Dauben auf Länge angezeichnet und an der Bandsäge zugeschnitten8
DienstagDauben am Daubenhobel auf Stärke gebracht, Fugenwinkel mit der Schmiege geprüft, Hobel und Ziehmesser nachgeschliffen8
MittwochBerufsschule: Holzarten und ihre Eigenschaften, technisches Zeichnen, Arbeitssicherheit an Maschinen8
DonnerstagBoden aus Brettern gefügt, Kreis mit dem Zirkel angerissen und ausgesägt, Chimmen mit dem Kimmhobel vorbereitet8
FreitagWerkstatt gereinigt, Spänesauganlage geleert, Reifen aus Stahlband abgelängt und Kanten entgratet, Wochenbesprechung mit dem Meister8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBauchiges Fass nach Zeichnung aufgesetzt, Dauben im Setzreifen angeordnet, Fass über dem Feuer gebogen und mit Anziehreifen zusammengezogen8
DienstagFass gekimmt, Gargel gefräst, Boden eingepasst und mit Schilf abgedichtet, Dichtigkeit mit Wasser geprüft8
MittwochBerufsschule: Konstruktion und Berechnung von Behältervolumen, Kalkulation eines Kundenauftrags, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagUndichtes Barriquefass eines Weinguts instandgesetzt: Fassinneres inspiziert, zwei Dauben ersetzt, Reifen nachgetrieben8
FreitagOberfläche geschliffen und geölt, Zapfhahn eingebaut, Fass verladen und auf der Baustelle des Kunden montiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Böttchers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Holzeigenschaften, Fassgeometrie, technische Unterlagen oder Betriebswirtschaft. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Böttcher

StattBesser
Am Fass gearbeitetDauben für ein 225-Liter-Fass zugeschnitten und gefügt
Holz bearbeitetEichenbohlen gespalten, Dauben gehobelt und auf Fugenwinkel geprüft
Fass repariertDefekte Daube ersetzt, Reifen nachgetrieben, Dichtigkeitsprobe mit Wasser durchgeführt
Maschinen gewartetBandsägeblatt gewechselt, Hobelmesser geschliffen, Spänesaugung gereinigt
MontageLagerbehälter beim Kunden aufgestellt, Armaturen eingebaut und Anschlüsse abgedichtet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Böttcher werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, in der Sie einen offenen, geraden Holzbehälter herstellen. Die Gesellenprüfung hat vier Prüfungsbereiche: Planung und Herstellung mit einem bauchigen, geschlossenen Behälter als Prüfungsstück samt Dokumentation und Fachgespräch (40 Prozent), Reparatur und Oberflächenbehandlung (20 Prozent), Konstruktion und Technologie (30 Prozent) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent).

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (BöttchAusbV 2010), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Be- und Verarbeiten von Holz, Werk- und Hilfsstoffen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arten und Eigenschaften von Holz, Werk- und Hilfsstoffen unterscheiden
  • b)Feuchte bestimmen und Ergebnisse berücksichtigen
  • c)Holz und Werkstoffe unter Berücksichtigung von Sicherheitsdatenblättern auftragsbezogen auswählen, unter Berücksichtigung ergonomischen Hebens und Tragens transportieren und lagern
  • d)sonstige Werkstoffe, insbesondere Metalle, nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen, transportieren und lagern
  • e)Stammholz im Spiegelschnitt einschneiden
  • f)Holz unter Berücksichtigung verschiedener Einschnittarten für die natürliche Trocknung stapeln und lagern
  • g)Hilfsstoffe unter Berücksichtigung von Sicherheitsdatenblättern auswählen, verwenden und lagern
  • h)Holz und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen
  • i)Meß- und Anreißzeuge auswählen und anwenden
  • j)Holz und Werkstoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten
2 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
  • b)Handwerkzeuge handhaben und instand halten
  • c)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen
  • d)Hebe- und Transportgeräte auswählen und nutzen
  • e)Störungen an Geräten und Maschinen feststellen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
  • f)Maschinenwerkzeuge einrichten, instand halten und lagern
  • g)Geräte, Maschinen und technische Anlagen warten
  • h)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuerungs- und Regelungseinrichtungen einstellen und bedienen
  • i)Vorrichtungen anfertigen, nutzen und instand halten
  • j)Ursachen von Bearbeitungsfehlern feststellen und beheben
3 Herstellen von Dauben und Böden12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe zuschneiden
  • b)Fügemodelle anfertigen
  • c)Dauben und Bodenteile für den Zusammenbau von geraden Behältern zuschneiden, streifen, fügen und vorbereiten
  • d)Bodenverbindungen auswählen und, insbesondere maschinell, herstellen
  • e)Risse und Schablonen anfertigen
  • f)Dauben und Bodenteile für den Zusammenbau von bauchigen Behältern zuschneiden, streifen, fügen und vorbereiten
4 Fertigen von Reifen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Maße für Reifen ermitteln, insbesondere Umfang
  • b)Maße unter Berücksichtigung der Gefäßform festlegen und übertragen, Material ablängen
  • c)Reifen formen und, insbesondere durch Verwenden von Nieten und Spannschlössern, verbinden
5 Herstellen von Fässern, Bottichen, Behältern und sonstigen Produkten18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Dauben und Böden, insbesondere nach Skizzen, Zeichnungen und Aufrissen, für den Zusammenbau vorbereiten
  • b)Maßgenauigkeit der gefügten Teile prüfen
  • c)zugelegte Dauben mittels Arbeitsreifen aufsetzen und ausrichten
  • d)Innen- und Außenoberflächen glätten
  • e)Fassnuten auszirkeln, Maße auf vorgefertigte Böden übertragen, Böden passgenau aussägen und einschneiden
  • f)Böden einbinden und abdichten
  • g)Holzgefäße mit Reifen abbinden
  • h)Fässer, Bottiche, Behälter und sonstige Produkte auf Dichtheit prüfen
  • i)zugelegte Dauben mittels Arbeitsreifen aufsetzen und nach Bauch- und Kopfriss gerade ausrichten
  • j)Fassrümpfe wärmebehandeln und in Form bringen
  • k)Biegewerkzeuge und -maschinen einstellen
  • l)Fassköpfe maschinell bearbeiten
6 Instandsetzen von Fässern, Bottichen, Behältern und sonstigen Produkten8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schäden feststellen, Reparaturaufwand abschätzen und dokumentieren
  • b)Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden festlegen
  • c)Lagerfässer, insbesondere unter besonderer Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, entlagern und zur Reparatur vorbereiten
  • d)defekte Teile, insbesondere Dauben, Böden und Reifen, ersetzen
  • e)Produkte transportieren und lagern
7 Einbauen von Armaturen und Zubehör4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arten von Armaturen und Zubehör unterscheiden und den Verwendungszwecken zuordnen
  • b)Einbau von Armaturen und Zubehör vorbereiten
  • c)Armaturen und Zubehör einbauen und eindichten
8 Behandeln von Oberflächen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Methoden der Behandlung von Innen- und Außenoberflächen unterscheiden, Behandlungsart festlegen
  • b)Holzoberflächen vorbehandeln
  • c)Außenoberflächen, insbesondere durch Lackieren, Wachsen und Ölen, beschichten
  • d)Fassköpfe mit Schutzanstrichen versehen
  • e)Innenoberflächen, insbesondere unter Berücksichtigung von lebensmitteltechnischen und hygienischen Vorschriften, beschichten
  • f)Fässer, insbesondere durch Dämpfen und Wässern, entlohen
9 Durchführen von Montagearbeiten7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Montagewerkzeuge auswählen und anwenden
  • b)Arbeitsgerüste auf- und abbauen sowie prüfen
  • c)Fässer, Bottiche und Behälter abschlagen und aufschlagen
  • d)vorgefertigte Behälter aufstellen
  • e)Abdichtungsarbeiten, insbesondere an Fässern, Bottichen und Behältern, durchführen
10 Recyceln von Fässern, Bottichen, Behältern, sonstigen Produkten und Reststoffen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)gebrauchte Fässer, Bottiche, Behälter und sonstige Produkte hinsichtlich der weiteren Verwendung beurteilen
  • b)gebrauchte Fässer, Bottiche, Behälter und sonstige Produkte überarbeiten und der Wiederverwendung zuführen
  • c)Reststoffe, insbesondere zur Energiegewinnung, verwerten und der Wiederverwertung zuführen

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
  • c)Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
  • d)Materialbedarf ermitteln, Materiallisten erstellen
  • e)Materialien und Hilfsstoffe auswählen, bereitstellen und lagern
  • f)Arbeitsschritte festlegen
  • g)Arbeitsaufträge dokumentieren und kundenorientiert durchführen
  • h)Zeitbedarf ermitteln, Kosten abschätzen
  • i)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • j)Aufgaben im Team planen und durchführen, kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
6 Betriebliche und technische Kommunikation4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen
  • b)Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
  • c)Informationen, insbesondere für den eigenen Arbeitsbereich, beschaffen, bewerten und dokumentieren
  • d)betriebliche Daten erfassen, bearbeiten und sichern, Datenschutzvorschriften anwenden
  • e)Sachverhalte darstellen; fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
7 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden
  • b)Skizzen und Zeichnungen, insbesondere unter Berücksichtigung von Vorgaben, anfertigen und anwenden
  • c)Richtlinien und Normen anwenden
8 Kundenorientierung3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundengespräche führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Kunden berücksichtigen
  • b)Erzeugnisse präsentieren
  • c)Maßnahmen und Mittel der betrieblichen Werbung anwenden
  • d)Kundenanforderungen ermitteln und Kunden hinsichtlich der Realisierung beraten
  • e)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, insbesondere Maßnahmen zur Behebung ergreifen, Kunden informieren
  • f)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbstständigkeit beurteilen
  • g)rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens beurteilen sowie Rechtsformen unterscheiden
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher Beispiele darstellen
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • c)Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • d)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
  • e)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • f)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Böttcher?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Aufteilung in Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht. Die Inhalte regelt die Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung.

Wer führt das Berichtsheft, und wer sieht es durch?

Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Bei Böttchern ist das meist der Meister, der den Eintrag zeichnet.

Muss ich die Zwischenprüfung ins Berichtsheft eintragen?

Tragen Sie die Vorbereitung und den Prüfungstag mit Tätigkeit und Stunden ein, etwa die Herstellung des offenen Holzbehälters. Die Zwischenprüfung liegt vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Ihre Ausbilder sagen Ihnen, wie die Kammer den Eintrag sehen möchte.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Es muss zur Zulassung vorliegen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO), wird aber nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in der Prüfung nicht bewertet. Bewertet werden Prüfungsstück, Reparaturaufgabe und die schriftlichen Bereiche.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

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