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Berichtsheft als Bogenmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Werkstatt und in der Berufsschule getan und gelernt haben: Entwürfe und Zeichnungen für Bögen, Messen und Anreißen, Arbeiten an Bogenstange, Frosch und Bogenbeinchen, Verbindungen und Oberflächen, das Spielfertigmachen und Reparaturen. Dazu kommen Themen wie Arbeitssicherheit, Werkstoffkunde und Kundenberatung. Tragen Sie jede Woche kurz und konkret ein, was Sie gemacht haben und wie lange es gedauert hat.

Stand: 21.10.2026

Was als Bogenmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin (BmAusV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt aufgeräumt, Hobel und Stecheisen geschärft, Pernambuco-Rohling nach Schablone angerissen8
DienstagVierkantstab aus dem Rohling gehobelt, Maße mit der Schieblehre mehrfach geprüft8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde Holz, technisches Zeichnen, Arbeitssicherheit8
DonnerstagStange mit Ziehklinge und Feile auf die Sollstärke gebracht, Verlauf der Rundung kontrolliert8
FreitagÜbungsstück geschliffen, Maße ins Werkstattbuch übertragen, mit dem Ausbilder besprochen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagGesellenstück: Bogenstange erwärmt und gebogen, Spannung und Biegung geprüft8
DienstagGesellenstück: Frosch gefertigt, Perlmuttauge und Beschläge eingepasst8
MittwochBerufsschule: Planung und Konstruktion, Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagReparaturauftrag: gebrochene Bogenspitze mit neuem Plättchen versehen, Haarbezug erneuert8
FreitagBogen spielfertig gemacht, Balance gewogen, Probespiel mit dem Kunden besprochen8

Berufsschule im Berichtsheft des Bogenmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe, Konstruktionszeichnung, Berechnungen oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Bogenmacher

StattBesser
Am Bogen gearbeitetBogenstange aus Pernambukholz auf Sollstärke gehobelt und mit der Schieblehre nachgemessen
Frosch gemachtFrosch aus Ebenholz gefräst, gefeilt und Schraubenöse eingepasst
Bogen repariertGebrochene Spitze mit neuem Plättchen versehen und Bogen neu bezogen
Holz bearbeitetHolzrohling auf Faserverlauf geprüft und für eine Stange ausgewählt
Kunden beratenKundin zu Gewicht und Balance von drei Bögen beraten, Unterschiede beim Probespiel erklärt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Bogenmacher werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung hat vier Bereiche. Sie stellen einen spielfertigen Bogen her (40 Stunden Arbeitszeit, dazu eine kurze Präsentation), führen Teilarbeiten aus, bearbeiten schriftlich Aufgaben zu Planung und Konstruktion und beantworten Fragen zu Wirtschafts- und Sozialkunde. Die drei fachlichen Bereiche zählen je 30 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. In der Mitte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung mit Vorarbeiten zur Herstellung eines Bogens.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin (BmAusV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen

1 Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Bögen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bögen nach Konstruktionsmerkmalen und historischen Gesichtspunkten unterscheiden
  • b)musikgeschichtliche Merkmale von Bögen und Streichinstrumenten unterscheiden und zuordnen
  • c)Anregungen sammeln und auswerten und Musterschutzbestimmungen beachten
  • d)Muster und Vorlagen analysieren und Materialeigenschaften berücksichtigen
  • e)Entwürfe, insbesondere nach historischen, funktionalen, ergonomischen und technologischen Gesichtspunkten, gestalten und ausarbeiten
  • f)technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
  • g)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren und präsentieren
2 Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messungen durchführen, Möglichkeiten von Messfehlern beachten, Messfehler feststellen sowie Toleranzen berücksichtigen
  • b)Ebenheit von Flächen, insbesondere mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren, prüfen
  • c)Formgenauigkeit, insbesondere mit Schablonen, prüfen sowie Passgenauigkeit feststellen
  • d)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anzeichnen
  • e)Modelle auf Werkstücke maßgenau übertragen
3 Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich ihrer Funktion auswählen
  • b)Werkzeuge und Geräte handhaben, pflegen und instand halten, insbesondere Werkzeuge schärfen
  • c)Spezialwerkzeuge herstellen
  • d)Maschinen unter Beachtung von ergonomischen und sicherheitsrelevanten Aspekten einrichten, bedienen und pflegen
  • e)Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
4 Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen13 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkstoffe, insbesondere Hölzer und Metalle, nach Arten und Eigenschaften unterscheiden sowie Naturstoffe unter Beachtung des Artenschutzes auswählen und nach Verwendungszweck zuordnen
  • b)Rosshaar unter Beachtung von Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen beurteilen und auswählen
  • c)Werkstoffe, insbesondere nach statischen und mechanischen Eigenschaften, auswählen, Holzfeuchte, -einschnitt und -fehler beachten
  • d)Werk- und Hilfsstoffe lagern sowie Vorschriften und Lagerkriterien einhalten
  • e)Werkstoffe manuell bearbeiten, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen, Feilen, Hobeln, Schnitzen, Stemmen und Biegen
  • f)Werkstoffe maschinell bearbeiten, insbesondere durch Sägen, Fräsen, Schleifen und Bohren
  • g)Naturstoffe, insbesondere Knochen und Perlmutt, durch Sägen, Feilen, Schleifen und Polieren bearbeiten
5 Herstellen von Verbindungen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verbindungstechniken und -mittel nach Verwendungszweck auswählen und technische Eigenschaften von Leimen und Klebern berücksichtigen
  • b)Verbindungen durch Leimen und Kleben unter Beachtung von Gesundheits- und Umweltschutz- sowie von Verarbeitungsvorschriften herstellen
  • c)Verbindungen durch Schrauben, Stiften, Schmieden und Löten herstellen
6 Herstellen von Oberflächen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verfahren der Oberflächenbehandlung unterscheiden und auswählen
  • b)Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, vorbehandeln
  • c)Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwenden
  • d)Verzierungen anbringen
  • e)Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen und Lacken, unterscheiden
  • f)Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen und Sicherheitsregeln beachten
  • g)Lackierungen aufbauen, schleifen und polieren
  • h)Auftragstechniken anwenden
  • i)Oberflächen durch Sichtprüfen beurteilen
7 Herstellen von Bogenstangen21 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kopfteile unter Beachtung von Wuchs und Jahresringen auf Maß zustoßen
  • b)Hälse vorfertigen
  • c)Bogenstangen konisch hobeln
  • d)Kopfformen nach Entwurf oder Modell aufzeichnen und aussägen
  • e)Bogenstangen erhitzen und biegen
  • f)Kopfplatten aufpassen und aufleimen
  • g)Hälse ausarbeiten
  • h)Bogenstangen unter Beachtung von Gewicht, Festigkeit und Elastizität feinhobeln
  • i)Kopfkästchen bohren und ausstechen
  • j)Köpfe nach stilistischen und ästhetischen Vorgaben manuell ausarbeiten und Hälse fertigstellen
8 Herstellen von Bogenfröschen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Froschkästchen und Haarlager einarbeiten
  • b)Froschrohlinge zurichten
  • c)metallische und nichtmetallische Froschteile herstellen, bearbeiten, einpassen und befestigen
  • d)Froschformen ausarbeiten
9 Herstellen von Bogenbeinchen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Beinchenrohlinge zurichten
  • b)Bogenbeinchen fertigstellen, insbesondere oktogonal feilen
10 Zusammenfügen von Bogenstangen, -fröschen und -beinchen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Frösche auf Bogenstangen aufpassen
  • b)Mechanik der Schraubenführung einarbeiten
  • c)Teile zusammenfügen, Funktionsfähigkeit herstellen und justieren
11 Spielfertigmachen von Bögen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bögen behaaren
  • b)Bewicklungen und Daumenleder unter Berücksichtigung von Gewicht und Schwerpunkt anbringen
  • c)Bögen auf Funktionsfähigkeit prüfen
  • d)Bögen verkaufs- und versandfertig machen
12 Reparieren von Bögen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren
  • b)Reparaturumfang prüfen, Kosten abschätzen und Reparaturauftrag mit Kunden absprechen
  • c)Reparaturen durchführen, insbesondere Kopfplatten und Schub erneuern
  • d)historische Bögen erkennen, Zustand dokumentieren, Originalsubstanz bewahren, restaurierungsethische und physikalische Gesichtspunkte berücksichtigen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden und Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten sowie Arbeitsschritte festlegen
  • b)Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
  • c)Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen sowie Materialbedarf berechnen
  • d)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
  • e)ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung anwenden
  • f)Sachverhalte darstellen und Fachbegriffe anwenden
  • g)Arbeiten im Team planen und durchführen und Ergebnisse der Teamarbeit auswerten
  • h)Material disponieren und Zeitbedarf abschätzen
  • i)Liefertermine und -bedingungen beachten
  • j)Arbeitsabläufe festlegen und dokumentieren
6 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
  • b)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern sowie Datenschutz beachten
7 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Skizzen anfertigen und anwenden
  • b)Zeichnungen und Schnitte anfertigen sowie Proportionen, Maße und Zeichnungsnormen berücksichtigen
  • c)technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften und Arbeitsanweisungen, anwenden
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unterscheiden
  • b)Prüftechniken anwenden sowie Materialien sensorisch, insbesondere visuell und taktil, prüfen
  • c)Zwischenkontrollen durchführen
  • d)Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
  • e)Qualität der Produkte kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren sowie Qualitätskriterien anwenden
  • f)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Fehler beseitigen
  • g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
9 Kundenorientierung und Verkaufen von Bögen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
  • b)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen
  • c)produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
  • d)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
  • e)Gespräche mit Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
  • f)Kundenkontakte auswerten
  • g)Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
  • h)Angebote nach betrieblichen Vorgaben erstellen
  • i)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Bogenmacher das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb gemeinsam mit der Handwerkskammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Das geschieht regelmäßig, damit Sie vor der Gesellenprüfung nichts nachtragen müssen.

Muss ich Messwerte und Maße der Bögen eintragen?

Nicht jedes Maß, aber wichtige Arbeitsschritte mit Werkstoff, Werkzeug und Ergebnis, zum Beispiel die Sollstärke einer Stange. Das macht den Eintrag konkret. Ob zusätzliche Skizzen oder Fotos gewünscht sind, klären Sie mit Betrieb und Kammer.

Zählt das Berichtsheft für die Note der Gesellenprüfung?

Nein, der Nachweis wird in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Ohne ordentlich geführtes Heft kann die Handwerkskammer Sie nicht zur Prüfung zulassen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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