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Berichtsheft als Edelsteinfasser: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Edelsteinfasser gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen getan und gelernt haben. Typisch sind das Planen von Arbeitsabläufen, das Lesen von Zeichnungen, das Anfertigen von Werkzeugen und Fassungen, das Fassen von Steinen in Zargen-, Chaton- und Verschnittfassungen, das Bearbeiten von Oberflächen, Reparaturen an Schmuck sowie Kundenberatung. Schreiben Sie knapp, sachlich und mit Angabe von Werkstück, Verfahren und Material.

Stand: 21.10.2026

Was als Edelsteinfasser ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin (EdlStFAusbV), die seit dem 1. August 2025 gilt. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; die Ausbildung gliedert sich in berufsprofilgebende Inhalte und Inhalte, die während der gesamten Ausbildung mitvermittelt werden.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkbank eingerichtet, Feilen und Sägeblätter geprüft, Silberblech zugeschnitten und plangefeilt8
DienstagEinfache Zarge aus Silberblech gebogen, gelötet und auf Rundheit geprüft8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde Edelmetalle, technisches Zeichnen, Fachrechnen8
DonnerstagZarge verputzt und Stein aus Glas zur Übung eingesetzt, Zargenrand angedrückt8
FreitagEigenes Werkzeug (Punze) geschmiedet und gehärtet, Werkstatt aufgeräumt, Wochenbesprechung8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenauftrag besprochen, Ring mit Saphir in Kombifassung geplant und Arbeitsschritte festgelegt8
DienstagKrappenfassung mit Fräser und Stichel vorbereitet, Sitz des Steins mit der Lupe kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Fertigungsplanung, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagStein gefasst, Krappen verputzt, Oberfläche poliert, Fassung auf Festsitz geprüft8
FreitagGelockerten Stein an Altschmuck nachgefasst, Kunden telefonisch über Abholtermin informiert, Dokumentation ergänzt8

Berufsschule im Berichtsheft des Edelsteinfassers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde, technisches Zeichnen oder Fertigungsverfahren. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Edelsteinfasser

StattBesser
Stein gefasstRubin 4 mm rund in Chatonfassung aus Silber gefasst, Rand angedrückt und Sitz kontrolliert
Schmuck repariertAusgebrochene Krappe an Ring ersetzt, Stein nachgefasst und Fassung poliert
Werkzeug gemachtStichel aus Werkzeugstahl geschmiedet, geschliffen und gehärtet
Zeichnung gelesenFertigungszeichnung für Zargenfassung ausgewertet und Maße für Zuschnitt übernommen
Oberfläche bearbeitetFassung mit Schleifpapier in drei Körnungen verputzt und mit Polierpaste auf Hochglanz gebracht

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Werkstätten von Juwelieren, Goldschmieden und Schmuckherstellern. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Etwa in der Mitte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung, in der Sie ein Werkstück nach Zeichnung anfertigen und Ihr Vorgehen dokumentieren. Die Abschlussprüfung besteht aus drei Bereichen: der Fasserarbeit mit 16 Stunden Arbeitszeit und anschließendem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (60 Prozent), der schriftlichen Technologie mit 150 Minuten (30 Prozent) und der schriftlichen Wirtschafts- und Sozialkunde mit 60 Minuten (10 Prozent).

Zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO im Handwerk, § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG bei der IHK). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin (EdlStFAusbV 2025), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten17 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und eigenen Arbeitsumfang abschätzen
  • b)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und unterhalten und dabei betriebliche Vorgaben und Arbeitsauftrag berücksichtigen
  • c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung von betrieblichen Abläufen, Materialeigenschaften, Materialausnutzung, gestalterischen Aspekten, Bearbeitungsmethoden und Verwendungszweck festlegen und dokumentieren
  • d)Materialien, Betriebsmittel, Arbeitsmittel und Hilfsstoffe auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, bereitstellen und lagern
  • e)Berechnungen durchführen, insbesondere Längen- und Flächenberechnungen
  • f)produkt- und berufsbezogene Vorschriften und Normen beachten
  • g)Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse auswählen
  • h)Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen und festlegen und dabei technologische, wirtschaftliche, ökologische, terminliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte, betriebliche Prozesse sowie vor- und nachgelagerte Bereiche und gewerkeübergreifende Leistungen berücksichtigen
  • i)Fertigungsvarianten prüfen, deren Wirtschaftlichkeit vergleichen, Zeitaufwand und Materialbedarf ermitteln, Ergebnisse darstellen
  • j)Produkte für die Auslieferung vorbereiten, kennzeichnen, verpacken und lagern
  • k)Transportmittel festlegen und Maßnahmen zur Ladungssicherheit und zum Schutz des Ladungsgutes durchführen
2 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertragen, Muster und Vorlagen analysieren
  • b)Skizzen, Entwurfs- und Fertigungszeichnungen, auch rechnergestützt in 2D, anfertigen, auswerten und umsetzen und dabei Gestaltungsprinzipien beachten
  • c)technische und ökonomische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
  • d)Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, berufsbezogene Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen beachten
  • e)Fertigungsvorgaben, technische Zeichnungen, Material- und Stücklisten prüfen und anwenden
3 Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
  • b)Hilfsmittel sowie Werk- und Spannzeuge unter Berücksichtigung der Fertigungsverfahren auswählen
  • c)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
  • d)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen auf Verschleiß und Beschädigung sichtprüfen
  • e)Kleinwerkzeuge, insbesondere zum Schleifen, Polieren, Fassen, Ziselieren oder Bohren, anfertigen
  • f)Kleinwerkzeuge aus Werkzeugstahl härten, anlassen und nachpolieren
  • g)Arbeitsstoffe, insbesondere Säuren und Säuregemische, Laugen, Salze, Gase und Öle, nach Verwendungszweck auswählen, einsetzen und lagern und dabei Betriebs-, Umweltschutz- und Entsorgungsvorschriften beachten
  • h)Betriebsbereitschaft von Maschinen und Anlagen unter Beachtung von ergonomischen und sicherheitsrelevanten Aspekten sicherstellen, Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen und bedienen
  • i)Wartungsarbeiten gemäß Wartungsanleitungen durchführen und dokumentieren
  • j)Ursachen von Fehlern und Störungen an Werkzeugen, Maschinen und Anlagen feststellen und protokollieren sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • k)Prozessdaten einstellen, Prozesse überwachen und Verfahrensparameter korrigieren
4 Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Edelsteine, organische Stoffe und andere Besatzmaterialien nach gestalterischen Gesichtspunkten auswählen, zuordnen und handhaben
  • b)Einschlüsse und Risse mit optischen Geräten erkennen sowie Gefahren der Beschädigung bei der weiteren Verarbeitung berücksichtigen
  • c)Wertverhältnisse von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien sowie Sorgfaltspflichten beim Umgang mit diesen Stoffen beachten
5 Entwerfen von Schmuck oder von Gerät8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)eigene Entwürfe unter gestalterischen Aspekten erstellen
  • b)schwarzweiße, farbige, perspektivische und technische Zeichnungen, insbesondere von Hand, anfertigen
  • c)Zeichnungen unter Beachtung historischer und zeitgenössischer Formensprache anfertigen
  • d)Umsetzung von Entwürfen prüfen und dabei technische Möglichkeiten und Grenzen sowie gestalterische Ideen beachten
  • e)Detailzeichnungen in mehreren Ansichten anfertigen
  • f)Entwürfe unter Berücksichtigung von individuellen Kundenanforderungen erstellen, optimieren und präsentieren
  • g)Modelle anfertigen und dabei Grundsätze der Gestaltung und Formgebung berücksichtigen
6 Anwenden von Fertigungstechniken24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Metalle und deren Legierungen, Hilfsstoffe und sonstige Werkstoffe hinsichtlich ihres Verwendungszweckes nach Art und Eigenschaften unterscheiden und einsetzen
  • b)Metalle schmelzen, nach Vorgabe legieren und in Kokille gießen
  • c)Halbzeuge und Werkstücke spanabhebend bearbeiten, insbesondere feilen, bohren, sägen, aufreiben und fräsen
  • d)Halbzeuge und Werkstücke umformen, insbesondere biegen, schmieden, treiben, ziehen, auftiefen und walzen
  • e)Halbzeuge und Werkstücke verbinden, insbesondere löten, schweißen, vernieten, verstiften und verschrauben
  • f)Halbzeuge und Werkstücke glühen und tempern
  • g)Bestandteile gleicher oder unterschiedlicher Materialien kleben und dabei Verarbeitungsbedingungen und Verarbeitungsrichtlinien beachten
  • h)Schmuck und Gerät mit Mehrfachlötungen montieren
  • i)Innen- und Außengewinde schneiden
  • j)Stichelarbeiten an Werkstücken aus Edel- und Unedelmetallen ausführen
  • k)Schweißverfahren auswählen und Metalle schweißen
  • l)Gießverfahren auswählen, Formen herstellen und Metall in Form gießen
7 computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Fertigungsverfahren, Maschinensoftware und Materialien unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks unterscheiden und auswählen
  • b)Gestaltungsprinzipien für Schmuck und Gerät einhalten, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und dabei funktions-, fertigungs- und montagegerechte Anforderungen an Konstruktionen berücksichtigen
  • c)2D-Konstruktionen, insbesondere durch Linien, Kurven und geometrische Grundformen, erstellen, Profilkurven konstruieren sowie Bildvorlagen importieren und detail- und maßstabsgetreu nachkonstruieren
  • d)3D-Konstruktionen erstellen und dabei Volumenkörper generieren und auf Maßhaltigkeit, Funktionen und Produktionsfähigkeit prüfen
  • e)CAD-Konstruktionen visualisieren, insbesondere Edelmetall- und Edelsteinvariationen veranschaulichen
  • f)3D-Datensätze in produktionsfähige Ausgabeformate konvertieren und an Maschinensoftware übermitteln
  • g)computergestützte Maschinen einrichten, Materialien bereitstellen und Prozessparameter einstellen
  • h)Modelle und Rohlinge fertigen und dabei Prozesse überwachen, optimieren und dokumentieren
  • i)Modelle und Rohlinge entnehmen, auf Oberflächenqualität, Modellgenauigkeit und Funktion prüfen
  • j)Modelle und Rohlinge nacharbeiten und für die Weiterverarbeitung vorbereiten
8 Bearbeiten von Oberflächen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Verfahren der Oberflächenbearbeitung und Oberflächenbehandlung sowie Beschichtungstechniken unterscheiden und dabei gestalterische Aspekte berücksichtigen
  • b)Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen sowie auf Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen und Risse sichtprüfen
  • c)Oberflächenbearbeitungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungsmittel sowie Beschichtungsmittel auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
  • d)Oberflächen vorbereiten und vorbehandeln
  • e)Schleif- und Poliermittel unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes, ihrer Eigenschaften und Reaktionen auswählen, einsetzen und dabei Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten
  • f)Oberflächen durch Bürsten verdichten
  • g)Oberflächen manuell und maschinell abziehen, schleifen, polieren und mattieren
  • h)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
  • i)Oberflächenfehler und Oberflächenschäden feststellen und beheben
  • j)Oberflächenbeschichtungsmittel, Hilfs- und Reststoffe fachgerecht lagern und entsorgen
  • k)Metalle thermisch und mit chemischen Hilfsmitteln färben und dabei Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften einhalten
  • l)galvanische Überzüge herstellen und dabei Umwelt- und Gesundheitsschutzvorschriften einhalten
9 Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Fassungen und Materialien hinsichtlich Verwendungszweck nach Art und Eigenschaften auswählen und dabei gestalterische Aspekte berücksichtigen
  • b)Fassungen, insbesondere zylindrische und konische Zargenfassungen, anfertigen, montieren und dabei Funktion berücksichtigen
  • c)Edelsteine hinsichtlich Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere der Härte und Lichtbrechung, unterscheiden und auswählen
  • d)Edelsteine in runden und ovalen Chaton- und Zargenfassungen fassen
10 Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Aufarbeitungen und Reparaturen durchführen
  • b)Anforderungen der Kundinnen und Kunden erkennen und diese über Aufwand und Nutzen der Arbeiten informieren
  • c)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren, Umfang der Arbeiten erkennen und Kosten abschätzen
  • d)Emaillierarbeiten unterscheiden sowie Gefahren der Beschädigung bei der weiteren Verarbeitung berücksichtigen
  • e)Kundinnen und Kunden über Maßnahmen zur Aufarbeitung, Umarbeitung und Reparatur beraten
  • f)Umarbeitungen durchführen
  • g)Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
  • h)Schmuck oder Gerät an Kundinnen und Kunden übergeben
11 Anfertigen von Werkzeugen9 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Werkzeuge hinsichtlich ihres Verwendungszweckes unterscheiden und unter ergonomischen Gesichtspunkten individuell anfertigen
  • b)Andrücker, Einreiber, Punzen, Korneisen und Anreißspitzen anfertigen
  • c)Kittstöcke und Spannkloben zurichten
  • d)Stichel richten, anschleifen und polieren
12 Fassen von Edelsteinen in Zargenfassungen und in Chatonfassungen22 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Edelsteine nach physikalischen Eigenschaften auswählen
  • b)Edelsteine in Fantasieschliff und geometrisch geschliffener Form in Zargen justieren und fassen
  • c)Edelsteine in Facetten- und Cabochonform, insbesondere eckig und in Fantasieformen, durch Antreiben und Einreiben fassen
  • d)Edelsteine in Kasten-, Bogen- und Spiegelfassungen fassen
  • e)Edelsteine abgedeckt fassen
  • f)Millegriffes an Zargenfassungen aufbringen
  • g)Edelsteine in runder und eckiger Form in Chatonfassungen justieren und fassen
13 Fassen von Edelsteinen in Verschnittfassungen25 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Edelsteine nach physikalischen Eigenschaften auswählen
  • b)Edelsteine in Vor- und Nachverschnitt fassen
  • c)gleich- und auslaufende Fadenfassungen einteilen, bohren und mit Zwei-Korn, Vier-Korn, Fünf-Korn und Sechs-Korn fassen
  • d)Inkrustationen in verschiedenen Formen anfertigen
  • e)Pavé geordnet und ungeordnet mit gleich großen und unterschiedlich großen Steinen mit Zwei-Korn, Vier-Korn und Fünf-Korn fassen
  • f)Edelsteine abgedeckt fassen
  • g)Millegriffes an Verschnittfassungen aufbringen
  • h)Modelle mit unterschiedlichen Fassungen für die Abformung zur Serienfertigung verschneiden
14 Fassen von Edelsteinen in kombinierten Fassungen20 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Edelsteine in Halbzargen, insbesondere Navette und Carrée in Eckwinkeln, fassen
  • b)Karmoisierungen in unterschiedlichen Techniken fassen
  • c)Edelsteine auf einer Seite unterjustieren und durch unterschiedliche Techniken, insbesondere in Kanalfassungen, befestigen
15 Nachbereiten von Schmuck2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schmuck thermisch und chemisch abkitten und dabei Eigenschaften der Edelsteine beachten
  • b)Kittreste lösen und umweltgerecht entsorgen
  • c)Schmuck reinigen
  • d)Edelsteine auf Beschädigung und festen Sitz prüfen
16 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
  • b)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • c)Feingehalt und Wert von Metallen und deren Legierungen prüfen und beurteilen
  • d)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität einhalten
  • e)systematische und zufällige Fehler erkennen und beheben
  • f)Störungen und Qualitätsabweichungen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung veranlassen
  • g)Zwischenkontrollen und Endkontrollen unter Berücksichtigung von Vollständigkeit, Funktion, Qualität und Unversehrtheit durchführen, Ergebnisse dokumentieren
  • h)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • i)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
  • j)Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
  • k)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
  • l)Arbeitsergebnisse prüfen, Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und diese Maßnahmen dokumentieren
17 Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
  • b)Kundinnen und Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informieren
  • c)Gespräche situationsgerecht und adressatengerecht führen, kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen
  • d)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, produktspezifische, auch fremdsprachige, Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
  • e)Kundenanforderungen ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
  • f)Präsentationskonzepte anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und umsetzen
  • g)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und bearbeiten
  • h)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbstständigkeit aufzeigen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Muss ich als Edelsteinfasser ein Berichtsheft führen?

Ja. Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ohne vorgelegten Nachweis ist die Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Wie genau muss ich Fassungen und Steine beschreiben?

Nennen Sie Werkstück, Steinart, Größe, Fassungsform, Material und Arbeitsschritt, zum Beispiel Chatonfassung aus Silber mit rundem Rubin. Kundennamen und Auftragsnummern lassen Sie weg. Ein bis drei konkrete Zeilen je Tag genügen meist.

Wie trage ich die Berufsschule ein?

Schreiben Sie die Unterrichtsthemen in Stichworten auf, etwa Werkstoffkunde oder technisches Zeichnen. Die Berufsschultage zählen ebenfalls mit den Stunden in die Woche. Welche Lernfelder wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung vor der zuständigen Kammer.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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