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Berichtsheft als Edelsteinschleifer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Edelsteinschleifer gehört, was Sie in der Woche gelernt und gearbeitet haben: Rohsteine prüfen und auswählen, Steine in Form bringen und vorschleifen, schleifen und polieren, gravieren oder Diamanten bearbeiten, je nach Fachrichtung. Dazu kommen Maschinen einrichten und warten, Skizzen und Unterlagen lesen, Qualität kontrollieren und die Themen aus der Berufsschule. Schreiben Sie Ihre Tätigkeiten kurz, konkret und mit Stunden auf.

Stand: 21.10.2026

Was als Edelsteinschleifer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Edelsteinschleiferausbildungsverordnung (EdSchleifAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt vier Fachrichtungen: Edelsteingravieren, Edelsteinschleifen, Industriediamantschleifen und Schmuckdiamantschleifen. Welche Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsplatz und Schleifmaschine eingerichtet, Sicherheitsregeln für Staub und Kühlwasser wiederholt, Rohsteine nach Farbe und Größe sortiert8
DienstagRohstein mit Lupe auf Risse und Einschlüsse geprüft, Umriss angezeichnet, Stein an der Schleifscheibe in Rohform gebracht8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde, Mineralien und ihre Härte, technische Zeichnungen lesen8
DonnerstagStein auf den Kittstab aufgekittet, Grundform vorgeschliffen, Maße mit der Schieblehre kontrolliert8
FreitagSchleifscheiben gereinigt und abgerichtet, Werkzeug gepflegt, Wochenübung zum Mugelschliff am Übungsstein8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSchleifplan für einen Facettenschliff erstellt, Winkel und Facettenfolge festgelegt, Stein ausgewählt und geprüft8
DienstagKrone mit Tisch und Facetten geschliffen, Winkel an der Facettiermaschine eingestellt und nach jeder Facette kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Fertigungsplanung, Kalkulation von Aufträgen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagPavillon geschliffen, Gürtel angelegt, Stein umgekittet und Facetten auf der Polierscheibe poliert8
FreitagFertigen Stein unter der Lupe auf Symmetrie und Oberfläche beurteilt, Fehler an einer Facette nachgearbeitet, Prüfstück dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Edelsteinschleifers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Mineralkunde, Zeichnungen und Fertigungsplanung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Edelsteinschleifer

StattBesser
Steine geschliffenZehn Rubine im Mugelschliff vorgeschliffen und auf 400er Körnung nachgearbeitet
An der Maschine gearbeitetFacettiermaschine auf 43 Grad Pavillonwinkel eingestellt und Winkel am Prüfstein kontrolliert
Stein poliertFacetten eines Citrins auf der Polierscheibe mit Poliermittel poliert, Oberfläche unter der Lupe geprüft
Rohsteine angesehenRohsteine auf Risse, Einschlüsse und Farbverteilung geprüft und den Schliff festgelegt
Qualität kontrolliertSymmetrie, Maße und Politur eines fertigen Steins gemessen und Abweichungen notiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Schleifereien und Betrieben der Schmuck- und Edelsteinbranche, zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt, mit zwei Prüfungsstücken samt Dokumentation und einer schriftlichen Aufgabe. Die Abschlussprüfung hängt von der Fachrichtung ab. Sie besteht aus einem praktischen Teil mit Prüfungsstücken und Fachgesprächen, aus Fertigungsplanung und aus Wirtschafts- und Sozialkunde. In der Fachrichtung Edelsteinschleifen sind das zwei Prüfungsstücke im Mugel- und im Facettenschliff.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin (EdSchleifAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und alternative Lösungsmöglichkeiten entwickeln
  • b)Informationen beschaffen und nutzen
  • c)produkt- und berufsbezogene Vorschriften und Normen einhalten
  • d)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und des Arbeitsauftrages einrichten
  • e)Arbeitsschritte festlegen und dabei betriebliche Abläufe, Materialeigenschaften, optimale Materialausnutzung, gestalterische Aspekte, Bearbeitungsmethoden und Verwendungszweck berücksichtigen und die Arbeitsschritte dokumentieren
  • f)Materialien, Betriebs- und Arbeitsmittel und Hilfsstoffe auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, bereitstellen und lagern
  • g)Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse auswählen
  • h)Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen und festlegen und dabei terminliche, ergonomische, ökologische, wirtschaftliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • i)Kriterien für die Durchführung von Zwischen- und Endkontrollen festlegen und dokumentieren
  • j)Arbeiten mit vor- und nachgelagerten Bereichen sowie gewerkeübergreifende Leistungen abstimmen
2 Erstellen und Anwenden von Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Tabellen, Diagramme, Vorlagen und Bedienungshinweise lesen und anwenden
  • b)Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertragen
  • c)Fertigungs- oder Entwurfszeichnungen und Skizzen, auch rechnergestützt, anfertigen, auswerten und umsetzen
3 Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Anlagen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
  • b)Kleinwerkzeuge zum Schleifen, Polieren und Bohren bearbeiten und herstellen oder Scheiben zum Schleifen und Polieren vorbereiten
  • c)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen auf Verschleiß und Beschädigung sichtprüfen
  • d)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
  • e)Maschinen und Anlagen unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen einrichten, in Betrieb nehmen, bedienen und warten
  • f)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
  • g)Maschinendaten auswerten und dokumentieren
  • h)Betriebsstoffe hinsichtlich ihrer Verwendung auswählen und nach Betriebsanweisung einsetzen, vorschriftsmäßig lagern und entsorgen
4 Durchführen von betrieblicher und kundenorientierter Kommunikation4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Sachverhalte situationsgerecht und zielorientiert darstellen und kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • b)Konflikte erkennen und zur Konfliktlösung beitragen
  • c)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • d)betriebliche Kommunikationsmittel und rechnergestützte Kommunikationssysteme nutzen
  • e)Daten und Dokumente unter Einhaltung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
5 Prüfen und Beurteilen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Edelsteine und gleichartige Werkstoffe nach Eigenschaften und Merkmalen unterscheiden
  • b)Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe visuell nach den Merkmalen ihres Erscheinungsbildes für weitere Verwendungsmöglichkeiten einschätzen
  • c)Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe in Gramm und Karat wiegen und Ergebnis protokollieren
  • d)Qualität von Oberflächen und Schliffformen prüfen
  • e)Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe mit Prüfgeräten auf ihre Eigenschaften prüfen
  • f)Wertunterschiede und Wertminderungsgründe feststellen und beurteilen
  • g)Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe auf Beschädigungen und auf Umschleifmöglichkeiten prüfen
6 Auswählen, Vorbereiten, In-Form-Bringen und Vorschleifen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen18 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe unter Beachtung ihrer Eigenschaften sowie im Hinblick auf ihren Verwendungszweck, auf optimale Materialausnutzung und auf Bearbeitungsmethoden auswählen
  • b)Schleif- und Poliermittel unter Beachtung ihrer Härte und Körnungsgröße sowie der Schleifhärte der zu bearbeitenden Edelsteine oder gleichartigen Werkstoffe auswählen und anwenden
  • c)Schleiftechniken unterscheiden und festlegen
  • d)Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe unter Beachtung von optimaler Materialausnutzung, Schliffformen, Steineigenschaften und strukturellen Merkmalen befestigen, trennen, in Form bringen und vorschleifen
7 Bearbeiten von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen26 Wochen im 1. bis 18. Monat

Eine der folgenden vier Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • a)vertiefte, erhabene und vollplastische Steinschnitte unter Beachtung von Steineigenschaften und strukturellen Merkmalen originalgetreu nach Vorgaben gravieren,
  • b)Edelsteine und gleichartige Werkstoffe schleifen und polieren,
  • c)Abrichtdiamanten mit Vierfachfacettenschliff anfertigen oder
  • d)getrennte Diamanten auf Ecken und Hauptfacetten zum Achtkant schleifen und polieren
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
  • b)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • c)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität beachten
  • d)Materialien auf Vollständigkeit, Qualität und Unversehrtheit kontrollieren
  • e)Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen über Störungen im Arbeitsablauf informieren und Lösungsvorschläge aufzeigen
  • f)Zwischenkontrollen und Endkontrollen durchführen
  • g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • h)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
  • i)Kundenbeanstandungen entgegennehmen und beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
  • j)Arbeitsergebnisse prüfen, Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und diese Maßnahmen dokumentieren

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteingravieren2 Positionen

1 Anfertigen von Entwürfen und Modellen für Gravuren26 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schriften und Ornamente unter Beachtung von Formen, Proportionen und Flächenaufteilung, auch rechnergestützt, gestalten und zeichnen
  • b)Skizzen von Pflanzen und Tieren unter Beachtung von geometrischen und anatomischen Gesetzmäßigkeiten anfertigen
  • c)Skizzen von Menschen unter Beachtung von anatomischen Gesetzmäßigkeiten anfertigen
  • d)gravierfähige Entwurfszeichnungen und Modelle in Originalansicht und spiegelverkehrter Darstellung nach Vorlagen anfertigen
  • e)Entwürfe für Edelsteingravuren unter Beachtung der historischen und zeitgenössischen Formensprache erstellen
2 Gravieren und Nachbereiten von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen26 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)planen, wie Vorlagen in Steinschnitte gestalterisch umgesetzt werden, und dabei strukturelle Merkmale beachten
  • b)flächige und plastische Motive aus Entwürfen und Modellen übertragen
  • c)vertiefte, erhabene und vollplastische Steinschnitte unter Beachtung von Steineigenschaften und strukturellen Merkmalen des Steins auf der Basis eigener Entwürfe anfertigen
  • d)Konturen anschneiden und Motive durcharbeiten
  • e)gravierte Edelsteine und gleichartige Werkstoffe unter Beachtung der gestalterischen Absicht glätten und polieren
  • f)Edelsteine und gleichartige Werkstoffe stabilisieren
  • g)Oberflächen behandeln
  • h)Außenmaße und Details von Steinschnitten mit Prüfgeräten messen
  • i)Maßstabsgenauigkeit, Realisierung der gestalterischen Absicht sowie Oberflächenqualität visuell prüfen

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteinschleifen2 Positionen

1 Schleifen und Polieren von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen40 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)transparente, durchscheinende und undurchsichtige Edelsteine und gleichartige Werkstoffe unter Beachtung von Schliffformen, Steineigenschaften und Steinbesonderheiten trennen und ebauchieren
  • b)Edelsteine und gleichartige Werkstoffe im Plan- und Mugelschliff nach Vorgaben schleifen, polieren und mattieren und dabei optische Steineigenschaften in das ästhetische Erscheinungsbild einbeziehen
  • c)Edelsteine und gleichartige Werkstoffe im Facettenschliff nach Vorgaben schleifen, polieren und mattieren und dabei optische Steineigenschaften in das ästhetische Erscheinungsbild einbeziehen
  • d)konkave Formen schleifen und polieren
  • e)Entwürfe für Edelsteinschliffe erstellen
  • f)Schleifbilder erstellen und Schablonen herstellen
  • g)Mugel- und Facettenschliffe freigestaltend schleifen, polieren und mattieren
  • h)Formgenauigkeit von Schliffformen mit Schablonen prüfen
2 Umarbeiten und Nachbehandeln von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)geschliffene Steine und gleichartige Werkstoffe unter Beachtung von Möglichkeiten und Grenzen aufarbeiten und umschleifen
  • b)Edelsteine und gleichartige Werkstoffe zu strukturellen Behandlungen und Farbveränderungen auswählen sowie Behandlungen und Farbveränderungen durchführen
  • c)Edelsteine und gleichartige Werkstoffe insbesondere durch Erhitzen, Fetten und Stabilisieren nachbereiten

Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Industriediamantschleifen3 Positionen

1 Schleifen der Grundformen von Diamanten für technische Anwendungen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schleifrichtung festlegen und dabei die strukturellen Merkmale des Diamanten beachten, um vorgegebene Schliffformen zu erreichen
  • b)Bearbeitungs- und Beurteilungskriterien für Industriediamanten und für Diamantwerkzeuge unter Beachtung des Verwendungszweckes und der Formen festlegen
  • c)Diamanten in Vorrichtungen einsetzen und in Grundformen schleifen und dabei die Eigenschaften und Besonderheiten der Diamanten beachten, insbesondere im Hinblick auf Größe und Schliffformen
2 Schleifen und Polieren von Diamanten32 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Diamanten zum Trennen durch Lasern vorbereiten
  • b)Diamanten für Werkzeuge nach Zeichnungen vorschleifen
  • c)Diamanten zum Schleifen ohne weitere mechanische Befestigung des Diamanten einkitten
  • d)Diamanten für Werkzeuge nach Zeichnungen fertigschleifen und polieren
  • e)gebrauchte Diamantwerkzeuge um- und nachschleifen
3 Einbau von Diamanten in Werkzeuge8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)vorgeschliffene Diamanten in vorbereitete Metallhalter einlöten sowie Vor- und Nachreinigung durchführen
  • b)Diamanten im Metallhalter durch Feilen, Drehen und Schleifen freistellen
  • c)Funktionsprüfungen durchführen

Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen2 Positionen

1 Schleifen und Polieren von Schmuckdiamanten36 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Diamanten in Vorrichtungen einsetzen und in Grundformen unter Berücksichtigung des Schleifkompasses schleifen und dabei die Eigenschaften und Besonderheiten der Diamanten beachten, insbesondere im Hinblick auf Größe und Schliffformen
  • b)gesägte Diamanten zu Brillanten schleifen
  • c)geschlossene Diamanten, insbesondere Dreipint und Zweipint, zu Brillanten schleifen
  • d)Phantasieformen, insbesondere Baguette- und Carréeschliff, schleifen und polieren
2 Um- und Nacharbeiten von Schmuckdiamanten16 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)beschädigte Diamanten nachschleifen und polieren
  • b)geschliffene Diamanten umschleifen

Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Wer muss das Berichtsheft als Edelsteinschleifer führen?

Sie als Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Das gilt in allen vier Fachrichtungen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Edelsteinschleifer?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wählen eine von vier Fachrichtungen: Edelsteingravieren, Edelsteinschleifen, Industriediamantschleifen oder Schmuckdiamantschleifen. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.

Wie schreibe ich einen Schleifvorgang ins Berichtsheft?

Nennen Sie Steinart, Arbeitsschritt, Maschine oder Werkzeug und die Stunden, zum Beispiel: Pavillon eines Amethysts facettiert, Winkel kontrolliert, 4 Stunden. Maße und Winkel dürfen Sie dazuschreiben, Kundennamen nicht.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein. Zugelassen wird, wer den Nachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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