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Berichtsheft als Elektroniker für Gebäudesystemintegration: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Woche für Ihre Ausbildung getan haben: Installationsarbeiten an Elektro- und Bussystemen, Messungen und Prüfungen, Programmieren und Parametrieren von Gebäudesteuerungen, Inbetriebnahmen, Dokumentation und Kundengespräche, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie jeweils auf, was Sie konkret gemacht haben, an welcher Anlage und mit welchem Ergebnis.

Stand: 21.10.2026

Was als Elektroniker für Gebäudesystemintegration ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration (GSIAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagLeitungen abgelängt, abisoliert und Aderendhülsen gecrimpt, Reihenklemmen in der Übungstafel verdrahtet8
DienstagSteckdosen- und Lichtschalterstromkreise im Neubau installiert, Leitungswege nach Plan angezeichnet und Kabel eingezogen8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Elektrotechnik, Spannung, Strom und Widerstand berechnen, Schaltpläne lesen8
DonnerstagIsolationswiderstand und Durchgängigkeit des Schutzleiters an einer neuen Verteilung gemessen und im Prüfprotokoll eingetragen8
FreitagTaster und Bewegungsmelder an einem KNX-Lehrmodell angeschlossen, Werkzeug und Arbeitsplatz aufgeräumt, Wochenbericht geschrieben8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenanforderungen für die Raumautomation eines Bürogebäudes aufgenommen, Lösungsvarianten mit Aufwand und Nutzen gegenübergestellt8
DienstagBeleuchtungs-, Jalousie- und Heizungsfunktionen in der KNX-Projektierungssoftware parametriert und Gruppenadressen angelegt8
MittwochBerufsschule: Vernetzung gebäudetechnischer Systeme, Datenschutz und Informationssicherheit in der Gebäudeautomation8
DonnerstagAnlage in Betrieb genommen, Funktionstest aller Szenen durchgeführt, Fehler in der Zuordnung eines Binäreingangs gefunden und behoben8
FreitagAnlagendokumentation und Schaltunterlagen angepasst, Betreiber in die Bedienung der Visualisierung eingewiesen und Übergabeprotokoll erstellt8

Berufsschule im Berichtsheft des Elektronikers für Gebäudesystemintegration

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Grundschaltungen, Messtechnik, Bussysteme oder Programmierung von Steuerungen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Elektroniker für Gebäudesystemintegration

StattBesser
Kabel verlegtNYM-Leitungen für drei Lichtstromkreise im Flur nach Installationsplan verlegt und in der Unterverteilung aufgelegt
Anlage geprüftSchleifenimpedanz und Fehlerstromschutzschalter an der Verteilung gemessen und die Werte im Prüfprotokoll festgehalten
Am Bussystem gearbeitetTaster und Aktoren in der KNX-Software parametriert und Gruppenadressen für die Beleuchtung zugeordnet
Fehler gesuchtAusfall der Jalousiesteuerung eingegrenzt, defekten Binäreingang durch Messung am Busteilnehmer gefunden und getauscht
Dokumentation gemachtStromlaufplan und Parameterliste nach der Inbetriebnahme aktualisiert und dem Kunden übergeben

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Elektrohandwerksbetrieben und in Betrieben der Industrie, etwa bei Anbietern von Gebäudetechnik. Zuständig ist je nach Betrieb die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Prüfung ist zweigeteilt. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und umfasst elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel mit einer Arbeitsaufgabe und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 am Ende der Ausbildung besteht aus dem Kundenauftrag (betrieblicher Auftrag mit Dokumentation und Fachgespräch sowie eine Arbeitsaufgabe zu Fehlersuche und Parametrierung), dem Systementwurf, der Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde. Was Sie im Betrieb bei Planung, Inbetriebnahme und Dokumentation erlebt haben, hilft Ihnen dabei.

Zur Gesellenprüfung im Handwerk wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO); bei Ausbildung im IHK-Bereich gilt § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration (GSIAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten16 Positionen

1 Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)jeweils Fachliteratur, Herstellerunterlagen, Betriebsanleitungen oder Gebrauchsanleitungen in deutscher und englischer Sprache anwenden
  • b)Einzelteilzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten anwenden
  • c)Übersichtsschaltpläne, Stromlaufpläne, Verdrahtungs- und Anschlusspläne lesen, zeichnen und anwenden
  • d)Anordnungs- und Installationspläne anwenden und anfertigen
  • e)berufsbezogene nationale und internationale Vorschriften einhalten und technische Regelwerke und Normen sowie sonstige technische Informationen anwenden
  • f)Gespräche situationsgerecht führen und verschiedene kulturelle Identitäten bei der Kommunikation beachten
  • g)Informationen beschaffen, aufgabengerecht bewerten, auswählen und wiedergeben und bei der Wiedergabe deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
  • h)Sachverhalte schriftlich und mündlich darstellen, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren und Protokolle anfertigen
  • i)Standardsoftware, insbesondere Kommunikations-, Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationssoftware, sowie Zeichenprogramme und Planungssoftware, anwenden
  • j)Daten sichern, pflegen und archivieren
  • k)Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes einhalten
  • l)Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Daten und Sprache einsetzen
2 Planen und Organisieren der Arbeit4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Sachverhalte und Informationen zur Abwicklung von Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Montage- und Bauteile, Materialien und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, transportieren, lagern und montagegerecht bereitstellen
  • c)persönliche Schutzeinrichtungen, Werkzeuge, Messgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen auswählen, disponieren, beschaffen und bereitstellen
  • d)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
  • e)Aufgaben im Team planen
  • f)Einhaltung von Terminen verfolgen, bei Störungen der Leistungserbringung Kunden und Kundinnen informieren und Lösungsvarianten aufzeigen
  • g)verarbeitetes Material und Ersatzteile sowie Arbeitszeit und Projektablauf dokumentieren und Nachkalkulationen durchführen
  • h)Planung und Auftragsabwicklung mit Kunden und anderen Gewerken abstimmen
  • i)an der Projektplanung mitwirken, insbesondere für Teilaufgaben eine Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen
  • j)Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und bewerten und Kosten von erbrachten Leistungen errechnen
3 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
  • b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
  • c)im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
  • d)Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsabläufen machen
4 Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kunden und Kundinnen hinsichtlich Dienstleistungen, Produkten und Materialien beraten
  • b)Kunden und Kundinnen auf Wartungsarbeiten und auf Instandhaltungsvereinbarungen hinweisen
  • c)Kunden und Kundinnen auf Gefahren an elektrischen Anlagen hinweisen und über notwendige Änderungen zur Gefahrenbeseitigung beraten
  • d)Kunden und Kundinnen auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
  • e)Kunden und Kundinnen über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten
  • f)Erwartungen und Bedarf von Kunden und Kundinnen ermitteln
  • g)Kunden und Kundinnen hinsichtlich organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung beraten
  • h)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer Neuerungen, rationeller Energieverwendung, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz beraten
  • i)Kunden und Kundinnen die Produkte und Dienstleistungen des Betriebes erläutern, Produkte demonstrieren sowie Kunden und Kundinnen bei der Produktauswahl beraten
  • j)Kundenwünsche mit den betrieblichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten abstimmen und Aufträge entgegennehmen
  • k)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen mitwirken
  • l)Lösungsvarianten präsentieren und begründen
  • m)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten
  • n)Anlage an Kunden und Kundinnen übergeben, ihnen die Leistungsmerkmale erläutern und sie in die Nutzung einweisen und Abnahmeprotokoll erstellen
  • o)Kunden und Kundinnen auf Gewährleistungsansprüche hinweisen
  • p)Reklamationen prüfen und bearbeiten
  • q)Schulungsmaßnahmen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und organisatorisch vorbereiten
  • r)bei der Durchführung von Schulungen und bei der Erfolgskontrolle dieser Schulungen mitwirken
5 Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kunden und Kundinnen über Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte beraten, auf Sicherheitsrisiken, rechtliche Regelungen und Vorgaben hinweisen und Beratungsergebnis dokumentieren
  • b)Urheberrechte berücksichtigen und einhalten
  • c)technische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Systeme integrieren
  • d)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfen
  • e)Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten
6 Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten16 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln beachten, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.
  • b)Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art nach bauordnungsrechtlichen Bestimmungen beurteilen
  • c)Netzform und Art der Erdungsanlage ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen
  • d)Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) durch Sichtkontrolle beurteilen
  • e)Niederohmigkeit von Leitern ermitteln und die Ergebnisse beurteilen
  • f)Hauptpotentialausgleich sowie Schutz- und Funktionspotentialausgleich prüfen und beurteilen
  • g)Isolationswiderstände ermitteln und die Ergebnisse beurteilen
  • h)Schleifen- und Netzinnenwiderstände ermitteln und die Ergebnisse beurteilen
  • i)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) prüfen und beurteilen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen und mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (zusätzlicher Schutz)
  • j)Prüfungen und Ergebnisse dokumentieren
  • k)Funktion mechanischer und elektronischer Schutzeinrichtungen von bewegten Teilen durch Sichtkontrolle prüfen und erproben
  • l)Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz einhalten
7 Analysieren gebäudetechnischer Systeme12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)gebäudetechnische Komponenten erkennen, erläutern und funktional dem System zuordnen
  • b)technische Pläne und Dokumentationen, insbesondere Blockschaltbilder, zu technischen Bauteilen, Baugruppen, Anlagen und Systemabläufen lesen und anwenden
  • c)Haupt- und Teilfunktionen von Systemen und deren Systemkomponenten erfassen
  • d)technische und organisatorische Prozesse, deren Ein- und Ausgangsgrößen sowie entsprechende Prozessschritte und ausführende Gewerke identifizieren
8 Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Gebäudesystemtechnik8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen und elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
  • b)Kenndaten und Funktion von elektrischen Betriebsmitteln prüfen
  • c)Steuerschaltungen und Regelungen, insbesondere mit logischen Grundfunktionen, hinsichtlich ihrer Funktion prüfen, analysieren und bewerten
  • d)Fehler systematisch suchen, korrigieren und Änderungen dokumentieren
  • e)Messverfahren und Messgeräte auswählen und physikalische Größen messen, bewerten und berechnen
  • f)Kenndaten und Funktion von gebäudetechnischen Anlagen und Systemen prüfen
  • g)Signale an Schnittstellen prüfen
  • h)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
  • i)Diagnosegeräte und -software handhaben, Daten analysieren, sichern, archivieren und dokumentieren
  • j)Datennetze prüfen, netzwerkspezifische Messungen durchführen und dokumentieren
9 Montieren und Installieren gebäudetechnischer Anlagen und Systeme21 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen und Abgrenzungen zu bauseitigen Leistungen festlegen
  • b)vorhandene Stromversorgung beurteilen und Änderungen planen
  • c)Stromkreise und Schutzmaßnahmen beurteilen und festlegen
  • d)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
  • e)Gefährdungen durch Lärm, Stäube und Fasern, insbesondere durch Asbest, erkennen und emissionsarme Verfahren anwenden
  • f)Kabel und Leitungen dimensionieren, auswählen und verlegen
  • g)Gehäuse, Einschübe und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
  • h)Verteiler, Schalter, Steckvorrichtungen und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
  • i)Geräte und elektrische Betriebsmittel auf Untergrund und Tragkonstruktion aufstellen, ausrichten, befestigen und sichern
  • j)Baugruppen der Gebäudesystem- und Netzwerktechnik auswählen, montieren und verdrahten
  • k)Erdungsanlagen herstellen sowie Potenzialausgleichsleitungen verlegen und anschließen und Blitzschutz und Erdungsverhältnisse beurteilen
  • l)Komponenten des Überspannungsschutzes einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • m)Pläne und Revisionsunterlagen erstellen, überarbeiten und dokumentieren
10 Konzipieren und Projektieren der Integration gebäudetechnischer Anlagen und Systeme3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kundenanforderungen sowie die damit verbundenen technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Kontexte und Gegebenheiten vor Ort analysieren
  • b)Pflichtenheft vorbereiten und mit anderen Gewerken abstimmen
  • c)Lösungskonzepte erstellen, bewerten und auswählen
  • d)Fernwartungs- und Fernsteuerungssysteme unter Berücksichtigung der Datensicherheit konzeptionieren
  • e)Systemkomponenten auswählen
  • f)technische Konzepte für die Gewerke übergreifende Integration erstellen
  • g)Material- und Zeitpläne auf Grundlage wirtschaftlicher Gegebenheiten erstellen
11 Durchführen der gewerke-übergreifenden technischen Planung und Integration gebäudetechnischer Anlagen und Systeme15 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Komponenten anderer Gewerke auf Integrationsfähigkeit und Kompatibilität prüfen
  • b)Datenflüsse und Schnittstellen zwischen Komponenten und zu anderen Gewerken ermitteln und definieren
  • c)Datenmodelle, Systemarchitektur und -topologie entwerfen
  • d)Werkpläne und Systembeschreibungen erstellen und dokumentieren
  • e)technische Planungen mit anderen Gewerken, insbesondere unter Nutzung der Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling, BIM) koordinieren
12 Integrieren von Komponenten und Funktionen an gebäudetechnischen Anlagen und Systemen12 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Softwareanwendungen auswählen, installieren, konfigurieren und einsetzen
  • b)Datenanalysen durchführen und Datentypen festlegen
  • c)Datenpunktlisten und Funktionszuordnungen erstellen
  • d)Übertragungsprotokolle analysieren und anwenden
13 Parametrieren, in Betrieb nehmen und Übergeben gebäudetechnischer Anlagen und Systeme16 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)aktive Netzwerktechnik konfigurieren und in Betrieb nehmen
  • b)Parametrierung auf Systemkomponenten übertragen
  • c)gebäudetechnische Systeme in Betrieb nehmen und Funktionen testen
  • d)Visualisierungsanwendungen integrieren und anpassen
  • e)Fernwartungssysteme unter Berücksichtigung der Datensicherheit einrichten
  • f)internetbasierte Dienste einbinden
  • g)Energiemanagement integrieren
14 Programmieren, Einrichten und Testen von Software11 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Programmiersprachen nach Leistungsmerkmalen auswählen
  • b)Funktionsbausteine für Programmablaufpläne erstellen und in einer Programmiersprache umsetzen
  • c)Datenbeschreibungsformate anwenden
  • d)Daten gebäudetechnischer Kenngrößen in Datenbanken verarbeiten, insbesondere analysieren, anwenden und ablegen
15 Übergeben und Dokumentieren von Projekten5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)gebäudetechnische Anlage zur Übergabe vorbereiten
  • b)Systemdokumentation und Abnahmeprotokolle erstellen sowie Bedienungsanleitungen zusammenstellen
  • c)Anwender in Betrieb und Funktionen einweisen
  • d)Abnahme der Leistung durchführen
16 Warten, Instandhalten und Optimieren gebäudetechnischer Anlagen und Systeme8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Störungsmeldungen aufnehmen, Anwender zu Störungen befragen und Lösungsvorschläge unterbreiten
  • b)Ferndiagnose und -wartung durchführen
  • c)Diagnosesysteme auswählen und anwenden
  • d)fehlerhafte Software, defekte Komponenten, Geräte und Anlagen prüfen, erkennen, instand setzen und austauschen
  • e)elektromagnetische Verträglichkeit beachten
  • f)schadstoffhaltige Komponenten und Geräte identifizieren und der Entsorgung zuführen
  • g)technische Hilfestellung bei Anwenderrückfragen geben
  • h)Wiederholungsprüfungen, insbesondere von elektrischen Schutzmaßnahmen, durchführen
  • i)Gebäudesystemtechnik unter Berücksichtigung von ökonomischen, ökologischen und kundenorientierten Aspekten optimieren
  • j)Wartungen und Serviceleistungen planen, durchführen und dokumentieren
  • k)Versionswechsel von Software unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planen und durchführen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)für den eigenen Arbeitsbereich Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration?

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Es gibt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen. Teil 1 der Gesellenprüfung liegt im vierten Ausbildungshalbjahr.

Wer führt das Berichtsheft, und wer sieht es durch?

Sie führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Was trage ich bei der Inbetriebnahme einer Gebäudesteuerung ein?

Nennen Sie die Anlage und die Funktionen, die Sie parametriert oder getestet haben, etwa Beleuchtung, Jalousien oder Heizung. Halten Sie fest, welche Fehler Sie gefunden haben und was Sie am Ende übergeben haben.

Ist für mich die Handwerkskammer oder die IHK zuständig?

Das hängt von Ihrem Ausbildungsbetrieb ab. Elektrohandwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer, Industriebetriebe zur Industrie- und Handelskammer. Fragen Sie Ihren Ausbilder oder Ihren Ausbildungsvertrag, dort steht die zuständige Stelle.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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