Berichtsheft als IT-System-Elektroniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines IT-System-Elektronikers gehören die Arbeiten der Woche an IT-Geräten, Netzen und Systemen, etwa Installation, Konfiguration, Service und Instandsetzung, Netzwerkinfrastruktur, IT-Sicherheit und Anbindung an die Stromversorgung, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als IT-System-Elektroniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin (IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung, ITSEAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wahlqualifikationen oder Fachrichtungen gibt es nicht. Stattdessen vermittelt der Ausbildungsbetrieb die Inhalte in einem von sieben Einsatzgebieten: digitale Infrastruktur, leitungsgebundene Netze, Funknetze, virtuelle Netze, Computersysteme, Endgeräte oder Sicherheitssysteme. Welches Einsatzgebiet gilt, legt Ihr Betrieb fest.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
- Informieren und Beraten von Kunden, Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
- Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
- Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
- Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
- Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen
- Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
- Planen, Vorbereiten und Durchführen von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten, IT-Systemen und deren Infrastruktur
- Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen
- Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung
- Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Datenschutz, Rundgang durch Werkstatt und Serverraum, Arbeitsplatz-PC nach Checkliste einrichten | 8 |
| Dienstag | Notebook mit Betriebssystem installieren, Treiber und Updates einspielen, Benutzerkonto anlegen, Installationsprotokoll ausfüllen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Netzwerkgrundlagen, elektrische Grundgrößen, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Netzwerkkabel ablängen, Stecker crimpen, Kabeltest mit Prüfgerät, Patchfeld im Verteiler beschriften | 8 |
| Freitag | Drucker im Netzwerk einbinden, IP-Adresse laut Plan vergeben, Testdruck, Geräteprüfung der elektrischen Sicherheit nach Anweisung begleiten | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Störungsmeldung aufnehmen, Switch-Port und Kabelstrecke prüfen, defekten Patchkabelsatz tauschen, Ticket dokumentieren | 8 |
| Dienstag | VLAN auf dem Switch einrichten, Konfiguration sichern, Erreichbarkeit zwischen den Netzen testen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: IT-Sicherheit, Servicekonzepte, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Server-Rack für ein Projekt vorbereiten, unterbrechungsfreie Stromversorgung anschließen, Last und Laufzeit messen, Messwerte protokollieren | 8 |
| Freitag | Projektdokumentation fortschreiben, Übergabe an den Nutzer vorbereiten, Einweisung durchführen, Abnahmeprotokoll ausfüllen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des IT-System-Elektronikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Subnetting: Adressbereiche berechnen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf IT-System-Elektroniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Netzwerk gearbeitet | VLAN auf dem Switch eingerichtet, Konfiguration gesichert, Erreichbarkeit getestet |
| Rechner installiert | Notebook mit Betriebssystem aufgesetzt, Treiber und Updates eingespielt, Benutzerkonto angelegt |
| Fehler gesucht | Switch-Port und Kabelstrecke geprüft, defekten Patchkabelsatz getauscht, Ticket dokumentiert |
| Kabel gemacht | Netzwerkkabel abgelängt, Stecker gecrimpt, Kabeltest mit Prüfgerät durchgeführt |
| Kunden geholfen | Nutzer in die neue Anwendung eingewiesen, Fragen beantwortet, Abnahmeprotokoll ausgefüllt |
Projektarbeit, Fachberichte und zuständige Stelle
IT-System-Elektroniker werden überwiegend in Betrieben von Industrie, Handel und Dienstleistung ausgebildet. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob zusätzlich Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Zugangsdaten, Passwörter, IP-Adressen und Seriennummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Schreiben Sie „Switch eines Kunden konfiguriert“ statt Namen und Adressen.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt: eine schriftliche Prüfung zum Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung. Er umfasst eine betriebliche Projektarbeit mit Präsentation und Fachgespräch, zwei weitere schriftliche Prüfungsbereiche zu Installation und Service sowie zur Anbindung an die Stromversorgung und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin (ITSEAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten15 Positionen
1 Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden
- b)Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen
- c)Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen
- d)Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen
- e)Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen
- f)Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen
- g)Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen
- h)betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen
- i)eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken
2 Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- b)Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
- c)Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren sowie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- d)Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen
- e)Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen
- f)Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten
- g)Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten
- h)Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren
3 Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen
- b)Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen
- c)technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen
- d)Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen
4 Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren
- b)Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden
- c)systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben
- d)Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen
- e)Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen
5 Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
- b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
- c)im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
6 Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten
- b)Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren
- c)Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen
- d)Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und an den Datenschutz beraten
- e)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen
7 Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss7 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren
- b)Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren
- c)Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen
- d)Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen
- e)Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen
- f)Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
8 Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)IT-Geräte und Komponenten für IT-Systeme auswählen
- b)IT-Geräte und IT-Systeme nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben montieren und aufstellen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planungsunterlagen
- c)Leitungen konfektionieren sowie IT-Geräte und Komponenten verbinden
- d)IT-Geräte und IT-Systeme konfigurieren, anpassen und in Betrieb nehmen sowie Funktionen von Schnittstellen und Übertragungswegen prüfen und dokumentieren
- e)IT-Geräte und Komponenten in bestehende Netze und Infrastrukturen nach Vorgaben, insbesondere nach den Planunterlagen, sowie nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben integrieren und Dokumentation erstellen
- f)Einrichtungen zur IT-Sicherheit aufbauen, installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
9 Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Netzwerkkomponenten unterscheiden und auswählen
- b)Netzwerkkomponenten nach Vorgaben einbauen und in Betrieb nehmen
- c)Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssysteme unterscheiden und auswählen
- d)Netzwerkinfrastrukturen nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben aufbauen, installieren, in Betrieb nehmen und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planunterlagen
- e)Netzwerkinfrastruktur in bestehende IT-Systeme integrieren und in Betrieb nehmen
- f)Übertragungssysteme nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben aufbauen, installieren, in Betrieb nehmen und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planunterlagen
- g)Netzwerk- und Übertragungskomponenten installieren, konfigurieren und in Betrieb nehmen
- h)Hardware- und Software-Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren
10 Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Leistungsmerkmale prüfen und beurteilen
- b)Serviceleistungen und Wartungsmaßnahmen planen, den jeweiligen Aufwand schätzen und Planungen dokumentieren
- c)bei der Erstellung von Wartungsverträgen mitwirken
- d)Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler eingrenzen und Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten
- e)geeignete Test- und Diagnoseverfahren auswählen und einsetzen
- f)Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten und Dokumentation erstellen
11 Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen prüfen
- b)vorbeugende Instandhaltung durchführen
- c)Serviceleistungen und Wartungsmaßnahmen nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben durchführen
- d)Test- und Diagnoseverfahren nutzen und Ergebnisse auswerten
- e)Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen und einzelnen Komponenten prüfen
- f)Ursachen von Störungen eingrenzen
- g)Störung von IT-Geräten und IT-Systemen und einzelnen Komponenten beseitigen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen, sowie Software installieren und konfigurieren
- h)Störungen in Netzwerkinfrastrukturen erkennen und beheben
- i)erbrachte Leistungen dokumentieren und zur Abrechnung bereitstellen
12 Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)an der Planung und Vorbereitung von Produktschulungen mitwirken
- b)Nutzer und Nutzerinnen in die Bedienung von IT-Geräten und IT-Systemen einweisen
- c)an der Durchführung von Produktschulungen mitwirken
- d)Nutzer und Nutzerinnen in die Maßnahmen zur IT-Sicherheit einweisen
- e)Übergabe an Kunden und Kundinnen durchführen
- f)Auftragsabschluss dokumentieren
13 IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Sicherheitskonzepte nach Vorgaben umsetzen
- b)Gefährdungspotenziale einschätzen
- c)Sicherheitsvorfälle einschätzen
- d)Prozesse in der Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen einleiten
- e)Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, auswählen und einsetzen
14 Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung13 Wochen im 1. bis 18. Monat, 1 Woche im 19. bis 36. Monat
- a)Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen treffen und umsetzen
- b)Energiebedarf unter Berücksichtigung der Leistungsfaktoren für IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel ermitteln
- c)Stromkreise festlegen und Verteilungseinrichtungen und Leitungen auswählen und dabei die anerkannten Regeln der Technik einhalten
- d)IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen auswählen
- e)Dokumentationen, insbesondere Installations- und Stromlaufpläne, erstellen und anwenden
- f)IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel nach den Regeln der Technik sowie unter Beachtung von Herstellervorgaben anschließen
- g)Störungen in IT-Systemen, an Geräten und an Betriebsmitteln eingrenzen, durch Austausch fehlerhafter Komponenten beheben und Maßnahmen zur Instandsetzung veranlassen
- h)Messungen an elektrischen Geräten nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen und protokollieren, insbesondere Schutzleiter- und lsolationswiderstand sowie Schutzleiter- und Berührungsstrom feststellen und beurteilen
- i)IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel inklusive fachgerechter Dokumentation übergeben und adressatengerecht erläutern
15 Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Sichtprüfung von Geräten und Betriebsmitteln durchführen, insbesondere Feststellen und Beurteilen von Beschädigungen und der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen
- b)Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdung feststellen und beurteilen
- c)Prüf- und Messverfahren nach den anerkannten Regeln der Technik auswählen und einsetzen
- d)Prüfungen und Messungen beurteilen und dokumentieren
- e)Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln kennen und einleiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
- d)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- e)Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen
- g)berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern
- b)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- c)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien3 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)gegenseitige Wertschätzung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt bei betrieblichen Abläufen praktizieren
- b)Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden und im virtuellen Raum unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter zusammenarbeiten
- c)insbesondere bei der Speicherung, Darstellung und Weitergabe digitaler Inhalte die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens berücksichtigen
- d)bei der Beurteilung, Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von IT-Lösungen ethische Aspekte reflektieren
Häufige Fragen
Was schreibe ich als IT-System-Elektroniker ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche an IT-Geräten, Netzen und Systemen, etwa Installation, Konfiguration, Kabel und Netzwerktechnik, Service und Fehlersuche, IT-Sicherheit und Anbindung an die Stromversorgung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „VLAN auf dem Switch eingerichtet“. Kundennamen und Zugangsdaten sind nicht nötig.
Gibt es beim IT-System-Elektroniker Schwerpunkte?
Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen nennt die Ausbildungsverordnung nicht. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Ihr Betrieb vermittelt die Inhalte in einem von sieben Einsatzgebieten, zum Beispiel Computersysteme oder Funknetze.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin (ITSEAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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