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Berichtsheft als Fotograf: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Fotografen gehören die Arbeiten der Woche, etwa Kundenberatung, Aufnahmen im Studio und vor Ort, Beleuchtung, Bildbearbeitung und Ausgabe der Bilddaten, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Fotograf ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin, die am 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Neben den gemeinsamen Inhalten wählt der Betrieb eine von sechs Wahlqualifikationen: Peoplefotografie, Produktfotografie, Architekturfotografie sowie Industriefotografie, Editorialfotografie sowie Bildredaktion, softwaregestützte Bildgenerierung oder analoge Fotografie. Ihre Wahlqualifikation steht im Ausbildungsplan.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit im Studio, Kamera und Objektive kennenlernen, Blende, Belichtungszeit und ISO an Teststillleben üben8
DienstagStudioblitz aufbauen, Lichtrichtung und Abstand ändern, Aufhellschirm einsetzen, Testaufnahmen vergleichen8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Fotografie, Bildgestaltung, Fachrechnen8
DonnerstagPassbildaufnahmen unter Anleitung, Kundin begrüßen, Bildauswahl vorbereiten, Rohdaten sichern8
FreitagBilddaten in Rohdatenentwickler sichten, Weißabgleich und Zuschnitt, Dateien benennen und archivieren, Studio aufräumen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundengespräch zum Bewerbungsfoto-Auftrag, Bildkonzept skizzieren, Termin und Ablauf planen, Angebot vorbereiten8
DienstagAufnahmetag vor Ort: Licht aufbauen, Aufnahmen mit Blitz und Dauerlicht, Posing anleiten, Daten laufend sichern8
MittwochBerufsschule: Bildbearbeitung, Farbmanagement, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagBilder auswählen und bearbeiten: Hautretusche, Kontraste, Farbabgleich, Ausgabe für Web und Druck8
FreitagAuftrag abschließen: Bilder an die Kundin übergeben, Nutzungsrechte vermerken, Rechnung vorbereiten, Daten archivieren8

Berufsschule im Berichtsheft des Fotografen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Farbmanagement: Farbräume und Profile“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Fotografenberuf

StattBesser
Fotos gemachtPorträtaufnahmen mit Studioblitz und Aufhellschirm erstellt, Belichtung am Histogramm kontrolliert
Bilder bearbeitetRohdaten entwickelt, Weißabgleich und Zuschnitt angepasst, Hautretusche durchgeführt
Beim Shooting geholfenLicht aufgebaut, Reflektor gehalten, Speicherkarten gewechselt und Daten gesichert
Kunden beratenKundenwünsche zu Bildstil und Verwendung erfragt, Ablauf und Bildanzahl besprochen
Studio aufgeräumtLeuchten und Hintergründe abgebaut, Kabel verstaut, Technik auf Schäden geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Fotografen werden im Handwerk ausgebildet. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Beispielbilder verlangt werden, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Kundinnen und Kunden und Aufnahmen von Personen brauchen Sie im Nachweis nicht; ein Stichwort wie „Porträtshooting“ genügt.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie hat fünf Prüfungsbereiche: Aufnahmen erstellen und optimieren, Personen- und Sachaufnahmen erstellen, die gewählte Wahlqualifikation, fotografische Prozesse darstellen und analysieren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die praktischen Bereiche sind Arbeitsaufgabe und Prüfungsstücke.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). In der Industrie gilt § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin (FotoAusbV 2025), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Analysieren von Kundenbedarfen und Beraten von Kundinnen und Kunden8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundengespräche unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingungen und interessenspezifischen Anforderungen der Kundinnen und Kunden vorbereiten
  • b)Kommunikationsziele des Auftrags, insbesondere Corporate Identity, Zielgruppen und jeweilige Botschaft, ermitteln und analysieren
  • c)Entwürfe erstellen, visualisieren und präsentieren
  • d)kundengerechte Lösungen anbieten, erläutern und Alternativen aufzeigen, dabei jeweils rechtliche Regelungen erläutern
  • e)Ergebnisse der Kundengespräche internen und externen Beteiligten rückmelden und dokumentieren
2 Erstellen von Bildkonzeptionen und Entwickeln von erzählenden Bildserien18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Standbildmaterial sowie Bewegtbildmaterial und deren Wirkung sowie deren Aussage analysieren, dabei Bildquellen berücksichtigen und bewerten
  • b)Gestaltungsmittel, insbesondere Figur-Grund-Beziehungen, grafische Elemente, Bildformate, Beleuchtung, Farbe, Schärfe, Perspektive, Räumlichkeit und Kontraste, auswählen und einsetzen
  • c)Gestaltungsmittel entsprechend der Kommunikationsziele anpassen und in eine Bildsprache umsetzen, dabei die Grundlagen der Wahrnehmung und der Bildkommunikation berücksichtigen
  • d)Zielgruppen und Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Kommunikationsziele recherchieren
  • e)Kreativitätstechniken zur Ideenfindung anwenden
  • f)wirtschaftliche Rahmenbedingungen prüfen
  • g)Bildmaterial auswählen und einsetzen, dabei Besonderheiten der Ausgabekanäle und ihre spezifischen Eigenschaften berücksichtigen
  • h)Bildkonzepte, einschließlich Scribbles, Lichtskizzen und Moodboards, erstellen, präsentieren und dokumentieren
  • i)individuelle Methoden des Storytelling entwickeln, dabei erzählend Botschaften medienübergreifend kommunizieren, mit visuellen und audiovisuellen Methoden Emotionen wecken, Bildserien editieren und präsentieren
3 Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen und von Projekten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Auftragsunterlagen entsprechend der Auftragsbeschreibung auf Vollständigkeit prüfen
  • b)medienspezifische Besonderheiten in Planungs- und Organisationsprozessen berücksichtigen
  • c)Umsetzbarkeit des Auftrags prüfen sowie bei Bedarf Lösungsschritte vorschlagen und einleiten
  • d)erforderliche Genehmigungen für Aufnahmeorte, Aufnahmesituationen und abzubildende Personen einholen
  • e)Teilaufgaben für den Arbeitsprozess definieren und deren Umsetzung überprüfen sowie mit internen und externen Beteiligten koordinieren
  • f)Aufgaben im Team und mit Dienstleistenden planen, abstimmen und bearbeiten
  • g)Termine strukturieren, planen und kontrollieren
  • h)Arbeitsanweisungen erstellen und Arbeitsabläufe dokumentieren
  • i)Auftragsmanagement während des gesamten Arbeitsprozesses berücksichtigen
  • j)Datenorganisation planen und Daten auftragsspezifisch strukturieren
  • k)Ergebnisse von Arbeitsprozessen überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur einleiten
  • l)Materiallisten erstellen sowie Geräte, Requisiten und Hilfsmittel vorbereiten und für externe Aufnahmeorte verpacken
  • m)Projekte organisieren, durchführen und dokumentieren
4 Handhaben von Aufnahmegeräten8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kamerasysteme und Bilderfassungssysteme sowie Objektive für Standbild und Bewegtbild auftragsbezogen auswählen und einsetzen
  • b)Kamerazubehör und technische Hilfsmittel jeweils auswählen und einsetzen
  • c)fotografische Reproduktionen durchführen
  • d)in Ebenen verstellbare Kamerasysteme und Objektivsysteme anwenden
5 Einsetzen von Beleuchtung10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)unterschiedliche Beleuchtungsarten, insbesondere Dauerlicht, natürliches Licht, Blitzanlagen, Lichtformer und Zusatzgeräte, auswählen und einsetzen
  • b)Messinstrumente zur Bestimmung von lichtphysikalischen Eigenschaften, insbesondere Intensität, Motivkontrast und Lichtspektrum, verwenden und Ergebnisse aus den Messungen bewerten
  • c)Geräte zur Beleuchtung prüfen und pflegen
  • d)Steuerung und Synchronisierung von Beleuchtungseinrichtungen auftragsbezogen einsetzen
  • e)Lichtführung, insbesondere zur Darstellung von Emotionen, Form, Farbe, Kontrast, Oberflächen- und Materialwiedergabe, auftragsbezogen einsetzen
  • f)Lichtsituationen analysieren und übertragen, Mischlichtsituationen bestimmen und bei Bedarf ausgleichen
6 kamerabasiertes Umsetzen von Bildkonzeptionen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufnahmeverfahren, insbesondere Standbild und Bewegtbild, auswählen
  • b)Hilfsmittel, insbesondere Hintergründe, Untergründe und Requisiten, beschaffen
  • c)Aufnahmesets, insbesondere Kamera und Beleuchtungstechnik, einrichten sowie Personen und Objekte positionieren und Aufnahmestandpunkte festlegen
  • d)Bildregie übernehmen
  • e)Aufnahmeprozesse für Standbildaufnahmen, für Bewegtbildaufnahmen und für Tonaufnahmen durchführen, dabei spezifische Merkmale, insbesondere von Portrait-, People-, Editorial-, Reportage-,Werbe-, Produkt-, Architektur- und Industrieaufnahmen, beachten
  • f)Ergebnisse der Aufnahmeprozesse, insbesondere in Bezug auf Schärfe, Kontrastumfang, Farbton und Farbsättigung, beurteilen und optimieren
7 softwaregestütztes Umsetzen von Bildkonzeptionen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)generative Möglichkeiten der Bilderstellung beurteilen und nutzen
  • b)softwaregestützt Standbilder und Bewegtbilder erzeugen und zur Weiterverarbeitung vorbereiten, dabei jeweils insbesondere 3D-Daten übernehmen, grundlegende Modellierungen vornehmen, Texturen erstellen und anwenden, Beleuchtung und Kamera einsetzen, Parameter für das Rendering festlegen und Rendering durchführen
  • c)Objekte dreidimensional erfassen und für die Visualisierung verarbeiten
  • d)Ergebnisse der erzeugten Standbilder und Bewegtbilder beurteilen und optimieren
8 Beurteilen von Bilddaten sowie Bearbeiten von Bilddaten6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bilddaten in auftragsbezogene Dateiformate übertragen
  • b)automatisierte Bearbeitung festlegen, ausführen und dokumentieren
  • c)Bildoptimierungen vornehmen und Retuschen durchführen
  • d)Bilddaten entsprechend der Bildkonzeption inhaltlich, gestalterisch und technisch prüfen
  • e)Farbmanagement anwenden
  • f)Bildauswahl und Bildbearbeitung in Abstimmung mit Mitarbeitenden und Dienstleistenden für den weiteren Workflow nach wirtschaftlichen und gestalterischen Aspekten festlegen
  • g)Zwischenergebnisse mit Kundinnen und Kunden abstimmen sowie Korrekturen mit internen und externen Beteiligten kommunizieren
  • h)Möglichkeiten der generativen Technologien berücksichtigen und auftragsbezogen einsetzen
  • i)Bildcomposing durchführen, dabei Bildteile unter Berücksichtigung von Licht, Farbe, Perspektive, Form und gestalterischen Gesichtspunkten zusammenfügen, arrangieren und optimieren
  • j)audiovisuelles Bildmaterial nach Verwendungszweck unter Berücksichtigung technischer und farbgestalterischer Kriterien übernehmen, bearbeiten und schneiden
  • k)Bilddaten nach Grundsätzen des Qualitätsmanagements prüfen und übergeben
9 Ausgeben und Archivieren von Standbilddaten und Bewegtbilddaten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Systeme zur Archivierung und Dateibenennung nutzen
  • b)Systematik zur Dateibenennung entwickeln und dokumentieren
  • c)Archivierungskonzepte unter Berücksichtigung von Redundanz, Datensicherheit, Metadaten und Langzeithaltbarkeit erstellen
  • d)Bild- und Tonmaterial für verschiedene Ausgabekanäle entsprechend der auftragsbezogenen Spezifikationen exportieren
10 Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Angebotskalkulationen anhand von Stundensätzen und Honoraren für Nutzungsrechte erstellen
  • b)Rechnungen auf Basis von Leistungsdaten vorbereiten
  • c)Vorschläge zur Optimierung von Betriebsprozessen unterbreiten
  • d)Kundenmanagementsysteme nutzen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen6 Positionen

1 Peoplefotografie18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans und der Motivliste, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten
  • b)zu fotografierende Personen unter Berücksichtigung ihrer Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends beraten
  • c)zu fotografierende Personen und Bereiche sowie Aufnahmesituationen vorbereiten sowie interne und externe Beteiligte koordinieren
  • d)Aufnahmestandpunkte entsprechend der Lichtsituation, der beabsichtigten Bildstimmung und Bildaussage festlegen
  • e)Kamera und Beleuchtung einrichten, dabei Kombination mit vorhandenem Licht und Bildwirkung berücksichtigen
  • f)zu fotografierende Personen unter Berücksichtigung der geplanten Bildwirkung anleiten
  • g)Bildergebnisse mit den Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
2 Produktfotografie18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans und der Motivliste, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten
  • b)Produkteigenschaften beurteilen und Aufnahmeparameter gemäß Briefing festlegen
  • c)Aufnahmesituationen gemäß Briefing aufbauen, dabei Kamerastandpunkt festlegen sowie Produkte und Umfeld vorbereiten und gestalten
  • d)Kamera und Beleuchtung einrichten, dabei Kombination mit vorhandenem Licht und Bildwirkung berücksichtigen
  • e)in Ebenen verstellbare Kamerasysteme sowie Objektivsysteme einsetzen, dabei Perspektiven und Schärfebereiche entsprechend des Briefings anpassen und softwarebasierte Techniken anwenden
  • f)Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
3 Architekturfotografie sowie Industriefotografie18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans, der Motivliste und der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten, dabei insbesondere Merkmale der Architektur, Sonnenstand, Wetter und Vegetation berücksichtigen
  • b)zu fotografierende Objekte sowie Bereiche vorbereiten
  • c)Aufnahmestandpunkt festlegen, Beleuchtung einrichten sowie Sonnenstand berücksichtigen
  • d)in Ebenen verstellbare stationäre Objektiv- und Kamerasysteme einsetzen dabei Perspektiven entsprechend des Briefings anpassen und softwarebasierte Techniken anwenden
  • e)Drohnen für Standbild und Bewegtbild einsetzen
  • f)Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
4 Editorialfotografie sowie Bildredaktion18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Briefing mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten, dabei Besonderheiten von journalistischer Fotografie und Unternehmenskommunikation hinsichtlich besonderer Aspekte des Persönlichkeitsrechts kommunizieren und dokumentieren
  • b)Bildsprache entwickeln, Storyboard und Drehbuch erstellen, dabei Absprachen mit Medienautorinnen und Medienautoren führen
  • c)Recherchen zu Inhalten, insbesondere zu Protagonisten, Produkten und Prozessen, durchführen
  • d)Quellen von Fremdmaterial recherchieren, Lizenzen klären, beachten und dokumentieren
  • e)Bildmaterial nach inhaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen, einordnen und gemäß Storyboard und Drehbuch editieren
  • f)Bildmaterial in Bilddatenbanken einpflegen und verwalten, dabei Metadaten-Vorlagen erstellen und darin Nutzungsrechte einschließen und dokumentieren
  • g)Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
5 softwaregestützte Bildgenerierung18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans, der Motivliste und der Bereitstellung vorhandener Daten, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten
  • b)Entwürfe erstellen und Umsetzung vorbereiten, dabei geometrische und mathematische Grundlagen und Beleuchtungstechniken berücksichtigen
  • c)Modellierung und Gestaltung von 3D-Objekten frei und anhand von technischen Daten durchführen
  • d)statische und bewegte reale Objekte mit verschiedenen Techniken erfassen
  • e)Polygon-Objekte erstellen und Splines anwenden
  • f)3D-Animationen erstellen
  • g)Oberflächentexturen erzeugen und Beleuchtung von Szenen auftragsbezogen umsetzen, dabei insbesondere Materialbeschaffenheit, Farbe und Proportionen berücksichtigen
  • h)intern und extern erstelltes Bildmaterial für Composings aufbereiten und verarbeiten
  • i)Rendereinstellungen ergebnisorientiert beurteilen und anwenden sowie Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren
6 analoge Fotografie18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Konzept für ein freies Projekt mit Einsatz analoger Fotografie erarbeiten
  • b)zu fotografierende Motive und Bereiche sowie Aufnahmesituation vorbereiten
  • c)Aufnahmeformat, Kamera, Filmmaterial und Beleuchtung einrichten; dabei beabsichtigte Licht- und Bildwirkung berücksichtigen
  • d)zu fotografierende Motive und Bereiche hinsichtlich der geplanten Bildwirkung aufnehmen
  • e)Filmmaterial entwickeln, Bildergebnisse mit den Vorgaben aus dem Konzept abgleichen und bei Bedarf optimieren

Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Fördern von Kommunikation und Kooperation6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Gespräche situationsgerecht und adressatengerecht führen und dabei mit Konflikten umgehen sowie Ergebnisse aus den Gesprächen dokumentieren
  • b)Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und der Zusammenarbeit praktizieren sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • c)Beschwerden und Reklamationen annehmen und Lösungen vorschlagen
  • d)Arbeitsweise reflektieren und bewerten, daraus Verbesserungsvorschläge ableiten und diese dokumentieren
  • e)eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen und unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • f)Fachliteratur nutzen, Fachinformationen einholen und Auskünfte erteilen, jeweils auch in englischer Sprache
6 Einhalten rechtlicher Regelungen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungsprozess einhalten, insbesondere
    • aa)Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
    • bb)Nutzungs- und Verwertungsrechte
    • cc)Persönlichkeitsrechte
    • dd)Datenschutz und Datensicherheit
  • b)barrierefreie Gestaltung von Medien beachten

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Fotograf ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche, etwa Kundenberatung, Aufnahmen, Beleuchtung, Bildbearbeitung und Ausgabe der Bilddaten, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Porträtaufnahmen mit Studioblitz erstellt“. Namen von Kundinnen und Kunden sind nicht nötig.

Gehören Beispielbilder ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer oder Innung, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Fachberichte, Skizzen oder Bilder vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Bilder von Personen zeigen Sie nur mit deren Einwilligung.

Wie trage ich einen Lehrgang außerhalb des Studios ein?

Wie einen Arbeitstag: mit Datum, Thema, Ort und Stunden. Für Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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